Vorratsdatenspeicherung: Bundesinnenminister Friedrich - “Mindestdatenspeicherung” und kein Quick-Freeze-Verfahren

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 04.04.2011

Im Jahr 2010 hat das BVerfG das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt (wir berichteten im Blog). Nun werden im Kreis der Union Forderungen laut, eine Neuauflage des Gesetzes trotz der BVerfG-Entscheidung zu versuchen. BMJ Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bislang erklärt, dass sie eine Vorratsdatenspeicherung nicht für erforderlich halte.

Im Rahmen des 23. Bundeskongresses der Polizeigewerkschaft forderte heute nun der Innenminister eine „Mindestdatenspeicherung“ von 6 Monaten. Das Wort „Mindestdatenspeicherung“ solle dabei positivere Assoziationen auslösen als das Wort “Vorratsdatenspeicherung”.  Eine solche Mindestdatenspeicherung diene laut Friedrich dazu, das kriminelle Kommunikationsfeld eines Täters beleuchten zu können. Durch eine nicht vorhandene Speicherungspflicht für Daten durch Internetprovider, sollen laut Friedrich 85% der Anfragen nach Daten durch Strafverfolgungsbehörden unbeantwortet geblieben sein. Ohne die Speicherung entstehe ein rechtsfreier Raum im Internet. Bislang war vom BMJ, wie berichtet, ein „Quick-Freeze-Plus“-Verfahren vorgesehen (ein anlassbezogenes Einfrieren von Daten).

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte am Montag nach einem Bericht der Financial Times Deutschland: „Der Datenschutz ist ein hohes Rechtsgut. Aber nicht das höchste.“ Körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung seien höherwertig, weshalb die Maßstäbe wieder zurechtgerückt werden müssten. „Ich glaube, es gibt erheblich zu viele Datenschutzbeauftragte und erheblich zu wenig Opferschutz- und Kinderschutzbeauftragte in Deutschland.“

Dem bislang favorisierten Quick-Freeze-Verfahren erteilte Friedrich auf der Konferenz laut Heise eine Absage: "Quick-Freeze ist nett gemeint, hilft aber leider gar nicht, da das Verfahren untauglich ist. Wo keine Daten da sind, kann nichts schnell gespeichert werden."

Wie stehen Sie zu einer „Neuauflage“ der Vorratsspeicherung? 

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11 Kommentare

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Moin Herr Kollege Spies,

 

ich bin tief enttäuscht, dass Sie den Friedrichschen Euphemismus verwenden (wer auch immer Fischer ist). Dass Wendt eine selektive Wahrnehmung hat, stand zu erwarten - dass er zu billigsten rhetorischen Figuren greift enttäuscht mich gleichwohl. Ich hätte grade bei ihm als Polizisten ein Mindestmaß an Wissen um die gesetzlichen Grundlagen erwartet. Mich würde ja Interessieren, ob Wendt sein Argument beibehielte, wenn Opferschutz- und Kinderschutzbeauftragte eingerichtet würden.

Friedrichs "Argumente" werden heute sicher noch angemessen kommentiert werden. Ich finde es aber ziemlich enttäuschend, dass die Regierung nicht mehr als einen ignoranten Scharfmacher für den Posten des Innenministers zu bieten hat. Armes Deutschland.

Kollegiale Grüße

 
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Danke für die Hinweise. Die Namensverwechslung (Fischer statt Friedrich) habe ich gerade korrigiert.

Nein, nein, nein, wir brauchen die VDS nicht, weil sie nicht bei der Aufklärung schwerer Straftaten hilft. Alles andere ist billige Polizeistaatspropaganda, wie auch beispielhaft folgende Entscheidungen des BGH belegen:

1 StR 549/08 

und ganz neu: 3 StR 332/10

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@klabauter
Bei der Diskussion zur VDS wird doch nicht die Möglichkeit bestritten, die VDS könne die Aufklärung einzelner Straftaten unterstützen. Es ist aber die Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend: Wie viel Überwachung aller Bürger für wie viel mehr Aufklärung von Straftaten. Und da fällt aus meiner Sicht die Entscheidung klar gegen die VDS aus.

