(Gerichts-) kostenlose Beschwerde

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.11.2010

Befangenheitsgesuche gegen Gerichtspersonen sind häufig zum Scheitern verurteilt, und nach § 49 Abs. 3 ArbGG kann gegen einen Beschluss, mit dem ein Befangenheitsgesuch zurückgewiesen wird, auch kein Rechtsmittel eingelegt werden. Belehrt aber das Arbeitsgericht fehlerhaft dahingehend, dass gegen einen solchen zurückweisenden Beschluss die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegeben ist, werden nach dem LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2010 - 13 Ta 1214/10 - gem. § 21 Abs. 1 GKG keine Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung erhoben

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