Anklageerhebung gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.11.2010

Im September vergangenen Jahres erregte ein im Internet verbreitetes Video Aufsehen. Es zeigte, wie ein Teilnehmer einer Demonstration in Berlin ohne erkennbaren Grund von Polizeibeamten mit Faustschlägen traktiert wurde (Diskussion hier im Blog). Nach 14 Monaten Ermittlungen hat die StA  nun Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt erhoben (Quelle). Das ist durchaus berichtenswert, denn eine Anklageerhebung gegen Polizeibeamte wegen dieses Delikts ist nicht besonders häufig, die meisten Ermittlungen verlaufen im Sande. Auch nach der vergleichsweise seltenen Anklageerhebung ist die Verurteilungsquote gegen Polizeibeamte wesentlich geringer als bei Normalbürgern, die wegen Körperverletzung angeklagt werden, die Freispruchquote ist bei Polizeibeamten äußerst hoch. Ob sich die statistischen Trends auch im hier besprochenen Fall bestätigen, bleibt abzuwarten. Unten die Zahlen für das Jahr 2008:

Körperverletzung:

Tatverdächtige laut PKS: 476.000
Abgeurteilte laut StatBA: 90.000 (ca. 20 %)
Verurteilte laut StatBA: 61.000 (ca. 65 % der Abgeurteilten)
Freisprüche: ca. 8 %

Körperverletzung im Amt:

Tatverdächtige laut PKS: 2.300
Abgeurteilte laut StatBA: 94 (ca. 4 %)
Verurteilte laut StatBA: 32 (ca. 30% der Abgeurteilten)
Freisprüche: ca. 25 %

 

 

 

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15 Kommentare

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...na da zweifelt doch jemand an unserem Rechtssystem...vielleicht ist es dann einfacher eine Vielzahl der brutalen zivilen Schläger nicht zu verurteilen, dann passt es wieder! 18.000 Polizeibeamte in und um Gorleben. Straftaten durch Castorgegener im hohen Maße - Verurteilungen??? Lassen wir mal schön die Kirche im Dorf - unsere Polizei ist zurzeit gefordert wie nie zuvor, macht dabei aber eine spitzen Arbeit. Sie sollten Statistiken einstellen, die hilfreich sind.

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Steuermann schrieb:
unsere Polizei ist zurzeit gefordert wie nie zuvor, macht dabei aber eine spitzen Arbeit.
ah ja -- fragen Sie mal die Loveparade-Besucher bzw. deren Hinterbliebene oder die Pfeffersprayer in Uniform in Stuttgart ...
Quote:
Sie sollten Statistiken einstellen, die hilfreich sind.
hat er doch getan ... aber amüsant, dass ein Polizist(enfan) die eigene Statistik als nicht hilfreich bezeichnet

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die forderung nach körperkameras in der brd und unabhängige stellen bei denen man anzeigen auch gegen die polizeibeamten stellen kann sind völlig berechtigt.wenn es grundrechtsgarantien nicht nur hypothetisch geben soll

sind die staatlich handelnden personen zu überprüfen...wenn der staat bzw. der gesetzgeber die bevölkrung nicht nur zum narren halten will, sind körperkameras unumgänglich.

insofern ist die ausstattungsnot der polizeieinsatzkräfte sicher real....der gesetzgeber hat die bevölkerung auch vor polizeigewalt zu schützen..."einstweilige erschießungen" gab es auch in der brd...bei zu hilferufen von polizeikräften....

angesichts der tatsache ,dass es kein wissenschaftlich hinreichend sicheres endlager auf der ganzen erde für

z.b.plutonium gibt, ist die atombetreibung eine kriminelle handlung...die man sich legalisiert hat.....

ähnlich wie die rechtsauffassung.....für die seenotrettung im mittelmeer geringere gelder zur verfügung zu stellen als für die grenzsicherung...bei gleichzeitigen nazi- befreiungsgedenkveranstaltungen......

recht ist eben eine frage des geldes ....

