Kriminologische Argumentation zur Effizienz der Vorratsdatenspeicherung - wie?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 07.02.2011

Ich habe hier im Blog  vergangene Woche eine Studie des AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert, die anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) belegen sollte, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ungeeignet ist. Vertreter des AK VDS meinen, eine VDS sei nur dann legitim, wenn die Deliktszahl dadurch signifikant gesenkt werde oder die Aufklärungsquote signifikant erhöht. Ersteres ist - weil es sich um Anzeigestatistik handelt - anhand der PKS schlicht nicht nachvollziehbar.  Zudem wird auch die Anzahl der tatsächlichen Delikte (insgesamt) kaum von der VDS beeinflusst, sondern von vielen anderen Faktoren (zB Altersstruktur und sozio-ökonomischer Status der Bevölkerung, allg. wirtschaftliche Entwicklung, technische Ausstattung mit Kommunikationsmitteln und Kriminalprävention etc.). Auch die Aufklärungsquote hängt von so vielen weiteren Faktoren ab, dass man daran die VDS nicht festmachen kann.
Mein Einwand war und ist, dass die PKS als Instrument weder die Effizienz noch die Ineffizienz der VDS belegen kann. Das hängt damit zusammen, dass für diese Beurteilung wichtige Fakten gar nicht in der PKS enthalten sind, weil die PKS zu einem ganz anderen Zweck erstellt wird und ihre Erhebungsbedingungen denkbar ungeeignet sind, um die VDS zu beurteilen.

Nun hat der AK VDS mich aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen, wie denn zuverlässig(er) eine Effizienzkontrolle durch die Kriminologie erbracht werden könnte.
Dazu möchte ich - ohne dass ich für eine aufwändige eigene Studie die erforderlichen Ressourcen hätte, einige methodische Dinge klarstellen:

Vergleicht man in der Kriminologie oder auch sonst in den Sozialwissenschaften zwei tatsächliche Sachverhalte, um festzustellen, ob die Veränderung einer tatsächlichen Variable (unabhängige Variable = dies wäre hier die Möglichkeit der Ermittlung mit Daten aus der VDS in dem Zeitraum 2008/2009)  eine bestimmte Änderung in einer anderen Variable hat (abhängige Variable, dies wäre hier die Anzahl aufgeklärter Delikte vor und nach 2008), dann muss man eine ganze Reihe von Bedingungen beachten, die das Ergebnis bzw. seine Feststellung beeinträchtigen könnten (Störvariablen). Es wird in der Regel einen gewissen Aufwand erfordern, diese Störvariablen zu erkennen und statistisch herauszurechnen. M.E. sind die Störvariablen bei der PKS, insb.  bei Betrachtung der Delikte, die in § 100a StPO genannt werden, so groß, dass eine Aussage hierzu nicht getroffen werden kann - es lassen sich schon anhand der PKS selbst die Katalogdelikte nicht zuverlässig differenzieren, weil dies kein Erhebungsdatum der PKS ist. Zudem gibt es so viele Einflussfaktoren (unbekannter Art und Größe), die zur Erhöhung oder Senkung der (angezeigten) Delikte führen, dass weder die Gesamtzahl noch die in der PKS angegebene Aufklärungsquote aussagekräftig ist. Auch hinsichtlich der "Internetdelikte" gibt es erhebliche (unbekannte) Faktoren, was sich zum Beispiel daran zeigt, dass einerseits behauptet werden könnte, die VDS habe  dazu geführt, dass Kriminelle mehr Anonymisierungsdienste benutzen und deshalb die VDS ineffizient sei, andererseits behauptet werden kann, nach der BVerfG-Entscheidung seien (wegen angenommener Aussichtslosigkeit) solche Delikte gar nicht mehr angezeigt worden. Beide Behauptungen können (sogar gleichzeitig) stimmen oder nicht stimmen. Ob sie aber einen relevanten Einfluss auf die PKS-Daten haben, ist pure Spekulation, solange man nicht untersucht hat, weshalb angezeigt wird, weshalb nicht und in welchem Umfang Anonymisierungsdienste gerade dazu in Anspruch genommen werden, um Internetdelikte zu begehen.


