Hauptverhandlung geht Wohnungsräumung vor!
von , veröffentlicht am 30.12.2010Ein durchaus interessanter Fall: Der Angeklagte kommt zur Hauptverhandlung nicht, weil seine Wohnungsräumung an dem Tag stattfindet. Es folgt die Verwerfung des Rechtsmittels. Ist das Nichterscheinen in einem solchen Fall unentschuldigt bzw. muss einem Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben werden?
Das OLG Köln, Beschl. v. 10.12.2010 - III-1 Ws 159/10
meint hierzu (pauschal beschrieben): Beides ist wichtig. Der Betroffene/Angeklagte muss sich aber zumindest bemühen, den anstehenden Räumungstermin angesichts des HVT zu verlegen. Nur wenn überhaupt derartige Bemühungen erkennbar sind, kann das Nichterscheinen entschuldigt sein. Die Entscheidung ist hier zu finden.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenRA JM kommentiert am Permanenter Link
Ein bisschen zynisch, oder?