@3 Fand die Statistik sehr hilfreich, gerade auch weil sie weitgehend unbekannt ist, in ihrem Ausmaß anscheinend auch Ihnen.

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Sehr geehrter Herr Steuermann,

ich zweifele nicht daran, dass die Polizei sehr stark gefordert ist und in ihrer großen Mehrheit die Polizeibeamten auch einen Spitzenjob tun, keine Frage.  Sie argumentieren aber mit dem Dunkelfeld, das hier überhaupt nicht zur Debatte steht.  Die Statistik gibt ja nur Zahlen aus dem Hellfeld wieder, also die Frage, was passiert, wenn jemand als Tatverdächtiger identifiziert worden ist (die PKS ist ja eine Statistik der Polizei!). Meine Zweifel an dem Rechtssystem sind in diesem Punkt tatsächlich vorhanden und ich sehe es auch als meine Aufgabe, mit kritischem Blick auch dort hinzuschauen, wo die Justiz verbesserungsbedürftig erscheint. Auch die meisten Juristen in unserem Rechtssystem machen im Übrigen einen guten Job. Ich denke aber, dass die Zahlen (auch) eine strukturelle Schwäche offenbaren. Wenn Sie dies gleich als Angriff auf diejenigen empfinden, die als Polizisten einen guten Job machen, sehen Sie die Welt schwarz/weiß, nach dem Motto, man dürfe Polizei und Justiz nicht kritisieren, wenn man doch an anderer Stelle auf sie angewiesen ist.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Zum Thema passt auch ein Artikel von Tobias Singelnstein ("Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt"), der die Gründe für die erstaunlich hohe Einstellunsgquote und die erstaunlich geringe Verurteilungsquote erörtert. Der Artikel ist hier online zugänglich.

Zudem (auf der Website des Republikanischen Anwaltsvereins) weitere Artikel zum Thema "Polizei vor Gericht".

Der Aufsatz des Herrn Singelnstein mag ja interessant sein, ist aber in Teilbereichen schlicht falsch und gibt das "Problem" lediglich aus anwaltlicher Sichtweise wieder. Die Behauptung, Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfolgen nach einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amte, quasi als Retourkutsche, sind völlig falsch und schon wegen des Legalitätsprinzips sowie der Ausgestalltung des 113 StGB als Offizialdelikt nicht logisch. Tatsächlich funktioniert das Ganze umgekehrt und die Anzeige wegen Körperverletzung im Amte erfolgt aus prozeßtaktischen Gründen oder eben als Retourkutsche. Anzeigen wegen falscher Beschuldigung nach 164 StGB sind so selten, das sie bei der PKS Bund erst gar nicht extra ausgewiesen werden (PKS Bund 2008).

Die Gründe für die erstaunlich hohe Einstellungsquote mag auch darin begründet sein, sowie aus der Tatsache, das die Staatsanwaltschaft bereits im Rahmen der Ermittlungen die Substanzlosigkeit der Vorwürfe feststellt.

Aus eigener Erfahrung kenne ich dieses Verfahren hinreichend. Auch gegen mich wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Körperverletzung im Amte ermittelt. Keiner dieser Ermittlungsvorgänge hat es auch nur ansatzweise in die Nähe eines Gerichtsverfahrens gegen mich gebracht. Alle Vorgänge wurden wegen Substanzlosigkeit oder erwiesener Unschuld (im Rahmen der Ermittlungen) eingestellt. In keinem dieser Fälle wurde ein Strafverfahren gegen den Anzeigenerstatter wegen Verstoß gegen 164 StGB eingeleitet.

