Datenschutz bei Smartphones (Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 31.05.2011

Noch etwas zum Thema Datenschutz bei Apps und Smartphones, das wir jetzt schon ein paar mal im Blog hatten: 

Der Düsseldorfer Kreis (informeller Arbeitskreis der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden) hat am 05.05.2011 einen Beschluss zur datenschutzgerechten Smartphone-Nutzung (" Spion in der Hosentasche") gefasst.

Auszug "...[I]m Gegensatz zu herkömmlichen PCs würden Smartphones den Nutzern nur rudimentäre Möglichkeiten bieten, die Preisgabe personenbezogener Daten zu kontrollieren oder zu vermeiden; gängige Funktionen des Selbstdatenschutzes könnten nicht genutzt werden. Häufig würden personenbezogene Daten ohne Wissen der Nutzer an die Anbieter von Diensten übermittelt."

Daher fordert der Düsseldorfer Kreis in seinem Beschluss u.a.:

1. Transparenz bezüglich der Preisgabe personenbezogener Daten:
Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, diese Übermittlungen nachzuvollziehen. Sie müssen auch über den jeweiligen Zweck der Datennutzungen unterrichtet werden.

2. Steuerungsmöglichkeiten der Nutzer für die Preisgabe personenbezogener Daten:
Den Nutzern müssen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, mit denen aus der Nutzungssituation heraus gesteuert werden kann, ob und welche Daten einer Applikation zugänglich gemacht werden und an wen sie übermittelt werden.
       
3. Einflussmöglichkeiten auf das Löschen von Spuren bei der Internet-Nutzung:
Im Gegensatz zu der für herkömmliche PCs bestehenden Situation fehlt es im Smartphonebereich weitgehend an Möglichkeiten, Datenspuren, die bei der Internet-Nutzung auf dem Gerät entstehen, zu vermeiden.

4. Anonyme und pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten:
Generell sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Smartphones und die über sie vermittelten Dienste anonym oder pseudonym zu nutzen.

Was meinen Sie - ist die Qualifizierung der Smartphones als "Spion in der Hosentasche" gerechtfertigt?

Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Beschluesse_Duesseldorfer_Kreis/Inhalt/2011/Datenschutzgerechte_Smartphone-Nutzung_ermoeglichen_/Datenschutzgerechte_Smartphone-Nutzung_erm__glichen_.pdf 
 

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1 Kommentar

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Ob die vom Düsseldorfer Kreis ausgemachten Unterschiede zwischen Smarphone und PC so zutreffen, sei mal dahingestellt. Instruktiv und lesenswert ist eher die am Ende des Dokuments verlinkte ENISA-Empfehlung zur Smarphone-Sicherheit.

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