Loveparade 2010 - zehn Monate danach: Neue Erkenntnisse?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.05.2011

In der  heute erschienenen Ausgabe des "Spiegel", die sogar mit dem Titelbild zur Loveparade 2010 aufmacht, wird insbesondere die Veranwortung der Polizei für die Katastrophe untersucht, aber auch Verantwortlichkeiten der Stadt Duisburg  - im geringeren Maße auch solche des Veranstalters - werden benannt . Offenbar liegen dem Spiegel "vertrauliche" Informationen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vor. Das dürfte in der Öffentlichkeit Anlass dazu sein, einige der schon bekannten Umstände noch einmal zu betrachten, andere, bisher noch nicht näher betrachtete, erstmals zu analysieren. Ein erster lesenwerter Kommentar von Lothar Evers liegt bereits vor (hier) . Vielleicht gelingt es auch wieder, hier im Beck-Blog in sachlicher Weise die rechtlichen Implikationen zu diskutieren. Nach wie vor maße ich mir nicht an, allgemein taktische polizeiliche Fehler als solche zu bewerten, sondern werde hier weiter den Fokus auf die strafrechtliche Verwertbarkeit legen. Das schließt aber nicht aus, dass in den Kommentaren auch das polizeiliche Einsatzverhalten näher diskutiert werden darf - so wie es den früheren Diskussionen ja auch schon geschehen ist.

Von den Spiegel-Autoren werden folgende "Fehler" der Polizei genannt:

1. Das Einvernehmen
Die Polizei "hat es laufen lassen in der Zeit der Planung". Auch wenn sie, was näher ausgeführt wird, von vielen Absprachen zwischen Stadt und Lopavent nichts mitbekommen habe, so sei sie doch rechtzeitig vor dem Termin in der Arbeitsgruppe 4 über die Sicherheitsvorbereitungen und evtl. -mängel informiert gewesen. Der Tunneleingang sei auch Gegenstand polizeilicher Inspektionen und Diskussionen gewesen. Die Polizei sei aber trotz Bedenken "nicht hart und entschieden genug [gewesen], um einzugreifen, durchzugreifen, notfalls die Parade abzusagen". Der Düsseldorfer Polizeidirektor Schalk habe sogar im Juni noch die später entscheidenden Fragen gestellt - zum Stau im Eingangsbereich bei gegenläufigen Menschenströmen. Die Polizei habe sich dann aber mit ein paar kleinen Änderungen zufrieden gegeben und danach auch keine Kritik mehr angebracht.
Nach Wiedergabe des Spiegel hält aber selbst die StA dieses Verhalten der Polizei im Vorfeld für strafrechtlich irrelevant, da ein ausdrückliches "Einvernehmen" der Polizei nicht gegeben sei. Die Staatsanwaltschafft habe also geprüft, ob es ein "Einvernehmen" der Polizei gegeben habe, konnte dies aber nicht finden. Und daraus werde gefolgert, dass sich die Stadt Duisburg über das Erfordernis eines Einvernehmens hinweggesetzt oder die bloße Mitwirkung der Polizei als schon ausreichendes Einvernehmen verstanden hat.

Trifft diese rechtliche Bewertung zu? Strafrechtlich wäre der Polizei (wenn man einmal unterstellt, dass ein ausdrückliches  Einvernehmen fehlt) in der Planungsphase demnach nur ein Unterlassen vorzuwerfen, es nämlich unterlassen zu haben, die Veranstaltung mit dieser als gefährlich erkannten Ein-/Ausgangskonzeption zu verhindern. Eine Verhinderung der Veranstaltung durch die Polizei wäre möglich gewesen durch ein ausdrückliches Verweigern ihres für die Genehmigung erforderlichen Einvernehmens - das Beispiel Bochum, wo die LoPa 2009 nach polizeilicher Intervention abgesagt wurde, belegt dies hinreichend. Aber war die Polizei auch zur Intervention verpflichtet? Oder durfte sie es "einfach laufen lassen"? Jedenfalls nach dem Spiegel-Bericht will sich die StA nicht auf dieses unsichere Gelände bewegen, sondern meint, die Verantwortlichkeit läge bei den Mitarbeitern der Stadt, die ohne ausdrücliches Einvernehmen der Polizei eine rechtswidrige Genehmigung erteilt hätten.
Tatsächlich bewegt man sich an diesem Punkt auf unsicherem Gelände: Wenn ein Einvernehmen der Sicherheitsbehörden Vorausetzung für eine solche Veranstaltung ist, unter welchen Voraussetzungen sind dann diese Behörden verpflichtet, ihr Einvernehmen ausdrücklich zu versagen und damit die Veranstaltung zu verhindern? Und lagen diese Voraussetzungen hier vor? Ich denke, dass die Polizei an den Planungen so nah dran war, dass ihre Verantwortlichen erkennen mussten und auch erkannt haben, dass ihr "Schweigen" seitens der Stadt als Zustimmung/Einvernehmen aufgefasst wurde. Ich will nicht behaupten, es handele sich um eine bewusste Taktik, aber wenn es so ist, wie im Spiegel dargestellt, hat sich die Polizei im Vorfeld erfolgreich aus der Verantwortung "geschlichen": Sie hat Kritik angebracht, dann aber die Veranstaltung so wie geplant stattfinden lassen.

2. Der Schichtwechsel
Dass  in der kritischen Phase der LoPa - wenn auch noch weit vor den tödlichen Ereignissen - ein Schichtwechsel der Polizei stattfand, ist lange bekannt (hier nochmal das Foto von 15.30 Uhr). Nicht bekannt war bisher, das man den Schichtwechsel erst auf Intervention des Personalrats und Ministeriums vorsah und dass es zuvor Kritik am Zeitpunkt desselben gab.
Laut Spiegel hat der Schichtwechsel zur Unzeit bewirkt, dass dort neue Kräfte ohne  Vorbereitung in eine schon bedrohliche Lage quasi "hineingeworfen" wurden. Dies hätte beigetragen zur Gefährdung, möglicherweise auch zu Fehlentscheidungen.
Strafrechtlich wird es aber schwer fallen, den Schichtwechsel selbst mit den Todesfällen unmittelbar in einen Kausalzusammenhang zu bringen. Solche möglichen Kausalzusammenhänge lassen sich nicht ausschließen, aber auch nicht hinreichend als "Ursache" beweisen. Wäre etwa ohne Schichtwechsel dasselbe passiert, hätte man möglicherweise die Müdigkeit/Überforderung der Beamten als Negativfaktor angesehen. Einen wichtigen Hinweis gibt allerdings Lothar Evers: Möglicherweise sind infolge des Schichtwechsels einfach nicht genügend Kräfte gleichzeitig dort gewesen, weil man dieselbe Anzahl von Hundertschaften  dann eben nicht gleichzeitig sondern nacheinander eingesetzt hat. Die entscheidende Frage also: Waren genug Kräfte da? Oder wurde die zuvor für nötig befundende Anzahl der Beamten aufgrund des nötigen Schichtwechsels halbiert? Dies ist deshalb so wichtig, weil das Entstehen des Gedränges auf der Rampe damit zusammenhängt, dass das Sperrkonzept der Polizei nicht funktionierte. Mit mehr Kräften an den richtigen Stellen hätten die Sperren aber funktionieren können.

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage
Hier im beck-Blog aber auch an anderer Stelle wird als ein ganz wesentlicher Umstand, der die Katatstrophe mitverursachte, angesehen, dass es auf der Rampe praktisch keine Kommunikation zwischen Polizei/Sicherheitspersonal und Besuchern gab. Die Besucher kamen aus den Tunnels und wussten nicht, wo und wie es weitergehen sollte. Auch als sie sich schon drängelten, bemerkten sie nicht, dass in ihrem Rücken nicht weit entfernt genug Platz war. Sie wurden einfach nicht von den Kräften, die Überblick hatten, informiert. Die z.T. vorhandenen Megaphone waren viel zu schwach. Und die in der Genehmigung verlangte ELA fehlte (siehe hier). Dies - so der Spiegel - war der Polizei ab 14 Uhr bekannt. Man hat also 2,5 Stunden vor dem Unglück gewusst, dass ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts fehlte. Durfte die Polizei dann einfach weitermachen ohne sich um Ersatz zu bemühen (Lautsprecherwagen oder mobile Anlagen müssten doch herbeizuschaffen sein...) Oder hätte sie die LoPa abbrechen oder auf einen Abbruch durch die zuständigen Behörden hinwirken müssen? Das letzte ist eine schwierige Frage, denn die Risiken eines Abbruchs zu einem Zeitpunkt, zu dem schon Hunderttausende in der Stadt waren, mussten ja mit abgewogen werden. In diese Richtung wird sicherlich weiter ermittelt. Aber nicht zu vergessen: Dass die ELA nicht vorhanden war, ist primär ein Versäumnis von Lopavent, dass dies nicht kontrolliert wurde, ein Versäumnis der Stadt Duisburg.

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)
Eine ähnliche Frage - meines Erachtens aber etwas weniger unmittelbar mit der Katastrophe zusammenhängend -  wirft die mangelhafte Kommunikation der Sicherheitskräfte/Polizei untereinander auf. Die Funkgeräte funktionierten offenbar nicht richtig, das Handynetz war überlastet, weil man es möglicherweise versäumt hatte, sich entsprechenden Vorrang im Netz zu reservieren. Es wird auch hier schwer fallen, eine unmittelbare Ursache für die Katastrophe festzustellen, die strafrechtlich relevant wäre.

5. Die Sperren
Schon seit den ersten Kommentaren zur LoPa 2010 werden die polizeilichen Sperren als  unmittelbare Mitursachen der Katastrophe bewertet. Die Polizei hat sie wohl eingerichtet, um den "Pfropf" am Rampenkopf zu entlasten/aufzulösen. Aber dazu, so jedenfalls meine Auffassung, waren die Sperren, die dann eingerichtet wurden, erkennbar ungeeignet bzw. sie versagten ihre Funktion. Schließlich hat die Sperre auf der Rampe das Gedränge an einer wesentlich problematischeren Stelle (am unteren Ende der Rampe, eingekesselt zwischen den Tunnelausgängen und Betonwänden) erst verursacht. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren könnte möglich sein, s.o.

Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen nach meinem Eindruck die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Die hiesige Diskussion (über 1000 Kommentare) ist geschlossen.

Zur aktuellen Diskussion hier im Blog (Juli 2011)

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1097 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Lothar Evers schrieb:

[...]

Bis September hatte ich wirklich den Eindruck Herr Wehe und Her Jäger würden offen informieren.
Sollten Sie diese Berstermann Einlassung im September mit Wissen um weitere Telefonkonferenzen beschwiegen haben, um das eigene Narrativ, "die Polizei war mit der Misere erst ab 15:30 konfrontiert", aufrecht zu erhalten wäre das sehr schade.

Dann müsste man wirklich von systematischer Desinformation bei allen drei Verantwortlichen ausgehen.

Sollte ich etwas "beschweigen", dann nicht, um etwas zu VERschweigen oder in die Irre zu führen, sondern um mich nicht der Gefahr von Dienstpflichverletzungen (Verl. Amtsverschwiegenheit etc.) auszusetzen. Ausserdem bin ich zwar relativ gut informiert, kenne aber als nicht mit der Aufklärung Betrauter natürlich nicht jede der inzwischen 1000e von Seiten der Ermittlungsakten und Vermerke im Detail.  

Ich habe auch heute noch volles Vertrauen, dass der Inspekteur Wehe jeweils nach bestem Wissen und Gewissen auf der Höhe seines eigenen Informationsstandes so offen, wie es ihm möglich war, tatsächlich informiert hat. Wehe war (und ist) auch persönlich höchstbetroffen von der Katastrophe; der Tod von 21 jungen Menschen bei einer Veranstaltung, an deren Planung und Durchführung auch seine Polizei beteiligt war, ist ihm sehr nahe gegangen.

Ich halte den Mann für so integer, dass er der Letzte wäre, der nicht an einer lückenlosen Aufklärung der polizeilichen Verantwortung interessiert wäre und der eine tatsächliche Mit-Verantwortung der Polizei an der Katastrophe nicht eingestehen, bedauern und betrauern würde.

Auch darf nicht vergessen werden, dass mit Beginn der Staatsanwaltlichen Ermittlungen die alleinige "Pressehoheit" bei der StA liegt und somit jede öffentliche Stellungnahme zum Geschehen seitens der Polizei der Zustimmung der StA bedarf.

 

Als höchstem Polizeibeamten des Landes NRW kann es Wehe passieren, sein Inspekteuersamt zu verlieren und in eine andere nachrangige Funktion versetzt zu werden, was mit enormen Verlust von Einfluß und Ansehen verbunden wäre. Die Gefahr, dass ihm solches widerfahren könnte, wächst deutlich, wenn er Parlament und Öffentlichkeit bewußt falsch informieren würde, nicht aber durch ein Eingeständnis tatsächlicher Fehler und Versäumnisse, so diese vorkommen sind/wären.

