IStGH vermeidet peinliches Scheitern seines ersten Prozesses

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 19.10.2010

Entgegen einer früheren Entscheidung wird der Prozess gegen den ersten Angeklagten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag nun doch nicht eingestellt. Der kongolesische Ex-Rebellenführer Thomas Lubanga bleibt in Untersuchungshaft, der Prozess gegen ihn muss demnächst fortgesetzt werden. Mit dieser Entscheidung revidierten Berufungsrichter des IStGH am 08.10.2010 den Beschluss der zuständigen Strafkammer vom Juli 2010, Lubanga laufen zu lassen. Die Richter waren damals zu der Ansicht gelangt, sein Recht auf einen fairen Prozess sei möglicherweise durch die Staatsanwaltschaft verletzt worden.

Die Berufungskammer rügte nun zwar den (seit einiger Zeit wegen seiner Personalführung in die Kritik geratenen) Chefankläger Luis Moreno-Ocampo wegen des Nichtbefolgens richterlicher Auflagen zur Identifizierung so genannter Zeugenvermittler. Jedoch hätten es die Richter im Lubanga-Prozess unterlassen, ihnen zur Verfügung stehende Druckmittel gegen die Staatsanwaltschaft anzuwenden, um sie zur Kooperation zu zwingen.  Damit bleibt dem 2002 geschaffenen IStGH die Peinlichkeit des Scheiterns seines ersten Kriegsverbrecher-Prozesses erspart.

Dem 49-jährigen Lubanga wird vorgeworfen, als Rebellenführer im Kongo Kinder als Soldaten zwangsrekrutiert zu haben. Laut Anklage hat er «durch die Rekrutierung, Ausbildung und Verwendung Hunderter junger Kinder für Morde, Plünderungen und Vergewaltigungen» schwerste Kriegsverbrechen begangen. Lubanga sei verantwortlich dafür, dass Kinder seines Hema-Volkes, die teils gerade erst zehn Jahre alt waren, unter der Androhung ihres Todes in den Kampf gegen Angehörige des verfeindeten Lendu-Volkes getrieben wurden. Der Prozess war am 29.01.2009 unter großer Aufmerksamkeit eröffnet worden. Der Angeklagte, der seit März 2006 in Untersuchungshaft sitzt, hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, er sei kein Rebellenführer gewesen, sondern Politiker.

Bei dem Streit zwischen Anklage und Verteidigung geht es darum, dass der Chefankläger sich weigerte, die Identität von Männern preiszugeben, die der Anklage Zeugen im Kindesalter vermittelt hatten. Das Leben dieser Zeugenvermittler sei gefährdet, wenn sie im Kongo als «Verräter» Lubangas entlarvt werden würden, machte dagegen Moreno-Ocampo geltend. Sie müssten erst in zuverlässige Schutzprogramme aufgenommen werden, ehe die Verteidigung sie öffentlich befragen könne.

In dem Prozess waren mehrfach Zweifel laut geworden, ob Zeugen im Kindesalter wahrheitsgetreu aussagen oder Lubanga nur belasten, weil Erwachsene das von ihnen so verlangt hatten. So hatte ein jugendlicher Zeuge auf Nachfrage von Anwälten Lubangas eingeräumt, Mitarbeiter einer Hilfsorganisation hätten ihm gesagt, was er dem Gericht erzählen solle. Später bestand der Zeuge jedoch darauf, tatsächlich als Kindersoldat missbraucht worden zu sein.

Lubangas Verteidigung hatte geltend gemacht, die Staatsanwaltschaft halte ihr Informationen vor, die zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit ihrer Zeugen erforderlich seien. Dies verletze das Recht des Angeklagten auf einen fairen Prozess. Die Berufungskammer forderte die Richter der zuständigen Strafkammer auf, alle Möglichkeiten von Sanktionen gegen die Staatsanwaltschaft zu nutzen, um diese zur Kooperation mit dem Gericht und der Verteidigung zu veranlassen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen