Loveparade 2010 - fünf Monate danach: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen werden konkretisiert

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 22.12.2010

Achtung: Dieser Beitrag stammt aus dem Dezember 2010. Der aktuelle Beitrag von Juli 2015 befindet sich hier: 

http://blog.beck.de/2015/07/24/f-nf-jahre-und-kein-ende-die-strafverfolg...

Mittlerweile ist es fünf Monate her, dass bei der in Duisburg veranstalteten Loveparade 21 Besucher ums Leben kamen, da sie auf dem Weg auf das (bzw. von dem) Veranstaltungsgelände in ein tödliches Gedränge gerieten. Diese 21 Besucher erlitten Quetschungen und erstickten in der unkontrollierbaren Massenturbulenz, viele andere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Nach fünf Monaten intensiver Ermittlungen werden nach Presseberichten die staatsanwaltlichen Ermittlungen nun nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen bestimmte Beschuldigte geführt, wobei aus der Stadtverwaltung Duisburg und aus der Firma des Veranstalters mehrere Personen verdächtigt werden sollen, zudem stehe auch ein leitender Polizeibeamter unter Tatverdacht (Quelle).
Dies würde weitgehend die hier vor einigen Monaten angestellten Überlegungen bestätigen, nämlich dass bei Planung und Genehmigung gravierende Fahrlässigkeiten begangen wurden, die im zurechenbaren Zusammenhang mit den Todesfällen stehen. Zudem können auch der Polizei Fahrlässigkeiten zur Last gelegt werden, da sie durch Sperren die Situation vor Ort noch verschärft hat.
Die einzelnen Vorwürfe sind in meinem Beitrag vom 23.09. und in dem vom 28.07. und in den dazu gehörigen Kommentaren wesentlich ausführlicher dargelegt, hier nur ganz knapp zusammengefasst:

Die Planung der Veranstaltung sah eine Menge von Besuchern vor, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf das Gelände gelangen konnten. Es musste daher zum Stau kommen, dessen Bewältigung nur unzureichend geplant war.
Bei der Genehmigung der Veranstaltung wurden zudem Besucherströme nur in einer Richtung beachtet und nicht berücksichtigt, dass nach der Planung Hunderttausende gleichzeitig auf das Gelände kommen und es verlassen sollten - über mehrere Stunden und durch nur einen Ein-/Ausgang - eine Unmöglichkeit. Diese Unmöglichkeit wurde trotz Erkennbarkeit ignoriert, auch von den Strömungsphysikern, die die Stadt mit der Analyse der Entfluchtung des Geländes beauftragt hatte.
An entscheidenden Stellen - nämlich auf hunderten von Metern (Tunnel/Rampe) zwischen dem Einlass und dem eigentlichen Festgelände, gab es außerdem keine Fluchtwege.
Diese Wegführungen (die selbst als Fluchtweg galten)  waren überdies verengt von Bauzäunen, Polizeiwagen und Brezel-Ständen. Sie wichen insofern ab von der Genehmigung. Die Besucher wurden auch nicht durch Lautsprecherdurchsagen gesteuert, obwohl dies bei der Größe der Veranstaltung und der Eingangssituation unbedingt erforderlich war.
An der späteren Stelle der Katastrophe befand sich ein offen stehender Gulli, der mit einem dazu ungeeigneten Bauzaun abgedeckt worden war. Hier starben im Gedränge die meisten Menschen - sie konnten dieser Gefahrenstelle nicht ausweichen.

Wenn man diese Punkte noch einmal zusammenfasst, bedrückt es noch heute, selbst wenn man nicht unmittelbar betroffen ist: Hier sind Menschen gestorben, weil einfachste und gesetzlich klar geregelte Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden, weil man offenbar unbedingt diese Veranstaltung durchführen wollte. Zu Recht wird nach wie vor auch die politische Verantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters eingeklagt. Er hätte sich auch in der Anerkennung gesonnt, die eine gut verlaufene Loveparade 2010 ihm gebracht hätte, entsprechend muss er politisch dafür haften, dass es katastrophal misslungen ist - ganz unabhängig von unmittelbarer strafrechtlicher Verantwortung, die nach den Presseberichten der Staatsanwaltschaft wohl nicht angenommen wird (Quelle). Dass die Stadt Duisburg nach den Ereignissen sich mit Hilfe eines für mehrere Hunderttausend Euro bei einer Anwaltskanzlei bestellten "Rechtsgutachtens" reinwaschen wollte, gehört auch zu den vom OB verantworteten politischen Missgriffen.

Die strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesem Ereignis sind hier im Blog mit einer Nachhaltigkeit diskutiert worden, die bisher bei keinem der hier verhandelten Themen erreicht wurde. Die drei (update 08.02.2011: vier) von mir eingestellten Beiträge sind  insgesamt bislang 25000 mal (update 08.02.2011: 42500mal) aufgerufen und über 1100 mal (update 08.02.2011: über 1350 mal) kommentiert worden. Damit wurde die Leistungsfähigkeit der Kommentarfunktion in diesem Blog mehrfach auf eine ernsthafte Probe gestellt.  Dabei wird - wie nicht anders zu erwarten bei so einem komplexen Geschehen, die Diskussion nunmehr weitgehend von wenigen "Experten" geführt, die sich in den vergangenen Monaten in alle Einzelheiten des Geschehens und der im Netz verfügbaren Planungsunterlagen eingearbeitet haben. Viele der Kommenatre sind hilfreich und alle zusammen vermitteln ein realistisches Bild von den Abläufen vor und bei dieser Veranstaltung. Als Fazit lässt sich wohl festhalten: Die Katstrophe war kein unglücklicher Zufall oder einfach Pech, sondern sie war bei der mangelhaften Planung, der widerrechtlichen Genehmigung und der mangelhaften Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen geradezu erwartbar. Die Loveparade hätte in dieser Größenordnung an diesem Ort und mit diesen Vorkehrungen nicht stattfinden dürfen.
 
Es ist schwierig,  derart  komplexe Fälle strafrechtlich zu ermitteln - es gibt hunderte Zeugen, die befragt werden können/müssen, es gibt hunderte von Video- und Fotodokumenten, die analysiert werden müssen und natürlich hat jeder (potentiell) Beschuldigte  auch das gute Recht, sich zu verteidigen, insbesondere auch das Recht zu schweigen. Daher kann der - soweit berichtet wird - umfangreich ermittelnden Staatsanwaltschaft kein Vorwurf gemacht werden, dass es zu langsam gehe. Wenn und soweit die Ermittlungen am Ende erfolgreich  sind und ein Rechtsfrieden schaffendes Ergebnis haben, sollten diese Ermittlungen auch gründlich sein und dies braucht eben Zeit.

Ich habe hier mehrfach die große Wichtigkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung betont, wenn auch das Strafrecht (bei Weitem) nicht die einzige bedeutsame Perspektive ist, unter der die Loveparade 2010 analysiert werden kann. Das Strafrecht ist, auch wenn dadurch direkt keine emotionalen und finanziellen Schäden behoben werden, das stärkste Signal der Gesellschaft, dass ein solches Ereignis nicht hingenommen wird, und dass man die Sicherheit der Besucher nicht hinter dem "Ruhm", eine solche Veranstaltung durchgeführt zu haben, zurückstehen lassen darf.

Die Diskussion geht sicherlich noch weiter.

 

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537 Kommentare

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Herzlichen Dank, Herr Prof. Müller, für Ihre sehr gute Moderation in den Blog-Beiträgen zur Loveparade.

Das dauerhafte Engagement der an der Diskussion Beteiligten ist sicher auch auf die angenehme Diskussions-Atmosphäre zurückzuführen.

Google News zeigt diesen Blog-Eintrag bei Eingabe des Suchwortes "Loveparade" auf der ersten Seite. Es ist also davon auszugehen, dass die hiesige Diskussion weiterhin viel Aufmerksamkeit erhalten wird.

Vielleicht finden sich auch weitere Experten, die sich im Folgenden beteiligen möchten, z.B. ein Veranstaltungsrechtler.

 

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Quote:
Nach fünf Monaten intensiver Ermittlungen werden nach Presseberichten die staatsanwaltlichen Ermittlungen nun nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen bestimmte Beschuldigte geführt, wobei aus der Stadtverwaltung Duisburg und aus der Firma des Veranstalters mehrere Personen verdächtigt werden sollen, zudem stehe auch ein leitender Polizeibeamter unter Tatverdacht (Quelle).
Dies würde weitgehend die hier vor einigen Monaten angestellten Überlegungen bestätigen, nämlich dass bei Planung und Genehmigung gravierende Fahrlässigkeiten begangen wurden, die im zurechenbaren Zusammenhang mit den Todesfällen stehen. Zudem können auch der Polizei Fahrlässigkeiten zur Last gelegt werden, da sie durch Sperren die Situation vor Ort noch verschärft hat. 

In der Presserklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg gibt sich da etwas zuückhaltender:

Quote:
"
Die Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang die Ergebnisse der in den vergangenen viereinhalb Monaten durchgeführten Ermittlungen zu einem Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen führen, dauert an. Das Ergebnis ihrer Prüfung wird die Staatsanwaltschaft in Kürze mitteilen. Zur Vermeidung sachwidriger Einflussnahmen auf den Verfahrensablauf und im Interesse der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen werden aber auch dann keine Namen bekannt gegeben werden."
Wir dürfen also bald mit einer weiteren Erklärung rechnen, die hier genaueres mitteilt.

Frage:
Teilt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall den Betroffenen mit, dass jetzt ein aAnfangsverdacht besteht?
Hat dies irgendwelche Konsequenzen? (Andere Rechte als Zeuge / unter Anfangsverdacht stehender?

Ohne der nächsten Presserklärung der Staatsanwaltschaft vorgreifen zu wollen:
Hat es vergleichbare Ermittlungen (mindestens zwei Dezernate mit unterstellten Ämtern) in einer Deutschen Kommunalverwaltung zuvor gegeben?
Sind die Betroffenen verpflichtet ihrem Dienstherrn von solchen Ermittlungen zu berichten?
Wie wird in der Regel darauf reagiert? Beurlaubung / Versetzung?

Gerade die Führungsspitze der Stadt Duisburg scheint ja bisher davon überzeugt zu sein, sich nicht nur strafrechtlich nichts vorwerfen zu müssen, sondern selbst im Verwaltungshandeln fehlerfrei und weitgehend alternativlos gehandelt zu haben.

Es wäre für Betroffene der Loveparade, Bürger der Stadt Duisburg, wie auch Mitarbeiter der Stadt nur schwer zu ertragen, nicht zu erfahren, dass gegen höhere Mitarbeiter strafrechtliche Ermittlungen angelaufen sind, die aber ihre kommunale Verantwortung nach wie vor wahrnehmen.

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Teilt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall den Betroffenen mit, dass jetzt ein Anfangsverdacht besteht?  

kann sie (§160b StPO), muss aber nicht (z.B. wenn der Beschuldigte aufgrund dieser Information Beweise verschwinden lassen würde oder man noch an "Hintermänner" kommen will)

Hat dies irgendwelche Konsequenzen? (Andere Rechte als Zeuge / unter Anfangsverdacht stehender?

ja, Beschuldigte müssen überhaupt keine Aussage machen, Zeugen dürfen die Aussage nur verweigern wenn sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden, zu anderen Fragen müssen sie aber antworten - s. z.B. hier: http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/materialien/strafprozessrecht/09-verfahrensbeteiligte-2.pdf

 

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Ich habe eine Frage zu den Rechtsanwaltskosten:

Der WDR berichtete, dass die Stadt Duisburg bis Ende November etwas mehr als 100.000 Euro für Rechtsanwälte ausgegeben haben soll, die Mitarbeitern bei staatsanwaltlichen Vernehmungen zur Seite standen.

Quelle: http://www.wdr.de/themen/_config_/kurznach/index.jhtml?knid=40359

Nun betrifft die strafrechtliche Ermittlung ja nicht das Verwaltungshandeln im Allgemeinen, sondern persönliches Handeln einzelner.

Ist es üblich, dass Städte für ihre Mitarbeiter Rechtsanwälte bezahlen, wenn diese sich persönlich strafrechtlich womöglich etwas zu Schulden kommen ließen, dass also im Falle städtischer Bediensteter der Steuerzahler für Rechtsanwälte aufkommen muss, wenn gegen sie persönlich ermittelt wird?

Wenn sich jemand im Rahmen einer Arbeitsstelle in der Privatwirtschaft strafrechtlich schuldig macht oder auch nur einem entsprechenden Verdacht unterliegt, so erhält er womöglich die Kündigung (Verdachtskündigung). Jedenfalls habe ich bislang noch nicht gehört, dass dann der Arbeitgeber für den Rechtsanwalt aufkommt.

 

Nicht, dass ich kleinen Sachbearbeitern einen Rechtsbeistand missgönnen würde. Überwiegend aber dürften höhere Beamte betroffen sein.

Und ich sehe auch die Gefahr einer Beeinflussung der Aussagen, wenn der daneben sitzende Rechtsanwalt in diesem Fall von der Stadt Duisburg bezahlt wurde. Würde unter diesen Umständen jemand etwas sagen, was gegen die Stadt ausgelegt werden kann?

Außerdem ist die Frage, ob sich die Leute ihren Rechtsanwalt selbst aussuchen konnten. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so dürften die von der Stadt beauftragten Rechtsanwälte auch einen recht guten Einblick gewonnen haben, wer genau was ausgesagt hat. Das halte ich - unabhängig davon, ob die Rechtsanwälte dieses Wissen weitergeben würden oder nicht - auf keinen Fall dazu geeignet, von einander unabhängige Zeugenaussagen zu erhalten.

Oder beurteile ich das jetzt nicht richtig?

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Wenn Herr Schaller die Rechtsanwälte für die städtischen Bediensteten bezahlt hätte, so hätte das als Bestechung gegolten, nicht wahr?

Wenn jedoch die ebenfalls direkt betroffene Stadtverwaltung die Rechtsanwälte bezahlt, dann ist das normal und wird letztlich vom Steuerzahler getragen, oder?

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Vielleicht noch als Ergänzung: Man kann die einzelnen Mitarbeiter der Stadt bzw. der einzelnen städtischen Behörden in diesem Falle keineswegs alle über einen Kamm scheren, so dass es egal wäre, inwiefern es zu unabhängigen Zeugenaussagen kommen könnte, weil davon auszugehen wäre, dass sie sich ohnehin niemals gegenseitig belasten würden wie z.B. eine Familie.

Es geht bei der strafrechtlichen Beurteilung ja um das Verhalten und die Schuld einzelner. Wer aber könnte unter diesen Umständen gegen einen seiner Vorgesetzten (bis hoch zum Stadtvorstand) etwas aussagen? Oder gegen andere städtische Behörden und deren Verantwortliche?

Sehe ich das zu eng?

 

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Und noch etwas Wesentliches: Wenn die Stadt die Rechtsanwälte bezahlt, dann unterliegen diese doch wohl - unabhängig davon, wer sie ausgewählt hat - nicht einer Schweigepflicht ihrem Auftraggeber (also der Stadt) gegenüber. Mit anderen Worten: Alles, was in Gegenwart der von der Stadt bezahlten Rechtsanwälte gesprochen wurde, wird an den Arbeitgeber der Zeugen, nämlich die Stadt, weitergeleitet.

Wer hat sich das mit den von der Stadt bezahlten Rechtsanwälten für die Zeugenbefragungen eigentlich ausgedacht, wer hat das in Auftrag gegeben?

