Streit um "Minus-Ossi" durch Vergleich beigelegt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 18.10.2010

Mit einem außerhalb der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich ist der Streit um eine Entschädigung für die als "(–) Ossi" abgelehnte Stellenbewerberin beigelegt worden. Die aus Berlin (Ost) stammende und noch vor der Wende aus der DDR geflohene Buchhalterin hatte sich vergeblich bei einer Stuttgarter Fensterbaufirma beworben. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war handschriftlich "(–) Ossi" vermerkt worden. Das Unternehmen hatte bestritten, die Frau wegen ihrer Herkunft benachteiligt zu haben oder benachteiligen zu wollen. Das ArbG Stuttgart hatte ihre Klage in erster Instanz abgewiesen, weil "Ossi" keine ethnische Herkunft sei (Urt. vom 15.4.2010 - 17 Ca 8907/09, NZA-RR 2010, 344; dazu BeckBlog vom 19.04.2010).

Presseberichten zufolge ist der Vergleich "letztlich durch einen Zufall" zustande gekommen. Als der Rechtsanwalt der Klägerin zu einer Gerichtsverhandlung in einer anderen Angelegenheit am OLG Stuttgart gefahren sei, habe er dort den Geschäftsführer der Fensterbaufirma getroffen, der zum nahe gelegenen Landgericht wollte. Dieser habe ihn im Auto sitzen sehen und gefragt, ob und wie man den Rechtsstreit einvernehmlich beenden könnte. Der Vergleich sei dann innerhalb eines Tages zustande gekommen. Über den Inhalt des Vergleichs ist bislang nichts bekannt.

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