Fahrverbot aktuell: Wenn einer fährt und alle stehen...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.04.2011

...muss sich das Amtsgericht nicht weiter mit sogenanntem "Mitzieheffekt" auseinandersetzen, siehe OLG Köln, Beschluss v. 4.3.2011 - III 1 RBs 42/11 = BeckRS 2011, 05163. Hierin heißt es u.a.:

"... Das Rechtsbeschwerdevorbringen, es liege zumindest kein typischer Rotlichtverstoß vor, weil es sich, „wenn überhaupt, um einen sogenannten Mitzieheffekt gehandelt haben“ „dürfte“, findet in den Urteilsgründen keine Stütze. Im Gegenteil: Nach den Feststellungen blieben die übrigen Fahrzeuge stehen...."

 

 

Ausführlich zum Fahrverbot nach Rotlichtverstößen incl. einer Rechtsprechungsübersicht zum Augenblicksversagen hierbei: Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 1. Aufl. 2010, § 5.

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