Wie man methodisch sinnvoller vorgehen kann, um die Notwendigkeit bzw. Effizienz zu belegen oder zu widerlegen, zeigt die Freiburger Studie von Albrecht, Grafe und Kilchling zur Verkehrsdatenabfrage nach den §§ 100a, 100g StPO (hier).
Sie betrachten die Sache vom anderen Ende her, nämlich - wie viele Abfragen in welchen Ermittlungsverfahren es gab und wie erfolgreich - in Bezug auf die Fortführung des jew. Verfahrens - diese waren.
Die Forscher haben dazu bundesweit Staatsanwälte befragt, Akten analysiert sowie Expertengespräche geführt. Auch diese Verfahrensweise ist sicherlich nicht völlig unproblematisch, jedoch führt sie zu einer relativ realistischen Einschätzung der Häufigkeit und Effizienz des Einsatzes von Verkehrsdatenabfragen in der polizeilichen Ermittlungspraxis.
Diese Untersuchung kann für die heute notwendige Entscheidung nur noch eingeschränkt angeführt werden, weil sie sich auf die Zeit bis 2006 bezieht, also auf einen rechtlich und tatsächlich heute überholten Zeitraum. Allerdings zeigt sich im Ergebnis dieser Untersuchung auch etwas, das regelmäßig zu beachten ist: Die Verkehrsdatenabfrage war  schon vor 7-8 Jahren dabei, sich zu einem allg. gebräuchlichen Ermittlungsinstrument zu entwickeln, das in einer großen Bandbreite von Delikten von der Polizei eingesetzt wurde, v.a. um Verdächtige zu identifizieren (40 %), weitere Beteiligte zu ermitteln (30 %) und Beweise zu sichern (26 %). Als "erfolgreich" wurde in den Akten die Abfrage in 18 % der Fälle eingeschätzt, in 17 % "bedingt erfolgreich" und in 65%  als "nicht erfolgreich". Bei erfolgreicher Abfrage nahm die Anklagequote zu, bei nicht erfolgreicher erheblich ab. Da die meisten Abfragen zu Beginn der Ermittlungen durchgeführt wurden, kommen die Forscher zum Ergebnis, dass eine Speicherung über sechs Monate hinaus nicht angezeigt wäre.

Die entscheidende Frage aber, ob wir für das "mehr" an Aufklärung Freiheitseinschränkungen hinnehmen sollten, kann auch eine solche Studie nicht beantworten. Man kann gut argumentieren:
Viele dieser Delikte würden auch ohne VDS ermittelbar sein, dann mit etwas mehr Aufwand. Andere Delikte, die ohne VDS nicht aufgeklärt werden können, sind vielleicht in Anzahl und Schwere nicht so bedeutsam, dass eine VDS aller Verkehrsdaten verhältnismäßig ist. Andere betonen mehr die Opfersicht und sagen, dass diese ohne VDS "hilflos" wären, weil die Polizei dann eine Schädigung nicht mehr aufklären könne.
Das ist letztlich eine verfassungsrechtliche, rechtsphilosophische, und politische Entscheidung, typusähnlich der, ob man etwa die Fingerabdrücke bzw. DNA der Gesamtbevölkerung erheben und speichern soll/darf oder nicht, ob man Tagebucheinträge als Beweismittel verwenden darf, ob man das Verhalten in Wohnungen abhören/abfilmen soll/darf. Es sind dabei die Freiheitsbeschränkungen und auch die Missbrauchsmöglichkeiten zu bedenken und abzuwägren.
Ich stehe in dieser Frage auf Seiten der Kritiker einer umfassenden Verkehrsdatenspeicherung auf Vorrat. Es handelt sich um eine so erhebliche Freiheitsbeschränkung und eine, die so vielfältige Missbrauchsmöglichkeiten bietet, dass sie m.E. nicht gerechtfertigt ist . Man kann aber kaum abstreiten, dass die Polizei durch die VDS durchaus relevante Ermittlungserleichterungen erhielte.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Eine derartige Erleichterung wird in der aktuellen Sachstandsanalyse des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verneint, die in der EU keine Hinweise dafür gefunden hat, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. Näheres zur Methodik kann man wohl erst nach Veröffentlichung sagen.

Sehr geehrter "Mein Name",

leider liegt der "Sachstandsbericht" mir in voller Länge nicht vor. Wenn jedoch, wie  in dem von Ihnen verlinkten Artikle auf heise online angegeben, als Hauptargument vorgebracht wird:

"In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote", heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein "wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems" (Quelle).

 

dann fehlt dieser Argumentation aus kriminologischer Sicht die Plausibilität: Wie ich ja schon mehrfach ausgeführt habe, sagt die (sich verändernde) Aufklärungsquote nur wenig darüber aus, ob die VDS effizient ist oder nicht. Aber ich warte ab, bis mir dieser neunseitige Sachstandsbericht selbst vorliegt, bevor ich mich näher damit befasse. Danke aber für Ihren Hinweis.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Kommentar hinzufügen