Man fasst es nicht

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 21.06.2011
Rechtsgebiete: TestamentErbrechtFamilienrecht13|7394 Aufrufe

 

Testament-Online

Ein juristisch einwandfreies Testament zu erstellen ist im Grunde keine große Sache, wenn man ein paar Grundregeln und die aktuelle Gesetzgebung beachtet. 
Sie können mit unserer Hilfe Ihr individuelles Testament hier online erstellen lassen....

Wir bieten Ihnen das Komplettpaket "Online-Testament" zum Festpreis von 149,- € an. 

aus einer Webseite, deren Adresse ich lieber nicht veröffentliche.

All diese Fachanwalts- und Notarlehrgänge, Lehrbücher, Kommentare und Handbücher zum Erbrecht, völlig überflüssig das Ganze.

Alles keine große Sache - und so günstig

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13 Kommentare

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Also man kann die Seite dennoch ohne viel Zutun finden. Und andere Seiten des Kollegen auch. Es wird alles das angeboten, was für relativ wenig Arbeit viel Geld bringt. OWIs, Scheidung, Abmahnberatung, Onlineallgemeinberatung und verschiedene Patienten- und Betreuungsvollmachten...wie Sie schon sagten: Alles keine große Sache und so günstig....

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Günstig - bis ein Richter anderst entscheidet.

Wie hatte doch gleich das BGH in ein Urteil geschrieben ...

"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend den Mandanten über die Angelegenheit belehren."

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Wenn sich dann rausstellt dass das Testament nicht das bewirkt was der Mandant wollte, ist der Mandant schon tot und es weiss keiner mehr welcher Anwalt das verbockt hat. Passt doch.

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Wäre ja eine interessante Frage für einen Regreß: Hat der testamentarisch Unbedachte einen Regressanspruch gegen den Anwalt weil der Unbedachte meint, der Erblasser habe nicht das testamentiert was er wollte, nämlich Zuwendungen an den Unbedachten? Uiuiuiuiui.... :-) Aber meistens scheiterts eh am Verschulden...

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"All diese Fachanwalts- und Notarlehrgänge, Lehrbücher, Kommentare und Handbücher zum Erbrecht, völlig überflüssig das Ganze."

Sicherlich, Sie als Anwalt Herr Burschel, ich als IT-Mensch wissen doch: lass uns unsere Fachgebiete so schwierig machen (unnötigerweise??), dass es Niemand mehr (Ihr Juristen sind da die Spitzenreiter :-) ) ohne unsere Hilfe weiterkommt. Wäre es dem nicht so, wären Sie und ich arbeitslos, oder? ;-)

 

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Online-Testament klingt gut. Auch wegen Handschriftlichkeit und persönlicher Unterschrift. Habe mein Online-Testament bei Dropbox in öffentlicher Verwahrung.

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Vielleicht hat der Kollege eine besonders gute Haftpflichtversicherung. Ist vermutlich nur ein Lockangebot. Wenn sich dann - in 99% der Fälle - herausstellt, daß die Sach- und Rechtslage doch schwieriger ist, wird das Angebot erhöht.

 

Andererseits: versuchen Sie mal, einem Mandanten, der doch "nur mal kurz" eine erbrechtliche Beratung will,  zu erklären, was angesichts des Wertes des Vermögens, der regelmäßigen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und des Haftungsrisikos des Anwalts eine angemessene Gebühr ist.  Und aus Gebührenrechtsstreitigkeiten weiß ich, daß viele Richter dazu neigen, die Forderung des Anwalts als völlig überhöht anzusehen, weil ja eigentlich alles ganz easy war und kaum die Erstberatungshöchstgebühr (190,- Euro) gerechtfertigt sei.

 

Im übrigen: die Gestaltung eines Testaments dürfte die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG auslösen, so daß der Gegenstandswert, mithin der Wert des Vermögens maßgeblich ist. Dumpinghonorare sind gemäß § 49b Abs. 1 BRAO untersagt.

 

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Sofern der Kollege während der Studienzeit einen Schein in BWL  erworben haben sollte, wird mit diesem Angebot die Nichtanwesenheit in dieser Veranstaltung dokumentiert.

Ich sehe in solchen Angeboten Gefahren für den seriösen Ruf des Berufsstandes. Ich selbst wurde bereits vor Ort auf solche, ähnlichen Angebote angesprochen .

Es kommt dann darauf an, wie man den Mandanten seriös über die Gefahren und Inhalte derartiger Angebote aufklärt und die Stärken einer individuellen Beratung, auf die der Rechtsanwalt auch Zeit zur Rechtsgestaltung verwenden darf, herausarbeitet und aufzeigt.

