Staatskasse ist sicherer Schuldner ....

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 30.12.2010

Dass die Staatskasse ein sicherer Schuldner ist, hat das OLG Köln im Beschluss vom 02.12.2010 -2 Wx 194/10 - nochmals betont. In der Sache ging es um die Frage, ob die aufschiebende Wirkung einer Erinnerung oder Beschwerde betreffend den Kostenansatz einer Gerichtskostenrechnung anzuordnen ist. Nach dem OLG Köln ist Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung insoweit, dass dem Rechnungsschuldner andernfalls unersetzbare Nachteile drohen oder die vorläufige Begleichung der Kostenrechnung aus einem sonstigen Grunde unzumutbar erscheint. Dass der Kostenschuldner die Rechnung für unzutreffend halte, genüge nicht, zumal sein Erstattungsanspruch gegen das Land im Falle späterer Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes nicht gefährdet sei.

 

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