Urheberrecht: Was macht eigentlich Ver.di?

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 16.11.2010

Die Gewerkschaft Ver.di hat nun kürzlich ihr Positionspapier zum Urheberrecht veröffentlicht

http://www.netzpolitik.org/wp-upload/verdi_Urheberrecht_Position.pdf

Das Papier sorgt in vielen Kreisen für Unmut. Es zeigt aber auch, wes Geistes Kind viele Gewerkschaften im Urheberrecht sind. Die Sachkompetenz läßt dort zu wünschen übrig, da man das Urheberrecht zu spät als eigenes Thema begriffen hat. Deshalb schließt man sich schnell der Meinung der mächtigen Verwerter an und fordert zum Beispiel Leistungsschutzrechte für Verleger (als Gewerkschaftsvertreter der Kreativen/Urheber!).

Man möge den Lackmus-Test machen: Der Beck-Blog-Leser schließe gedanklich die Augen und lese den obigen Text als Papier des Bundesverbandes Musik. Das funktioniert!

Wo steht im Papier etwas von der unreichenden Bezahlung der Kreativen, vom Schutz gegen Rechtebuyout, von der Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Urhebervertragsrechts? Wo ist die Kritik an den Machenschaften mancher Verwertungsgesellschaften und der Ruf nach stärkerer Aufsicht (aber im Papier wird ja darauf verwiesen, daß die Gewerkschaften selbst in den Gremien der Verwertungsgesellschaften sitzen)? Eingeprügelt wird statt dessen auf die bösen Nutzer des Internet, auf "Aggregatoren", "Tauschbörsen", "Internet Services", Open-Content-Kreative, Kulturflatratevertreter .... Daß Kreative selbst ihrerseits Nutzer sein, daß etwa Journalisten ihrerseits nicht nur schreiben, sondern auch fremde Informationen nutzen, wird nicht gesehen.

Und so bleibt ein schaler Geschmack, wenn Ver.di und Verwerter gemeinsame Front machen.

 

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10 Kommentare

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Voll ins Schwarze getroffen, lieber Prof. Was für ein Glück, daß Sie unabhängig berichten und kritrisieren können.

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Wieder mal eine schöne professorale Analyse, wer weiss und nicht nur glaubt sieht die Welt doch oft ein Stück realistischer, nicht immer zur Freude.

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Mir kommt es so vor, als hätte Ihr Lieblingsfeind "Leistungsschutzrecht für Verleger" Ihnen für diesen Blogbeitrag Scheuklappen aufgesetzt, die Sie an einer angemessenen, also nichtpolemischen, sondern juristischen bzw. wissenschaftlichen Analyse des Papiers gehindert hat, so wie es z.B auf irights.info geschehen ist (umso trauriger, dass sich gleich ein ahnungsloser Claqueur fürs Gewerkschafts-Bashing gefunden hat, aber was will man nach 14 Minuten schon erwarten...):

Quote:
Wo steht im Papier etwas von der unreichenden Bezahlung der Kreativen, vom Schutz gegen Rechtebuyout, von der Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Urhebervertragsrechts?
äääh - gleich auf Seite 2?

"Einen Teil dieses Drucks geben die Verwertungsunternehmen über Beschäftigungsabbau und Einkommenskürzungen an die angestellten sowie an die wachsende Zahl selbstständiger Mitarbeiter/innen weiter, auch, indem sie letzteren nicht selten rechtswidrig über einseitig diktierte Allgemeine Geschäftsbedingungen sämtliche Nutzungsrechte (Total Buy-out) ohne Zahlung des ihnen über das Urhebervertragsrecht zustehenden angemessenen Honorars abzuringen versuchen. Das durchschnittliche zu versteuernde Jahreseinkommen freier Mitarbeiter/innen im Verlagsbereich lag im Jahr bei 16.264 Euro."

ebenso auf Seite 4

"Immer häufiger versuchen Verwerter – sei es im Print-, Rundfunk- oder Filmbereich – sogenannte Total-Buy-out-Verträge durchzusetzen ... Gegen solche Total-Buy-out-Verträge setzt sich ver.di mit allen verfügbaren Mitteln zur Wehr."

und Ihr "Gedankenexperiment" funktioniert überhaupt nicht:

"Die – damit indirekt auch von einigen Verwertern forcierte – weit verbreitete Mentalität der Nutzer/innen, im Netz müsse möglichst alles gratis sein"

Wo und wann bitte hat der "Bundesverband Musik" denn eine solche Position vertreten? Wo ist Ihre Quelle? Die Zeitungsverleger und Nachrichtenhändler sind die einzigen, die ihre an physikalische Träger gebundenen kostenpflichtigen Inhalte nahezu unbegrenzt kostenlos im Internet veröffentlichen. Die Musikverlage haben sich da ganz anders verhalten und tun es auch heute. 

