Strauss-Kahn und Kachelmann, New York City und Mannheim - unbequeme Vergleiche?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 02.07.2011

Als Dominique Strauss-Kahn (DSK) vor einigen Wochen verhaftet wurde, hieß es insbesondere von denjenigen, die zuvor den Freispruch Jörg Kachelmanns bedauert hatten, die amerikanischen Aufklärer von Sexualdelikten, insbesondere die Spezialeinheit der New Yorker Polizei sei offenbar den deutschen Ermittlern überlegen, die es versäumt hätten rechtzeitig und in effektiver Weise Spuren zu sichern, um eine Aufklärung der Wahrheit im Fall Jörg Kachelmann (JK) zu ermöglichen.  Anders als bei JK stand für die meisten Medien schnell fest, dass DSK schuldig sei, das Zimmermädchen vergewaltigt zu haben (zuletzt noch der "Stern", ausführlich zitiert in einem lesenswerten Beitrag von Stefan Niggemeier).

Es gibt hierzulande viele Vorbehalte gegen den amerikanischen Strafprozess, insbesondere die, dass die Behörde in den USA nicht zur Objektivität verpflichtet sei, dass Prozesse wegen Wählbarkeit der Behördenführung zuweilen in Wahlkampf ausarteten, dass der "Deal" den Prozess zu stark bestimme. Nun macht der Fall DSK möglicherweise eine etwas andere Sichtweise möglich: Die US-Staatsanwaltschaften ermitteln eben nicht nur einseitig - weil sie nämlich durch die Struktur indirekt dazu gezwungen sind, viel härter zu "testen", ob die Beweislage tatsächlich ein Obsiegen im Jury-Prozess und gegen eine starke Verteidigung ermöglicht. Und sie müssen daher auch Einwände der Verteidigung prüfen. Wer nun genau die entscheidenden Fakten recherchiert hat, ist offen: Zeit-Online berichtet, es sei die Verteidigung von DSK gewesen, die Süddeutsche meint, dies sei die StA selbst gewesen. Jedenfalls werden in den USA ggf. auch Korrekturen der Sichtweise der Staatsanwaltschaft und Schwächen der Anklageposition lieber früher als später kommuniziert, so dass sie ggf. nicht erst in der Hauptverhandlung bekannt werden und dann erst recht eine krachende Niederlage verursachen.

Auch dem New Yorker Staatsanwalt Vance wird jetzt vorgeworfen, DSK zu schnell verhaftet zu haben und dessen Karriere beschädigt zu haben - Spiegel-Online tönt  "US-Justizdebakel". Aber immerhin hat diese Behörde nun eine gewisse Souveränität und Professionalität gezeigt, und dies wohl auch, weil das dortige System die rechtzeitige Aufdeckung solcher Probleme mit der Beweislage fördert.

Vor diesem Hintergrund wird die problematische Verfahrensweise der Mannheimer Staatsanwaltschaft im Fall JK vielleicht noch deutlicher - nicht nur hat sie gestützt auf unerschütterliches Vertrauen in eine zeitweise nachweislich lügende Anzeigenerstatterin  Ermittlungsergebnisse und Gutachten  einseitig interpretiert, sie hielt an ihrer Sicht bis zum Plädoyer fest, obwohl die Beweislage dies kaum noch gestattete.

Natürlich handelt es sich um zwei Einzelbeispiele, die keineswegs pars pro toto für das jeweilige System stehen dürften. Und da beide Prozesse noch nicht (rechtskräftig) beendet sind, sollte man mit abschließenden Bewertungen auch noch vorsichtig sein, vielleicht gibt es ja noch mehr "Wenden".

 Aber an einer generellen Überlegenheit des deutschen Strafprozesses könnte man schon zweifeln.

 

 

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125 Kommentare

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Natürlich gibt es auch Fehlurteile, die Frage ist wie viele. Aber die Kernfrage ist, wie kann Opfern geholfen werden, die tatsächlich Sexualstraftaten erlebt haben und dann lebenslang lebenslang leiden und keine Besserung eintritt. Hier versuchen Opfer durch Hungerstreiks die Gesetze "zu ändern". http://netzwerkb.org/

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@"Enttäuscht von den Behörden schrieb" (ist das ein anderer Diskussionsteilnehmer?)

Die von Ihnen verlinkte Website, in der es v.a. um die Frage der Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch geht, befasst sich mit einem anderen Thema. Dies hat mit den hier verhandelten Thema (fast) nichts zu tun, außer, dass es auch um Sexualdelikte geht.

Die Verjährungsfrage (hier diskutiert) und die Frage des psychischen Leidens als Missbrauchsopfer ist klar zu trennen von der hier diskutierten Frage, wie die Strafverfolgung in (echten oder vermeintlichen) Vergewaltigungsfällen zu beurteilen ist.

Wenn Sie aber die (kindlichen oder jugendlichen) Missbrauchsopfer und deren jahrzehntelanges Leiden zu dem hier verhandelten Thema in direkte Beziehung setzen, dann "missbrauchen" Sie praktisch deren Thema, um ein Argument in der hiesigen Diskussion (um die Vergewaltigungsvorwürfe speziell gegen Strauss-Kahn und Kachelmann)  zu gewinnen. Das ist m.E. kein legitimer Diskussionsstil.  Die von Ihnen herausgestellte "Kernfrage" (wie kann Opfern geholfen werden?) ist eben nicht die Kernfrage in der hier geführten Diskussion.

Zudem: Ein Strafverfahren ist leider ein relativ ungeeignetes Mittel zur "Heilung" von Opfern, da es eben den strengen Nachweis des Delikts in einer Hauptverhandlung erfordert, was, wenn der Beschuldigte bestreitet, naturgemäß mit Zeitablauf immer schwieriger wird und möglicherweise zu neuen psychischen Verletzungen führen kann. Auch die Fehlverurteilungsquote droht anzusteigen, wenn Delikte von vor Jahrzehnten beurteilt werden sollen. Ich stehe daher der Verlängerung der Verjährungsfristen auch skeptisch gegenüber.

 

 

Ich möchte zu der Kernfrage zurückkommen.

"Wie die Strafverfolgung in (echten oder vermeintlichen) Vergewaltigungsfällen zu beurteilen ist".

In meinen Augen tun die Strafverfolgungsbehörden viel zu wenig, vermutlich einerseits wegen Überlastung, andererseits sind ihnen die Hände gebunden z.B. bei Detektivarbeit oder Beschattung, Telefonüberwachung, um Täter oder gar Tätergruppen zu entlarven, wo Hinweise aber noch keine hinreichenden Beweise für Sexualstraftaten vorliegen.

Die psychischen Schäden bei Opfern, die über Posttraumtische Belastungsstörungnen bis zu paranoiden schizophrenen Psychosen oder multiplen Personen führen, spielen bei den Ermittlungen anscheinend nie eine Rolle. Besonders dreiste Verteidiger haben sogar behauptet, dass z.B. eine Posttraumatische Belastungsstörung ein Modewort ist, obwohl sie nach ICD beschrieben ist. Eigentlich müßte sich die Bundesärztekammer dazu äußern. Aber Ärzte , die die Schäden sehen, müssen schweigen.

Wie kann es sein, dass manche Mehrfachtäter oder Gruppen von Sexualstraftaten erst nach Jahren entlarft werden.
Da haben unsere Gesellschaft und die Behörden total versagt.

Was die beiden obigen Personen / Fälle betrifft, wird die Presse daran weiter verdienen und wir werden wohl von weiteren Verfahren lesen, die dort angestrengt werden.

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@ #104: das hat mit dem Thema hier - nämlich, wie der Öffentlichkeitsdrang der Staatsanwälte die Privatsphäre von Verdächtigen verletzt - nun gar nichts zu tun.

