Satter und ausgeruhter Richter - Freispruch!

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.04.2011

Ein Blogleser wies mich auf die Studie "Extrane Faktoren in juristischen Entscheidungen"  (englischsprachiger Artikel als pdf-Dokument) hin, die auch Gegenstand eines Berichts auf Spiegel Online war: Israelische Forscher untersuchten die Entscheidungen von "Parole Boards", bei denen Einzelrichter, jeweils beraten von Kriminologen und Sozialarbeitern,  täglich über 14 bis 35 Anträge Strafgefangener zu entscheiden hatten. Zumeist ging es um Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung. Die durchschnittliche Zeit der Befassung mit einem Antrag lag bei unter zehn Minuten. Die Richter waren nicht mit dem Inhalt der Anträge vorbefasst, sondern wurden erst informiert, wenn der Fall aufgerufen wurde.  Im Ergebnis war auch nach Herausrechnung von anderen Variablen (einschl. der Fallgrundlagen und der Richterperson) ein signifikanter Einfluss der Pausen festzustellen. Jeweils die ersten Entscheidungen zu Beginn des Tages und nach Frühstücks- und Mittagspause fielen bei allen acht Richtern der Stichprobe statistisch wesentlich eher zugunsten des Antragstellers aus als Entscheidungen kurz vor der Pause bzw. vor dem Ende des Sitzungstages.
Nun könnte man - wie es meine Überschrift  und die auf SPON  nahelegen, praktisch die Regel ableiten, dass müde bzw. unterzuckerte Richtergehirne eher "gegen Angeklagte" entscheiden als gutbefrühstückte und ausgeruhte. Daraus wäre zu folgern, dass Verteidiger soweit möglich auf rechtzeitige Pausen und insofern günstige Terminierung achten sollten. Gerade für diese Folgerungen ist die Studie aber nicht ganz tragfähig: Es ging hier um repetitive Entscheidungen ohne Vorbefassung der Richter mit den Akten, zudem um verurteilte Strafgefangene. D.h. es ging um die Fähigkeit von  Richtern, "aus dem Bauch" heraus schnelle Entscheidungen auf Grundlage knapper Informationen zu treffen. Ob die Ergebnisse auf andere Verfahrensweisen  (z.B. dem typischen Strafprozess) übertragbar ist, bleibt daher offen. Dass ausgeruhte und satte Menschen ihrem Gegenüber wohlwollender gesonnen sind als gestresste und hungrige, ist zudem eine nicht ganz so überraschende Erkenntnis.
Aber richtig: Man sollte sich gelegentlich erinnern, dass nicht nur objektive Fakten, Recht und Gesetz juristische Entscheidungen beeinflussen, sondern auch ganz schlicht Leib und Seele des Richters.

Siehe auch schon hier

 

 

 

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2 Kommentare

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Soweit sich aus dem Aufsatz entnehmen lässt, geht es offenbar nicht um Entscheidungen von (Einzel-)Richtern, sondern von mehrköpfigen Bewährungsausschüssen, denen lediglich jeweils ein Berufsrichter vorsitzt  -  die Laien haben also ein Übergewicht, was im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand schon ein Faktor von Bedeutung ist.

 

Ausweislich des Aufsatzes ist auch nicht erwogen worden, ob es schon bei der Terminierung eine Rolle gespielt hat, ob es sich um einen chancenreichen Antrag handelt, mit dem sich der Ausschuss voraussichtlich länger befassen wird (und der deshalb an den Anfang einer "Sitzungsperiode" gelegt wird) oder einen nach eher formaler Befassung abzulehnenden aussichtslosen Antrag, von denen man eben noch ein paar "hintendran hängt".

 

Für eine Übertragung auf gewöhnliche Strafprozesse, auch solche im Einzelrichter-Format, scheint die Studie so gut wie wertlos zu sein.

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@Burschi,

es stimmt, dass die Parole Boards aus jeweils drei Personen bestehen, also dem Richter, einem Kriminologen und einem Sozialarbeiter. Aber dass die Letztgenannten wie Schöffen mitentscheiden, kann ich dem Artikel nicht entnehmen:

Each parole board is composed of one judge, as well as a criminologist and a social worker who provide the judge with professional advice.

Es ist im Artikel auch immer nur von der "judge´s decision" die Rede, daher nehme ich an, dass die genannten Fachkräfte tatsächlich nur beratende Funktion haben. Aber vielleicht kennen Sie sich mit der israelischen Justiz besser aus?

Es wurde nach meinem Eindruck in der Untersuchung großer Wert darauf gelegt, den möglichen Störfaktor, den Sie erwähnen, auszuschließen (ab S. 3 unten wird das diskutiert): Die Reihenfolge der Termine, so der Artikel, sei relativ zufällig, sie hänge nämlich davon ab, wann der Anwalt des Antragstellers kommt (vgl. S. 4 Mitte links) - dann sitzen alle im Wartezimmer und werden nach der Reihe ihres Eintreffens  aufgerufen. Der Pausentermin war ebenfalls im Vergleich zu den Fallinhalten "zufällig", weil der Richter die Pause bestimmte, ohne über den Inhalt der späteren Fälle informiert zu sein (S. 4 oben links). Dann hat man bei der Auswertung mit "dummy cases" gearbeitet, um zu testen, ob die Reihenfolge mit den Fallinformationen zusammenhängt (S.2 unten links, S.4 unten links).

Insofern treffen m.E. Ihre Einwände nicht zu.

Allerdings - wie in meinem Beitrag oben schon angedeutet - erscheint mir eine Übertragbarkeit auf "gewöhnliche Strafprozesse" aus den dort genannten Gründen dennoch fraglich.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

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