Haben Sie sich auch schon mal "aufgemandelt"?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.12.2010

Schön, was man bei der Lektüre von BGH-Entscheidungen so lernen kann. Ich etwa kenne neuerdings den Begriff "sich aufmandeln". Das hat ein Vorsitzender einer Strafkammer zum Verteidiger in einer wohl recht angespannten Athmosphäre gesagt und dafür dann gleich einen (erfolglosen) Befangenheitsantrag kassiert. In der Revision fand das der BGH dann auch schon ganz ok (BGH, Beschluss vom 3.11.2010 - 1 StR 500/10 -):


"....Die Verwendung des Begriffs „aufmandeln" seitens des Vorsitzenden der Strafkammer (beim Landgericht Kempten) gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten vermag hier den Eindruck der Befangenheit nicht zu begründen. Dieser Begriff wird im bayerischen Sprachraum häufig gebraucht. Er ist abgeleitet von der bayerischen Verkleinerungsform für Mann (Mandl). „Mandeln Sie sich nicht so auf" beinhaltet zwar eine gewisse Kritik (etwa: spielen Sie sich doch nicht so auf). Gerade durch die Verwendung der lokalen Sprachform wird dem Vorwurf aber die Schärfe genommen. Dementsprechend erklärte auch der Vorsitzende in seiner dienstlichen Stellungnahme, er habe mit der „Verwendung des freundlich bleibenden und hier nicht ungebräuchlichen Ausdrucks" nur weiteres „unnötiges Insistieren" verhindern wollen. Diese Erläuterung in der dienstlichen Erklärung ist für sich schon geeignet, ursprüngliches Misstrauen zu beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01). Im Übrigen kann der tadelnde Hinweis „nun mandeln Sie sich doch nicht so auf" oder „jetzt mandeln Sie sich schon wieder auf" vor dem Hintergrund des von der Strafkammer in ihrem Beschluss über die Zurückweisung des Befangenheitsantrags geschilderten Prozessverhaltens des Verteidigers nur als eine auf bayerisch eher zurückhaltend formulierte Bitte um Respektierung des Rechts und der Pflicht des Strafkammervorsitzenden, die Verhandlung zu leiten (§ 238 Abs. 1 StPO), sowie um Wahrung des - auch standesrechtlich geforderten (§ 43a BRAO) - Gebots der Sachlichkeit verstanden werden...."

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