 

Bei Herrn Jäger würde ich folgende Aspekte im Hinterkopf haben:

- ALLE maßgeblichen Stadt- und Landespolitiker jeglicher Coleur wollten die LoPa2010 in Duisburg unbedingt

- Jäger ist  SPD-Chef in Duisburg und war zum Planungszeitpunkt Stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag, in dieser Funktion zuständig für die Bereiche Innen-, Rechts- und Kommunalpolitik

- Jäger war erst wenige Tage vor dem Veranstaltungstage Innenminister und politisch Verantwortlicher für die Polizei geworden

- Jäger wollte und will Innenminister bleiben...

 

P.S.: die Aussage: "die Polizei war mit der Misere erst ab 15:30 konfrontiert" ist richtig insofern damit der Circa-Zeitpunkt der aktiven Einbindung der Polizei in die Besuchersteuerung im Innenraum gemeint war.

P.S.S.: Ich würde den formalen Telefonkonferenzen nicht unbedingt einen so hohen Stellenwert beimessen, da vermutlich mehr kommuniziert wurde über die Verbindungs-Menschen, die wechselseitig in allen Führungs- und Lagezentren eingesetzt waren.

Die Informationsflüsse der polizeilichen Verbindungsbeamten sowie der Verbinder im polizeilichen Führungsstab sind minutiös im LUPUS-System ( http://download.sczm.t-systems.de/t-systems.de/de/StaticPage/39/32/20/39...) dokumentiert, das wiederum akribisch von der StA ausgewertet wurde/wird. Eine einmal im LUPUS-System erfasste Information ist nach Notariats-Standard absolut dokumentenecht und kann nachträglich nicht mehr verändert oder gar gelöscht werden. Das gilt so auch für Be- und Verarbeitungsvermerke.

 

0

Ein Polizist schrieb:

Sollte ich etwas "beschweigen", dann nicht, um etwas zu VERschweigen oder in die Irre zu führen, sondern um mich nicht der Gefahr von Dienstpflichverletzungen (Verl. Amtsverschwiegenheit etc.) auszusetzen. Ausserdem bin ich zwar relativ gut informiert, kenne aber als nicht mit der Aufklärung Betrauter natürlich nicht jede der inzwischen 1000e von Seiten der Ermittlungsakten und Vermerke im Detail.  

Ich habe auch heute noch volles Vertrauen, dass der Inspekteur Wehe jeweils nach bestem Wissen und Gewissen auf der Höhe seines eigenen Informationsstandes so offen, wie es ihm möglich war, tatsächlich informiert hat. Wehe war (und ist) auch persönlich höchstbetroffen von der Katastrophe; der Tod von 21 jungen Menschen bei einer Veranstaltung, an deren Planung und Durchführung auch seine Polizei beteiligt war, ist ihm sehr nahe gegangen.

Ich halte den Mann für so integer, dass er der Letzte wäre, der nicht an einer lückenlosen Aufklärung der polizeilichen Verantwortung interessiert wäre und der eine tatsächliche Mit-Verantwortung der Polizei an der Katastrophe nicht eingestehen, bedauern und betrauern würde.

Auch darf nicht vergessen werden, dass mit Beginn der Staatsanwaltlichen Ermittlungen die alleinige "Pressehoheit" bei der StA liegt und somit jede öffentliche Stellungnahme zum Geschehen seitens der Polizei der Zustimmung der StA bedarf.

 

Als höchstem Polizeibeamten des Landes NRW kann es Wehe passieren, sein Inspekteuersamt zu verlieren und in eine andere nachrangige Funktion versetzt zu werden, was mit enormen Verlust von Einfluß und Ansehen verbunden wäre. Die Gefahr, dass ihm solches widerfahren könnte, wächst deutlich, wenn er Parlament und Öffentlichkeit bewußt falsch informieren würde, nicht aber durch ein Eingeständnis tatsächlicher Fehler und Versäumnisse, so diese vorkommen sind/wären.

 

Meine Befürchtung "beschweigen" hatte sich in keinem Fall auf Sie bezogen. Selbstverständlich haben Sie Ihre Dienstvorschriften zu beachten.

Meine Einschätzung zu Herrn Wehe ist ebenfalls mit Ihrer identisch. Seit der ersten Pressekonferenz am Mittwoch nach der Loveparade habe ich ihn als emotional beteiligt und an Aufklärung interessiert und beteiligt erlebt. Danach hatte ich mehrfach mit ihm Kontakt und habe -eigentlich bis heute- keinen Grund in Bezug auf meine Wertschätzung meinen Eindruck zu revidieren.

Die Septembersitzung des Innenausschusses dauerte von 15 - 21 Uhr. Alle Beteiligte waren hochrangig und kompetent vertreten. Von einer konkreten Einschränkung der Diskussion durch Bitten der Staatsanwaltschaft  war nichts zu spüren. Es wies auch kein Beteiligte explizit darauf hin. Den Obleuten der Fraktion war zur internen Verwendung vom Innenministerium sogar der Einsatzbefehl der Polizei für die Loveparade zugegangen. Auf den detaillierten Vortrag von Berstermann zu den Telefonkonferenzen nicht wenigstens zu erwähnen, dass es frühere gab, wäre schon ein bewusstes Verschweigen, so Jäger und / oder Wehe es denn wussten.

Die Beschränkung durch die Staatsanwaltschaft, spielte erst ab der Oktobersitzung eine Rolle. Insbesondere in Bezug auf den Revisionsbericht des Polizeipräsidenten Essen, dessen Aushändigung eigentlich angekündigt war.

Nach der Spiegel Titelgeschichte ist der -wei ich finde ziemlich unakzeptable Zustand angetreten, dass bei 16 Beklagtenanwälten und auch beim SPIEGEL komplette Akteneinsicht (Stand Januar) existiert, das Parlament -und auch die Öffentlichkeit aber keine neuen Informationen erhält. Wenn man bedenkt, welche Möglichkeiten man gerade im Innenausschuss hätte, mit Verschlussvermerken zu arbeiten, ist das insbesondere für die kontrollierenden Parlamentarier unerfreulich.

Um auf Wehe zurück zu kommen: ich fände es gleich  bedauerlich, wenn er -noch im September- unzureichend informiert war oder sich wissentlich an der Legende eines Involvements der Polizei erst ab 15:30 auf Ersuchen von (Crowdmanager) Carsten Walter beteiligt hätte.

Diese Legende lässt sich so nicht weiter erzählen. Es ist zu hoffen, dass das Innenministerium, also Jäger und Wehe bald zu geordneter Kommunikation zurück kehren (können).

0

Lothar Evers schrieb:

Nach der Spiegel Titelgeschichte ist der -wei ich finde ziemlich unakzeptable Zustand angetreten, dass bei 16 Beklagtenanwälten und auch beim SPIEGEL komplette Akteneinsicht (Stand Januar) existiert, das Parlament -und auch die Öffentlichkeit aber keine neuen Informationen erhält. Wenn man bedenkt, welche Möglichkeiten man gerade im Innenausschuss hätte, mit Verschlussvermerken zu arbeiten, ist das insbesondere für die kontrollierenden Parlamentarier unerfreulich.

Bei dem vom SPIEGEL erwähnten Papier soll es sich um den "Einleitungsvermerk" der StA zur Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte handeln. Insofern hat in diesem Stadium dieser Vermerk weder in einer Aktuellen Stunde des Parlaments noch erst recht etwas in der Öffentlichkeit verloren. Ich denke, unser Gastgeber hier wird das auch so sehen.

 

Anders sähe es aus, wenn sich das Parlament entschlösse, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur Loveparade zu installieren. Mich wundert es nicht, dass es keinen Untersuchungsausschuß gibt und ich ich wette ein Monatsgehalt, dass es auch keinen geben wird; zu viele führende Politiker aus ALLEN Parteien und Fraktionen kämen zu schlecht dabei weg...

 

Lothar Evers schrieb:
Um auf Wehe zurück zu kommen: ich fände es gleich  bedauerlich, wenn er -noch im September- unzureichend informiert war oder sich wissentlich an der Legende eines Involvements der Polizei erst ab 15:30 auf Ersuchen von (Crowdmanager) Carsten Walter beteiligt hätte.

Diese Legende lässt sich so nicht weiter erzählen. Es ist zu hoffen, dass das Innenministerium, also Jäger und Wehe bald zu geordneter Kommunikation zurück kehren (können).

 

Man darf dabei nicht den (möglichen) Informationsstand zum jeweiligen Zeitpunkt außer acht lassen. Ob Wehe im noch im September "unzureichend" informiert war, kann ich nicht beurteilen.  Der Inspekteur der Polizei kann/konnte sich nicht in persona durch alle jeweils vorliegenden Dokumente aller beteiligten Stellen 'fressen', sondern sich nur auf der Grundlage der an ihn herangetragenen Fragestellungen berichten lassen. Dass dafür gerade in den ersten Wochen fast ausschließlich nur die polizei-eigenen Dokumentationsmedien zur Verfügung standen, die unverzüglich in die Verfügungshoheit der StA übergegangen waren, darf auch nicht vergessen werden.

 

Und nochmal: ich halte es nicht für eine "Legende", wenn von einer "Konfrontation der Polizei mit der Misere erst ab [ca.] 15:30 h (auf Ersuchen des CM Walter)" die Rede ist. Ich gehe davon aus, dass damit der Zeitpunkt der aktiven Einbindung der Polizei in die Besuchersteuerung im Innenraum gemeint ist/war. Dann war das eine zutreffende, eng umgrenzte und schließlich sehr präzise Aussage. Es ist ja auch die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt an welcher Stelle auf welcher  Grundlage den Beginn der Misere definiert, bzw. wer was genau als die Misere versteht. Letztlich ist das aber hier nach meiner Einschätzung ein Streit um des Kaisers Bart.

 

Soweit ich das beurteilen kann, hat Wehe zu keinem Zeitpunkt falsch berichtet.

 

A pro pos "Legendenbildung": Es ist definitiv Legendenbildung, wenn behauptet wird (wie der SPIEGEL es wiederholt gemacht hat), es seien am Veranstaltungstag lediglich 2 Hundertschaften (die Kölner und die Bielefelder BPH) für den EA Schutz der Veranstaltung im Innenraum der LoPa vorgeplant und eingesetzt gewesen. Es waren deutlich mehr Hundertschaften über den Einsatzzeitraum vorgeplant und eingesetzt worden, wie aus dem öffentlich gewordenen Einsatzbefehl der Polizei sowie den Anlagen 01 und 03 hierzu deutlich hervorgeht.

 

0

Ein Polizist schrieb:

Es ist ja auch die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt an welcher Stelle auf welcher  Grundlage den Beginn der Misere definiert, bzw. wer was genau als die Misere versteht. Letztlich ist das aber hier nach meiner Einschätzung ein Streit um des Kaisers Bart.

 

Es geht hier nicht um des Kaisers Bart, lieber Herr Ein Polizist, sondern um 21 Tote, hunderte von Verletzten und tausende von Traumatisierten.

 

Die Misere besteht darin, eine solche Großveranstaltung mit einer derartigen Eingangs- und Ausgangssituation überhaupt zu planen und dann auch noch durchzuführen.

 

1)

Die Polizei war von den allerersten Sitzungen an IMMER in die Planung involviert.

Es geht hier nicht darum, ob sie um 15:30 Uhr oder um 15:00 Uhr oder um eine andere Uhrzeit am Veranstaltungstag involviert wurde.

Im Herbst 2008 begannen das Polizeipräsidium Duisburg sowie auf städtischer Seite die Duisburger Feuerwehr und das Ordnungsamt mit Vorprüfungen für mögliche geeignete Strecken zur Durchführung der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010. Die Vorprüfungen dienten als Grundlage für die Diskussion mit dem Veranstalter (Quelle: Zwischenbericht der Stadt Duisburg).

Es folgten nicht „nur“ die 15 Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit, sondern noch deutlich mehr Sitzungen, Workshops und andere Arten von Veranstaltungen, bei denen es stets um Entscheidungen ging und bei denen stets die Polizei involviert war.

Oder sollten wir lieber sagen, sie sei bei all diesen Sitzungen, vertreten in der Regel durch die Körper gleich mehrerer Beamter, physisch anwesend gewesen?

2)

Wie schon in früheren Threads hier zum Thema ausführlich erläutert, war es unmöglich, die tatsächlich erwarteten Besucherströme in irgendeiner auch nur viertelwegs realistisch erscheinenden Zeit durch die Tunnel zu bekommen. Dabei rede ich von den tatsächlich in der Planung prognostizierten Besucherströmen und nicht etwa von dem PR-Gag mit der Zahl von mehr als einer Million.

Und die Rampe war noch einmal enger als die Tunnel.

Noch fataler wurde die Situation am Rampenkopf. Bei Betrachtung der Platzverhältnisse zwischen Rampenkopf und Gebäude auf dem Festivalgelände musste unter Berücksichtigung der Floatstrecke deutlich sein, dass sich dort unmöglich eine entsprechende Personenstrommenge entlang bewegen bzw. die Ankommenden in erforderlicher Weise verteilen konnten.

Insgesamt wurden die Leute in eine sich zunehmend verengende Trichtersituation geschickt.

3)

Im gesamten Bereich Einlassschleusen und Rampe, also insgesamt über hunderte von Metern gab es keinerlei Rettungswege. Das verstößt gegen deutsches Veranstaltungsrecht. Alleine deshalb hätte diese Veranstaltung dort nicht stattfinden dürfen.

