Ist eine wirksame Kontrolle durch einen Aufsichtsrats möglich, der die Gesellschaft als Rechtsanwalt berät?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 08.04.2011

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats, die Gesellschaft auch als Rechtsanwalt betreut und hierfür meist nicht unerhebliche Honorare erhält. Nicht unproblematisch daran ist, dass das Aufsichtsratsmitglied als Rechtsanwalt die Mandate vom Vorstand der Gesellschaft erteilt bekommt, also von dem Gesellschaftsorgan, das er zu überwachen hat. Je nach Honorarvolumen kann eine Abhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds nicht ausgeschlossen werden. Ist dann eine wirksame Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat noch möglich? Eine solche Konstellation war Gegenstand des Urteils des OLG Frankfurt (Az.: 5 U 30/10), wobei dem Aufsichtsrat die Entlastung nach § 120 Abs. 1 AktG versagt wurde.

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