Arbeitsgericht Frankfurt a.M. untersagt Streik bei Air Berlin

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.11.2010

Die Pilotenvereinigung Cockpit hat beim Arbeitsgericht Frankfurt a.M. eine Niederlage erlitten. Die Vereinigung Cockpit e. V. hatte in Zusammenhang mit der laufenden Tarifauseinandersetzung insbesondere über die Verbesserung von Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten der Piloten bei der Air Berlin Arbeitskampfmaßnahmen angedroht. Ab "ab Mitte der Woche" sollte Air Berlin im gesamten Bundesgebiet bestreikt werden. Das Frankfurter Arbeitsgericht (vom 23.11.2010 - 9 Ga 33/10) verbot jetzt die Streikmaßnahmen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Zur Begründung führte es im wesentlichen aus, dass die Vereinigung Cockpit e. V. ausweislich ihres Streikbeschlusses vom 18. November 2010 ein rechtswidriges Streikziel verfolge. Dabei gehe es um die Forderung nach Abschluss eines Tarifvertrages "Verstärkte Flugbesatzung", wonach die Cockpitbesatzung auf Langstreckenflügen ab einer Distanz von 4.200 nautischen Meilen zur Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen personell verstärkt werden solle. Derzeit werde bei der Air Berlin allerdings kein Pilot auf derartigen Langstreckendistanzen eingesetzt. Es fehle der tarifliche Regelungsbedarf. Die Verfolgung dieses damit rechtswidrigen Zieles, bei dem es sich für das erkennende Gericht um eine von zwei Hauptforderungen der Vereinigung Cockpit e. V. handele, führe zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks. Das Gericht rief die Streitparteien nun zu neuen Gesprächen auf. „Wir können Sie nur ermutigen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, sagte Richterin Denecke.

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