Auch haben mich bislang alle Vorwürfe problemlos erreicht, ein Identifizierungsmanko war nicht feststellbar und wird gern vorgeschoben. Mit Datum, Ort und Uhrzeit ist eine Feststellung der beteiligten Beamten auch ohne Namensnennung problemlos möglich. Angesichts dieser Tatsache, die jedem Beamten bekannt sein dürfte, ist das Verweigern des Namens um einer Sanktion zu entgehen völlig sinnlos. Dies bezieht sich auf den Großteil polizeilichen Handelns, Demonstrationslagen oder sonstige Großlagen unterliegen allerdings anderen Spielregeln, sind zwar spektakulärer, aber nur ein kleiner Teilbereich polizeilichen Alltags. Dort mag es zu Identifizierungsdefiziten kommen, denen allerdings wegen der teilweise anzutreffenden Dynamik vermutlich auch kein Namensschild oder identifikationsnummer abhelfen würde. 

Ich will gar nicht abstreiten, daß es zu auch strafrechtlich relevantem Fehlverhalten seitens der Polizei kommt. Allerdings nicht in dem Maße, wie von einigen gern behauptet wird. Mir sind belegbare Sachverhalte bekannt, bei denen ein objektiver Beobachter die Absurdität einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amt bereits bei Sichtung der vorliegenden Schriftstücke, ohne jegliche Ermittlungen erkennen kann. Insofern bin ich für mich bereits zu dem Schluß gelangt, daß wir doch dringend eine Kommission nach dem britischen Vorbild benötigen, wie bereits von Prof. Dr. Müller gefordert. Allerdings verbunden mit konsequenter Verfolgung von Verstößen gem. § 164 StGB.

Der Sachverhalt aus Berlin stellt ganz eindeutig und objektiv ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beiden beteiligten Polizeibeamten dar. Er ist aus professioneller Sicht nahezu unentschuldbar, aus menschlicher Sicht aber vielleicht verständlich, denn der Fall ist nicht ganz so eindeutig , wie auch hier behauptet wurde.

Die Glaubwürdigkeit des Geschädigten dürfte durch ebenfalls bei Youtube abrufbares Videomaterial mittlerweile doch stark gelitten haben (http://www.youtube.com/watch?v=kO71yYPZqbY). Es scheint sich bei ihm um ein Mitglied der "Rebel Clown Army" zu handeln, deren Strategie auf die Provokation genau solcher Reaktion abstellt.

Die Beamten werden sicherlich und zu Recht verurteilt werden. Für eine Entfernung aus dem Dienst sehe ich bei nachgewiesener Ersttäterschaft  dienstrechtlich allerdings keine Notwendigkeit und glaube auch nicht, daß eine NRW-Disziplinarkammer diese mittragen würde. Mag sein, das in Berlin die Uhren anders ticken, die gesetzlichen Voraussetzungen dürften aber vergleichbar sein.

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Saint.John schrieb:
mittlerweile doch stark gelitten haben (http://www.youtube.com/watch?v=kO71yYPZqbY). Es scheint sich bei ihm um ein Mitglied der "Rebel Clown Army" zu handeln, deren Strategie auf die Provokation genau solcher Reaktion abstellt.
1. Na und? Genau dazu gibt es Recht und Gesetz: damit nicht jeder Selbstjustiz üben kann, auch wenn er provoziert wird - egal ob Polizist oder Lehrer (dem darf ja auch nicht die Hand ausrutschen, wenn er beleidigt wird).

2. Haben "Berufs"demonstranten genau die gleichen Rechte wie "Gelegenheits"demonstranten. Das Video ist übelste Diffamierung - auf diesem Niveau könnte man Polizisten auch in Gelegenheitsschläger und Berufsschläger unterteilen...

3. verletzt das Video in dieser Form sicher die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten. Haben Sie, St. John, als Polizist dies bedacht? Haben Sie deswegen schon Strafanzeige gestellt? Schließlich sind Sie zur Verfolgung von Rechtsverstößen verpflichtet ... Stellt das Posten des Links Beihilfe dar?

Ich kann nur empfehlen, den Link schnellstens wieder verschwinden zu lassen...

