Antidiskriminierungsstelle legt Bericht vor

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.01.2011

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat kurz vor Weihnachten ihren ersten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt. Wie die Leiterin der ADS, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin mitteilte, wurde die mehr als 100-seitige Darstellung jetzt dem Bundestagspräsidenten übersandt. Der Bericht beschäftigt sich insbesondere mit so genannten mehrdimensionalen Diskriminierungen. Eine mehrdimensionale Diskriminierung liegt beispielsweise dann vor, wenn eine muslimische Frau mit Kopftuch bei der Stellensuche abgewiesen wird und der Arbeitgeber argumentiert, er wünsche keine weiblichen Beschäftigten ausländischer Herkunft. Hier wird die Bewerberin also als Frau, als Migrantin und wegen ihrer Religion diskriminiert. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, die insbesondere die Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit, Forschung und Datenerhebung sowie die Gesetzgebung betreffen. So schlägt die ADS beispielsweise vor, dass bei Gerichtsprozessen der Aspekt mehrdimensionaler Diskriminierung bei der Höhe der Entschädigung angemessen berücksichtigt werden sollte. Außerdem wird angeregt, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine gesetzliche Begriffsbestimmung von mehrdimensionaler Diskriminierung vorzunehmen. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, sagte anlässlich der Vorlage des Berichts: „Wegen der Wichtigkeit des Themas haben wir uns zur Vorlage eines Berichts zu mehrdimensionalen Diskriminierungen entschieden. Damit greifen wir auch Forderungen der EU-Kommission auf, diesem aktuellen und politisch relevanten Problembereich entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen.“ Der Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit dem 14-köpfigen Beirat der ADS sowie gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erarbeitet. Zum Anhang des Berichts zählen auch zwei wissenschaftliche Expertisen zum Thema mehrdimensionale Diskriminierungen. Mit der Vorlage des Berichts folgt die ADS ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 27 AGG, dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Bericht zu erstatten sowie Empfehlungen auszusprechen.

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