4)

Ohne das Einvernehmen der Polizei durfte die Veranstaltung nicht stattfinden.

Dies ist ein Punkt, der leider immer wieder (auch von Seiten der Feuerwehr) kleingeredet wird.

Das Einvernehmen, insbesondere der Polizei, war für die Durchführung der Veranstaltung zwingende Voraussetzung.

 

Fazit:

A)

Wenn die Polizei nicht über Leute verfügt, die solche örtlichen Begebenheiten hinsichtlich erwarteter Besucherstrom-Mengen beurteilen können, dann sollte sie sich entsprechende externe Expertise einholen.

Das sollte sie tun, weil der Gesetzgeber mit gutem Grund vorgesehen hat, dass die Sicherheitskonzepte solcher Veranstaltungen im Einvernehmen mit der Polizei erarbeitet werden müssen. Und solch ein Einvernehmen, Herr Ein Polizist, kann wohl nur erteilt werden, wenn man weiß, was machbar ist bzw. wodurch Veranstaltungsbesucher gefährdet werden könnten.

B)

In der Versammlungsstättenverordnung (in NRW: Sonderbauverordnung), sind unter anderem die Anzahl, Breite und maximalen Entfernungen der Rettungswege vorgeschrieben.

In dieser Verordnung ist zudem vorgeschrieben, dass freizuhaltende Wege für Rettungsfahrzeuge vorhanden sein müssen.

Weil beides nicht gegeben war, durfte die Loveparade – unserer Gesetzeslage nach – dort so nicht stattfinden.

Auch die maximale Anzahl der Besucher pro Quadratmeter, und zwar für JEDEN Bereich der Veranstaltung und JEDEN Zeitpunkt ist vorgeschrieben.

Wie soll das denn erfüllbar sein, wenn die anströmenden Besucher nicht durch den Tunnel passen und es hinterher auf der Rampe noch enger wird?

Und diese Verordnung ist es auch, die vorschreibt, dass Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen wie die Loveparade im Einvernehmen mit der Polizei zu erstellen sind.

Freilich konnte ich bislang nicht feststellen, dass der Polizei diese Verordnung überhaupt bekannt ist.

Kann es sein, dass das peinlich ist?

Veraltete Funktechnik, keine Diensthandys, zu wenig Personal – all dies ist eine Frage des Geldes. Aber sollte unsere Polizei nicht wenigstens die Gesetze kennen? Scheitert es da am Geld für Ausbildung oder Weiterbildungskurse?

c)

Sich in all diesen Sitzungen mit mehreren Personen während der Dienstzeit hinsetzen, mit dem Ergebnis, dass anschließend inhaltlich sinngemäß rüberwächst:

Wir haben zwar nicht unser Einvernehmen verweigert. Wir haben an all diesen Sitzungen teilgenommen und mit angesehen, dass der Veranstalter dabei offenbar von unserem Einvernehmen ausging. Jedenfalls war klar, dass die Veranstaltung stattfinden würde. Aber wenn man jetzt mal ganz genau und wörtlich die Protokolle liest, dann haben wir unser Einverständnis ja auch nicht explizit erklärt. Jedenfalls haben wir so etwas ja nie wörtlich gesagt.

DAS ist Haarspalterei.

 

Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, würde man sich mit dergleichen im Falle der Planung der Loveparade bzw. einer entsprechenden Involvierung in diese Planung aus der Verantwortung winden können.

Darüber hinaus würde eine Akzeptanz derlei Haarspaltereien die Intension des deutschen Veranstaltungsrechts untergraben – und zwar mit nachhaltigen Folgen. 

0

Die Leserin schrieb:

4)

Ohne das Einvernehmen der Polizei durfte die Veranstaltung nicht stattfinden.

Dies ist ein Punkt, der leider immer wieder (auch von Seiten der Feuerwehr) kleingeredet wird.

Das Einvernehmen, insbesondere der Polizei, war für die Durchführung der Veranstaltung zwingende Voraussetzung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus , dass dieses Einvernehmen nicht bestand und der Bescheid des Bauamtes Duisburg allein deshal rechtswidrig war. Es reicht eben nicht im AK Sicherheit zusammen zu sitzen und Konzepte zu erörtern. Zumindestens hätte dort das Sicherheitskonzept" und zwar das letzte einvernehmlich beschlossen, oder "das Einvernehmen beschlossen" worden sein.

Das eigentliche Genehmigungsverfahren hatte man ausgelagert. Wir kennen weder die Protokolle der AG Sicherheit noch die Einsatzkonzepte von Feuerwehr und Ordnungsamt. Wir wissen nicht ob die uns bekannten Sicherheitskonzepte bestandteil der Bewilligung wurde oder ein anderes. Wir wissen, dass das Brandschutzgutachten ein Sicherheitskonzept unterschiedlichen Datums als die uns bekannten heran zieht.

Jeden Verantwortlichen für alles verantwortlich zu machen führt glaube ich nicht wirklich zum Ziel. Im Moment diskutieren wir hier Polizei. Ich fürchte nur weil der SPIEGEL -aus welchen Gründen auch immer- die Polizei jenseits der Sicht der Staatsanwälte vorführen will.

0

Lothar Evers schrieb:

Das eigentliche Genehmigungsverfahren hatte man ausgelagert.

  

Ein behördliches Genehmigungsverfahren kann nicht Bestandteil einer Arbeitsgruppe sein. Das behördliche Genehmigungsverfahren ist immer eine separate, behördeninterne Angelegenheit.

Lothar Evers schrieb:
 

Wir kennen weder die Protokolle der AG Sicherheit

  

Wir kennen etliche Protokolle der AG Sicherheit. Du hast doch die Anlagen auch. Wir kennen darüber hinaus etliche Protokolle anderer Sitzungen, an denen die Polizei ebenfalls teilnahm, in denen es ebenfalls um die Veranstaltungssicherheit ging.

Lothar Evers schrieb:
 

noch die Einsatzkonzepte von Feuerwehr und Ordnungsamt.

  

Die kennen wir allerdings nicht. Aber darüber hatte ich jetzt auch nichts geschrieben.

Lothar Evers schrieb:
 

Wir wissen nicht ob die uns bekannten Sicherheitskonzepte bestandteil der Bewilligung wurde oder ein anderes. Wir wissen, dass das Brandschutzgutachten ein Sicherheitskonzept unterschiedlichen Datums als die uns bekannten heran zieht.

  

Wir wissen, dass sich die einzelnen Versionen des Sicherheitskonzepts, die uns vorliegen, kaum voneinander unterscheiden.

Lothar Evers schrieb:
 

Jeden Verantwortlichen für alles verantwortlich zu machen führt glaube ich nicht wirklich zum Ziel. Im Moment diskutieren wir hier Polizei. Ich fürchte nur weil der SPIEGEL -aus welchen Gründen auch immer- die Polizei jenseits der Sicht der Staatsanwälte vorführen will.

Wir haben auch schon früher über die Polizei diskutiert, und zwar sowohl die Planungsphase als auch die Veranstaltung selbst betreffend. Der Spiegel-Artikel ist nun Thema dieses Threads.

Natürlich ist es wichtig, die Verantwortung aller maßgeblich Beteiligten zu betrachten und da nicht einzelne einfach außen vor zu lassen. Die Katastrophe konnte sich nur deshalb ereignen, weil die unterschiedlichen Beteiligten alle die Veranstaltung unter Missachtung der Vorgaben der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung zuließen.

Lothar Evers schrieb:
 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus , dass dieses Einvernehmen nicht bestand und der Bescheid des Bauamtes Duisburg allein deshal rechtswidrig war. Es reicht eben nicht im AK Sicherheit zusammen zu sitzen und Konzepte zu erörtern.

  

So ist es.

Lothar Evers schrieb:
 

Zumindestens hätte dort das Sicherheitskonzept" und zwar das letzte einvernehmlich beschlossen, oder "das Einvernehmen beschlossen" worden sein. 

  

Es war geplant, das Sicherheitskonzept IM Arbeitskreis Sicherheit zu erarbeiten. So heißt es beispielsweise im ersten Grobkonzept der Loveparade, welches im März 2010 vorgelegt wurde, Zitat:

Da der Veranstalter nur über einen Ausschnitt aus dem Gesamtgeschehen verfügt, wird die Frage der Publikumsbewegungen, der zeitverteilt auf dem Veranstaltungsgelände zu erwartenden Besucherzahlen und etwaiger insoweit zu treffender Maßnahmen Gegenstand der Besprechungen im Arbeitskreis Sicherheit mit der Stadt Duisburg und den zuständigen Sicherheitsbehörden sein. Die dortigen Annahmen bilden die Grundlage des Sicherheits- und Entfluchtungskonzeptes.

Ein detailliertes Sicherheits- und Entfluchtungskonzept wird im Arbeitskreis Sicherheit mit der Stadt Duisburg und den zuständigen Sicherheitsbehörden erarbeitet. 

Zitat Ende

Es wäre also auch Angelegenheit der übrigen Teilnehmer der Arbeitsgruppe Sicherheit gewesen, auf eine endgültige, beschlussfähige Version zu drängen und nicht nur der Dinge zu harren, die da kommen mögen oder auch nicht.

0

Die Leserin schrieb:

 

Wir kennen etliche Protokolle der AG Sicherheit. Du hast doch die Anlagen auch. Wir kennen darüber hinaus etliche Protokolle anderer Sitzungen, an denen die Polizei ebenfalls teilnahm, in denen es ebenfalls um die Veranstaltungssicherheit ging.

Diesen Frau Dr Jasper selektierten Unterlagen misstraue ich zutiefst.
Die hat uns ja nicht mal die Powerpointpräsentation der Feuerwehr geliefert.
Und das Ordnerkonzept wurde uns nicht als vorlage, nicht als Protokoll sondern al nachträgliche Gesprächsnotiz geliefert.

0

Lothar Evers schrieb:

Diesen Frau Dr Jasper selektierten Unterlagen misstraue ich zutiefst.

Die drei beschuldigten Seiten versuchen sich ja gegenseitig die Schuld zuzuschieben und sich jeweils selbst zu entlasten.

Wenn es also entsprechendes entlastendes Material gibt, dann werden wir davon auch Kenntnis erlangen. Da bin ich ganz entspannt.

Gerade nach dem Spiegel-Artikel wäre es doch sehr naheliegend, auf entsprechende Protokolle zu verweisen, aus denen hervorgeht, dass die Polizei deutlich ihr Nicht-Einverständnis erklärt hat. Stattdessen scheint man sich aber damit zufrieden zu geben, dass die Staatsanwaltschaft laut Spiegel-Artikel erst einmal keine strafrechtlich relevante Verfehlung in der Planungsphase erkennen mag.

Es geht jedoch nicht "nur" um die Staatsanwaltschaft, sondern auch um die Öffentlichkeit. Ob dieses eine Argument da ausreichend ist, wird sich zeigen.

 

 

0

Die Leserin]</p> <p>[quote=Ein Polizist schrieb:

Darüber hinaus würde eine Akzeptanz derlei Haarspaltereien die Intension des deutschen Veranstaltungsrechts untergraben – und zwar mit nachhaltigen Folgen. 

Die Intension des Veranstaltungsrechtes ist vielleicht eindeutig:
"Einvernehmen über das Sicherheitskonzept"

Was sagt die Kommentarliteratur zum Veranstaltungrecht über das "Wie" dieses Einvernehmens?
Ist dort die vorherrschende Meinung, dass ein nicht widersprochen haben ausreicht, um seitens des Bauamtes von "Einvernehmen" auszugehen?

Hier wird man in jedem Fall päzisieren müssen:
Bis wann ist das Konzept den Ordnungsbehörden seitens des Veranstalters vorzulegen?
Wie wird das Einvernehmen bzw ein Dissens ausgedrückt und kommuniziert?

0

Lothar Evers]</p> <p>[quote=Die Leserin schrieb:

Ein Polizist schrieb:

Darüber hinaus würde eine Akzeptanz derlei Haarspaltereien die Intension des deutschen Veranstaltungsrechts untergraben – und zwar mit nachhaltigen Folgen. 

Die Intension des Veranstaltungsrechtes ist vielleicht eindeutig:
"Einvernehmen über das Sicherheitskonzept"

Was sagt die Kommentarliteratur zum Veranstaltungrecht über das "Wie" dieses Einvernehmens?
Ist dort die vorherrschende Meinung, dass ein nicht widersprochen haben ausreicht, um seitens des Bauamtes von "Einvernehmen" auszugehen?

Hier wird man in jedem Fall päzisieren müssen:
Bis wann ist das Konzept den Ordnungsbehörden seitens des Veranstalters vorzulegen?
Wie wird das Einvernehmen bzw ein Dissens ausgedrückt und kommuniziert?

Ich weiß nicht, ob es schon einmal den Fall gab, dass Polizei, Feuerwehr und übrigens auch Rettungsdienst (Malteser) an derart vielen Planungssitzungen zu einer Veranstaltung teilgenommen haben, die Veranstaltung dann auch stattfand und hinterher ihr Einverständnis infrage gestellt wurde.

Für die Zukunft wird man da in der Tat eine Lösung finden müssen, um das Einvernehmen unmissverständlich festzuhalten.

