Loveparade 2010 – ein Jahr danach: Staatsanwaltliche Bewertung von Januar 2011 sickert durch

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 12.07.2011

Die hier im Blog so intensiv diskutierte tödliche Massenturbulenz bei der Loveparade 2010 Duisburg erregt kurz vor dem Jahrestag am 24.07. erneut auch allgemeine Aufmerksamkeit.

Zum einen hat gestern der Duisburger OB Sauerland einige Worte der Entschuldigung geäußert, allerdings eingeschränkt durch die explizite Bezugnahme und Einschränkung auf seine „moralische Verantwortung“. Ich kann verstehen, dass das bei Betroffenen und Duisburger Bürgern eher Kopfschütteln hervorruft. Die Erklärung kommt sehr spät. Und der Begriff „moralische Verantwortung“ ist ebenso unbestimmt wie die Folgen daraus.

Dass Herr Sauerland nach den Ermittlungsergebnissen  der Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht strafrechtlich verantwortlich ist, ergibt sich aus einem staatsanwaltlichen „Einleitungsvermerk“ vom Januar 2011, auf 452 Seiten eine Art Zwischenergebnis der Ermittlungen samt rechtlichen Bewertungen.

Seit Wochen wird im Landtag von NRW darüber diskutiert, ob man den interessierten Abgeordneten diesen staatsanwaltlichen Vermerk vom Januar zur Verfügung stellen kann. Die Opposition im Landtag hatte das vehement gefordert – zuletzt wollte die Regierung einigen Abgeordneten die Einsicht gestatten, ihnen anschließend aber einen „Maulkorb“ für die inhaltliche Diskussion anlegen. Aber eine solche Geheimhaltung erscheint  mittlerweile kaum noch nachvollziehbar, denn derweil ist der Vermerk der Staatsanwalt auf breiter Basis durchgesickert (neudeutsch „geleakt“), und seine Inhalte werden seit Mai auf dem halböffentlichen Markt verbreitet, beginnend mit dem „Spiegel“, der daraus eine Titelgeschichte zimmerte (dazu hier im Blog).

Mittlerweile liegt der Bericht offenbar einer ganzen Reihe von Journalisten vor, am Montag berichtete Tagesthemen daraus, und auch ich habe inzwischen eine Kopie.

Aus einer zu frühen Bekanntgabe vorläufiger staatsanwaltlicher Ermittlungsergebnisse und deren rechtlicher Bewertung darf weder eine Störung der Ermittlungen resultieren noch eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der  Beschuldigten, für die ja die Unschuldsvermutung gilt. Für die Ermittlungen kann etwa die Gefahr bestehen, dass sich weitere Zeugen in ihren potentiellen Aussagen abstimmen, wenn sie den derzeitigen Ermittlungsstand sowie andere Zeugenaussagen, die dort zitiert werden, kennen. Jedoch halte ich diese Gefahr sechs Monate nach der Anfertigung des Vermerks für nur noch eingeschränkt gegeben. Mittlerweile werden sicherlich weitere Zeugen gehört worden sein, und ob die rechtliche Bewertung noch dem heutigen Stand entspricht, ist fraglich. Die Namen einiger der Beschuldigten werden zudem unabhängig von diesem Einleitungsvermerk seit Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert.

Trotzdem sollte man bei der Veröffentlichung von Einzelheiten aus dem Vermerk sehr vorsichtig sein, um keine der betreffenden Gefahren zu schüren.

Zum Inhalt:

Der staatsanwaltliche Vermerk von Januar bietet in der Gesamtschau für diejenigen, die sich seit Ende Juli 2010 mit der Thematik beschäftigen, wenig Überraschendes. Diejenigen Ursachenzusammenhänge, die die Staatsanwaltschaft nach ihren sehr aufwändigen Ermittlungen für relevant hält, wurden auch hier (und auf anderen Internet-Plattformen) schon  identifiziert: Die schon von der Kapazität her unzureichende, deshalb gefährliche Planung der Ein- und Ausgangssituation im Sicherheitskonzept des Veranstalters, die Nichteinhaltung von Auflagen der Genehmigung (fehlende Lautsprecher, Barrierefreiheit der Rampe, fehlende Ordner), die unzureichende, ja in Teilen chaotische Reaktionsweise am Veranstaltungstag. Natürlich enthält der Vermerk dann auch die Benennung von individuellen Beschuldigten und ihren jeweiligen Beiträgen – etwas, was hier im Beck-Blog Blog ja bislang weitgehend ausgespart blieb.  

Dennoch sind einige Abweichungen in der tatsächlichen und rechtlichen Bewertung schon bemerkenswert. Und diese können hier auch unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen diskutiert werden:

Z. B. zur Frage der formellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob ein Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden, v.a. der Polizei, hergestellt wurde

Z. B. zur Frage der materiellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob die untere Baubehörde das Sicherheitskonzept eigenständig hätte prüfen müssen und ob diese Prüfung fehlerhaft erfolgte bzw. rechtswidrig unterblieb.

Z. B. zur Frage, ob die Einrichtung von Sperren in den Tunnels und auf der Rampe eine strafrechtliche Verantwortung der Polizei begründen kann.

Z.B. zur Frage, wann genau die Polizei das Ruder hätte übernehmen müssen und ob sie dies zu spät getan hat.

Letztlich unbefriedigend bleibt die Aufklärung hinsichtlich eines Polizeibeamten, der angeblich auf der Westseite verfügt haben soll, die Eingänge zu öffnen, zu einem Zeitpunkt, als dies zur unmittelbaren Verschärfung der Enge auf der Rampe führen musste – die StA konnte ihn offenbar (bis Januar 2011) nicht ermitteln.

Ebenso unbefriedigend bleiben die Ermittlungen zu dem durch einen Bauzaun abgedeckten defekten Kanaldeckel – möglicherweise unmittelbarer Auslöser des tödlichen „Menschenknäuels“ vor der Treppe. Hier gibt es zwar einige Hinweise, aber noch kein echtes Ermittlungsergebnis hinsichtlich einer Verantwortlichkeit.

Es bleibt also ungeachtet des Einleitungsvermerks noch einiges zu erörtern an dieser Stelle. Die inzwischen sehr unübersichtlich gewordene Diskussion von Mai 2011 habe ich nun geschlossen. Ich bitte alle Kommentatoren, nun hier weiter zu diskutieren.

 

Hier die Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog in umgekehrter Chronologie:

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 7500 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur

Großen Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

 

Aktueller Diskussionsstrang  hier im Blog

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246 Kommentare

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Wow, Blue! You are amazing! :-)

Vielen Dank!

Jolievdk schrieb:
(....)But if 'we' do not change the Social Configuration that has made it possible for these Menschen to make these Choises, (...) an dangerous event similar to this will be organized again.

The Fact that People can bypass the law, can ignore warnings, and that they can do so ....without being held responsible/accountable for a whole Year (!) that is a blatant affront to the democratic constitution of a country.(....) 

You can use Details in two ways:

-to make your case

-to delay your case

When i remember the interview*) with Prof. Fokko Oldenhuis in the Dutch quality newspaper NRC, I wonder why the authorities are so slow. Are they using the details to make or to delay the case?

That' s it:

You can use Details in two ways:

-to make your case

-to delay your case

Das meinte ich anders ausgedrückt in # 189 mit:

 

Man kann mit einer Strategie sehr wohl auch den Erfolg der Ermittlungen von vorn herein in den Sand fahren.

...and we have to "change the Social Configuration that has made it possible for these Menschen to make these Choises,"  but first have to recognize the missleading social activities.

 

besten Gruß

Blue

PS: I am busy completing my presentation update on 'bluemoonsun and studio2010loveparade blog'. It is really time for it.Since it is a lot of grafic work, rests no time fo discussion. 

Meanwhile we do have on docunews.org and loveparade2010doku three attempts of analysing the reasons for the catastrophe, in a way mine is a fourth analysis in addition to the three first ones (in etwa) von Lothar,  (Planung/Genehmigung) Lopachron(Planung/Personenströme) und Micha(Durchführung/Druckverhältnisse im Kessel). So now mine is about the developement of the 'Knäuel' itself in relation to the stumbling obstacles, the hybrid edifice 'Tunnel-Rampe' and the masspressure.

