Vorratsdatenspeicherung: Eckpunktepapier des BMJ - "Quick Freeze Plus"
von , veröffentlicht am 18.01.2011Das neue Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums scheint in Brüssel auf Beifall zu stoßen (Kommissarin Reding). Das Papier einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erneut eine klare Absage und spricht sich für Quick Freeze (kombiniert mit einer enger gefaßten Vorratsdatenspeicherung) aus: „Die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten sollen also anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden und so den Ermittlern unter Richtervorbehalt eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen können. Im Internetbereich soll eine auf sieben Tage befristete Speicherung von Verkehrsdaten erfolgen, um bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zuordnen zu können.“
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vermutlich haben sie im BMJ von der Studie gehört, dass die VDS nichts bringt:
"Die Vorratsdatenspeicherung hat die Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland nicht verbessert. Das ergab eine Analyse (PDF) der Statistiken des Bundeskriminalamtes durch die Überwachungsgegner vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland wurde von 2008 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 Vorratsdatenspeicherung betrieben."
http://www.golem.de/1101/81039.html