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Sehr geehrter Herr St. John,

die Machart des verlinkten Videos und die dazu geschriebenen Kommentare lassen mich eher an der Glaubwürdigkeit der Macher dieses Videos zweifeln: Offenbar sind die Macher der Ansicht, der Geschlagene habe es nicht anders verdient - eine abstruse Rechts- und Berufsauffassung (sollte es sich bei den Machern um Polizisten handeln, was ich kaum glauben kann, aber leider zu vermuten ist).  "Berufsdemonstrant" ist ein Wort aus der politischen Demagogie und völlig irrelevant für den hiesigen Sachverhalt. Sollten aber die Schläger den Mann im blauen Shirt wiedererkannt haben, deutet dies auf eine aus Rache motivierte beabsichtigte gefährliche Körperverletzung hin und könnte straferhöhend wirken.

Meine persönliche Erfahrung entspricht eher der von Herrn Singelnstein dargestellten.

Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass Körperverletzungen im Amt in etwa so häufig sind wie Körperverletzungen, wahrscheinlich sogar etwas weniger - wenn man die Tatverdächtigenzahl jeweils in Relation  zur Anzahl der Polizeivollzugsbeamten bzw. Bevölkerung setzt. Berücksichtigt man Alter und Geschlecht (bei Demos eingesetzte Polizisten überwiegend männlich und jünger) sowie die aufgeheizten Situationen, in denen diese Ereignisse sich häufig abspielen, ist das vielleicht sogar ein ganz guter Schnitt; die meisten Polizeibeamten sind sicherlich gesetzestreu, wie auch die meisten Bürger und Demonstranten. Ein Teil der Anzeigen mögen auch falsch sein, andererseits gibt es auch ein großes Dunkelfeld, weil nämlich auch von Polizeigewalt Betroffene häufig auf Strafanzeige verzichten, da sie wegen der polizeilichen Vermummung hinter Helmen keine Chance der Identifizierung sehen und die Gegenanzeige befürchten. Ebenso wie es teilweise in Großstädten traurige polizeiliche Praxis war, Obdachlose an den Stadtrand zu verfrachten und dort auszusetzen, war es in Berlin in den 80er Jahren ein Teil der Praxis, bei einer Demonstration festgenommene Demonstranten im Polizeitransporter zu verprügeln und dann noch vor der Registrierung in der Gefangenensammelstelle auf die Straße zu befördern. Möglicherweise haben da beide Seiten "profitiert": Die Polizisten ersparten sich unnötige Bürokratie und kühlten ihren Mut, den Demonstranten wurde ein Strafverfahren erspart.

Leider erwischt man manchmal auch die Falschen  (siehe hier), am 1. Mai 1988 in Berlin sogar drei in Zivil gekleidete Beobachter aus der Polizeidirektion. Das sind Einzelfälle, ja, aber unter den Kollegen finden sich immer noch Viele, die bereit sind, diese Einzelnen zu decken.

Diese Schilderung ist zwar etwas älter, aber dafür gaaanz sicher ein Einzelfall:

"Anstatt die Provokateure unter den Fans gezielt herauszuholen, hätten die Beamten wahllos auf die Menschen im Fanblock eingeschlagen und dabei sogar ältere Leute getroffen, die gewiß nicht auf Gewaltanwendung aus gewesen seien. Als so ein Zuschauer den Namen des Beamten, der ihn mit dem Knüppel traktiert hatte, erfragen wollte, habe er gleich noch eins draufbekommen, so der Augenzeuge [Mitarbeiter der berichtenden Zeitung] weiter." http://www.nw-news.de/_em_daten/_nw/2010/02/25/100225_2336_heprod_images_foto_5_21_1_2_20100226_hooligan_ausriss.jpg

Der abgebildete Mann mit freiem Oberkörper wurde Jahre später übrigens der Autor eines bemerkenswerten Buches: 

http://www.derwesten.de/sport/sport-medial/Stefan-Schubert-war-Hooligan-und-Polizist-id2908366.html