 

In der Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV) der ARGEBAU, Fachkommission Bauaufsicht, findet sich zum Einvernehmen folgender Kommentar:

Bei diesen großen Versammlungsstätten ist ein Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste herzustellen. [...] Die Mitwirkung der Behörden soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden und Festsetzungen, z.B. die Anzahl der erforderlichen Ordnungskräfte sich an den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bedürfnissen ausrichten und unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden.  

Soweit die Intension des Gesetzgebers bezüglich des Einvernehmens. 

 

Vermutlich muss die Verordnung nun durch den Satz ergänzt werden:

Bei nicht vorhandenem Einvernehmen haben die für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, ihr Nicht-Einvernehmen zu äußern.

 

0

Die Leserin schrieb:

Vermutlich muss die Verordnung nun durch den Satz ergänzt werden:

Bei nicht vorhandenem Einvernehmen haben die für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, ihr Nicht-Einvernehmen zu äußern.

Da wäre ich eher für:
"Das Einverständnis wird durch Paraphierung und Zeichnung des vom Veranstalter erarbeiteten Sicherheitkonzeptes erklärt."

0

Ein Polizist schrieb:

A pro pos "Legendenbildung": Es ist definitiv Legendenbildung, wenn behauptet wird (wie der SPIEGEL es wiederholt gemacht hat), es seien am Veranstaltungstag lediglich 2 Hundertschaften (die Kölner und die Bielefelder BPH) für den EA Schutz der Veranstaltung im Innenraum der LoPa vorgeplant und eingesetzt gewesen. Es waren deutlich mehr Hundertschaften über den Einsatzzeitraum vorgeplant und eingesetzt worden, wie aus dem öffentlich gewordenen Einsatzbefehl der Polizei sowie den Anlagen 01 und 03 hierzu deutlich hervorgeht.


Meines Wissens ist der Einsatzbefehl nicht öffentlich.
Er ist seitens des Innenministeriums nur den Fraktionsobleuten vertraulich überlassen worden.
So jedenfalls mein Stand. Ich habe ihn nicht.

0

Lothar Evers schrieb:

Meines Wissens ist der Einsatzbefehl nicht öffentlich.
Er ist seitens des Innenministeriums nur den Fraktionsobleuten vertraulich überlassen worden.
So jedenfalls mein Stand. Ich habe ihn nicht.

 

Der "Einsatzbefehl" der Polizei zur Loveparade war kurz nach dem katastrophalen Ereignis auf verschiedenen Blogs/Seiten im Internet zu finden, die sich mit der Sache beschäftigten. Ich glaube mich zu erinnern, dass er auch als "der geheime Einsatzbefehl" in verschiedenen SPON-Foren verlinkt war.  Geheim war und ist er nicht, lediglich "Verschlußsache - nur für den Dienstgebrauch". Auf dem Verteiler fand sich u.a. die Feuerwehr Duisburg. Er dürfte also auch der Stadt Duisburg bzw. deren Krisenstab vorgelegen haben.
 

0

Ein Polizist schrieb:

Der "Einsatzbefehl" der Polizei zur Loveparade war kurz nach dem katastrophalen Ereignis auf verschiedenen Blogs/Seiten im Internet zu finden, die sich mit der Sache beschäftigten. Ich glaube mich zu erinnern, dass er auch als "der geheime Einsatzbefehl" in verschiedenen SPON-Foren verlinkt war.  Geheim war und ist er nicht, lediglich "Verschlußsache - nur für den Dienstgebrauch". Auf dem Verteiler fand sich u.a. die Feuerwehr Duisburg. Er dürfte also auch der Stadt Duisburg bzw. deren Krisenstab vorgelegen haben.


Ich glaube, der Einsatzbefehl der Polizei wäre uns nicht verborgen geblieben. War in toto glaube ich nicht zu downloaden. Schon damals hatte ihn nur der SPIEGEL, der bekanntlich selektiv zitiert. Welegenheitürde mich natürlich sehr freuen, wenn ihn jemand hat und vielleicht auf rapidshare hochlädt und einen dezenten Hinweis hier oder in das Kontaktformular von DocuNews fallen lässt wo man ihn finden kann.

Bei dieser Gelegenheit noch einmal der Hinweis:
DocuNews hat die bisher bekannten Dokumente und Pläne chronologisch geordnet und in zwei *.zip files zum Download bereit gestellt:
http://docunews.org/loveparade/dokumente-zur-loveparade-duisburg-2010/basisdokumente/

0

Lothar Evers schrieb:
Ich glaube, der Einsatzbefehl der Polizei wäre uns nicht verborgen geblieben. War in toto glaube ich nicht zu downloaden. Schon damals hatte ihn nur der SPIEGEL, der bekanntlich selektiv zitiert. Welegenheitürde mich natürlich sehr freuen, wenn ihn jemand hat und vielleicht auf rapidshare hochlädt und einen dezenten Hinweis hier oder in das Kontaktformular von DocuNews fallen lässt wo man ihn finden kann.

 

Bei dieser Gelegenheit noch einmal der Hinweis:
DocuNews hat die bisher bekannten Dokumente und Pläne chronologisch geordnet und in zwei *.zip files zum Download bereit gestellt:
http://docunews.org/loveparade/dokumente-zur-loveparade-duisburg-2010/basisdokumente/

 

Dieser Einsatzbefehl umfasst inkl. Anlagen ca. 24 MB an Pdf.-Dokumenten.

Sie werden sicher verstehen, dass ich nicht weiter Hilfe leisten werden, dieses Dokument erneut in die Öffentlichkeit zubringen.

MfG

0

Ein Polizist schrieb:

Lothar Evers schrieb:
Ich glaube, der Einsatzbefehl der Polizei wäre uns nicht verborgen geblieben. War in toto glaube ich nicht zu downloaden. Schon damals hatte ihn nur der SPIEGEL, der bekanntlich selektiv zitiert. Welegenheitürde mich natürlich sehr freuen, wenn ihn jemand hat und vielleicht auf rapidshare hochlädt und einen dezenten Hinweis hier oder in das Kontaktformular von DocuNews fallen lässt wo man ihn finden kann.

 

Bei dieser Gelegenheit noch einmal der Hinweis:
DocuNews hat die bisher bekannten Dokumente und Pläne chronologisch geordnet und in zwei *.zip files zum Download bereit gestellt:
http://docunews.org/loveparade/dokumente-zur-loveparade-duisburg-2010/basisdokumente/

 

Dieser Einsatzbefehl umfasst inkl. Anlagen ca. 24 MB an Pdf.-Dokumenten.

Sie werden sicher verstehen, dass ich nicht weiter Hilfe leisten werden, dieses Dokument erneut in die Öffentlichkeit zubringen.

MfG

 

 

P.S: Der ist u.a. mal bei wikileaks aufgetaucht ( http://file.wikileaks.org/file/loveparade2010/loveparade-2010-anlage-zu-... ) ...

0

Ein Polizist schrieb:

Dieser Einsatzbefehl umfasst inkl. Anlagen ca. 24 MB an Pdf.-Dokumenten.

Sie werden sicher verstehen, dass ich nicht weiter Hilfe leisten werden, dieses Dokument erneut in die Öffentlichkeit zubringen.

Ja, das verstehe ich gut. Habe noch mal gesucht. Es scheint nur eine Anlage zu diesem Befehl online gegeben haben. Sollte einer der KollegInnen hier noch eine Idee oder sogar das Dokument haben, freue ich mich natürlich sehr...

0

Ich habe mit großem Interesse die ernsthafte, sachliche und kenntnisreiche Diskussion hier in diesem Blog verfolgt. Als einer der Mitautoren der SPIEGEL-Geschichte möchte ich selbst allerdings nur einige Anmerkungen machen, so weit es die Rolle des SPIEGEL betrifft.

 

Es ist in diesem Blog spekuliert worden, dem SPIEGEL liege nur ein Teil des Einleitungsvermerks vor; der SPIEGEL habe sich insofern in Unkenntnis der fehlenden Teile von interessierter Seite instrumentalisieren/manipulieren lassen.

Der Vermerk liegt komplett vor; so lange der Vermerk nur in Teilen vorlag, hat der SPIEGEL darauf verzichtet, über diese Teile zu berichten. Bei allem Misstrauen, dass der Arbeit von SPIEGEL-Journalisten hier im Blog entgegenschlägt: Wir reden vor einer Veröffentlichung wie dieser sehr viel über genau solche Fragen.

 

Ich kann, auch bei nochmaligem Lesen, nicht den Eindruck teilen, dass der SPIEGEL Stadt und Veranstalter auf Kosten der Polizei schont. Richtig ist, dass der Artikel sich im Schwerpunkt mit den Problemen der Polizei befasst, weil diese Seite unserer Meinung nach bislang nicht ausreichend beleuchtet wurde. Er exkulpiert aber die anderen Beteiligten nicht. Vielmehr ist ausdrücklich von einem gemeinschaftlichen Versagen die Rede.

 

Innenminister Jäger hat in seiner Rede im Landtag unter Bezug auf den Einleitungsvermerk vom 17.1.2011 mitgeteilt, der im SPIEGEL thematisierte Schichtwechsel sei laut diesem Vermerk strafrechtlich irrelevant gewesen. Damit musste der auch in diesem Blog wiederzufindende Eindruck entstehen, der SPIEGEL habe diese wichtige Aussage unterschlagen. Wir haben unmittelbar nach der Jäger-Rede noch ein weiteres mal den ganzen Bericht Satz für Satz gelesen. Das Ergebnis, wie dann auch eine Woche später im SPIEGEL berichtet, blieb indes unverändert: Der Einleitungsvermerk vom 17. Januar enthielt eine solche Aussage an keiner Stelle, weder wörtlich noch inhaltlich. Es handelte sich vielmehr um eine Aussage seitens der Statsanwaltschaft, die nun im Mai für die Rede des Innenministers erfolgt ist.

Wir haben in unserem Artikel klar gesagt, dass wir den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage des Vermerks vom 17.1.2011 wiedergeben und die Berichterstattung daher unter dem Vorbehalt steht, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach dem 17.1.2011 zu weiteren Ergebnissen führen können. Im übrigen aber orientiert sich die Berichterstattung des SPIEGEL über Fehler der Polizei nicht daran, was davon strafrechtlich für ein mögliches Gerichtsverfahren übrig bleibt. Auch dies haben wir im Artikel offen kommuniziert.

 

Verschiedentlich ist darauf hingewiesen worden, dass nur ein Polizist als Beschuldigter geführt wird, auf Seiten von Stadt und Veranstalter seien es dagegen 15; schon daher sei die Verteilung der Verantwortung klar ersichtlich und eine Befassung des SPIEGEL mit den Fehlern der Polizei fragwürdig.

Diese Auffassung kann man vertreten, es handelt sich allerdings um eine rein quantitative Betrachtung, wie sie aus verständlichen Gründen auch vom Innenminister bevorzugt wird. Ich möchte dagegen darauf hinweisen, dass es sich bei dem beschuldigten Polizisten (für den selbstverständlich zunächst einmal die Unschuldsvermutung gilt) um keinen Geringeren als den Leiter des Einsatzes handelte und die Begründung dafür, dass er zum Beschuldigten erhoben wurde, darin besteht, dass er, also die Polizeiführung, über sämtliche nötigen Informationen verfügt habe, um am Tag der Love Parade die katastrophale Zuspitzung rechtzeitig zu erkennen und noch abzuwenden. Im Sinne einer qualitativen Betrachtung ist das natürlich erheblich - selbst wenn bei der Polizei nur eine Person als Beschuldigter geführt wird.

 

Und zuletzt doch noch ein Hinweis an "Polizist", auch wenn ich damit meinem Vorsatz untreu werde, mich nicht in die Faktendiskussion einzuschalten. Zur Aussage, der SPIEGEL betreibe Legendenbildung, wenn er behaupte, nur zwei Hundertschaften seien am Tag der Love Parade für Rampe und Tunnel eingeteilt gewesen: Wenn dies tatsächlich eine Legende sein sollte, dann ist es die Legende der Staatsanwaltschaft. Denn zu genau diesem Schluss kommt auch sie in ihrem Einleitungsvermerk.

0

Lieber Herr Dahlkamp,

toll jetzt auch einen Kollegen des SPIEGEL hier dabei zu haben. Nach "Ein Polizist" ist das eine echte Bereicherung für die Diskussion hier. Und es zeigt noch mal, welche Qualität Herr Professor in der Diskussion hier gesichert hat.

Im einzelnen:

Jürgen Dahlkamp schrieb:

Es ist in diesem Blog spekuliert worden, dem SPIEGEL liege nur ein Teil des Einleitungsvermerks vor; der SPIEGEL habe sich insofern in Unkenntnis der fehlenden Teile von interessierter Seite instrumentalisieren/manipulieren lassen.

Der Vermerk liegt komplett vor; so lange der Vermerk nur in Teilen vorlag, hat der SPIEGEL darauf verzichtet, über diese Teile zu berichten. Bei allem Misstrauen, dass der Arbeit von SPIEGEL-Journalisten hier im Blog entgegenschlägt: Wir reden vor einer Veröffentlichung wie dieser sehr viel über genau solche Fragen.