 

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Und last but not least kann es hierbei zu Interessenskonflikten in der rechtsanwaltlichen Vertretung kommen:

Wen genau vertritt der von der Stadt bezahlte Rechtsanwalt: die Stadt, denjenigen aus der Stadtverwaltung, der die Kanzlei beauftragt hat (also den Oberbürgermeister oder einen Dezernenten) oder aber den jeweiligen Zeugen, der womöglich selbst zum Angeklagten werden kann?

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"Nun betrifft die strafrechtliche Ermittlung ja nicht das Verwaltungshandeln im Allgemeinen, sondern persönliches Handeln einzelner."

Allerdings das Handeln in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbeamte, sie haben ja nicht als Privatperson genehmigt bzw. entschieden. Daher ist der Dienstherr, also die Stadtverwaltung, nicht nur berechtigt, sondern aus dem Fürsorgegrundsatz auch verpflichtet, seinen weisungsgebundenen oder für ihn handelnden Untergebenen juristischen Beistand zu gewähren, wenn dies als Konsequenz aus einem Verwaltungshandeln notwendig ist. Und auch eine Stadt kann z.B. über einen Gemeindeversicherungsverband rechtsschutzversichert sein. Eine Kostenübernahme bedeutet noch lange keine Interessenvertretung (s.u.)

Auch die Haftpflichtversicherung der Stadt wird vermutlich in ihren Vertragsbedingungen Rechtsrat vorschreiben, da die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen Konsequenzen für privatrechtliche Ansprüche (Schadensersatzklagen) hat.

Ein Verwaltungsbeamter, den den Mandatsvertrag nicht direkt mit dem Anwalt abschließt, sondern sich von einem "Anwalt der Stadt" vertreten lässt, wäre schlecht beraten. Der Anwalt müsste auch den Beamten über diesen Interessenkonflikt aufklären. Daher ist davon auszugehen, dass die Anwälte direkt die Beamten als Mandanten haben. dann unterliegen die Vernehmungen dem Anwaltsgeheimnis und ein Anwalt, der Informationen aus den Vernehmungen an einen Dritten (Dienstvorgesetzten, OB oder wen auch immer) weitergäbe, könnte seine Zulassung gleich abgeben. Auch eine Ermittlung oder Anklage wegen Parteiverrat (§ 356 StGB, gibt bis zu 5 Jahre) wäre möglich (und dann muss man schon im Landesvorstand der CDU sein, um das in einen Strafbefehl abbügeln und noch hessischer Ministerpräsident werden zu können - mit Zwischenstation Justiz!!!minister).

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Korrektur: Innenminister, im Justizministerium war er "nur" Staatssekretär ...

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Es geht hier um fahrlässige Tötung.

Wenn also ein Beamter Menschen während seiner Dienstzeit fahrlässig tötet, dann muss ihm sein Dienstherr den Rechtsanwalt bezahlen?

Gilt das nur für fahrlässige Tötung oder auch für schweren Raub, Vergewaltigung und andere im Strafgesetzbuch festgehaltene Delikte?

Sicher, zunächst ging es nur um Zeugenaussagen.

Wenn also jemand in einer Amtsstube vergewaltigt wurde, ohne dass sich sofort feststellen lässt, wer der Täter war, und die im Amtsgebäude anwesenden Beamten werden hinterher - zunächst als Zeugen - befragt. Dann bezahlt die Behörde für die Beamten Rechtsanwälte, die sie zu der Befragung begleiten?

Beispiel 2: Jemandem wird in einem Amt niedergeschlagen. Er wird lebensbedrohlich verletzt. Dabei wird ihm die Tasche entwendet und in der Folge das Konto leergeräumt. Mittels der entwendeten Haustürschlüssel werden Wertgegenstände aus der Wohnung gestohlen. Die in der Behörde arbeitenden Beamten werden als Zeugen befragt, wobei einer oder mehrere der Beamten auch zu den Verdächtigen zählen. Die Behörde bezahlt dann jedem Beamten für seine Zeugenaussage einen Rechtsanwalt?

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Ah, vielleicht verstehe ich jetzt: Es geht um die Erfüllung des Dienstes selbst. Wenn also die AMTSHANDLUNG eines Beamten darin besteht, andere fahrlässig zu töten, dann kann er sich auf juristische Unterstützung von Seiten seiner Behörde verlassen. Richtig?

Wenn also die Amtshandlung eines Beamten in schwerem Raub bestünde, würde das auch gelten, oder?

 

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Raub und Vergewaltigung kann man nicht fahrlässig begehen, sondern nur vorsätzlich. Und bei Straftaten mit Vorsatz endet die Fürsorge des Dienstherrn (ebenso wie die des privatwirtschaftlichen Arbeitgebers).

hier ein schönes Beispiel für die Ausformulierung des Fürsorgegrundsatzes:

§ 87 LBG M-V(Gesetz) - Landesrecht Mecklenburg-VorpommernFürsorgegrundsatz

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter.

D.h. aber auch: die Genehmigung einer Veranstaltung oder die Einsatzleitung der Polizei gehört zur amtlichen Tätigkeit - Raub, vorsätzliche Körperverletzung etc. nicht.

In der Privatwirtschaft gelten analoge Regeln: die Angestellten eines Unternehmens sind Erfüllungsgehilfen der Geschäftsführung - machen die Erfüllungsgehilfen Fehler (z.B. Falschberatung zu Geldanlagen bei der Bank), richten sich die zivilrechtlichen Ansprüche zuerst an das Unternehmen selbst bzw. die Geschäftsführung und nicht an den einzelnen Angestellten - denn dieser hat in seiner Eigenschaft als Vertreter des Unternehmens gehandelt.

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Wir reden hier aber nicht über zivilrechtliche Ansprüche, sondern über strafrechtliche Delikte, also über Straftaten.

Wir reden auch nicht über Schadensersatzansprüche.

Deshalb noch einmal meine Nachfrage:

Wenn Bedienstete einer Behörde im Rahmen ihres Dienstes fahrlässige Tötungen begehen, dann bezahlt die Behörde diesen Bediensteten den Rechtsanwalt?

Den Tätern den Rechtsanwalt zu bezahlen, wird in einem solchen Falle als Fürsorge angesehen, weil die Behörde für das Wohl ihrer Beamten zu sorgen hat?

Sind Sie sich da sicher, Mein Name? Könnten Sie dafür bitte einmal andere Fälle hier als Beispiele einstellen?

 

p.s.: Fälle aus der Privatwirtschaft werden Sie vergeblich suchen.

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@Die Leserin, ich verstehe Ihre Besorgnis einer Interessenkollision wie auch die Besorgnis, dass hier Steuergelder zweckentfremdet werden könnten. Jedoch ist der Sachverhalt weitgehend so zu beurteilen, wie "Mein Name" ausführt. Sie übersehen bei Ihren Kommentaren nämlich, dass erstens alle eventuell Beteiligten bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten, und dass zweitens die Bezahlung eines Rechtsanwalts keineswegs Teil der Strafe für Fehlverhalten ist. Der Rechtsanwalt wird also nicht bezahlt, weil jemand im Rahmen des Dienstes eine fahrlässige Tötung begangen hat, sondern, weil wegen eines Verhaltens im unmittelbaren Zusammenhang mit Dienstgeschäften rechtliche Beratung erforderlich wird. Ihre Annahme "den Tätern" werde ein Rechtsanwalt bezahlt, ist aus beiden Gründen falsch. Dass Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft immer anders handeln, ist ebenfalls nicht zutreffend. Es soll in der Privatwirtschaft sogar vorkommen, dass nicht nur die Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Geldbußen und -strafen vom Arbeitgeber übernommen werden. Freilich wird dies nicht an die große Glocke gehängt

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

durchaus können Sie uns sagen, dass es solche Fälle in der Privatwirtschaft gibt, die jedoch nicht öffentlich geworden sind. Das können wir nicht nachvollziehen. Da wir Ihnen vertrauen, werden wir Ihnen das jetzt einfach unbesehen glauben.

