Einmalige Anwendung der 15-Minuten-Zeittaktklausel pro Arbeitstag zulässig

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.05.2011

Das OLG Düsseldorf, welches eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktkausel wegen Benachteiligung des Mandanten als unwirksam ansieht –  Urteil vom 18.02.2010 - 24 U 183/05- hat in der Entscheidung vom 08.02.2011 – 24 U 112/09 - die Regelung in einer Vergütungsvereinbarung als wirksam angesehen, die vorsieht, dass nur die letzte pro Tag angefangene Viertelstunde bei der Zeithonorarabrechnung aufgerundet wird. Die pro Tag einmalige Aufrundung auf eine Viertelstunde lasse sich rechtfertigen, weil der Rechtsanwalt so eine Kompensation für die Reibungsverluste, zum Beispiel wegen zwischenzeitlicher Anrufe Dritter oder Anfragen seines Personals, erlange. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf gibt der Praxis eine zuverlässige Handhabung an die Hand wie mit Zeithonorarvereinbarungen pragmatisch und sachgerecht umgegangen werden kann.

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