 

 

 

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Bei der Diskussion um den Gullydeckel möchte ich einen zusätzlichen Aspekt einbringen. Wenn die Einlassung des Security-Mitarbeiters stimmt, dass der Gullydeckel erst während der Veranstaltung abgedeckt wurde, dann sind hier wesentliche Abläufe nicht eingehalten worden.

Jedwede technische Störungen in Publikumsbereichen und Rettungswegen sind sicherheitsrelevant und müssen daher der technischen Leitung und der Ordnungsdienstleitung gemeldet werden. Entweder bestand hier Ahnungslosigkeit beim Mitarbeiter, dann besteht ein Verschulden bei der Unterweisung der Mitarbeiter. Oder die Meldung ist nicht passend bearbeitet worden - das Gitter muss irgendwo hergekommen sein; so etwas findet seinen Niederschlag im Funkverkehr. Hier liegt dann eine Fahrlässigkeit auf Seiten der Leitung vor - vor allem weil der Gullydeckel unzureichend abgedeckt wurde. Die technische Leitung ist verpflichtet, sicherheitsrelevante technische Arbeiten zu überwachen und anzuleiten - dies ist hier offensichtlich nicht geschehen.

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"Lopachron", der im Blog loveparade2010doku schon viele wertvolle Recherchen beigetragen hat, hat jetzt unter dem Titel "Gewurschtel" eine Zusammenfasung und zeitleiste der polizeilichen Maßnahmen ab 15.16 Uhr aufgelistet; zugrunde lag dem der polizeiliche vorläufige Abschlussbericht vom Oktober 2010, der auch hier schon Gegenstand ausführlicher Diskussion war.

Lopachrons Bericht kann hier nachgelesen werden.

komplett lesenswert !

 

Fatale Bilanz der Landesregierung ein Jahr nach der Loveparade-Tragödie

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2378

12.07.2011

Antrag der Fraktion der FDP

 

http://www.horstengel.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1265&...

Der vorläufige Abschlussbericht mit Stand 31. Oktober 2010 zur Nachbereitung des polizeilichen Einsatzes der Veranstaltung „Loveparade" am 24. Juli 2011 in Duisburg liegt dem Parlament erst seit kurzem vor. Das Ziel dieser polizeilichen Einsatznachbereitung sollte sein, im Einsatz gewonnene Erfahrungen aufzubereiten und für zukünftige polizeiliche Einsätze zur Verfügung zu stellen. Sie sollte der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung polizeilicher Arbeit dienen, wie im Vorwort des Berichts selbst dargelegt wird. Der Innenminister hatte angekündigt, den Bericht durch das Polizeipräsidium Essen als neutrale Behörde erstellen zu lassen. Insoweit verwundert es umso mehr, dass der Bericht auf einer Nachbereitungsgruppe basiert, in der die in der Lage eingesetzten Polizeieinsatzabschnittsführer, Mitglieder des Vorbereitungs- und Führungsstabs, der Beratergruppe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD) etc. selbst ihre eigene Tätigkeit nachbereiten.

Vom Innenminister ist dem Landtag somit mit enormer zeitlicher Verzögerung ein Gutachten vorgelegt worden, das dem erklärten Ziel und Anspruch nicht gerecht wird, sondern primär ein Verlaufs- und Erläuterungsprotokoll darstellt und primär Defizite anderer benennt und eigene – ex post – erkannte Defizite und Verbesserungsnotwendigkeiten für die Zukunft ausgeblendet lässt.

 

mffffgggg

 

 

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Danke für den Hinweis,

ich habe den Plenarantrag der FDP-Fraktion, der wirklich lesenswert ist, hier und auch oben verlinkt.

 

HinweisDank auf die Juli-Anfrage der NRW-F.D.P.-LT-Fraktion, in der sich einerseits auch damals schon in einem Beck-Müller-Vorganger-Blog angesprochene Fragen beantwortet finden und andererseits auch die

Frage nach künftiger "saving-lives"-Politik gestellt wird:

 

„Auch durch andere Quellen und Dokumente ist dokumentiert, dass es sowohl im Vorbereitungs-bzw. Planungsstadium als auch bei der Durchführung der Veranstaltung massive Unzulänglichkeiten bis hin zur augenscheinlich organisierten Unverantwortlichkeit gegeben hat […] Die Genehmigung soll nach Bewertung der Staatsanwaltschaft rechtswidrig gewesen sein, so dass die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen niemals hätte genehmigt werden dürfen […]  Die Genehmigung wurde erst einen Tag vorher am 23. Juli 2010 erteilt und ist der Polizei erst auf Nachfrage am Veranstaltungstag selbst über Dritte zugegangen.  Wie sollen derartige Versäumnisse in Zukunft verhindert werden?“ 

