BNetzA: Überlastet Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation die TK-Netze?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.04.2011

Die BNetzA hat mit der Amtsblatt-Mitteilung Nr. 139/2011 eine Anhörung zur Thematik „Auswirkungen der Entwicklungen bei der Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation auf die Nummerierung“ mit einer Fragenliste bekannt gegeben.

Beispiele hierfür sind Verbindungen der Strom-, Gas- und Wasserzählern) untereinander oder mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage. Zur M2M-Kommunikation gehört, laut BNetzA auch die Fernüberwachung, -kontrolle und -wartung von Maschinen, Anlagen und Systemen, die traditionell als Telemetrie bezeichnet wird. Die BNetzA glaubt, wohl zu recht, dass diese Kommunikation zwischen technischen Einrichtungen in den nächsten Jahren ein wesentlicher Wachstumstreiber für die TK-Industrie sein wird.

Die M2M-Kommunikation wirft interessante Fragen für die Juristen auf, wenn elektronische Geräte von sich aus beispielsweise die Mobilfunknetze nutzen (z.B. ein Sensor in einem Auto):

Fragen, die sich mir stellen:

  • Ist von vorne herein ausgeschlossen, dass auch Menschen an der M2M Kommunikation gestaltend teilnehmen? Beispiel: ein Gerät bei Bedienung durch den Menschen das Mobilfunknetz zur Bereitstellung von Diensten nutzt, ohne dass dem Menschen dies bewusst wird.
  • Werden M2M-Dienste und –Anwendungen  die Nutzung von Mobilfunknummern (als begrenzte Ressource) erschweren?
  • Sind neue technischen Regulierung eine Zertifizierung oder Klassifizierung der eingesetzten Endgeräte sinnvoll, um deren Verhalten und Einfluss auf die TK-Netze bewerten und steuern zu können.
  • Wer ist  eigentlich Mobilfunk-Vertragspartner, wenn eine SIM Karte in ein M2M-Gerät eingesetzt wird?  Immer der Endkunde? Was ist, wenn  der Endkunde die Nummer nicht erfährt (z. B. eBook-Reader)?
  •  Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

 

 

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