Können Sie uns nun bitte wenigstens einen Fall benennen, in dem dies öffentlich wurde und man dies entsprechend durchzog? Egal, ob nun öffentliche Hand oder Privatwirtschaft: In welchem Fall erhielt ein Beamter/Angestellter die Kosten eines Rechtsanwalts von der Behörde/seinem Arbeitgeber bezahlt, wenn er in Verdacht stand, PERSÖNLICH eine Straftat ausgeführt zu haben?

 

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Sehr geehrte Leserin,

ich mache einen kleinen Ausflug ins Arbeitsrecht und Steuerrecht, obwohl ich diese Gebiete seit meinem Studium vor zig Jahren nicht mehr betrieben habe (für weitere Recherchen ist google Ihr Freund): Wenn jemand beschuldigt wird, durch eine Handlung/Unterlassung im Rahmen seiner nicht-selbständigen Berufstätigkeit eine Straftat begangen zu haben, z.B. ärztlicher Kunstfehler bei OP, Verkehrsunfall als angestellter Fernfahrer (Link) etc. dann hat er nach Rspr.  regelmäßig Anspruch darauf, dass ihm seine angemessenen Verteidigungskosten vom Arbeitgeber nach 670 BGB erstattet werden; zudem können Verteidigungskosten (sofern sie nicht vom Arbeitgeber getragen werden) als Werbungskosten von der Steuer  abgesetzt werden; natürlich gibt es viele im Einzelnen umstrittene Detailfragen. Wie oben gesagt, wegen der in mancher Beziehung bestehenden Interessenkollisionen darf man natülrich durchaus skeptisch sein. Ich will nur sagen: Es ist grds. kein Skandal, wenn die Anwaltskosten in angemessenem Umfang von der Stadt getragen werden, sondern gehört zur normalen Pflicht des Arbeitgebers, in dessen Auftragserfüllung evtl. strafbare Handlungen begangen werden. Nochmal betont: Wenn überhaupt, geht es doch im Moment nur jeweils um Tatverdacht. Stellen Sie sich vor, Sie sind Angestellte bei der Stadt Duisburg und hatten am Rande mit der Genehmigung der LoPa zu tun, aber tatsächlich nichts mit den hier diskutierten Fahrlässigkeiten. Wenn Sie jetzt in Verdacht geraten, nur weil Sie bei der Stadt Duisburg Ihre Arbeit gemacht haben, ist es doch nur recht und billig, dass die Stadt Ihre Rechtsanwaltskosten übernimmt. Das Ganze kann wieder anders ausschauen, wenn Sie tatsächlich verurteilt werden.

Besten Gruß

H.E.M.

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

vielen Dank! Insbesondere wusste ich bislang nicht, dass dies ebenfalls unter die Aufwendungen nach § 670 BGB fällt.

Dieser Paragraf betrifft Aufträge im Allgemeinen (also nicht nur Arbeitsverträge). Die Leute, die für den Veranstalter Lopavent tätig wurden, waren - jedenfalls zum Teil - auf selbstständiger Basis tätig. Demnach können auch sie evtl. ihre Anwaltskosten Lopavent in Rechnung stellen.

 

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Sehr geehrte Leserin,

das Bürgerliche Recht ist dann doch etwas komplizierter, insbesondere geht das im Vertrag vereinbarte vor. Ganz regelmäßig sind deshalb solche Kosten vom selbständigen Auftragnehmer selbst zu tragen. Das gilt übrigens wohl auch im Arbeitsrecht, wenn Strafverfolgungsrisiken schon durch die Vergütung abgegolten sind... ich bleibe lieber auf meinem eigenen Terrain.

H.E.M.

Die Bürgerinitiative Duisburg21 hat gestern einen Artikel bei xtranews veröffentlicht:

"Bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde Anzeige erstattet gegen den OB wegen Untreue."

Mehr... http://www.xtranews.de/2010/12/27/strafanzeige-gegen-ob-adolf-sauerland/

Es geht dabei um die exorbitant hohen Rechtsanwaltskosten, sowohl für das "Gutachten" als auch für die rechtsanwaltschaftliche Begleitung der Zeugen.

 

In dem von Herrn Prof. Müller oben verlinkten Urteil zur Übernahme der Anwaltskosten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber steht u.a.:

"Dabei ist der Arbeitnehmer jedoch auf den Ersatz der gesetzlich vorgesehenen Verteidigergebühren und Auslagen beschränkt."

Ob nun Untreue oder nicht - ich bin gespannt, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn die Stadt Duisburg, die unter Haushaltsaufsicht steht, eine Kanzlei mit einem Stundensatz von 350 € beschäftigt, und zwar schon alleine 1.000 (in Worten: eintausend) Stunden für das "Gutachten".

(Mir persönlich geht es vor allem um die Kosten für das "Gutachten" und um die Frage der Beeinflussung von Zeugen.)

 

Und was ist eigentlich mit den Kosten für den PR-Berater des Oberbürgermeisters?

Die Anwaltskanzlei hatte, während sie an dem "Gutachten" für die Stadt arbeitete, für den OB einen PR-Berater engagiert, für den laut diesem Artikel

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Sauerlands-PR-Berater-schmeisst-hin-id3578287.html

ein Tageshonorar von 2.000 € vorgesehen war. Die Kosten für den PR-Berater sollten über die Anwaltskanzlei abgerechnet werden. Dieser Artikel von RP-Online

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Aufsicht-prueft-Vertrag-mit-PR-Berater_aid_893800.html

zitiert den PR-Berater mit den Worten:

"Er werde ausschließlich von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek, der er angehört, bezahlt. Die Kanzlei, die seit der Katastrophe für Duisburg beratend tätig ist, habe ihm angeboten, der Stadt jetzt bei Medienfragen zu helfen."

Waren dessen Kosten nun schon in den 461.000 € inbegriffen, welche die Stadt Duisburg bislang der Kanzlei bezahlt hat, oder kommt da noch eine extra Rechnung?

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Lieber Herr Professor Müller,

aus Ihrem zusammenfassenden Blogbeitrag geht mit am klarsten hervor, dass es Fehler an vielen Stellen gab. Dadurch wird meiner Meinung nach sehr klar, dass die Antworten auf die Fragen nach Ursache und Schuld keine einfachen sein werden. Wie um Himmels Willen soll bei dieser Gesamtlage die Schuld jemals nachvollziehbar (von "gerecht" will ich garnicht schreiben) aufgeteilt werden? Und wie soll Rechtsfrieden hergestellt werden, wenn die Antworten schwierig zu verstehen und erst recht nicht in einem 90 Sekunden-Tagesschau-Clip unterzubringen sind?

Juristische Schuld wird vor allem daran gemessen, ob jemand gegen Gesetze und Regularien verstoßen hat. Kann es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch festgestellt werden, dass die Gesetze und Regularien in bestimmten Punkten unzureichend sind? Und wie würde sich das manifestieren?

Dann habe ich mal noch eine Frage zur Höhe der Kosten für Gutachten. Als Jurist und Professor kennen Sie sich da vielleicht aus. Wie viel Zeit wären Sie bereit zu investieren, wenn Ihnen jemand 20.000 € für ein Gutachten böte? Und wieviele Euro würden Sie berechnen, wenn Sie ein 57-seitiges Gutachten verfassen würden? Auch 456.000 €? Über den Weihnachtsurlaub kam mir der Gedanke, dass eine der beiden Summen unrealistisch sein muss. Entweder Professor Schreckenberg hat 20.000 € dafür bekommen einmal bedeutungsvoll zu kucken, wenn ihm eine Frage gestellt wird (ernsthaft: in Relation wären es 2,5 Seiten Gutachten von ihm), oder 20.000 € sind für ein vollständiges Gutachten durchaus angemessen, aber Frau Dr Jaspers hat gewaltig gewuchert. Oder sind deutsche Professoren grundsätzlich so viel günstiger zu haben als Juristen in Kanzleien? Das sollte man Abiturienten dann aber mal stecken vor der Berufswahl. Oder ist es tatsächlich so, dass wenn man als Experte ein Blatt Papier vorne und hinten halbwegs durchdacht bedruckt, dass es dann 16.000 € wert ist?