 

Im Subtext geht die LT-Anfrage ´n  bisserl weiter -  auch wenn die CUI-BONO- oder WEM-NÜTZT´S-Frage

nicht angesprochen wird. Meine auf institutionelle Regelungen und sich daraus ergebende politisch-administrative Verantwortlichkeiten abzielende These war vorm Jahr:

 

Die von der neuen Landesregierung neu eingesetzten neue "grüne" D´dorfer Regierungsprsidentin Frau L. wurde systematisch um´s mal akademisch zu sagen "dethematisiert" ...

Richard Albrecht/25. Aug. 2011

http://wissenschaftsakademie.net

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Gemäß diesem Artikel ist Frau Geer übrigens noch immer Leiterin des Bauamtes:

"(..)Greulich und die Leiterin des Bauordnungsamtes, Anja Geer, legten dar, dass die Trauerfeier wegen der kurzfristig am Tag zuvor verlegten Bühne nach Schlechtwetterprognosen formal nicht genehmigungsfähig gewesen sei.(..)"

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Greulich-verteidigt-Vorgehen-de...

 

 

 

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Daphne schrieb:

Gemäß diesem Artikel ist Frau Geer übrigens noch immer Leiterin des Bauamtes:

"(..)Greulich und die Leiterin des Bauordnungsamtes, Anja Geer, legten dar, dass die Trauerfeier wegen der kurzfristig am Tag zuvor verlegten Bühne nach Schlechtwetterprognosen formal nicht genehmigungsfähig gewesen sei.(..)"

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Greulich-verteidigt-Vorgehen-de...

Aber sicher!
Meines Wissens ist bei der Stadt Duisburg niemand beurlaubt oder auch nur versetzt worden...

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Im keiner VStättVO oder SBauVO gibt es eine Festlegung von Genehemigungsfristen. Formal ist eine Baugenehmigung also selbst direkt vor der Veranstaltung möglich. Das ist so auch üblich. Eine Bauabnahme direkt vor einer Veranstaltung wird z.B. bei Bühnenbildern/ Bühnenaufbauten meist kurz vor der Vorstellung bzw. Generalprobe vorgenommen.

 

Die Loveparade wurde illegal, aber direkt vor der Veranstaltung genehmigt. Jetzt scheint eine legal mögliche Genehmigung aus fadenscheinigen "formalen" Gründen unterblieben zu sein. Die notwendige Konsequenz, eine formal nicht genehmigte Veranstaltung dann auch zu unterbinden, blieb rechtswidrig ebenfalls aus. (Ich vermute, weil eben kein formaler Grund zum Versagen der Genehmigung vorlag!) Korrektes, gesetzeskonformes Handeln von Behörden ist in einem Rechtsstaat unerlässlich.

 

Es gehört zur Sorgfaltspflicht eines Veranstalters einer Openair-Veranstaltung, auf Wettervorhersagen sofort zu  reagieren. Standsicherheitsnachweise von Bühnen- und Zeltkonstruktionen sind immer an eine maximal zulässige Windstärke gekoppelt. Je nach Konstruktion spielt die Windrichtung eine entscheidende Rolle. Die genauen Umstände bei der Trauerfeier sind nicht bekannt. Eine Entscheidung eines Bauamtes, eine angefragte Genehmigungsänderung zu Gunsten der Sicherheit nicht zu bearbeiten, ist aber nicht nur formal, sondern auch sachlich und fachlich falsch.