Hier trotzdem Medienmeldungen dazu:

http://www.washingtonpost.com/national/on-faith/jury-awards-28m-to-woman...

http://usnews.msnbc.msn.com/_news/2012/06/15/12225753-jehovahs-witnesses...

- es waren Zivilklagen, also kein behördliches Vorgehen

- es ist "nur" ein erstinstanzliches Urteil, gegen das die Verurteilten sicher in Berufung gehen werden

- es wurde (vor allem) die kirchliche Organisation, der der Beschuldigte angehört(e), zur Zahlung verurteilt, weil sie (angeblich?) eine Politik der Geheimhaltung verfolgt hat, was sexuellen Missbrauch von Kirchenmitgliedern betrifft (durchaus vergleichbar mit der Praxis in manchen deutschen Bistümern)

und:

- der Beschuldigte wurde (noch) nicht wegen sexuellen Missbrauchs an der Klägerin verurteilt (!), es finden erst Ermittlungen statt

andere vergleichbare Ziviklagen endeten mit außergerichtlichen Vergleichen und Zahlungen von ca. 780.000 USD pro Kläger: http://www.msnbc.msn.com/id/21917798/#.T-M2L5hqAy4

 

Ich möchte hier gerne nur zum eigentlichen Thema lesen, nämlich PR-Verhaftungen (inkl. "perp walk"), sowie Ermittlungen bzw. Prozesse gegen Angeschuldigte obwohl die Justiz weiss dass der Fall mehr als schwach ist. Und die Fortsetzung von solchen Fällen.

Somit waren die links in 97 und 99 relevant, der Kommentar dazu nicht. Es kann nicht sein dass Unschuldige verurteilt werden nur damit mehr Opfer von tatsächlichen Verbrechen sich trauen auszusagen, oder weil irgendwelche Leute mit Privattheorien daherkommen wie bei McMartin oder Worms. Und genausowenig kann es sein dass eine psychische Erkrankung als "Beweis" dafür gilt dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat. Dafür gibt es sicher andere Foren.

Herr Kachelmann wünsche ich viel Erfolg. Der Fall ist sicher auch juristisch sehr interessant, weil Opfer von Falschbeschuldigungen nur sehr selten Retourkutschen starten und die Spielregeln im Zivilprozess anders sind. Von meinem Verständnis her müsste es für Herrn Kachelmann sogar noch schwieriger sein zu siegen, da er sozusagen "seine Unschuld beweisen muss" (d.h. beweisen dass seine Ex gelogen hat) und schweigen nachteilig sein kann (§138 ZPO), während im Strafverfahren die Anklage "die zweifelsfreie Schuld beweisen muss" und der Angeklagte schweigen kann. Ausserdem hat er das Problem dass die Burda-Organisation offenbar mal wieder mit seiner Ex im Boot sitzt.

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Da der Focus schreibt, dass die Ex befürchte, dass Kachelmann immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt, kommt mir der Gedanke, ob sie das alles psychisch durchsteht oder wie schon in anderen Fällen Personen zusammenbricht oder sich das Leben
nimmt.

Und es scheint wieder auch "ein Krieg der Medien" zu sein.
In "Bild" wurde ihr Bild abgebildet. Das müßte sie ja freigeben haben oder hat Bild sie einfach fotografiert ?

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/nach-freispruch-von-ange...

Das kreidebleiche Bild erschreckt schon etwas.

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@#106 Tilman: wie Prof. Müller in #98 bereits schrieb, ist im Prozess bereits festgestellt worden, dass die Nebenklägerin gelogen hat bzw. sie hat dies dort eingestanden - der Nachweis ist also geführt.

@107: die Quellen stehen unter den Fotos - es handelt sich um Agenturbilder.

