Der rechtsschutzversicherte Anwalt

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.12.2010

Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung einem Rechtsanwalt als Versicherungsnehmer auch die Vergütung für eine Selbstvertretung in Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren zu bezahlen hat, hat den BGH im Urteil vom 10.11.2010 – IV ZR 188/08 - beschäftigt. Der BGH setzte sich in der Entscheidung ausführlich mit der Auslegung der Versicherungsbedingungen auseinander und kam zu dem Ergebnis, dass die anwaltliche Selbstvertretung als Tätigkeit „eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts“ anzusehen und eine Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant kein kennzeichnendes Merkmal des Rechtsanwaltsmandats ist. Die Rechtsschutzversicherung muß also die Anwaltsvergütung auch bei Selbstvertretung übernehmen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

 

Leider landen nur die wenigsten Bemühungen der Rechtsschutzversicherer, den Anwaltsmarkt nach ihren Vorstellungen zu sondieren, vor Gericht.

 

Die Intention dieser Branche dürfte klar sein. Man zieht sich einen sogenannten "Anwaltsempfehlungspool" heran, dem man vorgaukelt, dass man alles tut, um sämtliche Versicherungsnehmer auf dieses Empfehlungspool umzuleiten. Als Gegenleistung müssen diese Anwälte auf einen Teil ihrer Gebühren verzichten bzw. sogar entgegen der Interessen ihrer Mandanten von einer kostenintensiven Rechtsverfolgung abraten. Diese Strategien laufen seit Jahren und die "Nicht-Pool-Anwälte" realisieren das kaum bzw. realisieren kaum die Auswirkungen. Erst wenn die Umsätze von Jahr zu Jahr zurück gehen, werden die Kollegen stutzig. Die Rechtsanwaltskammern sehen diesen Umtrieben tatenlos zu. Es ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass Rechtsschutz-Lobbyisten entsprechende "Kontakte" in Rechtsanwaltskammern haben und dadurch ein stillschweigender "Nichtangriffspakt" geschlossen wird.

 

Leider verkennen aber offenbar auch viele "Pool-Anwälte" der Rechtsschutzversicherer ihre Position. Dieses dauerrhafte "Verhältnis" kann sehr schnell zu einer irreversiblen "Abhängigkeit" führen.

 

Der nächste Schritt? Vielleicht werden künftig die juristischen Sachbearbeiter angehalten eigene Kanzleien zu gründen, damit dann auf diese die Versicherungsnehmer gesteuert werden können? Mit diesem "Versprechen" könnten ganz "elegant" Stellen und damit Personalkosten abgebaut werden.

 

Also: Aufwachen, Anwaltschaft!

0

Kommentar hinzufügen