"In seinem Buch schreibt Schubert auch über die erschreckenden Parallelen zwischen seinem Hooligan-Dasein und dem Polizisten-Beruf. „Von außen betrachtet hätten meine beiden Welten gegensätzlicher nicht sein können. In Wahrheit jedoch gab es viele Gemeinsamkeiten.“ Kameradschaft, strenge Hierarchien und die ständige Nähe zur Gewalt. Sogar die Feindbilder seien gleich gewesen: Autonome, Skinheads, Rocker – einfach jede rivalisierende Horde junger Männer. Schon in der Ausbildung als Bundesgrenzschützer wurde den Beamten laut Schubert eingebläut: „Ihr dürft Euch prügeln. Aber erstens: Lasst Euch nicht erwischen. Und zweitens: Ihr müsst gewinnen!“"

http://www.nofb-shop.de/516-gewalt-ist-eine-losung-%E2%80%93-stefan-schubert-zwischen-den-welten/

"Zudem bestätigt der Autor in der Beschreibung einiger seiner Kollegen viele Vermutungen, die Fußballfans gegenüber uniformierten Einsatzkräften haben. Vor allem dass sich unter den Einsatzkräften sehr wohl Menschen befinden, die den Schutz ihrer Uniform nutzen, um ihre eigenen Gewaltphantasien auszuleben. Aber auch wie Polizeibehörden beispielsweise ganz bewusst geltendes Recht zu Datenschutzbestimmungen ignorieren oder über die künstliche Ansammlung von Daten in der Datei Gewalttäter Sport ihre eigenen Jobs sichern.

In seinen Erzählungen beschreibt er wiederholt den berüchtigten Korpsgeist der Polizei. Gerade Polizisten die vom Staat beauftragt sind, Gesetzesübertretungen in unserer Gesellschaft zu ahnden, setzen den Geltungsbereich der Gesetze für ihre persönlichen Belange und die der Kolleginnen und Kollegen gerne auch mal außer Kraft. Dieser Korpsgeist der Gesetzeshüter ist es auch, der den Autor vor der Enttarnung schützt, zumindest vorerst, denn wer straffällige Kollegen anschwärzt, gilt im Kollegenkreis erst mal als Nestbeschmutzer."


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@Klabauter

Danke für den Hinweis, er entbindet mich davon "Mein Name" auf für dieses Forum erschreckende Wissenslücken hinzuweisen. Dennoch bleibt mir nicht erspart, ihn auf die § 160, 163 StPO mit entsprechender Kommentierung bezüglich des angesprochenen Strafverfolgungszwanges hinzuweisen.

@Mein Name

Interessant finde ich, daß sie sich um die Persönlichkeitsrechte des, ich nenne ihn mal Geschädigten, sorgen. Wie sind denn dann aus ihrer Sicht die Persönlichkeitsrechte der anderen Personen und auch insbesondere der unbeteiligten Polizeibeamten zu bewerten? Oder besitzen diese ja vielleicht gar keine Persönlichkeitrechte in ihren Augen?

Ich habe außerdem in keiner Weise die Straftaten der Beamten gerechtfertigt. Es liegt aber in der menschlichen Natur und der persönlichen Individualität, daß jeder von uns eine andere Reizschwelle hat. Bei dem einen liegt sie höher, und bei dem anderen liegt sie eben niedriger, was von vielen Faktoren abhängig und keine Konstante ist. Es ist immer schlecht, wenn man sich durch Provokationen zu falschen Handlungen hinreißen läßt, aber das sagt sich auch leicht, wenn man nicht der Provozierte ist. Einerlei, die Kollegen haben falsch gehandelt und müssen die Konsequenzen tragen.