Hier noch eine Meldung vom März 2012.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84251260.html

Zitat:

Kachelmann geht gegen Schwarzer vor

Vorigen Mai wurde Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer jedoch lässt das Thema bis heute nicht los. Nun hat die streitbare Journalistin erneut eine einstweilige Verfügung kassiert. Die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift "Emma" hatte anlässlich der Wahl zum Unwort des Jahres zwei eigene Unwörter vorgeschlagen: "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung". Für eine Begründung, so "Emma", "fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86 800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden". Das Landgericht Köln sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns und gab damit einem Antrag von dessen Anwalt Ralf Höcker statt.

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@108: Ja, aber die eine klare Lüge der Ex (nämlich wann sie den Brief bekam, siehe link in #100) betrifft ja "nur" ein Teilaspekt. Die Beklagte (und ich spiele jetzt nun advocatus diaboli) wird natürlich im Prozess behaupten, dass diese Lüge nicht ursächlich für die Anklage gewesen sei.

Das ist ja das Problem in Schadenersatzprozessen, dass wenn die Gegenseite irgendwann mal zugibt dass es ein gewisses Verhalten gab, dieses 1) kein Fehlverhalten war, 2) falls doch, nicht ursächlich für den Schaden war, 3) falls doch, der Schaden nicht so hoch war. (siehe Kirch ./. Deutsche Bank) Und im Fall Kachelmann wurde ja angeklagt obwohl die Staatsanwaltschaft wusste dass die Frau schon bei einer Lüge erwischt war.

Ich bin ja gespannt ob im Hintergrund auch Klagen gegen den Staat laufen. So z.B. wegen der Lüge, dass man DNA gefunden habe. Im einem früheren Fall (Mannesmann) musste der Staat (also Steuerzahler) ja schon mal zahlen.

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,246762,00.html

Zum Foto der Frau: zumindest die Farbe halte ich für unnatürlich.

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Das Folgende , das zwar nichts mit den beiden Personen zu tun hat, zeigt wie "hilflos die Justiz" nach wirklichen Sexualstraftaten ist, wenn es um die Aufarbeitung geht. Eine Rechtsanwältin von den GRÜNEN, die seit 26 Jahren Opfer von sexualisierter Gewalt vertritt, äußerte sich über die aktuelle Situation im Strafrecht während eines Impulsreferates vor der Rede von Norbert Denef wie folgt: •“Ich würde meiner Tochter nicht empfehlen anzuzeigen!” •Sexualstraftaten, Vergewaltigung und Missbrauch hätten eine Einstellungsquote deutlich über 80 %. •Von 100 Strafanzeigen würden 84 eingestellt. •Sie würden nicht eingestellt, weil die Geschädigten lügten (das seien nur vielleicht 2-3 %), sondern sie würden eingestellt weil die Straftaten nicht nachweisbar seien. • Die Verurteilungsquote der angezeigten Straftaten liege bei 7 %. •Man ginge davon aus, dass jede vierte Straftat angezeigt wird. http://netzwerkb.org/2012/06/04/netzwerkb-bei-den-grunen-in-kiel/

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Dem großen, bundesweit wahrgenommenen Prozess um Wettermoderator Jörg Kachelmann folgen nun die kleineren. In einem kassiert Frauenrechtlerin Alice Schwarzer vor Gericht eine klare Niederlage. http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-watscht-Schwarzer-ab-article6631571.... http://www.stern.de/panorama/verletzung-des-persoenlichkeitsrechts-kache... http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/kachelmann-setzt-sich-gegen...

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Ist das wahr ?????

 

Kachelmann – ganz neu?

 

Rechtsanwalt Manfred Zipper wies übrigens gegenüber unserer Zeitung ( NACHRICHTENPORTAL RHEIN-NECKAR darauf ) hin, dass das ganze Verfahren gegen den freigesprochenen Wettermoderator - wahrscheinlich ab Oktober - "noch einmal komplett aufgerollt wird".  

