Azubi schätzt Lebensgefährtin ihres Chefs älter und wird entlassen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.03.2011

Es gibt zuweilen erstaunliche Gründe für eine Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht Mannheim ist vor kurzem folgender Fall verhandelt worden: Die Klägerin absolvierte bei dem beklagten Rechtsanwalt ihres Ausbildung zur Rechtsanwalts-Fachangestellten. Zum Eklat kam es als die Klägerin die Lebensgefährtin ihres Chefs auf 40 Jahre schätzte, obwohl diese deutlich jünger ist (nämlich 31 Jahre). Der Anwalt fühlte sich dadurch gekränkt. Es kam zu einem heftigen Streit, an dessen er der 19jährigen Auszubildenden gegenüber die fristlose Kündigung aussprach. Hiergegen erhob die Auszubildende Klage. Das Arbeitsgericht Mannheim zeigte indes wenig Verständnis für die Gefühle des Anwalts. „Ich verstehe nicht, warum Sie sich durch die falsche Altersschätzung beleidigt gefühlt haben“, sagte die Vorsitzende der Kammer. Auch den zusätzlich erhobenen Vorwurf, die Auszubildende haben nicht immer korrekt gearbeitet, ließ das Gericht als Kündigungsgrund nicht gelten. Insoweit fehle es an einer vorgängigen Abmahnung. Da die klagende Auszubildende mittlerweile schon eine andere Ausbildungsstelle gefunden hatte, einigte man sich vor Gericht auf einen für die Klägerin günstigen Vergleich. 

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5 Kommentare

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Da ist der geschlossene Vergleich in der Tat wohl die bessere Wahl für die Auszubildende. Ein Rechtsanwalt, der meint, dass er mit einer solchen außerordentlichen Kündigung durchkommt, kann m.E. keinen guten Ausbildungsbetrieb darstellen. Hier fehlt es m.E. schon an einem "an - sich" wichtigen Grund (sog. 1. Stufe). Armutszeugnis, dass der Herr Advocat sich da selbst ausgestellt hat.

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Bei so einer Frage würde ich erst Recht viel zu hoch ansetzen... Der Anwalt scheint zudem sein Ego wohl (nur) vom Alter der Freundin abhängig zu machen :)

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