 

@Prof. Dr. Müller

Die Kommentare zu dem Videozusammenschnitt entsprechen nicht meiner Ansicht und sind objektiv  durchaus als grenzwertig bis übel zu bezeichnen, entsprechen allerdings durchaus dem Durchschnitt der gezeigten Sequenzen auf dieser Plattform. Abseits dieser Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver bleibt aber festzuhalten, daß die Sequenzen, die aus längeren Beiträgen herausgelöst wurden auch unkommentiert ein Verhalten zeigen, daß geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Geschädigten nicht unerheblich zu beschädigen. Das Stoßen eines vorbeilaufenden Polizeibeamten könnte man durchaus als tätlichen Angriffe bewerten und auch das andere gezeigte Verhalten stellt sich objektiv durchaus als fragwürdig dar, was uns zur Frage der partiellen Glaubwürdigkeit eines Zeugen führt.

Auch der Pfeil der Demagogie trifft mich nicht, da ich für die Kommentare nicht verantwortlich bin und lediglich auf die im Handlungsablauf feststellbaren Fakten abgezielt habe. Fakten, die für eine Gesamtbetrachtung der Situation nicht unerheblich scheinen. Tatsächlich scheint mir allerdings aus ihrer Wortwahl und der vorgebrachten Rache-Theorie ein eindeutiges Werturteil abzuleiten zu sein. Können sie sich vielleicht vorstellen, daß es noch andere Leute im Internet gibt, außer Polizisten und solchen, die der Polizei kritisch gegenüber stehen? Leute mit einer objektiven Sichtweise, die keinem Lager zuzuordnen sind und Sachverhalte deshalb vielleicht unvoreingenommen sehen?

Interessant finde ich auch, daß hier verurteilte Straftäter als Referenz genannt werden oder Sachverhalte aus der bereits einiger Zeit zurückliegenden Vergangenheit zitiert werden, die mit der heutigen Gesellschaftsentwicklung überhaupt nichts mehr zu tun haben. Verhaltensweisen, die bereits seit Langem abgestellt sind werden wieder aus mittlerweile verstaubten Schubladen gezogen und als Beispiel präsentiert. Das Fehlen jüngerer Beispiele ist doch nur der Beleg für eine entsprechende Weiterentwicklung. Und nochmals, Großlagen wie Stuttgart 21 oder Gorleben sind zwar aufregend und werden bewußt politisch aufbereitet, stellen aber Angesichts von durchschnittlich jährlich 100000 Einsatzanlässen in einer beliebigen Großstadt in NRW nur einen minimalen Bruchteil des polizeilichen Tätigkeitsfeldes dar.

Bezüglich der Praxis muß ich nochmals widersprechen. Mittlerweile arbeiten alle Polizeibehörden bundesweit mit rechnergestützter Vorgangserfassung. Die Erfassungszeiten von Vorgängen werden vom System vorgegeben und sind nicht beeinflussbar. Es ist somit ein leichtes, zu überprüfen, welche Anzeige zuerst erstattet wurde und dieses System bestätigt meine Auffassung mit harten Fakten.

Übrigens wurden am 02.11.1987 aus einer Demonstration an der Startbahn West in Frankfurt 14 Schüsse auf die Polizei abgefeuert. dabei kamen 2 Polizeibeamte zu Tode, die Täter konnten auch wegen DecKung durch die damaligen Demonstrationteilnehmer nicht ermittelt werden. Ich war damals in Frankfurt auf der Beerdigung. Soviel zum Thema Gewalt und Vergangenheit.

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Sehr geehrte Kommentatoren,

einige Ihrer Postings zum Nebenschauplatz, ob das oben verlinkte Youtube-Video Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletze oder nicht, habe ich entfernt, da persönliche Anwürfe nicht dem Niveau des Beck-Blogs entsprechen. Das Internet ist groß, verlegen Sie Ihre Auseinandersetzung bitte an einen anderen Ort. Ich bitte Sie, hier beim Thema zu bleiben und sachlich zu argumentieren.

Besten Dank

Henning Ernst Müller

interessante Entscheidung zum Thema Demonstration und Polizeivideos: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/26_101129/index.php

"Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 Teilnehmern rechtswidrig

Danach darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Diese Voraussetzungen lagen im konkreten Einzelfall nicht vor."

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