Softwarehinterlegung und die "Stunde Null": 6. OSE Symposium am 28.01.2011 in München

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 25.01.2011

"Die Stunde null - der Insolvenzverwalter betritt das Softwareunternehmen" - mit dieser Keynote (Dr. Axel Czarnetzki und Dr. Michael Nienerza) beginnt das diesjährige OSE Symposium am 28. Januar in München. Die Insolvenz: Alptraum nicht nur für den Unternehmer sondern auch für die Softwarenutzer, etwa jene die die Software gemietet haben. Ist die Weiternutzung gesichert? Kündigt der Verwalter die Verträge und fordert neue Lizenzgebühren? Und wie kommt man an den Quellcode um die Software erforderlichenfalls selbst weiterzuentwickeln? Häufig wird der Quellcode ja bei einem Escrow-Unternehmen hinterlegt - aber ist die Hinterlegung auch insolvenzfest ?

 

Bei der klassischen Software-Hinterlegung ging es nur um Quellcode und Entwicklungsdokumentation. Die Praxis aber zeigt, dass sich der "Hinterlegungsgegenstand" mehr und mehr erweitert:

  • Was ist bei der "Hinterlegung" von personenbezogenen Daten zu beachten (Isabell Conrad).
  • Technology Escrow, Virtualisierung und ganzheitliche Hinterlegung (Prof. Dr. Gerald Spindler)
  • Neuerungen im Urheberrecht (Dr. Malte Grützmacher)
  • Neue Modelle des Data Escrow (Dr. Astrid Auer-Reinsdorff).  

 

Die Softwarehinterlegung ist auch "neuen" Entwicklungsmethoden anzupassen:

  • Agile Softwareentwicklung fordert agile Verträge (Henrik Klagges)
  • Contracting und Escrow (Christof Höfner)

 

Hier habe ich nur einige Beiträge herausgegriffen. Das vollständige Programm kann u.a. auf der Website der davit (ARGE IT im DAV) abgerufen werden, siehe hier.

 

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