Freispruch nach Wiederaufnahme - Fall des Neuburger Bauers Rupp
von , veröffentlicht am 25.02.2011Über den Fall ist an dieser Stelle schon mehrfach berichtet worden (siehe die Link-Hinweise gleich unter diesem Beitrag). Nun hat das Gericht die Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen (Quelle) Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei widerlegt -, jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch.
Ich hoffe, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf das "merkwürdige" Zustandekommen des ersten Urteils eingeht und somit zumindest einen Teil der Ehre der bayerischen Justiz wieder herstellt. Wie genau kam es zu den widersprüchlichen "geständigen" Aussagen der Familienangehörigen, welcher Druck wurde sogar noch im Gerichtssaal auf Zeugen ausgeübt, eine falsche belastende Aussage (der Mercedes sei verschrottet worden) zu machen?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.
180 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGast kommentiert am Permanenter Link
Das neue Gutachten, das inzwischen vorliegt, lässt ja wirklich erhebliche Zweifel an der Verurteilung des Manfred Gendiitzki aufkommen, verstärkt sie vielleicht noch, nur sehe ich jetzt auch nicht den Zusammenhang mit Ihren eigenen Verfahren, Herr Würdinger.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie wollen Sie es denn eigentlich verhindern, Herr Würdinger, dass Ermittlungen angeordnet werden im EEV von einem OLG nach Ihren Vorstellungen, einige Zeit später aber erneut nach Aufnahme weiterer Ermittlungen auch wieder eingestellt werden, weil als immer noch nicht ausreichend für eine Strafklage erachtet?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Auch immer wieder schön zu lesen, und hier ja ebenfalls passend:
https://verfassungsblog.de/die-institutionelle-unabhaengigkeit-der-justiz-in-deutschland-ein-defizitbefund/
Auch mit den Vorstellungen Herrn Würdingers wird Rechtsprechung immer anfällig für Fehlentscheidungen bleiben und auch noch von parlamentarischen Mehrheiten über die Gesetzgebung und über Personalentscheidungen abhängig sein.
Geht halt nicht völlig anders, denn das ist ja alles Menschenwerk und nicht unfehlbar.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Alle diese Fernsehbeiträge, die ich mir ja angesehen hatte, ersetzen doch keine Hauptverhandlung mit allen Haupt und Neben- und Ermittlungs-Akten, die dazu gehören, und die die ja Gerichte kennen.
Das ist spätestestens seit dem "Doppelmordfall von Babenhausen" und allen dazugehörigen Fernsehbeiträgen doch vollkommen klar.
In Fernsehbeiträgen, aber auch in dem Film: Terror – Ihr Urteil, ein deutscher Fernsehfilm des Regisseurs Lars Kraume nach dem gleichnamigen Theaterstück von Ferdinand von Schirach, an die ich Sie hier ausdrücklich erinnere, wird doch keine Realität abgebildet. Sie wenden also eindeutig zweierlei Maß an.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Und jetzt bitte nicht meine kleinen Fehler gleich wieder kritisieren, die ich aber vorsorglich selber korrigiere:
Alle diese Fernsehbeiträge, die ich mir ja angesehen hatte, ersetzen doch keine Hauptverhandlung mit allen Haupt- und Neben- und Ermittlungs-Akten, die dazu gehören, und die die Gerichte ja kennen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie haben es sorgfältig vermieden, irgend etwas in der Sache zur Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Manfred Genditzki zu sagen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Weil mir die umfassenden Aktenkenntnisse und die Kenntnis von allen Zeugen, den Gutachten, den Gutachtern, ihrem Verhalten und ihren Aussagen in der HV fehlen.
Warum sollte ich mal so, dann wieder anders mich verhalten wegen eines manipulativer Filme?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Korrektur:
Warum sollte ich mal so, dann wieder anders mich verhalten wegen eines, oder mehrerer manipulativer Filme?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das eingängige Narrativ des unschuldig verurteilten Mörders erzählt sich halt gut für ein Publikum, das zuhause oder im Kino bequem sitzen kann und keine langwierige Hauptverhandlung verfolgen möchte, wobei ihm auch da noch die umfassende Aktenkenntnis fehlt, auch die Inaugenscheinnahmen am Richtertisch oder vor Ort am Tatort selber.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich mag also keine Urteile, die von Fernseh- oder Filmschaffenden gesprochen werden.
Dafür gibt es die ordentlichen Gerichte im Rechtsstaat.
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24
Gast kommentiert am Permanenter Link
München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen. Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html
Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand. Zur aktuellen Entwicklung im Fall Genditzki siehe
München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de) und
"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24
Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet. Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren. Denn der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht kann sich ja der bezahlte Troll der Überarbeitung des Artikels "Manfred Genditzki" annehmen, er ist ja bekanntlich als verdienter Wikipedianer unterwegs.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Da der bezahlte Troll mit Wikipedia soweit fertig ist, ist es nur eine Frage der Zeit, wann er hier wieder aufschlägt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Franz Schindler hatte sich auch einmal vorübergehend des Falles Genditzki angenommen. Da aber Franz Schindler fachlich komplett unfähig ist, wurde aus seinem "Engagement" nichts.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Und nein, warum sollte die Redaktion von LTO, die in meinem Verteiler ist, über den Fortgang des Falles Genditzki berichten?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Hinzu kommt, dass die "Berichterstattung" des gelernten Amerikanisten Hans Holzhaider, der auch nicht ansatzweise über irgendwelche juristischen Kenntnisse verfügt, im Grunde genommen ganz einfach sehr sehr schlecht ist.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen. Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html
Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand. Vielleicht kann sich ja der bezahlte Troll der Überarbeitung des Artikels "Manfred Genditzki" annehmen, er ist ja bekanntlich als verdienter Wikipedianer unterwegs. Zur aktuellen Entwicklung im Fall Genditzki siehe
München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de) und
"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24
Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet. Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren. Denn der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Nur wenn es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, ist es möglich, die bayerische Justiz zu einem Handeln nach Recht und Gesetz zu zwingen.
Ah, der bezahlte Troll liest, was ich schreibe, und reagierte prompt, jetzt steht auf Wikipedia zu lesen:
"Auf die Beschwerde der Verteidigung hin hat das OLG München im September 2021 diesen Beschluss aufgehoben und das LG München II verpflichtet, unter Berücksichtigung des Gutachtens, das ein neues Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts sei, neu über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden.[30]
Gast kommentiert am Permanenter Link
Hinzu kommt, dass die "Berichterstattung" des gelernten Amerikanisten Hans Holzhaider, der auch nicht ansatzweise über irgendwelche juristischen Kenntnisse verfügt, im Grunde genommen ganz einfach sehr sehr schlecht ist.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen. Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html
Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand. Vielleicht kann sich ja der bezahlte Troll der Überarbeitung des Artikels "Manfred Genditzki" annehmen, er ist ja bekanntlich als verdienter Wikipedianer unterwegs. Zur aktuellen Entwicklung im Fall Genditzki siehe
München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de) und
"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24
Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet. Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren. Denn der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Nur wenn es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, ist es möglich, die bayerische Justiz zu einem Handeln nach Recht und Gesetz zu zwingen.
Ah, der bezahlte Troll liest, was ich schreibe, und reagierte prompt, jetzt steht auf Wikipedia zu lesen:
"Auf die Beschwerde der Verteidigung hin hat das OLG München im September 2021 diesen Beschluss aufgehoben und das LG München II verpflichtet, unter Berücksichtigung des Gutachtens, das ein neues Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts sei, neu über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden.[30]
↑ Gericht beschäftigt sich erneut mit "Badewannen-Mord". In: sueddeutsche.de. 23. September 2021, abgerufen am 13. Oktober 2021."
Da der bezahlte Troll mit Wikipedia soweit fertig ist, ist es nur eine Frage der Zeit, wann er hier wieder aufschlägt. Franz Schindler hatte sich auch einmal vorübergehend des Falles Genditzki angenommen. Da aber Franz Schindler fachlich komplett unfähig ist, wurde aus seinem "Engagement" nichts. Und nein, warum sollte die Redaktion von LTO, die in meinem Verteiler ist, über den Fortgang des Falles Genditzki berichten? Hinzu kommt, dass die "Berichterstattung" des gelernten Amerikanisten Hans Holzhaider, der auch nicht ansatzweise über irgendwelche juristischen Kenntnisse verfügt, im Grunde genommen ganz einfach sehr sehr schlecht ist.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wenn ich in meinen Kommentierungen zum Fall Genditzki zurückblättere, stelle ich fest, dass meine erste Kommentierung vom "Mo, 2017-06-05 15:19" datiert, also vom 5. Juni 2017, also von vor viereinhalb Jahren. Ich wünsche auf diesem Wege Herrn Genditzki, dass er jetzt endlich aus der Haft freikommt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das Trauerspiel, das die Münchner Justiz veranstaltet, kann man auch, vereinfacht ausgedrückt, auf die Formel bringen "Rache für Ralph Alt". Ralph Alt war seinerzeit der Münchner Richter, der Herrn Genditzki verurteilt hat, weil Ralph Alt die juristischen Kenntnisse rund um die Vorschrift des § 265 StPO offenbar ganz einfach vollständig fehlten. Nur dadurch kam Ralph Alt seinerzeit zu der von Anfang an haarsträubenden Verurteilung von Herrn Genditzki. Das Schandurteil (oder sollte man besser sagen "Schundurteil") von Ralph Alt wurde dann ja auch wegen des evidenten Verstoßes gegen § 265 StPO aufgehoben.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Nun, auch im Fall Manfred Genditzki ist es die Frage, ob die Verurteilung von Manfred Genditzki einfach nur (versehentlich) falsch war, oder ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer Art und Weise überschritten wurden, dass der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung seinerzeit gegeben war. Dass im Fall Manfred Genditzki m.E. Letzteres der Fall war, habe ich eingehend begründet, wenn Sie meine ausführliche Argumentation auf den vorangegangenen Seiten nachlesen wollen. Schauen Sie sich den halbstündigen Fernsehbeitrag des MDR an:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-329512.html
Dem permanenten rapiden Mitarbeiterschwund geschuldet ist natürlich auch der Artikel „Manfred Genditzki“ nicht auf dem aktuellen Stand. Vielleicht kann sich ja der bezahlte Troll der Überarbeitung des Artikels "Manfred Genditzki" annehmen, er ist ja bekanntlich als verdienter Wikipedianer unterwegs. Zur aktuellen Entwicklung im Fall Genditzki siehe
München: Gericht beschäftigt sich mit Badewannen-Mord - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de) und
"Badewannen-Mord" von Rottach: Hausmeister doch unschuldig? | BR24
Ich bin gespannt, ob sich meine ausführliche Argumentation auch mal in einer beiläufigen Fußnote wiederfindet. Meine Prognose lautet, dass sich die Münchner Justiz den Gutachter nur pro forma anhören wird, aber an ihrem Unrechts-Urteil festhalten wird, wieder einmal um nicht ihr Gesicht zu verlieren. Denn der Fall Manfred Genditzki verdient sehr viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Nur wenn es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, ist es möglich, die bayerische Justiz zu einem Handeln nach Recht und Gesetz zu zwingen.
Ah, der bezahlte Troll liest, was ich schreibe, und reagierte prompt, jetzt steht auf Wikipedia zu lesen:
"Auf die Beschwerde der Verteidigung hin hat das OLG München im September 2021 diesen Beschluss aufgehoben und das LG München II verpflichtet, unter Berücksichtigung des Gutachtens, das ein neues Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts sei, neu über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden.[30]
↑ Gericht beschäftigt sich erneut mit "Badewannen-Mord". In: sueddeutsche.de. 23. September 2021, abgerufen am 13. Oktober 2021."
Da der bezahlte Troll mit Wikipedia soweit fertig ist, ist es nur eine Frage der Zeit, wann er hier wieder aufschlägt. Franz Schindler hatte sich auch einmal vorübergehend des Falles Genditzki angenommen. Da aber Franz Schindler fachlich komplett unfähig ist, wurde aus seinem "Engagement" nichts. Und nein, warum sollte die Redaktion von LTO, die in meinem Verteiler ist, über den Fortgang des Falles Genditzki berichten? Hinzu kommt, dass die "Berichterstattung" des gelernten Amerikanisten Hans Holzhaider, der auch nicht ansatzweise über irgendwelche juristischen Kenntnisse verfügt, im Grunde genommen ganz einfach sehr sehr schlecht ist.
Das Trauerspiel, das die Münchner Justiz veranstaltet, kann man auch, vereinfacht ausgedrückt, auf die Formel bringen "Rache für Ralph Alt". Ralph Alt war seinerzeit der Münchner Richter, der Herrn Genditzki verurteilt hat, weil Ralph Alt die juristischen Kenntnisse rund um die Vorschrift des § 265 StPO offenbar ganz einfach vollständig fehlten. Nur dadurch kam Ralph Alt seinerzeit zu der von Anfang an haarsträubenden Verurteilung von Herrn Genditzki. Das Schandurteil (oder sollte man besser sagen "Schundurteil") von Ralph Alt wurde dann ja auch wegen des evidenten Verstoßes gegen § 265 StPO aufgehoben.
Wenn ich in meinen Kommentierungen zum Fall Genditzki zurückblättere, stelle ich fest, dass meine erste Kommentierung vom "Mo, 2017-06-05 15:19" datiert, also vom 5. Juni 2017, also von vor viereinhalb Jahren. Ich wünsche auf diesem Wege Herrn Genditzki, dass er jetzt endlich aus der Haft freikommt.
Seiten