BGH: Regelgeschäftsgebühr bei durchschnittlichem Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.11.2010

Neben der anderen wichtigen Streitfrage, ob die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB auch auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung anzuwenden ist, hat sich der BGH im Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08 - auch mit der Frage befasst, welche Anwaltskosten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend gemacht werden können. Nach dem BGH ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei einer Abmahnung nicht auf eine außergerichtliche Beratung im Sinne des § 34 Abs. 1 RVG beschränkt, wenn der Auftrag darauf gerichtet ist, dass der Rechtsanwalt nach außen tätig wird; ihm steht dann die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung zu, wobei der BGH sich hinsichtlich des Gebührensatzes dahin festlegte, dass bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in einem durchschnittlichen Fall nicht von einer unter dem Regelsatz einer 1,3–fachen Gebühr auszugehen ist.

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