Keine Entlassung wegen 2,70 Euro

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 14.10.2010

Streng genommen hat der Fall im Arbeitsrechts-Blog nichts zu suchen, denn es geht nicht um Arbeits-, sondern um Beamtenrecht: Der Kläger ist Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr hatte ihn fristlos entlassen. Sie warf ihm vor, in der Truppenküche einer Kaserne das Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt und damit das Vertrauen seines Dienstherrn missbraucht zu haben.

Die Klage des Soldaten hatte beim Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg (Urt. vom 28.09.2010 - 2 K 339/10.KO). Das Gericht hat die Entlassung aufgehoben. Nach seiner Überzeugung wurden weder die militärische Ordnung noch das Ansehen der Bundeswehr durch das Verhalten des Soldaten ernstlich gefährdet. Für eine Nachahmungsgefahr fehle es ebenso an konkreten Anhaltspunkten wie für die Annahme einer Wiederholungsgefahr. Bis zu diesem Vorwurf habe der Kläger sich tadellos verhalten habe und und anschließend das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt.

(Mit Dank an Matthias Böse für den Hinweis auf das Urteil)

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3 Kommentare

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Naja, zumindest ist das Ansehen der Bundeswehr jetzt beschädigt. Männer, die für ihr Land ihr Leben riskieren für 2,70 € entlassen zu wollen ist schon ein erbärmliches Zeugnis, das sich die Bundeswehr damit ausgestellt hat ...

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Kant schrieb:

Naja, zumindest ist das Ansehen der Bundeswehr jetzt beschädigt. Männer, die für ihr Land ihr Leben riskieren für 2,70 € entlassen zu wollen ist schon ein erbärmliches Zeugnis, das sich die Bundeswehr damit ausgestellt hat ...

Solche pauschalen Kommentare mag ich sehr. Waren Sie mal bei der Bundeswehr? Ich schon. Und ich kann Ihnen versichern, nicht alle Männer (gibt jetzt auch Frauen dort) würden ihr Leben für ihr Land riskieren, geschweige denn riskieren tatsächlich ihr Leben für ihr Land.

Man weiß bei solchen Meldungen nie, was da möglicherweise vorher schon vorgefallen ist. Wenn auch meine Fantasie nicht dafür ausreicht mir vorzustellen, was es gewesen sein könnte, um einen Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.

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Nein, selbstverständlich riskieren aktuell nicht alle Soldaten ihr Leben für unser Land, aber im Fall der Fälle kann das schon passieren, so dass es zumindest latent angelegt ist. Und dass im Vorfeld nichts (weltbewegendes) vorgefallen ist, wird m.E. durch das Urteil bestätigt, ansonsten wäre das VG wohl auch zu einem anderen Ergebnis gekommen.

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