"... lehne ich den Sachverständigen für den Fall .... als befangen ab!"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.06.2011

So geht das natürlich nicht:


Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit generell bedin-gungsfeindlich ist (so auch Senge in KK, 6. Aufl., § 74 Rn. 9 mwN).

aus: BGH, Beschluss v. 3.5.2011 - 1 StR 699/10 -

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