Gerade weil ich davon ausgehe, dass Sie in der Redaktion sehr genau diskutieren, bin ich von der sehr einseitigen Berichterstattung "meines SPIEGELs" richtig angefressen. Das fängt schon beim Titel an. Ein Einleitungsvermerk der Staatsanwaltschaft ist doch keine "Geheimakte".  Zur Arbeit der Bild- und Titelredaktion habe ich oben etwas gesagt. Das zwei malk verwendete Photo des Polizeibullys illustriert weder Schichtwechsel. Es ist nach der Katastrophe entstanden, und das verschweigt der SPIEGEL.

Jürgen Dahlkamp schrieb:
Ich kann, auch bei nochmaligem Lesen, nicht den Eindruck teilen, dass der SPIEGEL Stadt und Veranstalter auf Kosten der Polizei schont. Richtig ist, dass der Artikel sich im Schwerpunkt mit den Problemen der Polizei befasst, weil diese Seite unserer Meinung nach bislang nicht ausreichend beleuchtet wurde. Er exkulpiert aber die anderen Beteiligten nicht. Vielmehr ist ausdrücklich von einem gemeinschaftlichen Versagen die Rede.

In Bezug auf die Stadt teile ich Ihre Einschätzung. Da liefern Sie und Ihre KollegInnen eine Menge Neuigkeiten. Das dies weder auf dem Titel, noch in den Vorabmeldungen, noch in den Rundfunkspots angedeutet wird, mag Marketinggründe haben.

Aber Veranstalter / Lopavent? 
Da gibt es nichts Neues, was dieser SPIEGEL berichtet.
Ausführllicher habe ich dies und die nervige Geschichte dieser Haltung hier beschrieben:
http://docunews.org/loveparade/ermittlungsverfahren-loveparade-lopavent-als-beschuldigte/

z.B.:
Warum wissen wir immer noch nicht welche Lopavent Funktionsträger ausser Herrn Walter als Beschuldigte geführt werden.?
Was liegt zu Lopavent an Beweissmitteln vor?
Gibt es emails, eine sichergestellte Dokumentation der Abläufe und Verantwortlichkeiten?

Warum hat Lopavent die  ELA Anlage nicht eingebaut?
Sollte diese, die Veranstaltung gefährdende Entscheidung, hinter Herrn Schallers Rücken gefallen sein oder war er an ihr beteiligt?  
Verweigert die LopaventCrew geschlossen die Aussage?
Oder gibt es auch dort Widersprüche?

Jürgen Dahlkamp schrieb:
Verschiedentlich ist darauf hingewiesen worden, dass nur ein Polizist als Beschuldigter geführt wird, auf Seiten von Stadt und Veranstalter seien es dagegen 15; schon daher sei die Verteilung der Verantwortung klar ersichtlich und eine Befassung des SPIEGEL mit den Fehlern der Polizei fragwürdig.

Diese Auffassung kann man vertreten, es handelt sich allerdings um eine rein quantitative Betrachtung, wie sie aus verständlichen Gründen auch vom Innenminister bevorzugt wird. Ich möchte dagegen darauf hinweisen, dass es sich bei dem beschuldigten Polizisten (für den selbstverständlich zunächst einmal die Unschuldsvermutung gilt) um keinen Geringeren als den Leiter des Einsatzes handelte und die Begründung dafür, dass er zum Beschuldigten erhoben wurde, darin besteht, dass er, also die Polizeiführung, über sämtliche nötigen Informationen verfügt habe, um am Tag der Love Parade die katastrophale Zuspitzung rechtzeitig zu erkennen und noch abzuwenden. Im Sinne einer qualitativen Betrachtung ist das natürlich erheblich - selbst wenn bei der Polizei nur eine Person als Beschuldigter geführt wird.


Da bin ich völlig bei Ihnen. Wobei ich durchaus noch Lust hätte, die Art wie Sie Dirk H. gerade zu Beginn der Geschichte einführen, kritisch zu hinterfragen. Der leitet den Abschnitt "Schutz der Veranstaltung" und kann Hundertschaften disponieren. Ist also keineswegs so überraschend überfordert, wie erzählt

Jürgen Dahlkamp schrieb:
Und zuletzt doch noch ein Hinweis an "Polizist", auch wenn ich damit meinem Vorsatz untreu werde, mich nicht in die Faktendiskussion einzuschalten. Zur Aussage, der SPIEGEL betreibe Legendenbildung, wenn er behaupte, nur zwei Hundertschaften seien am Tag der Love Parade für Rampe und Tunnel eingeteilt gewesen: Wenn dies tatsächlich eine Legende sein sollte, dann ist es die Legende der Staatsanwaltschaft. Denn zu genau diesem Schluss kommt auch sie in ihrem Einleitungsvermerk.

Lassen Sie mich offen sein:
wahrscheinlich steht Ihnen ja die ganze Akteeinsicht zur Verfügung und nicht nur der Einleitungsvermerk. Darüber hinaus hat der SPIEGEL ja auch schon aus dem Einsatzbefehl der Polizei berichtet.

Und da sieht man, dass Herr H mehr als zwei Hundertschaften zur Verfügung hatte. Wie die -inbesondere die eigenen Bochumer Hundertschaften- wann zum "Schutz der Veranstaltung eingesetzt wurden, scheint mir bisher nicht erzählt.

0

Jürgen Dahlkamp schrieb:

[...]

Und zuletzt doch noch ein Hinweis an "Polizist", auch wenn ich damit meinem Vorsatz untreu werde, mich nicht in die Faktendiskussion einzuschalten. Zur Aussage, der SPIEGEL betreibe Legendenbildung, wenn er behaupte, nur zwei Hundertschaften seien am Tag der Love Parade für Rampe und Tunnel eingeteilt gewesen: Wenn dies tatsächlich eine Legende sein sollte, dann ist es die Legende der Staatsanwaltschaft. Denn zu genau diesem Schluss kommt auch sie in ihrem Einleitungsvermerk.

 

Werter Herr Dahlkamp,

 

ich kenne nicht den Schriftsatz der Staatsanwaltschaft, vor allem nicht die exakte Formulierung, was die Staatsanwaltschaft zu "nur zwei Hundertschaften" geschrieben hat.

 

Da der SPIEGEL, wie er sich selbst gerühmt hat, im Besitze des lt. SPIEGEL angeblich geheimen "Einsatzbefehls" ist, wäre es ein leichtes gewesen, einen Blick in die Kräfteplanung (Anlage 03) zu werfen, um diesen Punkt zu verifizieren und nicht ungeprüft mehrfach eine Legende in die Öffentlichkeit zu pusten und  zum "verhängsvollen Fehler der Polizei" als kausale Ursache hoch jazzen. Um den inkriminierten Schichtwechsel herum hat der SPIEGEL eindeutig und nachweisbar eine Menge dummes, falsches Zeug geschrieben.

Und leider ist das nicht die einzige falsche Tatsachenbehauptung, die der SPIEGEL in Bezug auf die Polizei (im Kontext der LoPa2010) in die Weltgesetzt hat. Auf die Korrektur dieser falschen Tatsachenbehauptung an ebenso prominenter Stelle warten viele der zu Unrecht "angepissten" PolizistInnen noch immer...

Wer anderen mangelnde Sorgfalt vorwirft, solte es an der eigenen nicht fehlen lassen.

MfG

0

Ein Polizist schrieb:

Da der SPIEGEL, wie er sich selbst gerühmt hat, im Besitze des lt. SPIEGEL angeblich geheimen "Einsatzbefehls" ist, wäre es ein leichtes gewesen, einen Blick in die Kräfteplanung (Anlage 03) zu werfen, um diesen Punkt zu verifizieren und nicht ungeprüft mehrfach eine Legende in die Öffentlichkeit zu pusten und  zum "verhängsvollen Fehler der Polizei" als kausale Ursache hoch jazzen. Um den inkriminierten Schichtwechsel herum hat der SPIEGEL eindeutig und nachweisbar eine Menge dummes, falsches Zeug geschrieben.

Das "dumme Zeug" hat aber leider niemand dementiert. 
Die Polizei hat nämlich ihre eigenen Darstellung des Bereiches "Schutz der Veranstaltung" auf die Hundertschaft auf der Rampe in den drei Ketten beschränkt. Das würde ja bedeuten, dass zum Schutz der Vereinzelungsanlagen von innen gar keine Polizisten mehr dagewesen wären. Was die fünf nicht an dem im Spiegel beschriebenen Hundertschaften plus eienAbteilung und ein technischer Zug eigentlich zum Schutz der Veranstaltung wo machten, scheinen uns weder das Innenministerium, noch der SPIEGEL berichten nzu wollen.

0

Ein Polizist schrieb:

P.S.S.: Ich würde den formalen Telefonkonferenzen nicht unbedingt einen so hohen Stellenwert beimessen, da vermutlich mehr kommuniziert wurde über die Verbindungs-Menschen, die wechselseitig in allen Führungs- und Lagezentren eingesetzt waren.

Die Informationsflüsse der polizeilichen Verbindungsbeamten sowie der Verbinder im polizeilichen Führungsstab sind minutiös im LUPUS-System ( http://download.sczm.t-systems.de/t-systems.de/de/StaticPage/39/32/20/39...) dokumentiert, das wiederum akribisch von der StA ausgewertet wurde/wird. Eine einmal im LUPUS-System erfasste Information ist nach Notariats-Standard absolut dokumentenecht und kann nachträglich nicht mehr verändert oder gar gelöscht werden. Das gilt so auch für Be- und Verarbeitungsvermerke.

Herzlichen Dank, dass sie den auf die Kommunikationsmöglichkeit durch Verbindungsbeamte und die Dokumentationsfunktion von LUPUS hinweisen.

Die Kommunikation zur Rampensperrung zwischen Polizei und Feuerwehr scheint z.B. über diese Verbindungsbeamten neingeleitet worden zu sein.

Wir dürfen gespannt sein, ob die Abläufe bei Lopavent, in ähnlicher Qualität gespeichert sind, wie die der Polizei via LUPUS.

0

Hier ein interessantes Detail aus der Rede des Innenministers, wobei er ebenfalls auf den Bericht der StA vom Januar Bezug nimmt:

es wurde vielfach darüber spekuliert, ob die unzureichende Abdeckung eines Kanalschachtes durch einen Metallgitterzaun im Bereich der Rampe zum Unglück beigetragen haben könnte.
Insoweit war bereits die Verantwortlichkeit eines Polizeibeamten in tatsächlicher Hinsicht nicht zureichend belegbar. Im Übrigen fehlt es auch an Anhaltspunkten für die Kausalität einer sorgfaltswidrigen Abdeckung für den Tod der 21 Besucher der Loveparade bzw. der Vielzahl an Verletzungen. Im Rahmen der Obduktion wurden keine Verletzungsbilder festgestellt, die auf einen Sturz oder eine Verletzung aufgrund des Gitters schließen lassen.(Quelle)

Es ist für mich eine echte Neuigkeit, dass die Staatsanwaltschaft dem Gully/Bauzaun offenbar keine maßgebliche Rolle zuschreibt. Damit hat wohl auch die Suche nach dem Schuldigen für diese Situation keine Bedeutung mehr. Für mich momentan unverständlich: Selbst wenn niemand sich am Gitter verletzt hat, so scheint es wegen Lage als Stolperfalle nach wie vor eine Rolle zu spielen.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Hier ein interessantes Detail aus der Rede des Innenministers, wobei er ebenfalls auf den Bericht der StA vom Januar Bezug nimmt:

es wurde vielfach darüber spekuliert, ob die unzureichende Abdeckung eines Kanalschachtes durch einen Metallgitterzaun im Bereich der Rampe zum Unglück beigetragen haben könnte.
Insoweit war bereits die Verantwortlichkeit eines Polizeibeamten in tatsächlicher Hinsicht nicht zureichend belegbar. Im Übrigen fehlt es auch an Anhaltspunkten für die Kausalität einer sorgfaltswidrigen Abdeckung für den Tod der 21 Besucher der Loveparade bzw. der Vielzahl an Verletzungen. Im Rahmen der Obduktion wurden keine Verletzungsbilder festgestellt, die auf einen Sturz oder eine Verletzung aufgrund des Gitters schließen lassen.(Quelle)

Es ist für mich eine echte Neuigkeit, dass die Staatsanwaltschaft dem Gully/Bauzaun offenbar keine maßgebliche Rolle zuschreibt. Damit hat wohl auch die Suche nach dem Schuldigen für diese Situation keine Bedeutung mehr. Für mich momentan unverständlich: Selbst wenn niemand sich am Gitter verletzt hat, so scheint es wegen Lage als Stolperfalle nach wie vor eine Rolle zu spielen.

 

Auch für mich unverständlich und unbefriedigend, da ich die mangelhafte Kanalabdeckung für nahezu offensichtlich in der Kausalität zu Verletzten oder Toten halte. Die meisten Todesfälle sind ja in unmittelbarer lokaler Nähe dieses Kanaldeckels/Bauzauns vorgefallen.