Der Schwetzinger Rechtsanwalt Manfred Zipper, der in dem Verfahren der Nebenklägerin zur Seite steht, vertritt seit kurzem auch die Ex-Freundin Kachelmanns in einer Klage beim Landgericht Frankfurt, wo dieser Schadensersatz gegen sie geltend macht.  

 

http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/kachelmann-ganz-neu-1.654195  

 

 

Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“    

http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.html 

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(§ 362 StPO - Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, … 2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat..

 

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2012/07/der-groe-schei-bei-hockenheim.html 

 

Ist das denkbar ?

 

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Von der Höhe der Rechnung eines privat eingeholten Gutachtens auf einen Verstoß gegen §§ 153, 154 StGB zu schließen, das ist sehr, sehr weit hergeholt.

Ich halte die entsprechende Äußerung für eine juristisch ziemlich fernliegende reine PR-Aktion des Rechtsanwalts.

Wie vergleichbar ist alles.

Der eine hat geheiratet. Der andere wird anscheinend verlassen. Und die Presse verfolgt alles.

EMMA schrieb:

Was noch nachzutragen wäre, da es in den deutschen Medien nur klein bzw. gar nicht vermeldet wurde: Nach über einem Jahr scheint die Geduld von Anne Sinclair erschöpft – oder aber ihr Selbsterhaltungstrieb hat ganz einfach gesiegt. Nach 20 Jahren Ehe mit dem einstigen sozialistischen Superstar und Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds hat die in Frankreich einst berühmte TV-Journalistin, die wegen ihm den Beruf aufgegeben hatte, ihren Mann vor die Tür gesetzt.

 

Anne Sinclair, 63, ist seit Januar Chefredakteurin der französischen Ausgabe der US-Online-Zeitung Huffington Post. Eine Stelle, die wohl schwer zu halten gewesen wäre mit einem Ehemann, dem in den USA ein Zivilverfahren wegen Vergewaltigung bevorsteht, das vielleicht anders verlaufen wird als das gar nicht erst eröffnete Strafverfahren – und in Frankreich eine Klage wegen Korruption und Zuhälterei.

 

http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/ehefrau-verlaesst-strauss-kahn/

0

Ermittlungen gegen Strauss-Kahn eingestellt

Die Staatsanwaltschaft in Lille ermittelt nicht mehr gegen ihn wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Eine Prostituierte hatte Strauss-Kahn bezichtigt, sie zum Sex gezwungen zu haben - nun spricht die Frau von Einvernehmlichkeit.

Im Zusammenhang mit der Callgirl-Affäre um Sex-Partys auch in Brüssel und Paris laufen gegen Strauss-Kahn aber weiter Ermittlungen wegen bandenmäßig organisierter Zuhälterei. Ein Gericht im nordfranzösischen Douai will Ende November über einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten entscheiden, die Ermittlungen einzustellen.

Es ist nicht zu fassen mit welcher psychischer Mediengewalt Herr Kachelmann über viele Opfer sexueller Gewalt herfällt , die nie ein Anzeige getätigt haben oder eine Tat nicht bewiesen werden konnte. Herr Kachelmann sollte einmal am runden Tisch sitzen wo es um die extrem vielen Mißbrauchten ging, wo alles verjährt ist und in Psychatrien gehen wo viele Opfer sexueller Gewalt mit Tabletten ruhig gestellt werden, für die sich keine Zeitung interessiert, die also nicht mehr wert sind.  

 

 

Kachelmann attackiert die Justiz 

.

"Im Bereich Missbrauch und Vergewaltigung sind Falschbeschuldigungen ein Massenphänomen geworden", sagte der Wettermoderator dem "Spiegel" ."  

..

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article109680971/Kachelmann-attackiert-die-Justiz.html 

 

0

Etwas ausführlicher hier:

http://www.tt.com/%C3%9Cberblick/Kultur/5527393-6/j%C3%B6rg-kachelmanns-...

