Überarbeiteter Entwurf eines Kinderschutzgesetzes soll fertig sein

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.03.2011
Rechtsgebiete: KinderschutzgesetzFamilienrecht|2171 Aufrufe

Das von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) angekündigte überarbeitete Kinderschutzgesetz ist einem Zeitungsbericht zufolge fertig. Es solle am 16.03.2011 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, berichtet der «Wiesbadener Kurier» vom 11.03.2011. Ziel der Bundesregierung sei es, Kinder besser vor Gewalt, Missbrauch und Verwahrlosung zu schützen.

Dem Bericht zufolge ist unter anderem ein verstärkter Einsatz von Familienhebammen in Problemfamilien vorgesehen. Dafür wolle der Bund von 2012 bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro bereitstellen. Jugendämter sollten verpflichtet werden, Problemfamilien stärker zu kontrollieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls müsse das Jugendamt sich mittels eines Hausbesuches einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung verschaffen.

 

Der Entwurf sehe auch vor, dass Mitarbeiter in der Jugendhilfe künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Diese Verpflichtung gelte auch für neben- oder ehrenamtliche Mitarbeiter, sofern sich in ihrer Arbeit ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Kindern und Jugendlichen entwickeln könne. Die Vorlage von Führungszeugnissen der Mitarbeiter und das Erfüllen strenger Standards zur Qualitätssicherung sollen künftig Voraussetzung für die Genehmigung zum Betrieb von Kinder- und Jugendeinrichtungen sein.

 

Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter sollen künftig bei deutlichen Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt einschalten müssen. Zuvor müsse den sorgeberechtigten Eltern allerdings noch einmal ausdrücklich zur Inanspruchnahme geeigneter Hilfen geraten werden, berichtet die Zeitung weiter aus dem Papier. Vorgesehen sei ferner eine bessere Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.

Quelle: Beck-aktuell

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