Nachbetrachtungen zur Fußball-WM

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.03.2011

Die fristlose Entlassung eines Verkäufers, der während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen geschaut hatte, war nicht gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem vor kurzem bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter erklärten auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung des Mannes für nichtig (Urteil vom 9.2.2011, Aktenzeichen: 7 Ca 4868/10). Der Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum des Unternehmens aufgebaut und ein Spiel der WM-Vorrunde angeschaut. Als seine Vorgesetzten davon erfuhren, kündigten sie wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetruges. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte hingegen fußballfreundlich: Fußball besitze gerade während einer Weltmeisterschaft einen solchen Stellenwert in der Gesellschaft, dass von einem „sozialadäquaten Verhalten“ des Arbeitnehmers ausgegangen werden könne. Ohne vorausgegangene Abmahnung hätte man ihm jedenfalls nicht kündigen dürfen. 

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