Vom Umgang mit rechtsschutzversicherten Mandanten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 30.09.2010

Wesentliche Grundsätze des – richtigen– Umgangs mit einem rechtsschutzversicherten Mandanten sind vom OLG Düsseldorf im Beschluss vom 27.05.2010- 24 U 211/09 - zusammengefasst worden. So hat das Gericht ausdrücklich hervorgehoben, dass aus dem Umfang einer standardisierten Formular-Vollmacht nicht ohne weiteres auf den Inhalt des Mandats geschlossen werden kann und der Rechtsanwalt, abgesehen von Eilfällen, erst dann tätig werden darf, wenn entweder die entsprechende Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt oder der Mandant in Kenntnis seiner Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, eindeutig den Auftrag erteilt hat.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen