Frage an die Leser: Kann Fotoqualität bei eso ES3.0 verbessert werden?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.10.2010

Ein Blogleser hat mir geschrieben, es sei möglich, dass Sachverständige durch eine besondere Art der Datenauslesung bei eso ES 3.0 an Messfotos kämen, die deutlich besser seien als die, die bei den einsetzenden Behörden ausgedruckt werden. Gibt es Blogleser, die hierzu Näheres wissen? Das würde sicher manchen Leser interessieren...

 

 

 

 

Weiteres zu ESO: Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2010, § 5 Rn. 119 ff.

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6 Kommentare

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Absolut: http://genevainformation.ch/archives/569

Eher ernsthaft: Es hängt davon ab, wie die Kamera die Bilder speichert. Eine Digitalkamera "macht" das Bild, in dem von allen vorhandenen Sensoren (X Millionen Pixel..) die Farb/Grauwerte ausgelesen werden. Diese Rohdaten ("Raw" genannt) sind, je nach Anzahl der Sensoren, recht umfangreich. Meine Digitalkamera erzeugt pro Bild etwa 4 MB Daten, es gibt auch Kameras die bis zu 10 MB Daten erzeugen.  Diese Rohdaten kann man tatsächlich nachbearbeiten und mit der typischen Software (Adobe Lightroom zum Beispiel) Details sichtbar  oder besser sichtbar machen, die man "vorher" vielleicht nicht gesehen hat.

Die Frage ist also, ob Radarfallen-Kameras die Bilder im Raw-Format abspeichern.

Die Wahrscheinlichkeit erscheint mir wegen der grossen Datenmenge eher gering. Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass die Kameras die Rohdaten sofort in ein JPEG-Format umrechnen und somit deutlich weniger Daten für die Speicherung des Bildes benötigen.

Für die "Fotobrücke" spricht ESO von 4/5 Megapixeln. Das ist ungefähr die Auflösung, die handelsübliche Mobiltelefone produzieren. Allerdings hat ESO natürlich Platz für eine richtige  Optik und wird somit bei vergleichbarer Pixelzahl ein wesentlich besseres Bild erzeugen als zum Beispiel ein iPhone.

Schaut man sich die Bilder auf der Herstellerseite an, sieht man dass die Qualität schon ziemlich gut ist - das spricht noch mehr für eine "hochpixelige" Kamera und damit noch mehr für eine Kompression..und noch eher gegen einen "Expertenmodus".

Somit wären die Daten auch schon vor der Speicherung verändert worden.

Falls das so ist, kann auch ein Spezialist aus dem JPEG nur noch das hervorholen, was auch jeder Nicht-Spezialist mit der Veränderung von Kontrast und Helligkeit erreichen könnte.

Ein IT-Audit würde die Beweiskette vermutlich nur dann überstehen, wenn das digital erzeugte Bild einerseits im Roh-Format gespeichert und andererseits SOFORT digital signiert und mit einem Zeitstempel versehen wird. Wäre noch interessant zu wissen, ob das so ist. ESO spricht zwar von "verschlüsseltem" XML, aber was das bedeutet

Alternativ könnte man den Algorithmus, der die Daten umrechnet, zertifizieren lassen (und regelmässig reviewen..), dann könnte man vielleicht auch das JPEG signieren. Aber ohne digitale Signatur lässt sich bei einem digitalen Bild nicht mehr feststellen, ob es möglicherweise verfälscht wurde. Meine Verfälschungen (siehe oben) sind übrigens stümperhaft und haben vielleicht 30 Minuten gedauert. Man kann sich gut vorstellen, was ein Profi da rausholen könnte ;-) (das Bild bei eso http://www.eso-digitales.de/Images/viewer-big.png ist übrigens auch getürkt..).

 

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Alexander Finger schrieb:
[...]Die Wahrscheinlichkeit erscheint mir wegen der grossen Datenmenge eher gering. Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass die Kameras die Rohdaten sofort in ein JPEG-Format umrechnen und somit deutlich weniger Daten für die Speicherung des Bildes benötigen.[...]

 

Genauso ist es. Eso speichert die Daten in einem systemeigenen Format, *.es. Die Dateien können nur mit der Software eso-digitales wiedergegeben werden. Die Rohdaten werden dann bei Weitergabe an die Behörde nicht etwa in eine höherwertige .tiff, sondern nur in eine .jpeg umgewandelt, mit allen Konsequenzen, insbesondere dem damit einhergehenden Kompressionsverlust. Denn ähnlich wie mp3-Dateien um vermeintlich nicht hörbare Frequenzen beschnitten sind, gehen auch bei der jpeg-Kompression erhebliche Bildinformationen (Bildtiefe, Schärfe) verloren.

Alexander Finger schrieb:
Falls das so ist, kann auch ein Spezialist aus dem JPEG nur noch das hervorholen, was auch jeder Nicht-Spezialist mit der Veränderung von Kontrast und Helligkeit erreichen könnte.

Genau das ist das Problem! Die Qualität liesse sich ja bereits dadurch steigern, wenn der Hersteller die Daten als .tiff oder anderweitig unkomprimiert zur Verfügung stellen würde, was aus mir nicht bekannten Gründen aber nicht der Fall ist. Gerade also im Rahmen der Fahreridentifizierung häufig interpolierten Daten lassen bei genauer Betrachtung ernorme Artefaktbildung erkennen, die besonders dann, wenn Konturen des Gesichts des Betroffenen mit dem Täterbild verglichen werden sollen, zu genauso ernormen Verfälschungen führen (können) !!! Darauf sollte sowohl die Verteidigung, als auch der Richter besonders achten!

 

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wenn die tatsächlich glauben, dass irgend jemand ein Foto mit derartigem Seitenlicht und  Schlagschatten unter dem "gemessenen" Fahrzeug (im Vergleich zum diffusen Licht und normalen Schatten beim Van im Hintergrund) für echt hält, dann müssen die die Behördenmenschen schon für sehr dumm halten... erinnert irgendwie an http://www.chip.de/bildergalerie/Die-groessten-Photoshop-Desaster-Galerie_34947407.html (bzw. http://www.psdisasters.com/)

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Guten Tag

Die ESO-Bilddateien werden grundsätzlich komplett in einem verschlüsselten Format gespeichert und sind auch so nur in diesem Zustand ein Beweismittel.

Würde man irgendwelche "Rohdaten" mittels zusätzlicher Software bearbeiten (können), sind diese nicht mehr Beweismittel  i. S. der Gesetze.

Jegliche Veränderung, auch wenn diese Veränderung die Fahrerkennbarkeit positiv verbessern würde, stellt eine Manipulation der Daten da. 

Gibt es überhaupt eine positive oder neagtive Datenbearbeitung ?

Niemand kann später im Prozess sagen, welche und wieviele Pixel denn wie verändert worden sind.  Vieviele schwarze Pixel wurden Weiß oder grau oder umgekehrt ?

Gerade diese "Unveränderbarkeit" der Daten ermöglich es überhaupt, ein digitales Bild als Beweismittel gesetzlich zuzulassen.

Daher ist es auch nicht möglich und auch nicht vorgesehen, an Rohdaten zu kommen.

Allerdings lassen sich die Roh-Daten im Bußgeldverfahren nicht so ohne weiteres benutzen.

Die entsprechenden Bußgeldbehörden benötigen "freie" Bildformate wie .jpg und .bmp um sie intern überhaupt verarbeiten zu können.

Es gibt zum einen das Auswerteprogramm und zum anderen den ESO-Viewer (als abgespeckte Version) zur Umwandlung der Bilddateien in ein "handelsübliches"  Format. 

Beim Betrachten der originalen Bilder erscheint dann im Viewer ein Schloß, als Garant für eine unverfälschte Originalaufnahme. Hier kann man dann auch sehr gut Details erkennen.

Daher sollte eigentlich bei jedem Gericht der Viewer vorhanden sein.  Sollte.......

Nur das handelsübliche jpg-Format ermöglicht überhaupt einen Ausdruck der Daten und die Wiedergabe über Windows nebst Druckertreiber und anschließender Weitergabe in Papierform.

Es ist ja nur ein bestimmter Teil des Auswerteprogrammes zertifiziert, nicht aber der Druckertreiber !

Wer sich aus beruflichen Gründen (Anwalt / Gutachter / Gericht) mit dem Bild beschäftigen muss, kommt daher nicht umher, den Viewer bei der Firma ESO käuflich zu erwerben.

 

gruss

KM

"Die ESO-Bilddateien werden grundsätzlich komplett in einem verschlüsselten Format gespeichert und sind auch so nur in diesem Zustand ein Beweismittel."

Verschlüsselung bedeutet nicht, dass die Daten nicht verändert worden. Dafür braucht es eine Form der Signatur (Bildung eines Hash-Wertes,)

"Würde man irgendwelche "Rohdaten" mittels zusätzlicher Software bearbeiten (können), sind diese nicht mehr Beweismittel i. S. der Gesetze."

Die Darstellung im Viewer ist bereits eine "Bearbeitung mit zusätzlicher Software". Beim Erhöhen des Kontrastes oder der Helligkeit werden auch die Rohdaten nicht verändert, sondern die gespeicherten Bildinformationen lediglich anders dargestellt. Dieser Prozess kann nachvollziehbar dokumentiert werden. Und soweit ich die Sache bis jetzt verstanden habe, entscheidet der Richter über die Frage was als Beweismittel zugelassen wird und was nicht. Warum man ein Bild, bei dem die beispielsweise die Helligkeit erhöht wurde, nicht zulassen sollte erschliesst sich mir nicht.

"Jegliche Veränderung, auch wenn diese Veränderung die Fahrerkennbarkeit positiv verbessern würde, stellt eine Manipulation der Daten da."

Wenn Sie bei Ihrem Fernseher die Helligkeit hoch- oder runterregeln ändern Sie nicht das Signal des Fernsehsenders: Im Tagesschaustudio geht nicht das Licht aus, wenn Sie das Bild dunkler machen.

So lange Sie die Änderungen nicht am Original vornehmen, manipulieren Sie auch keine Daten, sondern verändern die Darstellung.

"Gibt es überhaupt eine positive oder neagtive Datenbearbeitung ?"

Ja. Regeln Sie die Helligkeit bei Ihrem Fernseher ganz herunter. Sie manipulieren das Bild dann bis zur Unerkennbarkeit.

"Niemand kann später im Prozess sagen, welche und wieviele Pixel denn wie verändert worden sind. Vieviele schwarze Pixel wurden Weiß oder grau oder umgekehrt ?"

Ein forensisch korrekt vorgehender Bearbeiter wird jeden Arbeitsschritt dokumentieren und offenlegen.

"Gerade diese "Unveränderbarkeit" der Daten ermöglich es überhaupt, ein digitales Bild als Beweismittel gesetzlich zuzulassen."

Ich würde prinzipiell keine Datei als Beweismittel zulassen, die nicht digital signiert wurde (und zwar SigG-Konform). Ich würde auch meine Stimme bei einer Wahl nie einem Computer anvertrauen. Generell bin ich allen "elektronisch" vorgelegten "Beweisen" gegenüber skeptisch eingestellt.

"Daher ist es auch nicht möglich und auch nicht vorgesehen, an Rohdaten zu kommen."

Ich weiss nicht woher Sie diesen absolutistischen Anspruch nehmen, als Anwalt würde ich mich in einem Verfahren über eine Aussage herrlich amüsieren (und vorschlagen einen anderen Gutachter herbeizuziehen).

"Die entsprechenden Bußgeldbehörden benötigen "freie" Bildformate wie .jpg und .bmp um sie intern überhaupt verarbeiten zu können."

Vielleicht hat die Bussgeldstelle ja auch den "Viewer"? Vielleicht bearbeitet auch gar kein Mensch die Bilder, sondern eine Software, die in den (Roh-) Bilddaten nach einem Kennzeichen und einem Menschen in Fahrerposition sucht?

"Beim Betrachten der originalen Bilder erscheint dann im Viewer ein Schloß, als Garant für eine unverfälschte Originalaufnahme. Hier kann man dann auch sehr gut Details erkennen."

Ihnen ist schon klar, dass ein auf dem Bildschirm angezeigtes Schloss ähnlich viel Aussagekraft hat wie ein mit Tipp-ex auf den Monitor gemaltes?

"Nur das handelsübliche jpg-Format ermöglicht überhaupt einen Ausdruck der Daten und die Wiedergabe über Windows nebst Druckertreiber und anschließender Weitergabe in Papierform."

Oben schreiben Sie noch von .bmp, jetzt ist es nur noch JPG. Aber ich habe schlechte Nachrichten: Ihr Personalcomputer kann auch BMP, TIFF, PNG und GIF ausdrucken!

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