Quote:
Wo ist die Kritik an den Machenschaften mancher Verwertungsgesellschaften
z.B. auf Seite 3?

"Auf der anderen Seite hat die bereits erwähnte zögerliche bzw. nicht erfolgte Einführung tragfähiger Geschäftsmodelle durch die Verwertungsunternehmen im Netz dazu beigetragen, dass sich illegale Angebote ausbreiten konnten. Dort, wo z.B. kostenpflichtige Downloads von Musik oder Abonnements von Hörspielbüchern angeboten werden, zeigt sich, dass offenbar die Mehrzahl der Internetnutzer/innen bereit ist, sich dieser legalen Internetquellen zu bedienen. Hier sind also vor allem die klassischen Verwerter von urheberrechtlich geschützten Werken gefordert, sich vehementer an der Schaffung attraktiver Plattformen für Bezahlinhalte oder für die sichere begrenzte Zurverfügungstellung von unentgeltlichen Nutzungen zu beteiligen."

Außerdem von "bösen" Internetnutzern hier keine Rede...

Ich bin mir mittlerweile nicht sicher, ob Sie das Papier nicht gedanklich, sondern tatsächlich mit geschlossenen Augen gelesen haben... es wäre hilfreich, wenn Sie anstatt nebulöser Allgemeinplätze ("Machenschaften mancher Verwertungsgesellschaften" - welche konkreten meinen Sie?) mal die Formulierung aus dem Papier zitierten, mit der ver.di angeblich ein "Leistungsschutzrecht für Verleger" fordert? In gespannter Erwartung...

P.S.: Nein, ich bin nicht Gewerkschaftsmitglied, aber ich erwarte von einem Prof. auch in einem blog ein Mindestniveau, das hier weit unterschritten wurde (heißen Sie "Tauschenbörsen" [sic!], also Urheberrechtsverletzungen gut? Sind Sie denn für eine Kulturflatrate und wie vereinbart sich das mit dem Recht auf Eigentum und dem Urheberpersönlichkeitsrecht?)

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Sehr geehrter Herr "Mein  Name",

danke für Ihren kritischen Beitrag., Nur geht bei Ihnen alles durcheinander (tut mir leid). "Verwertungsunternehmen" im Verdi-Text hat nichts mit Verwertungsgesellschaften zu tun. Das Verdi-Papier sagt nicht darüber, was jetzt bei Rechtebuyout geschehen soll, sondern verweist nur darauf, daß man "mit allen verfügbaren Mitteln" was dagegen unternehme. Was soll das sein? Gesamtverträge sind ja bislang kaum zustande gekommen, AGB-rechtliche Überlegungen von Verdi kenne ich nicht - ebenso wenig wie Überlegungen für eine Reform des Urhebervertragsrechts (etwa a la Ulmer). Und: gerade der Bundesverband Musik kritisiert (ebenso wie jetzt Verdi) "Die – damit indirekt auch von einigen Verwertern forcierte – weit verbreitete Mentalität der Nutzer/innen, im Netz müsse möglichst alles gratis sein".

Ich habe oben nur allgemein davon gesprochen, daß Gewerkschaften das Leistungsschutzrecht für Verleger unterstützen (das bezog sich NICHT auf das Verdi-Papier). Aber Verdi will natürlich auch solch ein Recht; siehe

http://carta.info/31813/ver-di-zum-leistungsschutzrecht-freie-journalist...

Ach ja, das Kultur-"gejanke" über den Prof, der mal wieder das Niveau weit unterschritten habe, höre ich so oft (nicht nur bezüglich meiner Person, aber immer dann, wenn einem eine Position nicht paßt) - es langweilt mich!