Mit solchen Angeboten kann ich nur neg. auf mich aufmerksam machen:

-Risiko berufsrechtlicher Konsequenzen (§ 49b Abs. 1 BRAO, etc.),

-das rein hypothetisch jedem Beratungsmandat anhaftende haftungsrechtliche Risiko

-beim Rechtssuchenden durchaus die aufkommende Frage zum Hintergrund dieses Angebotes

und das ganze auch noch für ein Honorar, mit welchem ich in etwa gerade einmal den Juris Zugang und ein gescheites Beck Online Abo im Monat finanzieren kann.

 

Am Beginn meiner Selbständigkeit habe ich meine Messlatte für mich von Anfang an definiert:

Wenn das Einkommen den Kanzleiapparat (Onlinerecherchen, aktuelle Literatur, gut bezahlte Angestellte, externe! Kanzlei) und das qualitative Arbeiten (Zeitaufwand) am einzelnen Fall nicht mehr ermöglicht, so daß ich selbst zu jedem Fall Geld hinzulege, werde ich mich unweigerlich nach Alternativen umsehen, bevor ich mich über den Preis an den Rechtssuchenden wenden muss und nur damit aus der Vielzahl der ausgebildeten Juristen hervorstechen kann.

Ich weiß, wann ich mich umsehen muss.

Im übrigen: Von wegen 24 Stunden emailberatung, es gibt Grenzen: ich schlafe nachts.

Berufsrechtliche Regelungen gibt es nicht umsonst und hier ist m.E. eine Grenze überschritten, die dem Kollegen mit einem kollegialen Hinweis aufgezeigt werden müsste.

 

 

Axecleaver schrieb:

Sofern der Kollege während der Studienzeit einen Schein in BWL  erworben haben sollte, wird mit diesem Angebot die Nichtanwesenheit in dieser Veranstaltung dokumentiert.

Ich sehe in solchen Angeboten Gefahren für den seriösen Ruf des Berufsstandes. Ich selbst wurde bereits vor Ort auf solche, ähnlichen Angebote angesprochen .

Es kommt dann darauf an, wie man den Mandanten seriös über die Gefahren und Inhalte derartiger Angebote aufklärt und die Stärken einer individuellen Beratung, auf die der Rechtsanwalt auch Zeit zur Rechtsgestaltung verwenden darf, herausarbeitet und aufzeigt.

Mit solchen Angeboten kann ich nur neg. auf mich aufmerksam machen:

-Risiko berufsrechtlicher Konsequenzen (§ 49b Abs. 1 BRAO, etc.),

-das rein hypothetisch jedem Beratungsmandat anhaftende haftungsrechtliche Risiko

-beim Rechtssuchenden durchaus die aufkommende Frage zum Hintergrund dieses Angebotes

und das ganze auch noch für ein Honorar, mit welchem ich in etwa gerade einmal den Juris Zugang und ein gescheites Beck Online Abo im Monat finanzieren kann.

 

Am Beginn meiner Selbständigkeit habe ich meine Messlatte für mich von Anfang an definiert:

Wenn das Einkommen den Kanzleiapparat (Onlinerecherchen, aktuelle Literatur, gut bezahlte Angestellte, externe! Kanzlei) und das qualitative Arbeiten (Zeitaufwand) am einzelnen Fall nicht mehr ermöglicht, so daß ich selbst zu jedem Fall Geld hinzulege, werde ich mich unweigerlich nach Alternativen umsehen, bevor ich mich über den Preis an den Rechtssuchenden wenden muss und nur damit aus der Vielzahl der ausgebildeten Juristen hervorstechen kann.

Ich weiß, wann ich mich umsehen muss.

Im übrigen: Von wegen 24 Stunden emailberatung, es gibt Grenzen: ich schlafe nachts.

Berufsrechtliche Regelungen gibt es nicht umsonst und hier ist m.E. eine Grenze überschritten, die dem Kollegen mit einem kollegialen Hinweis aufgezeigt werden müsste.

 

 

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Axecleaver schrieb:

Ich sehe in solchen Angeboten Gefahren für den seriösen Ruf des Berufsstandes.

 

Kann man nur seriös arbeiten wenn man entsprechend abkassiert?

 

Von den Anwälten mit denen ich in den letzten 30 Jahren privat und beruflich zu tun hatte würde ich höchstens 50% als seriös bezeichnen. Ist ja schön, dass man sein Honorar nach der Mandatserteilung sicher hat, egal wie engagiert man sich danach für den Mandanten einsetzt.

Axecleaver schrieb:

und das ganze auch noch für ein Honorar, mit welchem ich in etwa gerade einmal den Juris Zugang und ein gescheites Beck Online Abo im Monat finanzieren kann.

Zugang bzw. Abo dürften ja eh vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der Mandate.

MfG

Fitti

 

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