Schon vor geraumer Zeit hatte ich mehrfach Kontakt mit einem der ermittelnden Beamten, der mit der Kanaldeckelproblematik beschäftigt war. Er suchte Zeugen, die den Kanaldeckel als Stolperfalle und relevant für die Verletzungen und Todesfälle benennen könnten. Ich habe seinerzeit viele Gespräche mit Verletzten darüber geführt. Niemand, bis auf eine Person hat den Kanaldeckel überhaupt wahrgenommen. Man konnte ja nicht mehr nach unten sehen und wusste auch nicht, warum man sich mit den Füßen nicht frei bewegen konnte.

Kurz gesagt, es haben sich keine Zeugen dazu äußern können. Der ermittelnde Beamte konnte das auch nicht wirklich nachvollziehen und so wird diesem Detail wohl keine kausale Bedeutung zugemessen. Meines Erachtens ein Fehler.

0

Henning Ernst Müller schrieb:

Hier ein interessantes Detail aus der Rede des Innenministers, wobei er ebenfalls auf den Bericht der StA vom Januar Bezug nimmt:

es wurde vielfach darüber spekuliert, ob die unzureichende Abdeckung eines Kanalschachtes durch einen Metallgitterzaun im Bereich der Rampe zum Unglück beigetragen haben könnte.
Insoweit war bereits die Verantwortlichkeit eines Polizeibeamten in tatsächlicher Hinsicht nicht zureichend belegbar. Im Übrigen fehlt es auch an Anhaltspunkten für die Kausalität einer sorgfaltswidrigen Abdeckung für den Tod der 21 Besucher der Loveparade bzw. der Vielzahl an Verletzungen. Im Rahmen der Obduktion wurden keine Verletzungsbilder festgestellt, die auf einen Sturz oder eine Verletzung aufgrund des Gitters schließen lassen.(Quelle)

Es ist für mich eine echte Neuigkeit, dass die Staatsanwaltschaft dem Gully/Bauzaun offenbar keine maßgebliche Rolle zuschreibt. Damit hat wohl auch die Suche nach dem Schuldigen für diese Situation keine Bedeutung mehr. Für mich momentan unverständlich: Selbst wenn niemand sich am Gitter verletzt hat, so scheint es wegen Lage als Stolperfalle nach wie vor eine Rolle zu spielen.

 

 

Die augenblickliche Nachrichtenlage erscheint mir kompliziert. Der Innenminister sagte hierzu, Zitat aus seiner heutigen Rede (Hervorhebung von mir):

 

Das Justizministerium hat sich als beteiligtes Ressort zur Vorbereitung der Aktuellen Stunde von dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Duisburg zu den Presseveröffentlichungen berichten lassen.
Mit Schreiben vom gestrigen Tage hat das Justizministerium mein Haus
im Zuge der Ressortbeteiligung über Inhalte des Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts informiert, soweit dies für die heutige Aussprache erforderlich ist.
Ich bin daher heute in der Lage, Ihnen in Abstimmung mit Justizminister Kutschaty Näheres zu den in der Öffentlichkeit angesprochenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorzutragen.
Soweit man sich dabei einen mehr als "400 Seiten starken Bericht" bezieht, stelle ich zunächst klar:
Es handelt sich dabei nicht etwa um einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg an das Justizministerium. Vielmehr dürfte der tatsächlich 452 Seiten umfassende Einleitungsvermerk vom 17. Januar 2011 gemeint sein.
Weder dem Justizminister noch mir als Innenminister liegt dieser Einleitungsvermerk der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2011 vor. Darin werden erstmals konkret Beschuldigte benannt. Auch die Ermittlungsakte liegt uns nicht vor.
Kernpunkte aus dem Einleitungsvermerk der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2011 vortragen, soweit es um Polizeibeamtinnen und -beamte geht.
Ich kann das deshalb tun, weil der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg und der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf gegen eine öffentliche Erörterung keine Bedenken haben. Eine Gefährdung der Ermittlungen bei den angesprochenen Punkten sei nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht mehr zu befürchten. Inzwischen sei auch bereits den Verteidigern Akteneinsicht gewährt worden. Diese umfasste auch den schon erwähnten Einleitungsvermerk vom 17. Januar 2011.
Auf der Grundlage der von dem Leitenden Oberstaatsanwalt berichteten Kernpunkte kann ich Ihnen mitteilen:
 

Zitat Ende

 

Also mit anderen Worten: der Leitende Oberstaatsanwalt hat gegenüber dem Justizminister zum Spiegel-Bericht Stellung bezogen. Daraufhin hat der Justizminister über diesen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts Informationen an den Innenminister weitergegeben, welcher wiederum aus diesen Informationen in der aktuellen Stunde im Parlament zitiert.

Abgeordnete und Öffentlichkeit erhalten damit also nun Informationen aus vierter Hand (Papier => Staatsanwalt => Justizminister => Innenminister => Abgeordnete/Öffentlichkeit).

 

Das ist insofern unschön, weil sich nicht wirklich nachvollziehen lässt, was konkret in dem Papier der Staatsanwaltschaft steht. Die Spiegel-Journalisten meinten, aus dem Papier eine Menge Fehler der Polizei herausgelesen zu haben, welche ihnen bislang nicht bekannt gewesen seien (einige davon hatten wir hier bereits erörtert). Der Innenminister hingegen meint, doch eher das Gegenteil zu erkennen.

 

Ebenfalls ist es, dass ein Papier, dessen Inhalte laut Aussage des Innenministers durchaus bekannt gegeben werden können, ohne die Ermittlungen zu gefährden, nur einem bestimmten Pressemedium, nicht aber dem Parlament vorliegt.

Entweder muss etwas geheim gehalten werden und wird auch geheim gehalten oder aber nicht.

Mit diesem Papier wird gerade ein sehr eigenartiges Verteilen von Hoheitswissen über die Ermittlungen betrieben. Das führt einfach wieder dazu, dass verschiedene Seiten nach eigener Interessenslage daraus Vorteile schlagen, angefangen mit dem Spiegel, der mit reißerischem Titel Auflage machte.

 

Man muss sich fragen, wie es sein kann, dass der Spiegel an dieses Papier kam, es jedoch weder dem Parlament, noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Ist dies eine spezielle Art von Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Staatsanwaltschaft? Oder hat da eine Einzelperson diesen Bericht an den Spiegel verkauft oder verschoben?

Dies schreibe ich jetzt nicht, weil ich gerne erklärt bekommen möchte, dass dergleichen öfter geschieht.

Wenn eine Veröffentlichung der Inhalte des Papiers nicht zu einer Beeinträchtigung der Ermittlungen führt, dann sollte nun - wo es jemand an die Presse lanciert hat und im Parlament bereits darüber diskutiert wurde, ohne dass die Abgeordneten das Papier zu sehen bekamen (!), dieses sehr schnell zugänglich gemacht werden.

Ich denke, dass es nicht mit den Grundsätzen unserer Demokratie vereinbar ist, wenn das Parlament auf Berichte eines einzelnen Mediums und auf Aussagen aus vierter Hand angewiesen ist, um sich ein Bild zu machen - und zwar ausgerechnet auch noch über Vorgänge, die laut Innenminister keiner Geheimhaltung bedürfen.

0

@Die Leserin

 

Wenn es sich bei dem Papier, auf das sich SPIEGEL/SPON bezieht, tatsächlich um den "Einleitungsvermerk" zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen konkrete Beschuldigte handelt, hat das Papier bis zur Anklageerhebung / Eröffnung des/der Hauptverfahren nichts in der Öffentlichkeit und auch nichts im Parlament verloren. Es gibt im Rechtsstaat Deutschgland noch so etwas wie Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte; auch für Beschuldigte.

 

Wie der SPIEGEL Kenntnis davon erlangen konnte, dürfte auf der Hand liegen: einer der 16 Beschuldigten oder deren Anwälte hat den Einleitungsvermerk oder Teile des Inhalts an den SPIEGEL durchgestochen.

Intressant, für SPIEGEL/SPON aber eher peinlich ist, dass daraus ein reisserischer Print- und Online-Artikel gemacht wurde, in dem so ziemlich das Gegenteil von dem behauptet wird, was die Staatsanwaltschaft festgestellt hat. Die Staatsanwaltschaft spricht also nicht von "gravierenden Fehlern" der Polizei, die im kausalen Zusammenhang (erst) zu der Katastrophe geführt hätten. Vielmehr stellt die StA fest, dass es in der polizeilichen Planung keine kausalen Mängel gab und keinem mit der Planung befassten Beamten ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei.

Es wird lediglich gegen den Polizeiführer ein Anfangsverdacht begründet wegen seines Handelns am Einsatztag. Ob das allerdings überhaupt zu einer Anklage gegen Kuno S. reichen wird, ist noch lange nicht klar.

 

MfG

 

0

Die Leserin schrieb:

Man muss sich fragen, wie es sein kann, dass der Spiegel an dieses Papier kam, es jedoch weder dem Parlament, noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Ist dies eine spezielle Art von Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Staatsanwaltschaft? Oder hat da eine Einzelperson diesen Bericht an den Spiegel verkauft oder verschoben?

Das sist doch eine rhetorische Frage:
Staatsanwaltschaft und Polizei haben bisher dicht gehalten. Aus welchem Grund sollten sie jetzt "streuen?"

Der Einleitungsvermerk ist 16 Anwälten der Beschuldigten zugegangen. Der Spiegel pflegt eine hervorragende Kooperation mit Lopavent und Carsten Walter. Überwachungsvideos als erstem Medium zugespielt / Exclusivinterview).
Diese Anwälte haben auch die Akteneinsicht (Stand Januar).

Soeziell mit diesem Tenor (Polizeibashing) wie immer er in der Spiegelredaktion zustande kam, scheint mir alles von der Staatsanwaltschaft als Informant weg zu deuten.

0
@ Ein Polizist   Felix Licht schrieb:

Fragen an alle:

Weiß jemand, wer das Lagezentrum leitete?

"Welches/wessen Lagezentrum meinen Sie? Es gab mehrere; Stadt/Krisenstab, Polizei, Veranstalter, Rettungsdienste ..."

Das im Hoist-Hochhaus mit Blick aufs Partygelände und einen Teil der Zuwege, in dem u.a. auch Katastrophenforscher Oberhagemann verortet war und die Besucherströme, die vom Bhf kamen berechnete.

 

@ Prof. Müller

"Es ist für mich eine echte Neuigkeit, dass die Staatsanwaltschaft dem Gully/Bauzaun offenbar keine maßgebliche Rolle zuschreibt. Damit hat wohl auch die Suche nach dem Schuldigen für diese Situation keine Bedeutung mehr. Für mich momentan unverständlich: Selbst wenn niemand sich am Gitter verletzt hat, so scheint es wegen Lage als Stolperfalle nach wie vor eine Rolle zu spielen."

 

Wenn es so wäre, was würde das in der Konsequenz für die Ordnungsbehörde und die Polizei bedeuten? Und nicht zu vergessen für das Ministerium für Bauen...?

0

@Ein Polizist: Ich stimme Ihnen zu, dass Informationen aus dem Ermittlungsverfahren grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit verloren haben. Da sich in der Vergangenheit aber gerade auch Staatsanwälte mit solchen "Durchstechereien" nicht zurückgehalten haben, bin ich nicht sicher, dass es  Beschuldigte/Anwälte waren. Ich vermute wie Sie, dass der Spiegel-Artikel die Tendenz des staatsanwaltlichen Berichts nicht richtig wiedergibt, also zu stark auf die Polizeifehler schaut und zu wenig auf die des Veranstalters und der Genehmigungsbehörde. Und dass der Spiegel / SPON reißerische Artikel schreibt, ist ja bekannt. Andererseits  ergibt sich ja auch aus dem Bericht, dass die (angeblichen und tatsächlcihen)  Fehler der Polizei von der StA wohl als nicht strafrechtlich erheblich angesehen werden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

@Ein Polizist: Ich stimme Ihnen zu, dass Informationen aus dem Ermittlungsverfahren grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit verloren haben. Da sich in der Vergangenheit aber gerade auch Staatsanwälte mit solchen "Durchstechereien" nicht zurückgehalten haben, bin ich nicht sicher, dass es  Beschuldigte/Anwälte waren.

Solange der SPIEGEL nicht zu erkennen gibt, wie und in welchem Umfang er Kenntnis vom Inhalt des "Einleitungsvermerkes" erhalten hat (was wg. Quellenschutzes auch nicht zu erwarten ist), kann man nur spekulieren: Cui bono...?!

Ich habe die Vermutung, dass dem SPIEGEL nur entsprechende Auszüge zugespielt wurden, die den Schwerpunkt "Polizei" haben und (wie gewünscht?) zu verzerrender Darstellung im Artikel führten.

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Ich vermute wie Sie, dass der Spiegel-Artikel die Tendenz des staatsanwaltlichen Berichts nicht richtig wiedergibt, also zu stark auf die Polizeifehler schaut und zu wenig auf die des Veranstalters und der Genehmigungsbehörde. Und dass der Spiegel / SPON reißerische Artikel schreibt, ist ja bekannt. Andererseits  ergibt sich ja auch aus dem Bericht, dass die (angeblichen und tatsächlcihen)  Fehler der Polizei von der StA wohl als nicht strafrechtlich erheblich angesehen werden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Nun ja, den Focus besonders auf die eine oder andere Partei, hier auf die Polizei, zu richten, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es ist auch völlig in Ordnung, die in den Ermittlungen festgestellten tatsächlichen "Knackpunkte" deutlich zu machen.