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p.s.: Ich möchte dann doch noch vorsichtshalber anmerken (da man meine diesbezügliche Einstellung hier bislang nicht kennen kann), dass ich eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit bzw. in diesem Fall Krisenkommunikation (nach außen wie auch nach innen) für sehr sinnvoll - ja, notwendig - und in professionell hervorragender Ausführung als überaus wichtig erachte.

So etwas gibt es nicht für lau und auch nicht von Azubis, Praktikanten oder Ein-Euro-Jobbern. Dafür muss man Geld in die Hand nehmen und externe Experten engagieren oder entsprechende Leute beschäftigen.

Das ist aber genau jener Punkt, den die Journalisten hieran nicht verstehen: Die Stadt Duisburg hat ein Referat für Kommunikation. Zitat von der Homepage der Stadt:

"Das Referat für Kommunikation ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der Öffentlichkeit. Es liefert den lokalen, regionalen und nationalen Medien Nachrichten, Hintergründe und Stellungnahmen. Gleichzeitig ist es die Kommunikationsstelle für die Dezernate, Ämter und Institute der Stadt Duisburg."

Obendrein hat der Oberbürgermeister einen eigenen Pressesprecher.

Die Journalisten empfanden die Einschaltung eines Externen als Ausdruck des Misstrauens gegenüber den eigenen für Pressearbeit und Kommunikation zuständigen Leuten in der Duisburger Verwaltung.

Und da stellte sich die interessante Frage: Warum denn dieses Misstrauen den eigenen Leuten gegenüber? Warum denen die Aufgaben entziehen und statt dessen einen Handlanger dieser Kanzlei engagieren, der wie viel jetzt pro Tag kosten sollte?

Schaut man sich die bis dahin erfolgte Kommunikation der Stadt an, so kommt man zu dem Ergebnis, dass deren Kommunikationsbeauftragte bzw. Pressesprecher fast ausschließlich zum Abwimmeln von Anfragen beschäftigt wurden. Und dann sollte der Externe, von dieser Kanzlei Beschäftigte, nun was genau tun?

Das schlug so derart genau in dieselbe Kerbe wie das "Gutachten" einseitig und auf voreingenommene Weise die Stadt entlasten sollte, dass jedwede Glaubwürdigkeit der Aktion und des Beraters den Journalisten gegenüber von Beginn an vereitelt war.

Und genau dadurch wurden die Kosten so fragwürdig. Wie viele tausende Euro wollte man nun noch dem Steuerzahler aus der Geldbörse ziehen, um der Öffentlichkeit bitte was zu verkaufen?

 

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Die Leserin schrieb:
Und da stellte sich die interessante Frage: Warum denn dieses Misstrauen den eigenen Leuten gegenüber? Warum denen die Aufgaben entziehen und statt dessen einen Handlanger dieser Kanzlei engagieren, der wie viel jetzt pro Tag kosten sollte?

Schaut man sich die bis dahin erfolgte Kommunikation der Stadt an, so kommt man zu dem Ergebnis, dass deren Kommunikationsbeauftragte bzw. Pressesprecher fast ausschließlich zum Abwimmeln von Anfragen beschäftigt wurden. Und dann sollte der Externe, von dieser Kanzlei Beschäftigte, nun was genau tun?

Das schlug so derart genau in dieselbe Kerbe wie das "Gutachten" einseitig und auf voreingenommene Weise die Stadt entlasten sollte, dass jedwede Glaubwürdigkeit der Aktion und des Beraters den Journalisten gegenüber von Beginn an vereitelt war.

Und genau dadurch wurden die Kosten so fragwürdig. Wie viele tausende Euro wollte man nun noch dem Steuerzahler aus der Geldbörse ziehen, um der Öffentlichkeit bitte was zu verkaufen?

Von der ersten Pressekonferenz an hat die Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg auf "Vertuschen, Verschweigen Vernebeln" gesetzt. Und diesen Ansatz dann systematisiert. Mir scheint dafür ein Quartett verantwortlich zu sein OB Sauerland / Rechts und Ordnungsdezernent Rabe (beide CDU), Stadtdirektor Dr. Greulich (Grüne), Baudezernent Dressler (SPD).

Die Alternative wäre gewesen: Geld in eine unabhängige Untersuchung zu investieren. So haben es einige Industrieunternehmen gemacht. So ist es auch in den USA üblich. Man hat sich dagegen entschieden. Wohl weil man wusste, dass beide Dezernate (evtl. auch die Stadtspitze) in dieser Untersuchung nicht unbelastet beleiben konnten. Ohne die sprichwörtliche "brutalstmögliche Aufklärung" kann Krisenkommunikation nicht funktionieren. 

Der einzige Sinn dieser Geldverschwendung besteht darin, an den eigenen Posten kleben zu bleiben und Zeit zu gewinnen. Ein teurer und für die Interessen der Stadt kontraproduktiver "Spass".

Politisch ist das eine wirkliche Katastrophe und man muss sich fragen, warum die Parteien im Rat diese Geldausgabe nicht versucht haben zu verhindern und auch heute die Ereignisse eher beschweigen.

Vielleicht weil gleich drei Parteien involviert waren.

So kann es schon bald dazu kommen, dass gegen hochrangige Beamte staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, die Stadtspitze Duisburg sich jedoch nach wie vor für unbelastet hält.

 

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Bei den bei Wikileaks gespeicherten Akten handelt es sich um die Anlagen zum Zwischenbericht der Stadt Duisburg.

Inzwischen ist längst ein Abschlussbericht erschienen. Zu diesem gab es noch viel mehr Anhänge (69), die alle gleich online gestellt wurden. Die Anlagen, die zum Zwischenbericht herausgegeben wurden, befinden sich ebenfalls darunter. Das Ganze findet sich hier:

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

 

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Die Leserin schrieb:

Bei den bei Wikileaks gespeicherten Akten handelt es sich um die Anlagen zum Zwischenbericht der Stadt Duisburg.

Inzwischen ist längst ein Abschlussbericht erschienen. Zu diesem gab es noch viel mehr Anhänge (69), die alle gleich online gestellt wurden. Die Anlagen, die zum Zwischenbericht herausgegeben wurden, befinden sich ebenfalls darunter. Das Ganze findet sich hier:

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

Das stimmt weitgehend, aber nicht Komplett. Manchmal fehlen einige Seiten. Die Wikileaksunterlagen aus dem Zwischenbericht bleiben also eine entscheidende Quelle.

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Könntest Du mir bitte bei Gelegenehti eine Info zukommen lassen, in welchen Anlagen Deinem Wissen nach Seiten fehlen? Kurze Aufzählung der Anlagen, die Dir einfallen, reicht. Ich wühle mich dann schon durch. Danke!

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Fehlen denn besondere aufschlussreiche Seiten?

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@Leserin, @ Flusspferd

Lothar Evers hat mir als Antwort auf Ihre Fragen Folgendes mitgeteilt (offenbar gab es Probleme mit dem Spamfilter, so dass er den Beitrag nicht selbst einstellen konnte)

Lothar Evers:

"Die Dokumente 60 (Einsatzleitungen) und 61(Nummern für Telefonkonferenzen)
sind im Zwischenbericht die letzten drei Seiten des Szenarienworkshops bei der Polizei.
(Anlage 15 Zwischenbericht bzw. Anlage 29 Schlussbericht).

Wenn ich nicht im Schlussbericht eine Anlage übersehen habe, ist die heftigste "Beschneidung"
der Anlage 37 des Zwischenberichtes geschehen:
Von deren insgesamt drei Seiten finde ich nur die Sektorenkarte als Anlage 64 im Schlussbericht wieder.
Es fehlen die statistischen Angaben zur Auslastung der Sektoren in Form des Excelsheetes und der Grafik.

