Richtervorbehalt bei Blutprobe: Endlich weg damit! Teil ???

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.01.2011

Die endlose Geschichte geht weiter - dem Richtervorbehalt für Blutprobenentnahmen in Verkehrssachen geht es an den Kragen. Aus einer aktuellen Mitteilung des Bundestages:

"...Staatsanwaltschaft und Polizei sollen nach Ansicht des Bundesrates gleichfalls das Recht eingeräumt bekommen, Blutproben zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/4232) vorgelegt.

Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe stehe nach derzeitiger Rechtslage nur dem Richter zu. Der Bundesrat argumentiert, eine effektive Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Verzögerungen bei der Blutentnahme verminderten wegen des schnellen Abbau der Alkohol- beziehungsweise Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. Zeitliche Verzögerungen bei der Blutentnahme könnten auch durch Rückrechnungen nicht kompensiert werden, so die Begründung der Länderkammer.

Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie werde von Vorschlag, den Richtervorbehalt einer Blutentnahme einzuschränken ”näher prüfen“. Rechtsstaatlicher Anforderung seien dabei zu beachten...."

 

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[...]Der Bundesrat argumentiert, eine effektive Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Verzögerungen bei der Blutentnahme verminderten wegen des schnellen Abbau der Alkohol- beziehungsweise Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. [...]

 

 

Sorry....bei den Fällen, wo es soweit kommen sollte das eine Blutentahme angeordnet wird, dürften auch einige Stunden keine Rolle spielen.....und die Fälle, die deswegen unter die Grenze fallen bzw. nicht mehr verfolgbar sind dürften sowenig sein, dass sie nicht ins Gewicht fallen.....

Kritisch ist für mich bei einer Aufhebung des Richtervorbehalts , dass doch eine gewisse Hürde wegfällt, denn schließlich haben die Herren Polizisten im Fall des Falles trotz Richtervorbehalt auch immer noch die "Gefahr im Verzug"-Karte dabei was für mich weiderum bedeutet, dass dieses obige Zitat hinfällig ist, denn ein "Richtervorbehalt" ist immer noch ein Schutzrecht von dem mutmaßlichen Täter gegen über der Exekutive....

 

bombjack

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