Ohne Worte

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 03.12.2010
Rechtsgebiete: Familienrecht10|5479 Aufrufe

Ein Fachanwalt für Strafrecht (!) vertritt in einem Scheidungsverfahren (!) einen Thailänder in Untervollmacht (!).

Vor Beginn des Termins stellt er fest, dass er sich mit seinem Mandanten nicht verständigen kann, da dieser weder deutsch noch englisch und er kein thailändisch spricht. Ein Dolmetscher ist nicht geladen.

Trotzdem lässt sich der Anwalt auf die Verhandlung ein. Der Richter bricht die Verhandlung schließlich ab.

Anstatt über dieses grobfahrlässige Verhalten den gnädigen Mantel des Schweigens zu decken, veröffentlicht der Anwalt diese Geschichte als ungewöhnliches Erlebnis in seinem blog

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10 Kommentare

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Also ich hätte ja fast gewettet, dass ich den Blog kenne - aber ich hab mich wohl getäuscht, dort finde ich nämlich nix.

 

Wie wärs mit einer Erleuchtung - jetzt so passend in der Vorweihnachtszeit? ;-)

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Ob das ein guter Schach- Zug war, denn "ein Dolmetscher war jedoch versehentlich nicht geladen worden".

Na ja Schach -Matt wird der Anwalt wohl nicht sein ;-)

 

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Sozusagen war der Auftritt des nicht mit seinem Mandanten kommunizieren könnenden Unterbevollmächtigten ein geradezu genialer "Schach"-Zug :) des betreffenden Bloggers.

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