Dieses Excelformular findet sich als Blanko auf Seite 14 des Szenarienworkshops der Polizei (Schlussbericht
Anlage 29). Es wurde stündlich im Ordnungsamt nach Angaben aus den Sektoren aktualisiert und allen
Beteiligten zugeschickt.

Danach hatte die Polizei schon für 13 und 14 IUhr eine Auslastung des relevanten Sektors V1 von 100% gemeldet.
Ab 14:00 bzw. 15:00 Uhr fehlten wesentliche Angaben, wobei unklar blieb, ob die Daten nicht erfasst oder nachträglich
gelöscht wurden."

 

 

Fehler beim Recherchieren:
die Anlage 37 des Zwischenberichtes ist doch vollständig in den Schlussbericht mitgenommen worden.

Und zwar als Anlage 35!
Sorry!
lothar evers

 

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Tja.

 

Am 25. November wurde im Law-Blog verkündet, Zitat:

Zum ersten Mal nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten vor knapp vier Monaten in Duisburg prüft die Staatsanwaltschaft einen konkreten Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körpverletzung „gegen bestimmte Personen“. Das berichtete gestern Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dem Rechtsausschuss des Landtages.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat bislang 1.336 Zeugen vernommen. Darunter sind 672 Besucher, 479 Polizeibeamte und Feuerwehrleute, 146 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Veranstalters und 39 städtische Bedienstete. Bei der Staatsanwaltschaft liegen bislang 406 Strafanzeigen vor.

Konkrete Namen von Beschuldigten oder Zeugen nannte der Minister dem Rechtsausschuss aber nicht und berief sich dabei auf das staatliche Geheimhaltungsinteresse, das dem Informationsanspruch des Parlaments entgegenstehe.

 

Am 19. Dezember schrieb DerWesten.de, Zitat:

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will demnächst die ersten Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zur Loveparade-Katastrophe namentlich benennen. Wie die NRZ aus zuverlässiger Quelle erfuhr, hat die Ermittlungsbehörde offenbar die Absicht, konkret gegen elf Personen aus der Duisburger Stadtverwaltung zu ermitteln: Unter ihnen der Ordnungsdezernent und Loveparade-Beauftragte der Stadt, Wolfgang Rabe, Baudezernent Jürgen Dressler, sowie die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes, Ursula Fohrmann. Oberbürgermeister Adolf Sauerland zählt nach diesen Informationen derzeit nicht zu den persönlich Benannten.

Darüber hinaus soll gegen sechs Beschäftigte des Veranstalters Lopavent namentlich ermittelt werden, auch hier steht der Chef des Unternehmens, Rainer Schaller, wohl nicht auf der Liste der Beschuldigten. Schließlich soll gegen einen hochrangigen Beamten der Duisburger Polizei ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. 

 

Am 20. Dezember konterte die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung, Zitat:

Anlässlich der aktuellen Presseberichterstattung zu den Ermittlungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen auf der „Love Parade“ stellt die Staatsanwaltschaft klar:
Die Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang die Ergebnisse der in den vergangenen viereinhalb Monaten durchgeführten Ermittlungen zu einem Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen führen, dauert an.
Das Ergebnis ihrer Prüfung wird die Staatsanwaltschaft in Kürze mitteilen. Zur Vermeidung sachwidriger Einflussnahmen auf den Verfahrensablauf und im Interesse der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen werden aber auch dann keine Namen bekannt gegeben werden.

 

Am 18. Januar, also heute nun, liest man auf RP-Online, Zitat:

Loveparade (RPO) Ein halbes Jahr nach der Katastrophe auf der Loveparade stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft offenbar vor dem Abschluss. „Wir sind nun an dem Punkt, an dem wir überlegen, Verfahren gegen konkrete Personen einzuleiten“, so Rolf Haferkamp, Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft.

Namen der Betroffenen nannte Haferkamp ebenso wenig wie einen ungefähren Zeitrahmen, in dem der zweite Teil der Ermittlungen abgeschlossen sein wird. Eine Anklageerhebung durch die Duisburger Staatsanwaltschaft, die vier Beamte für den Fall abgestellt hat, ist dennoch nicht in Sicht.

Quelle: http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Ermittlungen-gegen-konkrte-Personen_aid_954018.html

 

Fazit:

Den Meldungen nach sieht es so aus, als überlege die Staatsanwaltschaft seit zwei Monaten, ob sie nun vielleicht an einem Punkt sei, einen Anfangsverdacht feststellen zu können.

Natürlich braucht das Verfahren Zeit. Natürlich wäre es nicht gut, Namen frühzeitig in die Öffentlichkeit zu geben. Allerdings ist seit Monaten kein wirklicher Fortschritt mehr in den Meldungen zu sehen. Über tausend Zeugen, die befragt wurden, waren es schon vor drei oder vier Monaten.

Irgendetwas könnte die Staatsanwaltschaft sicher zu ihrer Arbeit verkünden, ohne gleich Geheimnisse oder Namen zu verraten.

 

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Oder habe ich da etwas falsch verstanden und aus einem Anfangsverdacht werden nun konkrete Verfahren?

Gibt es also vier Stufen, nämlich: Ermittlung gegen unbekannt, konkreter Anfangsverdacht, konkretes Ermittlungsverfahren und Anklageerhebung?

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@Leserin,

in der Tat kann man (neben den rechtlichen) tatsächlich eine Reihe von Ermittlungsstufen feststellen, die aber nicht unbedingt in allen Verfahren durchlaufen werden: Vorermittlungen (ob überhaupt eine verfolgbare Straftat begangen wurde), Verfahren gegen unbekannt (Straftat ist bekannt, aber nicht wer sie begangen hat), Anfangsverdacht (Verdacht gegen eine bestimmte Person) als Voraussetzung eines Ermittlungsverfahrens gegen bestimmte Beschuldigte, dann Abschluss dieses Verfahrens (Einstellung oder Anklageerhebung). Dann kommt noch das gerichtliche Zwischenverfahren und dann erst das Hauptverfahren mit seinem Kernstück, der Hauptverhandlung. Es mag in der Tat so aussehen, als tänzele die StA seit zwei Monaten um den heißen Brei, der da heißt "Verfahren gegen unbekannt", speziell um das "un". Schaut man genauer hin, ist zwischen der Äußerung vom 20.12 (also kurz vor Weihnachtspause) und dem 18. Januar aber kein echter Widerspruch zu erkennen, schließlich könnte man  "in Kürze" auch als "noch im nächsten Monat" verstehen. Allerdings scheint ja auch die Meldung vom 25.11. schon von offizieller  Stelle zu stammen. Was ist denn zwischen 25.11 und 20.12. passiert? Natürlich kann es auch so sein, dass man einige Personen schon als tatverdächtig ansieht, bei anderen aber noch überlegt. Man will aber sicherlich nicht jede Woche wieder neue Beschuldigte bzw. eine neue Anzahl von Besch. präsentieren, also wartet man ab, bis man alle, die in Betracht kommen "geprüft" hat, bevor man eine Gesamtzahl öffentlich bestätigt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

update: Kommentar ist inhaltlich überholt (siehe nächsten Kommentar)

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg im Wortlaut:
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Duisburg, 18.01.2011

Loveparade

Ermittlungen gegen 16 Personen eingeleitet

Nach knapp sechs Monaten intensiver Aufklärungsarbeit haben sich die durch Polizei und Staatsanwaltschaft gewonnenen Erkenntnisse zu einem Anfangsverdacht gegen insgesamt 16 Personen aus dem Verantwortungsbereich der Stadt Duisburg, des Veranstalters und der Polizei verdichtet. Dementsprechend ist gegen diesen Perso-nenkreis ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet worden. Nicht auszuschließen ist, dass weitere Personen in den Kreis der Beschuldigten einzubeziehen sein werden.

