USA: Anbieter von APPs wegen Datenschutzlücken unter der Lupe (Your Apps are Watching You - Teil III)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 05.04.2011

Wie bereits hier im Beck-Blog berichtet (Your Apps Are Watching You - Teil I und Your Apps are Watching You - Teil II) weisen die Apps  mancher Anbieter Datenschutzlücken auf: es heißt, z.B., dass sie ohne Wissen des Nutzers Daten wie die UDID-Kennung (Unique Device Identifier) von Mobiltelefonen (sog. Smart-Phones) an den Betreiber der Apps übermitteln. Dadurch können möglicherweise nicht anonymisierte Nutzerprofile der Kunden erstellt werden.

Einem aktuellen  Bericht des Wall Street Journals zufolge wurde nun das Internetradio Pandora vor eine Federal Grand Jury geladen um dort zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen, dass die angebotene App Nutzerdaten ohne Wissen der Nutzers auslese und an Pandora weiterleite. Bereits zuvor hatte das Wall Street Journal über Datenschutzverletzungen durch Apps berichtet.

Laut Bericht des Wall Street Journals sollen weitere Anbieter von Apps in gleicher Weise vorgeladen worden sein. Dies könnte auf einen Strafprozess gegen diese Firmen vor den US-Gerichten hinauslaufen.

 

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6 Kommentare

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Das Thema gewinnt an Relevanz: Siehe hierzu jetzt auch in faz.net:

iPhone und iPad merken sich Aufenthaltsorte """

http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~E94FD344393494A9694F15C3675B846AD~ATpl~Ecommon~Scontent.html 

Zitat: " „Diese Speicherung von Standortdaten ohne Kenntnis der Betroffenen wäre nach deutschem Datenschutzrecht sicherlich nicht zulässig“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte den amerikanischen Konzern auf, die Vorwürfe zu klären ..."

Wir sind alle gespannt.....

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Datenschützer schrieb:

Zitat: " „Diese Speicherung von Standortdaten ohne Kenntnis der Betroffenen wäre nach deutschem Datenschutzrecht sicherlich nicht zulässig“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte den amerikanischen Konzern auf, die Vorwürfe zu klären ..."

Wonach ist es "sicherlich" unzulässig, wenn ein Handybesitzer unwissentlich mit und auf seinem Gerät seine Bewegungsdaten erfasst?

Wenn das so offensichtlich sein sollte, werfen die Verwendung des CB-Dienstes durch O2 dasselbe und viele "DAU-taugliche" Elektronikprodukte ähnliche Probleme auf.

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Richard schrieb:
Wonach ist es "sicherlich" unzulässig, wenn ein Handybesitzer unwissentlich mit und auf seinem Gerät seine Bewegungsdaten erfasst?
Vielleicht mal BDSG lesen - vor allem §§4, 4a und 30?

Mein Name schrieb:

Vielleicht mal BDSG lesen - vor allem §§4, 4a und 30?

Vielleicht mal den Anwendungsbereich prüfen?

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Richard schrieb:
Vielleicht mal den Anwendungsbereich prüfen?
bitte sehr: Apple Computer GmbH, Arnulfstr. 19 in 80335 München - HRB 66158 - Niederlassung im Inland gem. §1 (5), 1 BDSG

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