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@Huhn: Manche Fundamentalkritiker wollen aber selbst diese Möglichkeit nicht wahrhaben  bzw.  kommen wie die trotz einer umzusetzenden EU_Richtlinie und recht klaren Vorgaben des BVerfG untätige Frau Bundesministerin  mit unbrauchbaren Vorschlägen wie dem Quick Freeze. Speziell die Strafverfolgung (wie schon der Name besagt) ist aber dadurch gekennzeichnet, dass erst einmal eine Straftat begangen, dann entdeckt und dann ermittelt wird. Ein QF nützt daher tendenziell eher wenig.

Leider liegt die Ablehnung der VDS auch daran, dass die Befürworter häufig schwerpunktmäßig mit dem populäreren Kinderpornoargument hausieren gehen  bzw. die Schlapphüte ebenfalls Zugriff auf die Daten haben.

ME ist die tatsächliche Beeinträchtigung der Bürger durch die VDS (die ja grundsätzlich auch das BVerfG für zulässig hält, nur mit strengeren Vorgaben!)  recht gering:

- die Anbieter speichern bestimmte Daten ohnehin zu Abrechnungszwecken (Standortdaten aber wohl überwiegend nicht). D.h. dass die VDS für einen Zeitraum von 6 Monaten diese ohnehin anfallende Speicherung aufrechterhält.

- die Nutzung z.B. von GSM zur Ortung wird auch von Privatpersonen ohne detektivische Ambitionen aus verschiedenen Gründen genutzt, Speicheung auch der Standortdaten ist also auch nicht das Riesenproblem.

- die meisten Bürger sind, was ihre Datensicherheit angeht, derart lax und wurstig  (Payback, Kreditkarten, google, facebook, iphone, die apple- google-  und die microsoft-Datenkraken), dass ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins aufgrund der VDS schon recht konstruiert erscheint (mir ist auch klar, dass wohl die meisten aktiveren Gegner der VDS  argumentieren: ich bin aber nicht so, ich verschlüssle, nutze Proxy, TOR etc;, ich schreibe aber von der vom BVerfG herangezogenen breiten Masse)

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klabauter schrieb:
die meisten Bürger sind, was ihre Datensicherheit angeht, derart lax und wurstig  (Payback, Kreditkarten, google, facebook, iphone, die apple- google-  und die microsoft-Datenkraken), dass ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins aufgrund der VDS schon recht konstruiert erscheint (mir ist auch klar, dass wohl die meisten aktiveren Gegner der VDS  argumentieren: ich bin aber nicht so, ich verschlüssle, nutze Proxy, TOR etc;, ich schreibe aber von der vom BVerfG herangezogenen breiten Masse)


Welch bestechende Logik. Als nächstes kommt das Verbot von Badebekleidung, schließlich gibt es bereits Millionen FKKler und Saunagänger. Wer nichts zu verbergen hat, dem kann seine Privatsphäre schließlich egal sein (dieses "Argument" hat der Schiffsgeist noch vergessen).
Und ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ja irrelevant ...

Diese Mindesdatenspeicherung muss mit einer vollen Breitseite erledigt werden. Dieser neue Innenminister ist ja wirklich nur noch peinlich.

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@klabauter
"kommen wie die trotz einer umzusetzenden EU_Richtlinie und recht klaren Vorgaben des BVerfG"

Die Sinnhaftig- und Notwendigkeit eines Gesetzes mit der zugrundeliegenden EU-Richtlinie zu begründen, sagt inhaltlich rein gar nichts aus und wirkt laienhaft. Das BVerfG selbst hat im Rahmen der Auseinandersetzung u.a. zum europäischen Haftbefehl sein Befremden erkennen lassen, wenn der Bundestag zum Abnicker von EU-Richtlinien degradiert wird. Auch ist in diverse EU-Staaten die Umsetzung der Richtlinie bereits am jeweiligen Verfassungsgericht gescheitert, welche dann auch z.T. weitaus deutlichere Worte gefunden haben. Und nur weil das BVerfG die absoluten Grenzen festgesteckt hat, macht es noch nicht erforderlich, diese auch zu auszunutzen.

"- die Anbieter speichern bestimmte Daten ohnehin zu Abrechnungszwecken [...]"