 

Gruss TH


ThomasHoeren schrieb:
 Nur geht bei Ihnen alles durcheinander (tut mir leid).
Sie haben aber damit angefangen, indem Sie nicht auf die eigentlichen Schwächen und Widersprüche des Papiers eingegangen sind, sondern diese (bereits 3 Wochen alte) Veröffentlichung hernehmen, um andere Gewerkschaften wegen einer in dieser Veröffentlichung gar nicht vertretenen Position zu kritisieren ...

ThomasHoeren schrieb:
  Das Verdi-Papier sagt nicht darüber, was jetzt bei Rechtebuyout geschehen soll, sondern verweist nur darauf, daß man "mit allen verfügbaren Mitteln" was dagegen unternehme. Was soll das sein?
hmmm - z.B. das, was eine Gewerkschaft tun kann: Tarifverträge abschließen und politische Stimmung machen, Klagen von Betroffenen des Total Buy-Out wegen Verstoß gegen AGB-Bestimmungen unterstützen? Einen von Ihnen geforderten Schutz kann nur der Gesetzgeber schaffen, wo sind Ihre Forderungen an diesen? Schonung aus Parteidisziplin?

ThomasHoeren schrieb:
Gesamtverträge sind ja bislang kaum zustande gekommen
das bemängelt ja auch Verdi: "Solche Gemeinsamen Vergütungsregeln wurden aufgrund der Haltung der Verwerter bislang nur für Autor/innen belletristischer Werke und freie Tageszeitungsjournalist/innen abgeschlossen. ver.di setzt sich aktiv dafür ein, dass für weitere Gruppen von Urheber/innenund ausübenden Künstler/innen Vergütungsregeln bzw. Urhebertarifverträge vereinbart werden."

ThomasHoeren schrieb:
 Verdi will natürlich auch solch ein Recht; siehe

http://carta.info/31813/ver-di-zum-leistungsschutzrecht-freie-journalist...

 

"Warum unterstützt Ver.di eine solche Forderung der Verleger?

Von „Unterstützen“ kann man noch nicht sprechen."

und 

ThomasHoeren schrieb:
 Daß Kreative selbst ihrerseits Nutzer sein, daß etwa Journalisten ihrerseits nicht nur schreiben, sondern auch fremde Informationen nutzen, wird nicht gesehen.
Viele Journalisten sind Selbständige und müssten Sie für Recherchen selbst etwas bezahlen. Sollte das zugunsten der freien Journalisten im Gesetz berücksichtigt werden?

Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen. Die Probleme fangen bereits an, wenn man versucht den Kreis der Begünstigten zu definieren: Journalismus ist eine ungeschützter Beruf, es gibt also – aus sehr guten Gründen übrigens – keiner Zulassung oder Genehmigungsverfahren. Die praktische Konsequenz ist, dass sich jede und jeder Journalist nennen kann. Die Verlage sind aber bereit, das Problem vertraglich zu lösen: Journalisten, die am Aufkommen aus dem Verlegerleistungsschutzrecht ja beteiligt werden sollen, werden danach auf keinen Fall mehr für die Nutzung zahlen müssen, als sie an Ausschüttungen erhalten.

Entspricht dies Ihrem Verständnis von inhaltlich korrekter Wiedergabe bei Zitaten? Sagen Sie einem Ihrer Studenten bei solch einer wissenschaftlichen "Qualität" auch, dass Sie sich langweilen oder lassen Sie ihn durchfallen?

Gerade weil ich Ihre Position bezüglich der Leistungsschutzrechte für Verleger ja nicht abwegig finde, hätte ich gerne, dass Sie sie weniger angreifbar begründen und ausformulieren. Und dass die Vorschläge von Verdi bzgl. des "Warnschilds" und der dafür notwendigen Speicherung unsinnig sind, hat ja Herr Spielkamp bereits dargestellt.

Gruß

Mein Name

 

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Hallo, Herr Hoeren, haben Sie vielen Dank für den Hinweis auf meine Analyse des Positionspapiers. Das ärgerliche daran ist ja gerade, dass es derart subtil berechtigte Kritik mit Forderungen verbindet, die absurder werden, je genauer man sie ansieht. Das gilt besonders für die Forderung nach Netzsperren, bei denen man getrost unterestellen kann, dass die Autoren des Gewerkschaftspapiers nicht verstehen, was sie fordern - nur bleibt natürlich die Frage: Macht es das besser? Ich bin bei iRights.info (gewohnt polemisch & unangemessen, lieber "Mein Name") noch einmal auf die Aussagen Verdis eingegangen, der "Einwand, damit wachse die Gefahr, dass eine Kontrollinfrastruktur errichtet werden könne, die sich missbrauchen ließe, geht ins Leere, weil auch ver.di einen solchen Missbrauch strikt ablehnt und dies auch ausgeschlossen werden soll." Es nützt leider nichts, dass Verdi einen solchen Missbrauch "strikt ablehnt", wenn gleichzeitig etwas gefordert wird, das ohne diesen "Missbrauch" unmöglich ist.

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Wen spannende Denkansätze interessieren, der möge nicht bei Ver.di schauen. Wahrscheinlich sollte man Ver.di erst einmal urheberrechtlich ad acta legen; von dort kommen kaum Impulse für einen effektiven Schutz der Kreativen. Man denke nicht nur an deren Papier, nicht nur an Leistungsschutzrechte für Verleger, sondern auch an deren Haltung beim 2. Korb und der Abschaffung von § 31 IV UrhG.

Viel spannender ist die Rede der EU-Kommissarin Croes in Avignon am 5. November:

"Today our fragmented copyright system is ill-adapted to the real essence of art, which has no frontiers. Instead, that system has ended up giving a more prominent role to intermediaries than to artists. It irritates the public who often cannot access what artists want to offer and leaves a vacuum which is served by illegal content, depriving the artists of their well deserved remuneration. And copyright enforcement is often entangled in sensitive questions about privacy, data protection or even net neutrality.

It may suit some vested interests to avoid a debate, or to frame the debate on copyright in moralistic terms that merely demonise millions of citizens. But that is not a sustainable approach. We need this debate because we need action to promote a legal digital Single Marketin Europe.

My position is that we must look beyond national and corporatist self-interest to establish a new approach to copyright. We want "une Europe des cultures" and for this we need a debate at European level."

 

Und dann findet sich noch der anschließende Satz (nicht im offiziellen Redetext, sondern im mündlichen Vortrag): Let us have that debate and get rid of the cultural Berlin walls that exist now.

Wow - Volltext unter

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/10/619


"Gerade weil ich Ihre Position bezüglich der Leistungsschutzrechte für Verleger ja nicht abwegig finde, hätte ich gerne, dass Sie sie weniger angreifbar begründen und ausformulieren."

Lieber Herr Hoeren,

diesem Satz von "Mein Name" möchte ich mich anschließen. Und wozu der Seitenhieb auf den Bundesverband Musikindustrie?

Eine differenzierte Diskussion mit eben diesem Verband (und anderen Menschen aus der Musikindustrie) hätten Sie am 16. 11. beim JuraForum in Münster miterleben können. Dort haben Ihre Studenten gezeigt, dass man sich auch sachlicher - und deshalb für alle Beteiligten – ergiebiger streiten kann. Ich hätte Sie wirklich lieber in Münster erlebt, als hier im Blog mal wieder eine kleine Polemik zu lesen. Ich bin deshalb auf zwei Ebenen enttäuscht.

 Und natürlich haben Sie das Recht, unter Niveau zu argumentieren, das hat jeder. Hauptsache, man weiß, dass man es tut oder getan hat.

Sicher ist die Rede von Nellie Croes noch viel spannender - allein über das Zitat, das Sie oben bringen, ließe sich meines Erachtens ein eigenes JuraForum in Münster oder sonstwo veranstalten.

In diesem Sinne weiterhin viele klare Gedankengänge wünscht

Manfred Gillig


 

 

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Lieber Herr Gillig,

schön, daß Sie in Münster waren (die Studierenden waren auch begeistert; Lob-Brief an Sie und an den Bundesverband von mir ist schon unterwegs). Das war definitiv kein Seitenhieb gegen den Bundesverband. Es geht mir darum, dass Ver.di nun erstaunlicherweise zahlreiche Positionen vertritt, die aus Verwertersicht stammen. Insofern ist mit der Parallele Bundesverband - Ver.di keine inhaltliche Bewertung der Positionen verbunden, sondern vielmehr nur die Tatsache festgestellt, daß Ver.di (eigentlich zuständig für einen verstärkten Schutz der Kreativen etwa gegen Rechtebuyout, Urhebervertragsrecht ...) nun im Kern wohl nur Visionen im Hinblick auf einen verstärkten Schutz der Verwerter entwickelt.

TH

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