Nicht in Ordnung ist es, besonders nicht für ein Nachrichten-Magazin, das noch immer für sich in Anspruch nimmt, seriös zu sein, diese festgestellten "Knackpunkte" verzerrt wieder zu geben (zB. Umstände und Zeiten des "Schichtwechsels") und entgegen der tatsächlichen staatsanwaltlichen Bewertung als (Haupt-)Ursache für den Eintritt der Katastrophe zu "verkaufen".

Es ist ein Trauerspiel, dass zur Richtigstellung dessen eine "Aktuelle Stunde" im Parlament von Nöten ist und dem vortragenden Minister eh unterstellt (werden) wird, zu vertuschen, bzw. der StA unterstellt (werden) wird, die Polizei (auf politische Weisung hin) zu schonen. Es stünde dem SPIEGEL/SPON gut an, sich selbst zu korrigieren...

 

Ich bin seit Jahrzehnten überzeugter SPIEGEL-Abonnent - diese Geschichte aber hat micht tief enttäuscht und ein stückweit wütend gemacht.

MfG

 

0

Ein Polizist schrieb:

Ich habe die Vermutung, dass dem SPIEGEL nur entsprechende Auszüge zugespielt wurden, die den Schwerpunkt "Polizei" haben und (wie gewünscht?) zu verzerrender Darstellung im Artikel führten.
(...)

Nicht in Ordnung ist es, besonders nicht für ein Nachrichten-Magazin, das noch immer für sich in Anspruch nimmt, seriös zu sein, diese festgestellten "Knackpunkte" verzerrt wieder zu geben (zB. Umstände und Zeiten des "Schichtwechsels") und entgegen der tatsächlichen staatsanwaltlichen Bewertung als (Haupt-)Ursache für den Eintritt der Katastrophe zu "verkaufen".

Es ist ein Trauerspiel, dass zur Richtigstellung dessen eine "Aktuelle Stunde" im Parlament von Nöten ist und dem vortragenden Minister eh unterstellt (werden) wird, zu vertuschen, bzw. der StA unterstellt (werden) wird, die Polizei (auf politische Weisung hin) zu schonen. Es stünde dem SPIEGEL/SPON gut an, sich selbst zu korrigieren...

Die einseitige Intervention des Spiegel, gefüttert mit Material von Lopavent hat eine lange Tradition.
Die wirklich brenzligen Fragen wurden dem Crowd Manager im SPIEGEL Interview nicht gestellt:
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/operation-nebelkerze-crowd-manager-in-lebensgefahr
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/aufhoren-bitte-aufhoren
D
ie Kooperation mit Schalletr hat Tradition.
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/spiegel-und-rainer-schaller-kooperation-die-dritte
D
arin enthalten auch Desinformation. So bei der Legende von den (nur) 16 Überwachungskameras, wo es doch 17 waren.

Andererseits:
wüssten wir ohne den Spiegel nicht einmal das, was der Innenminister gestern vorgetragen hat.
Wäre schön auf ähnlichem Konkretionsnieveau etwas zu den anderen Verantwortlichen zu erfahren.

 

0

@ Ein Polizist:

Ihren Aussagen nach scheinen Sie das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sehr genau zu kennen. Liegt Ihnen das Papier der Staatsanwaltschaft vor? Oder vermuten Sie dessen Ergebnis lediglich im geäußerten Sinne?

 

 

0

Die Leserin schrieb:

@ Ein Polizist:

Ihren Aussagen nach scheinen Sie das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sehr genau zu kennen. Liegt Ihnen das Papier der Staatsanwaltschaft vor? Oder vermuten Sie dessen Ergebnis lediglich im geäußerten Sinne?

Nein, das Papier der StA liegt mir natürlich nicht vor. Aber wie ich bereits erwähnt habe, kenne ich viele der BeamtInnen, die mit Planung und Durchführung  sowie mit der polizeiinternen Nachbereitung und der kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt waren und sind, der StA also zuarbeiten, aus vielfacher gemeinsamer Arbeit persönlich.  Darüber hinaus werden auf bestimmten dienstlichen Ebenen natürlich auch die Erkenntnisse kommuniziert, so dass die mit Planung und Durchführung von Einsätzen von besonderer Bedeutung befassten BeamtInnen mindestens informell "auf dem Laufenden" sind.

0

@ Ein Polizist:

Dann können Sie uns ja vielleicht auch in folgendem Punkt weiterhelfen:

 

Ein Polizist schrieb:

1.) Telefonkonferenzen

Nach Angaben des Krisenstabes wurden am Veranstaltungstag dort 19 Telefonkonferenzen geführt; die weitaus meisten davon vor Eintritt der Katastrophe. Die Polizeiketten waren ebenfalls Diskussionsgegenstand, der Einsatzleiter der Feuerwehr äußerte sich dazu kritisch und stimmte nur unter der Maßgabe zu, dass solange die kleine Rampe als Ausgang betrieben wird. Nachzulesen im "Zwischenbericht" der Dr. Jaspers für die Stadt Duisburg vom 03.08.2010.

 

Im Abschlussbericht, Sachverhalt, der Stadt Duisburg ist zum ersten Mal von einer Telefonkonferenz die Rede, als um 14.40 Uhr vom Hauptbahnhof die Mitteilung eingetroffen sei, dessen Westteil sei überfüllt. Man habe daraufhin die vorläufige Umleitung der Besucher über den Ostteil des Hauptbahnhofes in der Telefonkonferenz beschlossen.

 

Die nächste Telefonkonferenz wird dann um 17.00 Uhr aufgeführt, also mehr als zwei Stunden später. In dieser Konferenz, so heißt es, sei der überfüllte Zugangsbereich thematisiert worden.

Eine Thematisierung dessen fand dem Bericht der Stadt Duisburg nach also erst statt, nachdem es bereits Tote gegeben hatte.

Beschlossen wurde, so der Bericht hierzu kurz und abschließend, den Notausgang Nord für abwandernde Besucher zu öffnen.

 

Nachdem die Lage im Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes außer Kontrolle geraten sei, fährt der Text fort, und um 17.02 Uhr erste Todesfälle bestätigt worden seien, hätten die Einsatzleitungen in einer Telefonkonferenz die Öffnung von Notausgängen über die BAB 59 besprochen. Ferner hätten Veranstalter und Polizei den Tunnel gesperrt und das Fluchtwegkonzept aktiviert.

 

Auch aus dem Einsatztagebuch des Ordnungsamtes (Anlage 62) geht nicht hervor, dass dieses vor 17:00 Uhr über die Überfüllung im Bereich Tunnel/Rampe informiert gewesen wäre.

 

Der Ordnungsbehörde war es vorbehalten, eine Entscheidung über eine Sperrung des Festivalgeländes zu treffen. Eine solche Entscheidung sollte im Rahmen einer Telefonkonferenz getroffen werden, bei welcher die übrigen Beteiligten – darunter auch die Polizei - beratende Funktion einnehmen sollten.

So wurde die Verantwortlichkeit im Vorfeld zwischen allen Beteiligten abgesprochen, also auch gemeinsam mit der Polizei festgelegt, welche das Protokoll dieses Zusammentreffens und seiner Beschlüsse verfasste (Anlage 29 des Abschlussberichts, Ergebnisprotokoll der Polizei des Szenarienworkshops vom 20.07.2010).

 

Was aber ist die Sperrung beider Tunnel sowie der Rampe anderes als eine Sperrung des Festivalgeländes?

Ich kann trotz der großen Menge an vorliegenden Berichten, Gutachten, Protokollen und Notizen keinerlei Hinweis darauf finden, dass hierüber eine Absprache mit der Ordnungsbehörde stattgefunden hätte.

Und hätte man die Ordnungsbehörde – auch unabhängig von dieser Absprache - über eine Gefahrenlage, die man immerhin als schwerwiegend genug erachtete, um einen so schwerwiegenden Eingriff in die Publikumsströme vorzunehmen, denn nicht wenigstens frühzeitig unterrichten müssen?

Immerhin betonten ja doch sämtliche die Sicherheit betreffenden Papiere, die im Vorfeld erarbeitet wurden (insbesondere auch die Expertisen der eingeschalteten Sicherheitsexperten) durchgehend, dass der Publikumsstrom in den Tunneln auf gar keinen Fall gestoppt werden dürfe.

Es handelte sich also ohne jeden Zweifel um einen schwerwiegenden Eingriff, und zwar einer Art, die in den Sicherheitsplanungen ganz und gar nicht vorgesehen war – von der, im Gegenteil, schwer abgeraten wurde.

 

Liegen Ihnen bezüglich einer frühzeitigen Information der Ordnungsbehörde hinsichtlich der Überfüllung im Bereich Tunnel/Rampe und hinsichtlich der Polizeisperren dort - sei es in Form einer Telefonkonferenz oder sei es in anderer Form – irgendwelche Informationen vor?

 

0

@ Ein Polizist

"Es hat zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, dass mehr als 250.000 Personen zeitgleich auf dem LoPa-Gelände sein würden. Allen am Einsatz / an der Veranstaltung Beteiligten war lange vorher klar, dass die angeblichen mehr als 1 Mio. (erwarteter) Besucher eine maßlos überzogene Marketing-Zahl war. Nicht einmal in Berlin hat es tatsächlich jemals zeitgleich 1 Mio. oder mehr Besucher bei einer LoPa gegeben."

 

Ich stimme Ihnen nicht ganz zu, denn nicht auf dem Lopa-Gelände durften nicht mehr als 250.000 Menschen sein, sondern auf dem Veranstaltungsgelände, also mit Beginn Passierung Einlassschleusen. Es ist sehr wohl anzunehmen, dass die "magische Zahl" (bedrohlich) annähernd erreicht wurde bzw. worden wäre, wenn die Ketten nicht gebildet worden wären, da es weiteren Personen möglich gewesen wäre auf das Lopa-Gelände zu gelangen. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Schleusen nicht mehr zu schließen waren, besonders die westlichen.

0

@ Jürgen Hagemann

"

Auch für mich unverständlich und unbefriedigend, da ich die mangelhafte Kanalabdeckung für nahezu offensichtlich in der Kausalität zu Verletzten oder Toten halte. Die meisten Todesfälle sind ja in unmittelbarer lokaler Nähe dieses Kanaldeckels/Bauzauns vorgefallen.

Schon vor geraumer Zeit hatte ich mehrfach Kontakt mit einem der ermittelnden Beamten, der mit der Kanaldeckelproblematik beschäftigt war. Er suchte Zeugen, die den Kanaldeckel als Stolperfalle und relevant für die Verletzungen und Todesfälle benennen könnten. Ich habe seinerzeit viele Gespräche mit Verletzten darüber geführt. Niemand, bis auf eine Person hat den Kanaldeckel überhaupt wahrgenommen. Man konnte ja nicht mehr nach unten sehen und wusste auch nicht, warum man sich mit den Füßen nicht frei bewegen konnte.

Kurz gesagt, es haben sich keine Zeugen dazu äußern können. Der ermittelnde Beamte konnte das auch nicht wirklich nachvollziehen und so wird diesem Detail wohl keine kausale Bedeutung zugemessen. Meines Erachtens ein Fehler."

 

Zumal die Wurzel daneben das auslösende Moment nur sein kann, denn die stand hoch, und wie! Man stelle sich vor: auf einer 1-2 Meter lang und circa 20-30 cm hoch herausragenden Wurzel/Stock liegt ein leichter Bauzaun. Wie soll das gehen ohne Wölbung? Zumal sich Teile davon durch die Gitterstäbe gedrückt haben können!

0

@ Die Leserin

"Mit diesem Papier wird gerade ein sehr eigenartiges Verteilen von Hoheitswissen über die Ermittlungen betrieben. Das führt einfach wieder dazu, dass verschiedene Seiten nach eigener Interessenslage daraus Vorteile schlagen, angefangen mit dem Spiegel, der mit reißerischem Titel Auflage machte."

 

Mal wieder sehr gut herauskristallisiert. Es wird um das Faktum "Niemandsland" gehen. Ohne dieses hätte man die Genehmigung per hoheitliche Ministeriumhilfe nicht durchdrücken können. Wir wissen: Jaspers - Staatskanzlei - Innenministerium - Bauministerium - Ordnungsamt - Dezernat Sicherheit/Recht - Bauamt

Das Grundübel aber war Ruhr.2010! Wäre das nicht gewesen hätte die Bundesregierung nicht ein so immenses Interesse an der Ausrichtung der LP im Wirtschaftshauptjahr gehabt!

 

"Man muss sich fragen, wie es sein kann, dass der Spiegel an dieses Papier kam, es jedoch weder dem Parlament, noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Ist dies eine spezielle Art von Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Staatsanwaltschaft? Oder hat da eine Einzelperson diesen Bericht an den Spiegel verkauft oder verschoben?"

 

Das frage ich mich auch. DAS kann kein Zufall sein!