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Sehr geehrte Herren Lothar Evers und Prof. Müller; liebe Jolie,

 

wegen wissenschaftlicher Terminsarbeit(en) gehe ich nur kurz+kritisch auf etwas, was mir hier bisher fehlt, ein und was wenigstens in nuce der F.D.P.-Fraktionsantrag Juli 2011 im NRW-Landtag vermerkte:

Ich meine, in diesem Blog wird der NRW-Politwald vor lauter DU-Bäumen nicht mehr gesehn -> http://ricalb.files.wordpress.com/2009/07/korntext.pdf

Und weil auch in der Postmoderne der Fisch immer am Kopp und nie am Schwanz zu stinken anfängt – nur kurz+knapp zwei Bemerkungen:

 

Der damals noch amtierende Düsseldorfer Regierungspräsident (SPD) 1995-2010 -> http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_B%C3%BCssow hätte seis allein (sei´s gemeinsam mit der am 21. Juli 2010 neu bestellten BR-Nachfolgerin Anne Lütkes -> http://de.wikipedia.org/wiki/Annemarie_L%C3%BCtkes Ex-Justizmin´in SH meerumschlungen 2000-05) eingreifen und als Kommunalaufsicht die DU-LOVEPARADE absagen müssen. (Die Kommunalaufsicht in NRW untersagt gelegentlich Kommunen jeden Sch[…].) Das ist unterblieben. Und sowas kommt eben von sowas: Wenn und solange nämlich in NRW oder wo immer im gegenwärtigen Ganzdeutschland Dienstposten typischerweise nicht nach Wissen und Können, sondern nach Parteibuch an „Parteisoldaten“Innen vergeben werden … ist die nächste LOVEPARADE-analoge Katastrophe nicht nur nicht nicht auszuschließen, vielmehr steigt ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (etwa in  Straßenumzugsgroßstädten).

 

Damit meine ich: Veränderungen auf der kommunalen DU-„Macher“-Ebene sind nur eine notwendige, aber noch lange nicht hinreichende Bedingung zur Verhinderung künftiger havaristischer Destruktionsereignisse. Insofern geht´s in der Tat um ein auch institutionell wirksames Bündel als „institutional setting“ von Notwendigkeiten und Wirksamkeiten. Und leider schade - davon seh ich im projektiven Sinn heuer wenig(er als wenig) und mal ganz abgesehn davon, daß es weitere wesentliche Verantwortliche, die vermutlich juristisch nie angesprochen werden (können), gibt - etwa den Ex-WDR-Intendanten Pleitgen -> http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Pleitgen als medienwirksamen Trommler damaligen Revier-Kulturhauptstadtjahrs …

 

Möglich, daß meine beiden Hinweise übern hiesigen Horizont wie die bisherigen weitgehend konspirativen StAnw´schaftlichen Ermittlungen hinausgehn - nur ist mir meine Zeit für Glasperlenspiele zu wertvoll...

 

Richard Albrecht, 060911

http://wissenschaftsakademie.net

 

 

 

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@ Herr Evers et.al.

 

Die Großanfrage der F.D.P.-Fraktion 15/2777 im NRW-Landtag vom 7.9.2011 ist mit ihrem (wenn ich mich nicht verzählte) vorangestellten 34-Punkte-Zwischenbericht und den sich daran anschließenden 1.600 Einzel- oder Detailfragen hin zur Entschädigungs- und Gedenkstättenfragen nun nicht mehr aus der publizistischen Welt zu schaffen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-277... Und das ist gut so. Ob der Fragenkatalog freilich (institutions) politisch bei diesen vermachteten Politstrukturen in NRW (aber nicht nur hier) etwas bewirkt / bewirken kann … ?

 

Wie auch immer: ich halte den Text für gediegen, informativ und auch argumentativ bedenkenswert insbesondere was den ersten Punkt der Genehmigungsfrage betrifft (p. 3): die Duisburger LOVE PARADE 2010 hätte aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt werden dürfen ("should have never accredited für security reasons"), genauer: die kürzestfristigst erteilte „Genehmigung“ in Duisburg 2010 war „rechtswidrig“.

 

Von dem was mir aus dem Sommer 2010 im Zusammenhang mit der Kultur“hauptstadt“geschichte 2010 noch in Erinnerung war und auch zu einem der damaligen Haupttrommer findet sich wohl nichts im F.D.P.-Text. Aber das war auch ebenso wenig systemisch erwartbar wie´n Hinweis auf das, was oben unterm Zentralen Präventionsgesichtspunkt so ausgedrückt wurde:

 

„Wenn und solange […] in NRW oder wo immer im gegenwärtigen Ganzdeutschland Dienstposten typischerweise nicht nach Wissen und Können, sondern nach Parteibuch an „Parteisoldaten“Innen vergeben werden … ist die nächste LOVEPARADE-analoge Katastrophe nicht nur nicht nicht auszuschließen, vielmehr steigt ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (etwa in Straßenumzugsgroßstädten).“

 

Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

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@alle Kommentatoren und Leser,

ich war in den vergangenen 2 Wochen in Urlaub - an einem wider Erwarten internettechnisch schwach ausgestatteten Ort. Ab sofort bin ich wieder zur Moderation in der Lage.