Angesichts dessen, was Kachelmann widerfahren ist, ist es - bei aller Solidarität mit Opfern sexueller Gewalt - geradezu zynisch, ausgerechnet ihm wegen Interviewäußerungen "psychische Mediengewalt" vorzuwerfen.

Die 26-Jährige sprach von einer „Opferindustrie, die in dieser kranken Form endlich weg muss“.

 

Industrie ist für mich die abartige Sexindustrie, Sexclubs, Pornoindustrie, die geduldet wird und Milliarden schöffelt.

 

Das heißt wohl , alle Frauenhäuser, alle Frauenberatungstellen, alle Opferschutzstellen, der Weiße Ring und viele Selbsthilfegruppen sollen wohl abgeschafft werden. War nicht der Opferanwalt vom Weißen Ring.

 

Am besten wäre es anscheinend, wenn noch mehr Opfer sich umbringen. Dann gibt es keine Probleme mehr.

 

Bei Siuzit wird nicht einmal ordentlich ermittelt, woher er kommt.

 

 

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Der Stern schreibt:

 

http://www.stern.de/kultur/buecher/das-buch-zum-prozess-kachelmanns-falsche-wahl-der-waffen-1906486.html

 

Missbrauch des Missbrauchs?

Falschanzeigen als Massenphänomen? Vergewaltigungsvorwürfe als reihenweise eingesetzte Waffe? Missbrauch des Missbrauchs? In einer Gesellschaft, die gerade erst damit beginnt, Vergewaltigungsopfer wirklich ernst zu nehmen, kann Kachelmanns Forderung nach der Allgemeingültigkeit des eigenen Schicksals großen Schaden anrichten.

Denn "die gesellschaftliche Wahrheit ist eine andere. Falschbeschuldigungen sind kein 'Massenphänomen', der Großteil der verübten Sexualstraftaten wird nicht angezeigt", sagt Sibylle Ruschmeier, Mitarbeiterin in der Hamburger Fachberatungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen. "Gemäß einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2004 sind es fünf Prozent. Von diesen fünf Prozent führen lediglich 13 Prozent zu einer Verurteilung". Die Realität einer 'gewohnheitsmäßig männerverurteilenden Justiz' habe ich in 15 Berufsjahren nicht kennengelernt.

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Strauss-Kahn zahlt sechs Millionen Dollar an Diallo

Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn zahlt der Hotelangestellten Nafissatou Diallo laut einem Medienbericht sechs Millionen Dollar (4,6 Millionen Euro), um eine Einstellung des gegen ihn laufenden Zivilverfahrens zu erreichen. Eine entsprechende außergerichtliche Einigung solle am 7. Dezember vor einer Richterin/einem Richter in New York unterzeichnet werden, berichtet die französische Tageszeitung "Le Monde" in ihrer Samstagsausgabe. Den Betrag von sechs Millionen Dollar nannte Strauss-Kahn demnach gegenüber Vertrauten. Die "New York Times" hatte am Donnerstagabend unter Berufung auf mit dem Fall vertraute Kreise berichtet, Strauss-Kahn habe mit der Hotelangestellten Nafissatou Diallo eine außergerichtliche Einigung erzielt, die aber noch nicht unterzeichnet sei.
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Das Strafverfahren wurde Ende August 2011 eingestellt, weil die Anklage an der Glaubwürdigkeit Diallos zweifelte. Sie habe die ErmittlerInnen mehrfach belogen, hieß es. Diallo strengte aber ein Zivilverfahren gegen den einstigen Hoffnungsträger von Frankreichs Sozialisten an und verlangte Schadenersatz.

Kölner Oberlandesgericht: Alice Schwarzer verliert gegen Jörg Kachelmann

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/olg-koeln-alice-schwarzer-verliert...

"Nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts von Ende Mai dürfe sie auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken, Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der ersten Instanz. "

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