Das jetzt vorliegende Zwischenergebnis beruht u.a. auf der Vernehmung von mehr als 2.200 Zeugen sowie der Sichtung einer Vielzahl von Fotos, hunderter Stunden Videoaufzeichnungen und der Auswertung mehrerer Terabyte elektronischer Daten. Den intensiven polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen - insgesamt waren ständig knapp 90 Beamtinnen und Beamte beteiligt - ist es zu verdanken, dass die nun vorliegenden Erkenntnisse innerhalb eines überschaubaren, sowohl den Opfern und deren Angehörigen als auch den nunmehr Beschuldigten gerecht werdenden Zeitraums gewonnen werden konnten.

Die Feststellung eines Anfangsverdachts bedeutet nicht zwingend, dass sich die Be-schuldigten auch vor Gericht werden verantworten müssen. Erst die weiteren Ermitt-lungen werden zeigen, ob im Einzelfall Anklage zu erheben oder das Verfahren ein-zustellen ist.

Zur Vermeidung sachwidriger Einflussnahmen auf den Verfahrensablauf und im Inte-resse der Persönlichkeitsrechte werden die Namen der Betroffenen nicht bekannt gegeben. Daher auch die Bitte, insoweit von weiteren Fragen abzusehen.

Im Übrigen werden Presseauskünfte - wie bisher - ausschließlich von der Staatsan-waltschaft Duisburg erteilt.

Rolf Haferkamp
Pressestelle der
Staatsanwaltschaft

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Nachtrag SPIEGEL online:
"Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE befinden sich unter den Beschuldigten der Duisburger Rechtsdezernent, der Stadtentwicklungsdezernent, die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts und der sogenannte Crowd Manager des Veranstalters Lopavent. Gegen den Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie den Lopavent-Chef Rainer Schaller wird nicht mehr ermittelt."

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und die Reaktion der Stadt Duisburg:

Loveparade: Staatsanwaltschaft leitet nächsten Schritt ein

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen zur Loveparade den nächsten Schritt vollzogen und erste Verfahren gegen konkrete Personen eingeleitet, darunter auch Mitarbeiter der Stadt Duisburg.

Dies ist ein normaler und erwarteter prozessualer Schritt im Rahmen der Ermittlungen, der auch dem Schutz der Betroffenen dient. Erst die weiteren Ermittlungen werden erweisen, ob sich die Anhaltspunkte bestätigen werden.

Oberbürgermeister Adolf Sauerland: „Die Stadt Duisburg hat vollstes Vertrauen in die Arbeit der ermittelnden Behörden und wird diese auch weiterhin unterstützen. Ich möchte auch an dieser Stelle unterstreichen, dass ich voll und ganz hinter meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehe. Ich bin überzeugt, dass wir alle nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und keine Amtspflichten verletzt haben. Ich werde alles mir mögliche tun, um diese Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen.

Gleichzeitig möchte ich diesen Anlass nutzen, nochmals mein Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass ich in der Vergangenheit den Gefühlen der Geschädigten in vielerlei Hinsicht nicht gerecht geworden bin. Ich werde mein Augenmerk verstärkt darauf richten, dass die Geschädigten von der Stadt Duisburg die größtmögliche Unterstützung erfahren.“

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Herr Evers, danke für Ihre Verlinkung - Sie haben mir Arbeit erspart.

Auch ich bedanke mich bei Lothar Evers für die schnelle Weitergabe der Informationen und bei Herrn Haferkamp für die Pressearbeit!

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p.s.: Möchte doch noch anmerken, dass ich auch die Pressemitteilung der Stadt Duisburg positiv sehe.

Gerade heute las ich wieder einen ziemlich schlechten Bericht in der Schweizer Presse aufgrund eines PR-Fettnäpfchens, in das man vor wenigen Tagen getreten war.

Die Reaktion auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft ist m.E. ein Schritt in eine gute Richtung.

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Da fällt mir mit Blick auf den älteren Thread zur Loveparade, in dem wir ja parallel auch noch diskutieren, ein:

Die Leiterin des Bauaufsichtsamtes, Anja Geer, soll nach Informationen von Spiegel Online eine Freistellung ihrer Person von der Haftung für den speziellen Fall der Loveparade bewirkt haben. Das würde eine Haftung ihrer Stellvertreterin, die dann womöglich für das eine oder andere in die Bresche gesprungen sein könnte, erklären.

Im Interview mit RP-Online erklärte Baudezernent Dressler kurz nach der Loveparade, er habe die Genehmigung für die Massenveranstaltung erteilt. Diese habe sich aber nur auf den Bereich des stillgelegten Güterbahnhofs bezogen, auf dem die Bühne stand. Der Geländeabschnitt, in dem die Besucher ums Leben kamen, "gehörte nicht zu dem von mir genehmigten Bereich".

Und dann denke ich da noch an jenen berühmt gewordenen, handschriftlichen Vermerk auf dem Gesprächsprotokoll vom 18. Juni, in dem Dressler Verantwortung für die gegebene Planung ablehnte.

Ist Dressler wohl ebenfalls aufgrund von Ablehnung der Haftung für die Planung des Gesamtgeländes und willkürlicher örtlicher Einschränkung seiner Genehmigung außen vor?

 

Wohlgemerkt:

Es geht mir bei diesen Fragestellungen nicht um Personen-Spekulationen. Es geht mir vielmehr darum, wie leicht es womöglich sein könnte, sich im Falle der Loveparade der Verantwortung zu entziehen.

Einfach die persönliche Haftung im Vorfeld ablehnen, dann Stillschweigen bewahren, wenn andere lustig weitermachen, und abwarten, was passiert?

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Sorry, es ist die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, die laut aktuellem Artikel auf Spiegel online in den Focus der Staatsanwaltschaft geraten ist.

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Ganz so einfach scheint es nicht zu sein, Verantwortung abzugeben. Laut WAZ-Informationen gibt es einen „Anfangsverdacht“ unter anderem gegen die Dezernenten Jürgen Dressler und Wolfgang Rabe sowie den Leiter des Ordnungsamtes, Hans-Peter Bölling, die Amtsleiterin aus dem Baudezernat, Anja Geer, und weitere städtische Mitarbeiter. Auch gegen den Einsatzleiter der Polizei am Tag der Loveparade, einem leitenden Polizeidirektor, wird demnach ermittelt, ebenso gegen vier Mitarbeiter von Lopavent, unter ihnen der Crowd-Manager.

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"Im Interview mit RP-Online erklärte Baudezernent Dressler kurz nach der Loveparade, er habe die Genehmigung für die Massenveranstaltung erteilt. Diese habe sich aber nur auf den Bereich des stillgelegten Güterbahnhofs bezogen, auf dem die Bühne stand. Der Geländeabschnitt, in dem die Besucher ums Leben kamen, "gehörte nicht zu dem von mir genehmigten Bereich"."  Leserin

Aber unterschrieben hatte ja gar nicht Dressler, sondern ein Sachbearbeiter.

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Kann sich jemand das folgende Phänomen erklären?

Am gestrigen Tage veröffentlichten eine ganze Reihe von Internet-Gazetten (hauptsächlich solche, die dazu neigen, Pressemitteilungen unreflektiert zu übernehmen) einen Text mit der Überschrift:

Die Massenpanik auf der Duisburger Loveparade

Der Text beginnt mit den Worten:

Duisburg (dapd). Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg kam es zu einer Massenpanik mit 21 Toten und über 500 zum Teil schwer Verletzten. Auch ein halbes Jahr nach den Ereignissen ist nicht geklärt, wer die Schuld an der Katastrophe trägt. Der genaue Abschlussbericht der Essener Polizei zum Unglück bleibt weiterhin unter Verschluss. Anhand der Aussagen von Polizeiinspekteur Dieter Wehe auf einer Pressekonferenz am 28. Juli und im Innenausschuss am 2. September dokumentiert die Nachrichtenagentur dapd die Stunden bis zur Katastrophe

__________

Es folgt ein Text mit alten Hüten, in dem z.B. noch von einer "Zuschauerzahl im Millionenbereich" gesprochen wird.