Die große Anfrage der FDP-Fraktion habe ich jetzt auch oben verlinkt.

Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stadt Duisburg 420.000 Euro für das - tatsächlich lückenhafte und juristisch schwächelnde - private Rechtsgutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zur Entlastung der Stadtverwaltung bezahlt. Man wollte diesen Betrag natürlich nicht unbedingt der Öffentlichkeit preisgeben. Wie man so hört, schwimmt die Stadt Duisburg ja nicht gerade im Geld.

Geradezu eine Unverschämtheit ist es, dass man diesen Betrag zunächst aus dem Soforthilfefonds für die Opfer entnehmen wollte, denn da seien justament gerade diese 420.000 Euro übrig geblieben. Ich war gerade in der Gegend, in der der Pinocchio entstand, weshalb mir die Assoziation kommt: Die Nase der Duisburger Stadtverwaltung und die von Duisburgs OB  wird lang und länger.

Links zu diesem Thema:

Kosten aufgeflogen (der westen vergangene Woche)

Geheimhaltung erwünscht (der westen im Mai)

Buchhaltungstricks (xtranews vergangene Woche)

Henning Ernst Müller schrieb:

@alle Kommentatoren und Leser,

ich war in den vergangenen 2 Wochen in Urlaub - an einem wider Erwarten internettechnisch schwach ausgestatteten Ort. Ab sofort bin ich wieder zur Moderation in der Lage.

Die große Anfrage der FDP-Fraktion habe ich jetzt auch oben verlinkt.

Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stadt Duisburg 420.000 Euro für das - tatsächlich lückenhafte und juristisch schwächelnde - private Rechtsgutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zur Entlastung der Stadtverwaltung bezahlt. Man wollte diesen Betrag natürlich nicht unbedingt der Öffentlichkeit preisgeben. Wie man so hört, schwimmt die Stadt Duisburg ja nicht gerade im Geld.

Geradezu eine Unverschämtheit ist es, dass man diesen Betrag zunächst aus dem Soforthilfefonds für die Opfer entnehmen wollte, denn da seien justament gerade diese 420.000 Euro übrig geblieben. Ich war gerade in der Gegend, in der der Pinocchio entstand, weshalb mir die Assoziation kommt: Die Nase der Duisburger Stadtverwaltung und die von Duisburgs OB  wird lang und länger.

Links zu diesem Thema:

Kosten aufgeflogen (der westen vergangene Woche)

Geheimhaltung erwünscht (der westen im Mai)

Buchhaltungstricks (xtranews vergangene Woche)

Hinter dieser Geschichte scheint mir noch mehr zu stecken.

Ende Juli Anfang August 2010 entsteht in der Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg die idee, sich via "Gutachten zu entlasten. Man will es aus dem entsprechenden Etat des Rechtsdezernats bezahlen. Dafür sieht der Rat verabschiedete Etat jährlich 200.000 € vor. Einiges Geld wird man bis zum Juli schon ausgegeben haben. Man beschliesst und kontrahiert also für eine Massnahme, obwohl man sie nicht legal finanzieren kann.

Just in dieser heissen Kontrahierungsphase legt die Stadt Duisburg Mitte August 500.000. Euro in einen Soforthilfefonds, den (angeblich) Axa und der Rainer Schaller Ende Juli mit je 500.000 Euro ausgestattet haben und der Ausserdem nur in Notfällen auszahlt. Wo also zu dem Zeitpunkt wirklich kein Geld gebraucht wird. Ausserdem muss Duisburg in keinem Fall so hoch leisten, da der kommunale Schadenausgleich eintritt.

Jetzt versteht man vielleicht besser, warum die Stadt sich nicht am Fonds des Landes NRW beteiligt, der bald lehr ist und aufgestockt werden muss.

