Scheidungsanwalt auf Malta

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.05.2011
Rechtsgebiete: ScheidungIPRFamilienrecht2|3091 Aufrufe

 

Scheidungsanwalt auf Malta zu sein, war bislang ein wenig einträglicher Beruf, denn Malta kennt (neben den Philippinen, der DomRep, San Marino und dem Vatikanstaat) als einziges Land der Welt keine Scheidung.

Das kann sich nun ändern. Am kommenden Sonntag sind die rund 420.000 Malteser aufgerufen, in einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob in dem kleinen Inselstaat (und vormaligem Fußballzwerg) die Scheidung einer Ehe möglich wird. Voraussetzung wäre nach dem Gesetzentwurf der Regierung eine vierjährige Trennung.

Die katholischen Bischöfe des Landes haben die Bevölkerung eindringlich aufgerufen, mit „nein“ zu stimmen.

 

Sollte es bei dem Scheidungsverbot bleiben, können scheidungswillige Malteser immer noch nach Deutschland ausweichen, denn es gilt Art. 6 EGBGB:

 

Öffentliche Ordnung (ordre public)

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

 

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2 Kommentare

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Ganz so ist das nicht, was das Wort "Scheidungsverbot" suggeriert: Es gibt auf Malta die Anullierung einer Ehe.

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