OLG Düsseldorf zur Anfechtung der Ausschlagung
von , veröffentlicht am 17.02.2011Die Stieftochter hatte die Erbschaft nach der Verstorbenen mit der Begründung ausgeschlagen: „Der Nachlass scheint überschuldet zu sein“. Als sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausgestellte, hat sie ihre Ausschlagungserklärung wegen Irrtums angefochten. Erfolglos, das stellte das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 31.01.2011 fest (I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11). So habe sie vor der Ausschlagung nur spekuliert, ob der Antritt der Erbschaft sich wohl „lohne“. Damit habe sie sich nicht geirrt, so dass die Anfechtung nicht durch geht.
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