Am 1. September 2010 wird das Gutachten in Duisburg und einen Tag später im Landtag vorgestellt. Damit dürfte der Löwenanteil des Honorars von 420.000 -in einem knappen Monat- verdient sein. Die Kanzlei schreibt also eine Rechnung und die stadt Duisburg weisst die nicht gedeckte Zahlung an.

Jetzt passiert lange Zeit gar nichts. Sollte da jemand in der Verwaltung ahnen, aus welchen zurückfliessenden Mitteln man das Gutachten finanzieren will, oder gar schon Mitte August diese Strategie im Auge gehabt haben?

 

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Am kommenden Freitag endet die Frist bis zu der Stellungnahmen nach dem Bundesbaugesetz bei der Stadt Duisburg eingehen müssen. Die zur Zeit ausliegenden Pläne sehen eine Betondecke auf dem "historischen Ort der Loveparadekatastrophe" vor.

Alle Stellungnahmen müssen im Genehmigungsverfahren geprüft und beantwortet werden.
Vielleicht hat ja noch jemand Lust:
http://docunews.org/loveparade/die-heisse-phase-beginnt-auslegung-der-lo...

Meine Stellungnahme habe ich gestern an Duisburgs Stadtdirektor Dr. Greulich abgeschickt:
http://docunews.org/loveparade/bebauungsplanentwurf-fur-die-duisburger-f...

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Am 02.11.2011 veranstaltet die (privatwirtschaftliche !) Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik  www.dpvt.de in Baden-Baden einen Kongress zur Veranstaltungssicherheit. http://www.forum-veranstaltungswirtschaft.de/

Laut Presseveröffentlichung in der Stagereport 09.2011 soll die Loveparade in Duisburg zwar thematisiert werden, aber man will nach vorne und nicht in die Vergangenheit blicken.

Ausgerechnet Dr. Hubert Klüpfel soll über die Tragfähigkeit von Simulationen zu Besucherströmen referieren. Angekündigt wird ein Paradigmenwechsel: der Zustrom von Besuchern sei bisher allenfalls ein "Komfortthema" gewesen und am Rande behandelt worden.

Persönlicher Kommentar: Der Physiker Dr. Klüpfel scheint immer noch nicht zu verstehen, dass rein theoretische Rechenmodelle ohne veranstaltungstechnische Kenntnisse nichts nützen. Menschen sind halt doch kein Hydrauliköl. Wieviele Veranstaltungen mit schön gerechneten Gutachten und tödlichem Ausgang braucht es noch, um fachfremden Theoretikern die Lizenz für derart lebensgefährliche Zahlenspiele zu entziehen? Und auch bei noch so angeblich gelehrten Gutachtern soll man Rettungswege weder verkleinern noch weglassen - das ist rechtswidrig und gleichzeitig tödlich.

Ausgerechnet Dr. Klüpfel kündigt eine Veröffentlichung an: "Und sie bewegen sich doch - Menschen in Versammlungsstätten sicher und komfortabel lenken". Wenn man Menschenmengen rechentechnisch wie Hydrauliköl oder Sandkörner simuliert, dann bewegen sie sich in der Theorie auch nicht. Deswegen auch der nachträgliche Vorwurf an die Besucher der Loveparade, sich bewegt zu haben und natürlich selber schuld zu sein. Stundenlanges Verharren von Hydrauliköl unter hohem Druck an derselben Stelle schadet dem Öl ja auch nicht.... Merkt da jemand so langsam, dass er mit Menschen rechnet? Und will irgendjemand sein Leben ausgerechnet einem Gutachter anvertrauen, dessen "Expertise" die Loveparade erst möglich gemacht hat?

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

[...] dass rein theoretische Rechenmodelle ohne veranstaltungstechnische Kenntnisse nichts nützen. Menschen sind halt doch kein Hydrauliköl. Wieviele Veranstaltungen mit schön gerechneten Gutachten und tödlichem Ausgang braucht es noch, um fachfremden Theoretikern die Lizenz für derart lebensgefährliche Zahlenspiele zu entziehen?

 

Es geht bei der Fußgängerdynamik nicht um rechnerische Zahlenspiele.