Beispiel:

http://www.open-report.de/artikel/Die+Massenpanik+auf+der+Duisburger+Loveparade/98108.html

Warum verschickt die Nachrichtenagentur dapd jetzt plötzlich einen Text mit Informationen, die auf dem veralteten Stand von vor Monaten (28. Juli und 2. September) sind und zudem einseitig auf Basis der zum Teil längst wiederlegten damaligen Aussagen von Dieter Wehe beruhen?

 

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In Duisburg durchsuchen Polizei und Staatsanwaltschaft seit zehn Uhr Büros von elf Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Zeitgleich nahmen die Ermittler auch Wohnungen von Mitarbeitern des Loveparade-Veranstalters Lopavent unter die LupIn Duisburg durchsuchen Polizei und Staatsanwaltschaft seit zehn Uhr Büros von elf Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Zeitgleich nahmen die Ermittler auch Wohnungen von Mitarbeitern des Loveparade-Veranstalters Lopavent unter die Lupe.

 

 

Seit 10 Uhr am Dienstagvormittag durchsuchen Polizisten aus Köln und fünf Staatsanwälte Büros von elf Mitarbeitern der Stadtverwaltung Duisburg, gegen die im Rahmen der Loveparade-Katastrophe ermittelt wird. "Wir haben fünf Objekte der Stadtverwaltung und verwaltungsabhängiger Organisationen durchsucht", erklärte auf NRZ-Nachfrage Rolf Haferkamp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die inspizierte auch Räume im Rathaus. Welche Stadttöchter die Ermittler im Visier haben, sagte Haferkamp nicht. Er wollte auch die Durchsuchung von Privatwohnungen städtischer Angestellter nicht bestätigen.
Gleichwohl seien am Dienstag zeitgleich zur Razzia in Duisburg auch Geschäftsräume des Berliner Loveparade-Veranstalters Lopavent und Wohnungen von Lopavent-Mitarbeitern durchsucht worden.

Beweismaterial nicht vollständig

"Wir haben festgestellt", so Haferkamp, "dass die elektronischen Daten, die uns ausgehändigt wurden, nicht vollständig sind." Warum die Ermittler diese nach und nach während der Ermittlungen festgestellten Informationslücken erst jetzt schließen, erklärte der Oberstaatsanwalt mit "den gewaltigen Datenmengen, die zu sichten sind."

Haferkamp nannte es jedoch "reine Spekulation", dass Beweismaterial nach der Katastrophe vom 24. Juli absichtlich unterschlagen worden sei.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Razzia-bei-Stadt-Duisburg-und-Lopavent-id4205197.html

 

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Aus dem von Herrn Evers verlinkten Artikel in der westen:

Das Referat für Kommunikation der Stadt Duisburg erklärte in einer Pressemitteilung: "Laut Staatsanwaltschaft war der Anlass für diese Maßnahme der Umstand, dass der städtische IT-Dienstleister DU-IT nicht alle elektronischen Dateien den ermittelnden Behörden überreicht habe. Die Stadt Duisburg hatte bereits Anfang November ihr Einverständnis zur Weitergabe städtischer Daten an den IT-Dienstleister schriftlich übermittelt."(Quelle)

Wieder ein Fortschieben der Verantwortung nach dem Motto: Wir (Stadt Duisburg) haben nichts versäumt, es ist der IT-Dienstleister gewesen. Angenommen, der IT-Dienstleister hat tatsächlich Zugriff auf alle relevanten Dokumente, hat aber nicht alle davon an die StA weitergeleitet. Warum fragt dann die StA nicht einfach beim IT-Dienstleister nach den vollständigen Dokumenten? Wenn hier alles mit rechten Dingen zugeht, dann ist die Durchsuchung ein Zeichen dafür, dass man bei der StA vermutet, es gebe bei der Stadt noch Dokumente, die der IT-Dienstleister eben nicht weiterleiten konnte, z.B. nicht elektronische Akten, Notizen, Vermerke etc. oder solche elektronischen Dokumente, die nur lokal auf Arbeitsplatz-PC gespeichert wurden auf die der IT-Dienstleister keinen Zugriff hatte.

 

Wenn tatsächlich jemand Dokumente absichtlich unterschlagen wollte, dann war jetzt ein halbes Jahr lang Zeit, jede Spur davon zu verwischen.

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Die Leserin schrieb:
Wenn tatsächlich jemand Dokumente absichtlich unterschlagen wollte, dann war jetzt ein halbes Jahr lang Zeit, jede Spur davon zu verwischen.

Das ist aber nicht so einfach, wenn es um komplexe Server geht.
Und für die Beteiligten auch nicht ohne Risiko.

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Lothar Evers schrieb:

Die Leserin schrieb:
Wenn tatsächlich jemand Dokumente absichtlich unterschlagen wollte, dann war jetzt ein halbes Jahr lang Zeit, jede Spur davon zu verwischen.

Das ist aber nicht so einfach, wenn es um komplexe Server geht.
Und für die Beteiligten auch nicht ohne Risiko.

 

Seh ich auch so... wir arbeiten ebenfalls mit einer externen IT-Firma zusammen... alles ist vernetzt, da kannste nix mal eben so manipulieren... es sei denn, Du hättest dort gute Kontakte... ;)

 

 

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Der Vollständigkeit halber die Pressereklärung von 
DU-IT Gesellschaft für Informationstechnologie Duisburg mbH:

"Staatsanwaltschaft durchsucht Räume beim IT-Dienstleister DU-IT

Im Rahmen der Ermittlungen zur Loveparade und einer groß angelegten Überprüfung in der Stadtverwaltung werden derzeit Mitarbeiter der DU-IT befragt und Räumlichkeiten durchsucht. Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg heißt es, dass „die bisherigen Ermittlungen konkrete Anhaltspunkte“ ergeben hätten, dass die „DU-IT GmbH bislang noch nicht alle beweiserheblichen und relevanten Daten im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Loveparade herausgegeben“ hätte. Auf den Servern der DU-IT, die als IT-Dienstleistungsunternehmen unter anderem für die Stadt Duisburg tätig ist, sind der gesamte E-Mail-Verkehr und weitere Daten der Stadt Duisburg gespeichert.

Holger Langenberg, Geschäftsführer der DU-IT, sieht die aktuellen Ermittlungen gelassen: „Der Vorwurf ist unbegründet, da wir bereits unmittelbar nach dem Unglück den Behörden das von diesen geforderte Datenmaterial zur Verfügung gestellt und die Ermittlungen unterstützt haben.“ Die DU-IT kann sich die aktuellen Untersuchungen jedoch erklären: „Als IT-Dienstleister sind wir nicht nur für die Stadtverwaltung Duisburg tätig, sondern auch für eine Reihe anderer Kunden in Duisburg und auch außerhalb des Stadtgebietes. Die Kapazitäten des Rechenzentrum werden dabei üblicherweise insgesamt genutzt, zahlreiche Daten unterschiedlicher Kunden sind daher zwar auf unterschiedlichen Servern gespeichert, dort jedoch nicht voneinander getrennt.“ Langenberg weiter: „Das Prinzip kennt man von der Festplatte eines normalen Rechners, hier mit dem Unterschied, dass die einzelnen Verzeichnisse zu verschiedenen Kunden gehören.“ Peter Orzol, ebenfalls Geschäftsführer der DU-IT ergänzt: „Um die Verfügbarkeit der IT-Systeme und Daten anderer Kunden nicht zu gefährden, haben wir die bisher von der Staatsanwaltschaft geforderten Daten daher stets kopieren müssen, nicht jedoch die Server in Gänze übergeben. Dies hätte zu massiven Beeinträchtigungen bis hin zu Stilllegungen von rechnergestützten Prozessen geführt.“ Bislang ist diese Vorgehensweise von den Beamten vor Ort akzeptiert worden.

Langenberg sichert daher weitere Unterstützung zu: „In den heutigen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei haben wir eine technische Lösung gefunden, die es uns ermöglicht, sowohl die Server weiterhin zu betreiben als auch den behördlichen Zugriff auf die Daten sicher zu stellen.“

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