 

"Ich denke, dass es nicht mit den Grundsätzen unserer Demokratie vereinbar ist, wenn das Parlament auf Berichte eines einzelnen Mediums und auf Aussagen aus vierter Hand angewiesen ist, um sich ein Bild zu machen - und zwar ausgerechnet auch noch über Vorgänge, die laut Innenminister keiner Geheimhaltung bedürfen."

 

Genau darum geht und ging es: um die Verletzung demokratischer Grundwerte und um alle damit verbundenen schützenswerten Menschenrechte.

0

@ Ein Polizist

 

Weder der Crowd Manager noch "der Veranstalter" in Form von Schaller, Float Manager, Meister etc. hatten Einblick in die Gefahrenlage. Man hatte zu tun mit dem WDR-Interview währenddessen gestorben wurde! Da kann es nur um eines gegangen sein: "Huch, es wird zu voll!"

0

@ Die Leserin

Sehr gut #55! Mir kommt nur ein Gedanke: Die Überfüllung war Konzept! Was ich seit Ende Juli denke verdichtet sich mehr und mehr. Denn nur eine no-go-situation hätte garantieren können, dass es nicht "zu voll" wird. Woraus eine reale no-go-situation wurde. Wie auch anders!?

 

0

@ Die Leserin 56

Würde ja bedeuten, dass Lopavent der Stellung einer Ordnungsbehörde gleichkäme, nicht wahr?

0

@ Lothar Evers

Der Spiegel korrupt mittels Mc Fit-Geld?

Warum glauben Sie hat man den unteren Bereich der Rampe zum Niemandsland erklärt? Kann das ein Tipp aus dem Bauministerium gewesen sein? Auch wenn es Sie sträubt zu spekulieren, Ihre Einschätzung bitte, danke.

0

@Kommentatoren

Na gut - es mag einiges dafür sprechen, dass die Weitergabe der Information an den Spiegel auf das Konto der anderen Beschuldigten bzw. ihrer Anwälte geht. Was wir allerdings nicht wissen, ist was genau der Spiegel in der Hand hat: Ausgewählte "Auszüge" aus den 450 Seiten oder den ganzen Vermerk?

Dass in diesem Vermerk auch breit die (angeblichen und tatsächlichen) Fehler der Polizei enthalten sind, erklärt sich möglicherweise aus der Funktion des Vermerks: Es sollte damit offenbar die Auswahl der Beschuldigten begründet werden. Dazu gehört zum einen, die Verdachtsgründe gegen die damals konkretisierten Beschuldigten anzuführen, zum anderen aber auch zu begründen, warum andere (derzeit) nicht beschuldigt werden. Und hier könnte ein entsprechnder Passus die Fehler auf Seiten der Polizei anführen, die man zwar in Betracht gezogen hat, aber dann als strafrechtlich nicht relevant oder nicht als Todesursache nachweisbar eingeschätzt hat. Ein solcher Passus kann auch relativ lang sein, damit die Staatsanwaltschaft hinreichend dokumentiert, dass sie keineswegs die Polizeifehler übersehen hat, sondern sich damit sogar sehr ausführlich befasst hat. Dies wäre eine  Erklärung, warum der Spiegel darin so viel zum (Fehl)verhalten der Polizei gefunden hat. Grundsätzlich ist es zudem positiv zu beurteilen, wenn der Spiegel an dieser Stelle genau hinschaut, denn wegen der beruflichen Verflechtung zwischen StA und Polizei tendieren manche Staatsanwälte dazu, polizeiliches Handeln  weniger kritisch zu betrachten.  Ob dies hier der Fall ist, kann ich natürlich aus meiner Warte nur bewerten, wenn ich den Vermerk selbst gelesen habe.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller.

Vorabmeldung SPIEGEL:

Ein britischer Experte soll aufklären, wie es bei der Duisburger Love Parade zu dem tödlichen Gedränge kommen konnte, in dem am 24. Juli vergangenen Jahres 21 Personen starben und Hunderte verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat den an der Buckinghamshire New University lehrenden Professor für Massendynamik und Massenmanagement Keith Still beauftragt, ein Gutachten zur "Ursache der Menschenverdichtung" bei der Raverparty zu erstellen. Still gilt weltweit als ausgewiesener Fachmann. Deutsch spricht er allerdings nicht. Für die Expertise benötigte Papiere wie etwa das Sicherheitskonzept der Love Parade liegen ihm bereits in Übersetzung vor. Deswegen rechnen die Staatsanwälte nicht mit einer Verzögerung ihrer Ermittlungen. Still müsse vor allem Videoaufnahmen auswerten, die aus verschiedenen Perspektiven den Zuschauerstrom dokumentierten. Sein Gutachten werde noch in diesem Jahr fertiggestellt.

 

 

Unterdessen könnte Innenminister Ralf Jäger (SPD) mit einer Äußerung in der Aktuellen Stunde des Landtags am vergangenen Donnerstag in Erklärungsnot geraten. Zum umstrittenen Schichtwechsel (SPIEGEL Nr. 20/2011) der Polizei während des Love Parade-Einsatzes sagte Jäger, es habe "weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht Anhaltspunkte für eine dienstpflicht- beziehungsweise sorgfaltswidrige Ablösung der Polizeikräfte" gegeben. Der Minister gab an, diese Passage aus einem Bericht der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17. Januar 2011 zu zitieren. Der Satz jedoch, der nach Jägers Ansicht die Polizei entlaste, steht nicht in diesem Papier. Stattdessen findet er sich in einem internen Bericht des Düsseldorfer Justizministeriums an Jäger vom 18. Mai. Mit diesem Papier, das eine eilig eingeholte Stellungnahme der Duisburger Staatsanwaltschaft wiedergibt, hatte sich der Innenminister für die Aktuelle Stunde präpariert.

0

DocuNews hatte sich ja vorgenommen, die durch die SPIEGEL Titelgeschichte bekannt gewordenen Erekenntnisse der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf die drei Beschuldigtengruppen Stadt Duisburg, Lopavent und Polizei auszuwerten und zu bewerten.

Nach der Würdigung der Polizei, ist gerade der Beitrag zu Lopavent fertig geworden:
http://docunews.org/loveparade/ermittlungsverfahren-loveparade-lopavent-als-beschuldigte/

0

Prof. Keith Still wirbt auf seiner website bereits mit seiner Funktion als expert witness im Loveparade Verfahren, hier.

Henning Ernst Müller schrieb:

Prof. Keith Still wirbt auf seiner website bereits mit seiner Funktion als expert witness im Loveparade Verfahren, hier.

Ich habe eine gewisse Skepsis, ob es sinnhaft ist, alle Unterlagen und Verordnungen ins Englische zu übersetzen und dann Stills Expertise wieder zurück. 

Erstaunlich dass man dazu in Deutschland keinen Sachverständigen findet.
Sollten die alle mit Veranstaltern ihr Geld verdienen?

In jedem Fall wäre es sehr interessant die genauen Fragen des Gutachtenauftrages zu kennen.

0

@Herr Evers:

Danke, dass Sie diese Sache mit dem "versenkten Krisenstab", die ich schon wieder vergessen hatte (seit September ist ja schon wieder viel Flüssiges den Rhein runter), nochmal klarstellen. Dass alle drei Ebenen (Veranstalter, Stadt, Polizei)  ihre mögliche  Verantwortung leugnen, wegdrücken, und wenn es anders nicht geht, auch lügen, war mir seit der Pressekonferenz am 25.07. klar (siehe schon hier). Das ist auch ihr gutes Recht  als "Beschuldigte". Die "verdächtigen" Institutionen sollten  aber nicht denken, das Publikum würde ihnen alles abnehmen, selbst wenn es noch so offen und ehrlich rüberkommt - die Polizei würde ja in  einer Vernehmung dem Beschuldigten auch nicht alles glauben. Für den Beschuldigten ist es richtig, nur so viel zuzugeben, wie man ihm nachweisen kann.  Natürlich wurde und wird hier taktisch geschwiegen und auch geschummelt. Aber auch wer taktisch schweigt und schummelt ist nicht unbedingt "schuldig" - vielleicht will er nur seine Mitarbeiter und Kollegen schützen, will nur (möglicherweise sogar mit gutem Grund), dass alle heil da rauskommen und an keinem der Schwarze Peter hängen bleibt. 

@Ein Polizist:

wenn es weitere (informelle) Telefonkonferenzen gab und alle aufgezeichnet sind, dann wird sich herausstellen, was dort gesagt wurde - ich bin dann gern geduldig, was die Staatsanwaltschaft dazu ermittelt. Schlimm wäre allerdings folgendes Szenario: Der eine behauptet einfach, es habe weitere Telefonkonferenzen/Telefonate gegeben, der andere bestreitet gerade dies, einer sagt, er habe dies und jenes dort gesagt, rechtzeitig gewarnt und Hilfe angefordert, was die anderen dann bestreiten, anders darstellen, nicht gehört haben wollen etc. Dann wird es wirklich schwierig. Also hoffen wir mal, es sind alle relevanten Telefonkonferenzen aufgezeichnet worden und wir erfahren irgendwann, was der Krisenstab in der "Krise" wusste und was er zu ihrer Bewältigung veranlasst bzw. nicht veranlasst hat. Denn dies scheint mir ja wirklich einer der Skandale bei dieser Katastrophe: Da existiert ein Krisenstab, der alles "im Griff" haben soll, insbesondere ja wohl die "Krise",  und dieser Krisenstab ist (angeblich) nur krümelweise und viel zu spät informiert und tut praktisch nichts, jedenfalls nichts sinnvolles um die Katastrophe zu verhindern.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@Herr Evers:

(...) Dass alle drei Ebenen (Veranstalter, Stadt, Polizei)  ihre mögliche  Verantwortung leugnen, wegdrücken, und wenn es anders nicht geht, auch lügen, war mir seit der Pressekonferenz am 25.07. klar (siehe schon hier). Das ist auch ihr gutes Recht  als "Beschuldigte".

Das leuchtet mir für die individuell Beschuldigten und potentiell Beschuldigten ein.
Dass sich eine komplette Stadtverwaltung so verhält wie ein individuell Beschuldigter finde ich nach wie vor gewöhnungsbedürftig. Offensichtlich will man dort bis zu einem rechtskräftigen Urteil letzter Instanz nicht eine einzige Frage beantworten. So jedenfalls mein Eindruck mit Herrn Stadtdirektor Greulich (Grüne), der ja inzwischen auch kommissarisch das Baudezernat des ausgeschiedenen Herrn Dressler leitet.

Auch beim Innenministerium würde sich mein Verständnis für "Lügen als Beschuldigte" in Grenzen halten. 

Mehr verständnis hätte ich da noch für die Polizeigewerkschafter, die ja mehr und mehr die Kommunikation für Polizei und Innenministerium übernehmen.

Henning Ernst Müller schrieb:
@Ein Polizist:

Denn dies scheint mir ja wirklich einer der Skandale bei dieser Katastrophe: Da existiert ein Krisenstab, der alles "im Griff" haben soll, insbesondere ja wohl die "Krise",  und dieser Krisenstab ist (angeblich) nur krümelweise und viel zu spät informiert und tut praktisch nichts, jedenfalls nichts sinnvolles um die Katastrophe zu verhindern.

Es ist glaube ich so, dass dieser Krisenstab erst nach der Katastrophe handelt, obwohl er auch zuvor bestens besetzt und informiert ist. Das wird erleichtert dadurch, dass es dort um 16:00 einen Wechsel der Leitung gibt, damit Herr Rabe Herrn Sauerland auf der PK, wo er die gefälschtenBesucherzahlen kommuniziert, zur Seite stehen kann.

0

@ Professor Müller
@ Ein Polizist

 

Eine Fachfrage:
Im Moment spreche ich mit einigen von Polizei und Staatsanwaltschaft Vernommenen.
Einige sogar mehrfach.

Mir fällt auf, dass keine(r) von Ihnen über eine Durchschrift der protokollierten Aussage verfügt.

Dafür kann ich mir gute Gründe vorstellen, und diese sind den Betroffenen auch mitgeteilt worden.
aber:
ist dies irgendwo geregelt?

Könnten die Betroffenen im Nachhinein eine Kopie des Aussageprotokolls bekommen?

 

0

http://www.xtranews.de/2011/05/19/loveparade-staatsanwaltschaft-nimmt-st...
Es wurde vielfach darüber spekuliert, ob die unzureichende Abdeckung eines Kanalschachtes durch einen Metallgitterzaun im Bereich der Rampe zum Unglück beigetragen haben könnte.
Insoweit war bereits die Verantwortlichkeit eines Polizeibeamten in tatsächlicher Hinsicht nicht zureichend belegbar. Im Übrigen fehlt es auch an Anhaltspunkten für die Kausalität einer sorgfaltswidrigen Abdeckung für den Tod der 21 Besucher der Loveparade bzw. der Vielzahl an Verletzungen. Im Rahmen der Obduktion wurden keine Verletzungsbilder festgestellt, die auf einen Sturz oder eine Verletzung aufgrund des Gitters schließen lassen.

Diese Aussage ist der Hohn schlechthin.
und bestärkt  meinen Eindruck
dass sich "alle" damit rausreden dürfen
 "Dafür war ich nicht zuständig"

und auch dieser Satz ist mehr als bezeichnend

"nicht zureichend belegbar"

mffffgggg

0

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.