Die VDS geht deutlich über die Abrechnungsdaten hinaus. Neben Standortdaten sollen z.B. Daten zu E-Mail-Kontakten usw. usf. gespeichert werden. Und die Speicherung zu Abrechnungszwecken ist bei den gängigen Flatrates ohnehin höchst umstritten.

"- die Nutzung z.B. von GSM zur Ortung wird auch von Privatpersonen ohne detektivische Ambitionen aus verschiedenen Gründen genutzt [...]"

Aber nur mit Zustimmung des Georteten. Eine Speicherung dieser Daten ist auch nicht gängig, genausowenig eine Rund-um-die-Uhr-Ortung. Und nur weil einige Bürger - ob nun manchmal oder ständig - ihren Aufenthalt preisgeben, sollen alle Bürger hinnehmen müssen, wenn ständig und anlasslos ihre Position geortet und gespeichert wird?

"- die meisten Bürger sind, was ihre Datensicherheit angeht, derart lax [...]"

Auch hier wieder das leidige Argumentationsmuster: Einige machen es freiwillig, deshalb müssen es halt alle akzeptieren: Nur weil einige Bürger mit ihre Daten lax umgehen - wobei viele wohl eher aus Unkenntnis statt aus Freiwilligkeit - müssen alle Bürger hinnehmen, wenn zwangsweise lax mit ihren Daten umgegangen wird? Dieses Argumentationsmuster halte ich hier genauso wenig für schlüssig.

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Hallo.

 

Die Polizei-Rhetorik übersieht die Änderungen durch die EU. Durch den Lissabon-Vertrag ist die EU-Grundrechtecharta zum geltenden Recht auch in der BRD erhoben worden. Darin heißt es: 

 

  Artikel 8 EU-Grundrechtecharta Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.   Das heißt, aufgrund Gesetz darf in die Grundfreiheit des Schutzes personenbezogener Daten eingegriffen werden. Die VDS (Vorratsdatenspeicherung) kann gesetzlich eingerichtet werden, ohne EU-rechtswidrig und GG-widrig zu sein.    Aber ...    1. Die Richtlinie 2006/24/EG ist in vielerlei Hinsicht unklar; ihre bisherigen Umsetzungsversuche in der BRD verlassen den Bereich der Verhältnismäßigkeit und zeichnen kein klares Bild über die materiellrechtlichen Anforderungen an VDS (schwere Straftaten - was ist das?). 2. Die Richtlinie 2006/24/EG ist dem EuGH vorgelegt worden und wird auf ihre EU-Rechtmäßigkeit mit Blick auf Art. 8 der EU-Grundrechtecharta hin geprüft. Es ist nicht ausgeschlossen und noch nicht mal unwahrscheinlich, dass die Richtlinie möglicherweise als EU-rechtswidrig eingeordnet wird, sodass jede Verpflichtung zur Umsetzung entfiele.  3. Die VDS-Richtlinie wird derzeit evaluiert; es gilt als wahrscheinlich, dass sie in zentralen Fragen massiv überarbeitet wird - unter anderem hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Erhebeung und Speicherung von Daten, bei der Klarstellung zu "schweren Straftaten", zu "Speicherzeiträumen" etc.  4. Das Urteil des BVerfG schließt VDS nicht grundsätzlich aus; die Urteilsbegründung ließt sich aber wie ein nahezu nicht erfüllbarer Anforderungskatalog an entsprechende Regelungen. Spätestens an den Punkten, an denen es um die Speicherung der Daten geht, werden viele unklare technische Wünsche gestellt (z.B. revisionssichere Protokollierung - was ist das oder soll das sein???), die der Gesetzgeber praktisch nicht beantworten kann.    Jedenfalls meine ich, dass bei den "möglichen guten Zwecken" einer VDS die Rechtsfragen und aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen zu unüberschaubar sind; eine Neureglung der VDS auf der Ebene der BRD ist sinnfrei und nicht zielführend, solange der EuGH keine Entscheidung gefällt hat und auf EU-Ebene keine zwingend erforderliche Klarstellung der Richtlinie 2006/24/EG erfolgt ist.    Fred
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