Vorschussanforderung von allen Gebühren
von , veröffentlicht am 05.03.2011Mit der Höhe einer anwaltlichen Vorschussanforderung hatte sich das OLG Bamberg im Beschluss vom 17.01.2011 - 1 W 63/10 - zu beschäftigen. Zutreffend kam das Gericht zu dem Schluss, dass es keinen Grundsatz dahingehend gibt, dass die Vorschussanforderung des Rechtsanwalts hinter der voraussichtlich endgültigen Gesamtvergütung zurückbleiben muss. Vielmehr sei es auch zulässig, einen Vorschuss in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht entstandenen Terminsgebühr einzufordern. Und bei Rahmengebühren dürfte dann regelmäßig die Mittelgebühr gerechtfertigt sein.
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA JM kommentiert am Permanenter Link
War Beklagte(r) der Mandant oder dessen Rechtsschutzversicherung? ;-)
Dr. Hans-Jochem Mayer kommentiert am Permanenter Link
Die Problematik stellte sich bei der Kostenerstattung, weil ein Anwaltswechsel vorlag. Ob Mandant oder Rechtsschutzversicherung dürfte im übrigen keinen Unterschied machen.