Reform des Verkehrzentralregisters: Was mag uns das bringen?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.05.2011
Rechtsgebiete: FlensburgKBAVZRRamsauerVerkehrsrecht4|3063 Aufrufe

Bundesverkehrsminister Ramsauer hat - dies war aus der Tagespresse zu entnehmen - die längst fällige Reform des VZR angekündigt. Trotz sicher vorhandenen Reformbedarfs erntet er nur Kritik - vor allem offenbar daran, dass mögliche Neuerungen noch nebulös klingen.

Meine Frage an die Blogleser: Was sollte sich also ändern?

M.E. sollte zur Vereinfachung zunächst schon einmal die Überliegefrist abgeschafft werden.  

Die Verhinderung der Tilgung durch Neueintragungen - dies wird von vielen Betroffenen ohnehin nicht verstanden - sollte ebenfalls entfallen. Stattdessen sollte man  einfach auf längere Tilgungsfristen festlegen, also irgendwo zwischen zwei und fünf Jahren für OWis.

Wenn man der Tagespresse glauben darf, so sind unterschiedliche Tilgungsfristen für unterschiedlich schwere Verstöße geplant. Die Logik einer solchen Regelung erschließt sich mir nicht - die Schwere der Verstöße wird ja bereits im VZR durch die Punkteanzahl wiedergegeben.

Ich bin auch ein Befürworter der Möglichkeit der Punktereduzierung im gerichtlichen Verfahren - an der Wechselwirkung von Fahrverbot und Geldbuße könnten m.E. die Punkte auch gut teilhaben. 

Haben denn Leser noch weitere Vorschläge? Sollten etwa  Unterschiede zwischen "normalen Fahrzeugführern" und Berufskraftfahrern im VZR gemacht werden? Was halten Sie von der wohl  geplanten Heraufsetzung der 18-Punkte-Grenze?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Carsten.Krumm schrieb:
M.E. sollte zur Vereinfachung zunächst schon einmal die Überliegefrist abgeschafft werden.
was soll an einem Vorgang, der sowieso vollautomatisiert abläuft, noch vereinfacht werden? 

Carsten.Krumm schrieb:
Die Verhinderung der Tilgung durch Neueintragungen - dies wird von vielen Betroffenen ohnehin nicht verstanden - sollte ebenfalls entfallen.
Auf welche Erhebung stützt sich diese Behauptung? Dass sie von den Punke-"Inhabern" nicht akzeptiert wird, glaube ich gern - die eigentlich Betroffenen sind aber nicht Verkehrssünder, sondern die Unfallopfer oder die, denen täglich zu Tausenden der Hintermann bei Tempo 120 mit 5m Abstand auf die Pelle rückt. Und die finden diese Regelung richtig gut, denn gerade das zeigt erzieherische Wirkung. 

Carsten.Krumm schrieb:
Wenn man der Tagespresse glauben darf, so sind unterschiedliche Tilgungsfristen für unterschiedlich schwere Verstöße geplant. Die Logik einer solchen Regelung erschließt sich mir nicht - die Schwere der Verstöße wird ja bereits im VZR durch die Punkteanzahl wiedergegeben.
Na und? Das StGB kennt ja auch sowohl unterschiedliche Strafmaße als auch unterschliedlich lange Bewährungsfristen. Ist das ebenfalls unlogisch?

Nur mit der Tilgungshemmung könnte es komplizierter werden, aber wir leben ja nicht mehr im 20. Jahrhundert und jeder soll ja seine Daten online abrufen können.

Carsten.Krumm schrieb:
Ich bin auch ein Befürworter der Möglichkeit der Punktereduzierung im gerichtlichen Verfahren - an der Wechselwirkung von Fahrverbot und Geldbuße könnten m.E. die Punkte auch gut teilhaben.
Das verkennt m.E. den Sinn des Punkteregisters: es geht dabei um das "Langzeitverhalten", also die Eignung eines Verkehrsteilnehmers insgesamt. Fahrverbot und/oder Geldbuße sind dagegen für einen konkreten Verkehrsverstoß die Maßstäbe. Das sollte weiterhin getrennt bleiben, um einen Ablasshandel gar nicht erst zu ermöglichen ("ich zahle lieber 750 Euro fürs Rotlicht und bekomme dafür nur einen statt drei Punkte und behalte den Lappen, so dass ich weiter rasen kann").

Carsten.Krumm schrieb:
 Sollten etwa  Unterschiede zwischen "normalen Fahrzeugführern" und Berufskraftfahrern im VZR gemacht werden?
Wie verhält sich das zu Art. 3 GG? Und wie viele Gewerbeanmeldungen hätte eine derartige Maßnahme voraussichtlich zur Folge? Die Ämter kämen mit den Anträgen wohl kaum hinterher, bis Deutschland ein Volk von 90% Kurierfahrern wäre - mit der Lizenz zum Rasen?

Carsten.Krumm schrieb:
Was halten Sie von der wohl  geplanten Heraufsetzung der 18-Punkte-Grenze?
Absolut nichts, so lange Rasen, Drängeln und Saufen die häufigsten Unfallursachen sind. Es gibt zahllose Beispiele, mit denen gezeigt wurde, dass der Zeitgewinn von aggressivem Fahren minimal ist und das deutlich erhöhte Unfallrisiko keinesfalls rechtfertigt. Trotzdem wird wider besseres Wissen gefahren, als gäbe es kein Morgen keinen Vordermann. Also muss wohl doch die Strafdrohung weiter herhalten ...

Die Möglichkeit, das Punktekonto online einzusehen, ist sicherlich als gut zu bewerten.

Ebenfalls halte ich es für einen richtigen Vorschlag, das Punktesystem des VZR auf verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten zu beschränken (also keine Punkte wegen fehelneder Umweltplakette o.ä.).

Eine Änderung bei den Tilgungsfristen halte ich nicht für überzeugend begründbar. Wer nicht einmal zwei Jahre durchhält, ohne erneut einen Punkt zu kassieren, bei dem sollten die Punkte nicht getilgt werden. Das ist eine ganz nachvollziehbare Regelung, die wesentlich leichter durchschaubar ist, als z.B. unterschiedliche Tilgungsfristen für verschiedene Verstöße. Und sie trifft genau die, die es sinnvollerweise treffen soll - nämlich regelmäßige Verkehrsregelbrecher. Auch für eine Punktereduzierung im gerichtlichen Verfahren, die letztlich nur denjenigen nützt, die sich Ablasshandel leisten können, spricht m.E. gar nichts.

Welches Argument spricht für eine Anhebung auf mehr als 18-Punkte? Ist das nicht geradezu eine Aufforderung zum Rasen?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Jedenfalls haben wir offenbar schonmal einen Richter gefunden, der Gewehr bei Fuß steht, diesen Ablasshandel bereitwillig durchzuführen.

0

Ich halte wenig von der ganzen Ankündigung. Das ist Populismus pur.

Da die Verwaltungsgerichte hin und wieder sogar notorischen Falschparkern die nötige charakterliche Reife für das Führen von Kfz absprechen - selbst, wenn das Punktekonto bei "0" (NULL!) steht, warum sollte sich nicht neben dem Verlust des Führerscheins durch das in Flensburg geführte Konto der Verlust des Führerscheins durch zwischen den Ohren der entsprechenden Sachbearbeiter geführte Konten in deutschen Amtsstuben fest etablieren. Das wäre aber eher ungerecht, weil das der Grauzone (vornehm: "dem Beurteilungsspielraum") Tür und Tor öffnet.

0

Kommentar hinzufügen