Ein verbliebenes Ärgernis - Chance verpasst

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.10.2010
Rechtsgebiete: ScheidungEhesachenVerfahrenswertFamilienrecht2|3208 Aufrufe

Leider hat der Gesetzgeber anlässlich der FGG-Reform ein ebenso altbekanntes wie unnötiges Ärgernis nicht beseitigt: Den Verfahrens- (Streit-) wert in Ehesachen. § 43 FamGKG lautet:

(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 2 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden. (2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.
Alle alten Streitfragen sind geblieben:
  • Was zählt zum Einkommen? (ALG II ? Miete- und Zinseinnahmen?, Kindergeld?)
  • Sind für unterhaltsberechtigte Kinder Abschläge vorzunehmen, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Sind Schulden zu berücksichtigen?
  • Ist bei der Berücksichtigung von Vermögen mit einem Freibetrag zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wecher Bruchteil/Prozentsatz des so ermittelten Vermögens fliest in den Verfahrensswert ein?
  • Sind Abschläge bei einer einverständlichen Scheidung vorzunehmen?

Fragen über Fragen, auf die jedes OLG (und zum Teil die Senate eines OLG untereinander) andere Antworten parat hat.

Hier hätte der Gesetzgeber dringend Abhilfe schaffen sollen.

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2 Kommentare

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M.E. verlangt das Gesetz nicht die Ermittlung von Einkommen und Vermögen auf den Cent genau, sondern verlangt eine Festsetzung nach Ermessen unter Berücksichtigung des Parteivortrags zu diesen Umstände, die keineswegs im Einzelnen aufgeklärt werden müssen. In diesen Nebenpunkten wird viel zu oft eine Genauigkeit en detail angestrebt, die wegen der verbleibenden Unsicherheit Gerechtigkeit nur scheinbar entstehen lässt.

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Wenn die Anwälte entdecken, dass die Berechnung zu einem Gebührensprung führt, nehmen sie es mit der Genauigkeit der Berechnung sehr genau.

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