Vorratsdatenspeicherung - Ein "Osterkrimi"? - EU legt Bericht vor

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 18.04.2011

Der Konflikt zwischen der EU und der Bundesregierung über die Voratsdatenspeicherung (und in der Bundesregierung intern) hat an Schärfe zugenommen. Die SZ spricht von einem "Osterkrimi": http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-schwarz-gelber-osterkrimi-1.1086423 

Die EU Kommission hat heute einen Bericht über die Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) vorgelegt, in dem sie über die Anwendung der Richtlinie seit ihrem Erlass 2006 Bilanz zieht.

Bekanntermaßen erfolgt die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich, in vielen Mitgliedsländern sind darüber hinaus die nationalen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung durch Gerichte aufgehoben worden. Die Kommission hat nun angekündigt, die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung zu überprüfen, um EU-weit verbesserte rechtliche Rahmenregeln vorzuschlagen.

Der Evaluierungsbericht analysiert hierbei die Umsetzung der Richtlinienvorgaben und kommt zu dem Ergebnis, dass

  • die meisten Mitgliedstaaten EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für notwendig erachten.
  • dieVorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise praktiziert wird und die Speicherfrist von Verbindungsdaten von sechs Monaten bis zu zwei Jahren variiert
  • der geringe Harmonisierungsgrad insbesondere kleinere Telekommunikationsunternehmen vor Probleme stellt, da die Kostenerstattung für die Speicherung und Bereitstellung der Daten durch Unternehmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt ist
  • die Vorratsdatenspeicherung eine beträchtliche Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre darstellt und die Kommission eine strengere Regelung für die Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten für erforderlich hält

Nächste Schritte:

Aufbauend auf dieser Bewertung wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ausarbeiten und hierzu im Vorfeld ein Konsultationsverfahren eröffnen. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die dem künftigen Vorschlag als Grundlage dienen wird.

Der Bericht der Kommission kann unter nachfolgender Internetseite abgerufen werden: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/news/default_en.htm#20110418

Wie ist Ihre Prognose, wie die Sache ausgeht?

 

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2 Kommentare

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Was mir fehlt, ist

a) eine klare Abwägung zwischen Grundrechtseingriff und Nutzen der Maßnahme. Es bedarf nachvollziehbarere Belege, dass tatsächlich ein Nutzen erzielt wird, und dass dieser Nutzen höher einzustufen ist, als das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Mit Allgemeinplätzen wie "75% der Anfragen konnten nicht beantwortet werden, weil die Daten gelöscht sind" argumentieren die Befürworter eher im Bereich der Vernebelungstaktik. Wieviele Anfragen gab es, hätten damit Kapitalverbrechen aufgeklärt/verhindert werden können ?

b) eine klare Definition, wer unter welchen Voraussetzungen für welche Fälle auf möglicherweise gesammelte Daten zugreifen kann. Ein Dammbruch wie bei Swift oder Fluggastdaten darf nicht wieder vorkommen.

Leider sehe ich keine Ansätze einer tatsachenbezogenen Argumentation. Was dazu führt, dass einem der Verdacht beschleicht, es solle um des Sammeln Willen gesammelt werden. Bereits die Zugangserschwernisgesetzdebatte und jetzt aktuell der Glückspielstaatsvertrag, die auf die Einrichtung von Websperren abzielen und nicht auf die Erreichung der angeblichen Ziele, zeigen, dass in solchen Fällen der Politik - sei es in Berlin oder Brüssel - vehement auf die Finger geschaut werden muss.

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