Sowohl Veranstaltungsmanager, wie auch Wissenschaftler dokumentieren das tatsächliche Verhalten während der Veranstatlung und folglich ist dieses tatsächliche Verhalten beiden in exakt dem gleichen Maße bekannt. Der Veranstaltungmanager hat hier kein besseres Wissen, wie der Wissenschaftler - eher umgekehrt. Nach der Veranstaltung wertet der Wissenschaftler den Personenfluss, die Personendichte und das menschliche Verhalten systematisch aus. Nun erstellt der Wissenschaftler verschiedene Modellrechnungen und vergleicht das tatsächliche Verhalten mit dem Modell, während der Veranstaltungsmanager bereits mit Planung der nächsten Veranstaltung beschäftigt ist. Hierdurch gelangt der Wissenschafter im Gegensatz zum Veranstaltungsmanager zu einem sehr viel tieferen Verständnis der inneren Zusammenhänge.

Jedes Modell (z.B. die makroskopischen Modellrechnungen in Bezug auf fluides Medium, granulares Medium usw.) hat seine Berechtigung und seine Grenzen. Deswegen wird immer für jedes Modell der Gültigkeitsbereich bestimmt und innerhalb dieses Gültigkeitsbereichs stimmen diese Modelle und Sie dürfen sich auf das Modell verlassen.

Wenn zwei Wissenschafler einen sehr zweifelhaften Beitrag bei der Loveparade abgeliefert haben, so müssen Sie doch nicht gleich an der Wissenschaft und der gesamten Fußgängerdynamik zweifeln, denn dies kann doch auch ganz andere Gründe haben. Sie könnten genauso gut an der Integrität der Wissenschaftler zweifeln oder eigene Vorteilsnahme vermuten oder Kommunikationsprobleme bzw. Nachlässigkeit verantwortlich machen etc.

An fehlenden Erkenntnissen oder fehlerhafte Modellen (Hydrauliköl, Sandkörner usw.) liegt es meiner Meinung nach jedenfalls nicht und auch nicht an mangelndem Wissen. Beispielsweise hatte Prof. Schreckenberg meines Wissens in Zusammenhang mit der WM 2006 darauf hingewiesen, dass alleine eine zu hohe Personendichte ein unkalkulierbares Risiko darstellen könnte und gefordert, dass die (bei der WM 2006 ohnehin sehr guten) Sicherheitskonzepte diesbezüglich noch einmal überprüft und eventuell nachgebessert werden sollten. Im Buch "Pedestrian and Evacuation Dynamics 2008" (Springer-Verlag) hat er als Mitautor bemängelt, dass das Wort "Panik" in Deutschland nicht genügend differenziert werden würde, da viele Unglücke nicht etwa auf "Panik" zurückzuführen sind, sondern in Wirklichkeit auf die zu hohe Personendichte.

Es gibt für mich nach dem Loveparade-Unglück überhaupt keinen Grund an der Wissenschaft zu zweifeln. Ganz im Gegenteil - das Überschichten und das Besteigen von Personen aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeit, sowie der Überlebenskampf vor zu engem Ausgang und ein eventuell tödlicher Druck wurden bereits mehrfach bei analogen Unfällen untersucht und sind ausreichend in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert. Die Loveparade ist für mich ein graumsames Beispiel dafür, wie sehr Wissenschaft und Wirklichkeit übereinstimmen.

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@MfV

 

"Menschen sind halt doch kein Hydrauliköl"- da haben Sie einen der wunden Punkte benannt.

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Dear Richard and MfV,

 

Der Physiker Dr. Klüpfel kenne ich nicht, but I appreciate Your Comments on his rein theoretische Rechenmodelle, and I would like to refer to the website of the Scottish Prof. Dr. Keith Still: http://www.crowdmodelling.com/Intro.html

 

All mathematical models are often called "toy" systems in that they represent a part of a reality. [...] Building a crowd simulation is a complex exercise in applied modelling and it is important that the modeller understands the differences between a simulation, an animation and a model. There are many good fire and egress simulations in the market today, almost as many as there are bad, dangerous and misleading simulations.

 

I often wonder why in many discussions on the Loveparade Tragedy it seems ..as if the Cause and the Consequences of the Disaster are mixed up. (I do not mean here, in this discussion, by the way.)

Fear, panic, injuries and death are consequences of a 'security model' that keeps far too many people locked in, fenced in, without exits, —or without visible exits—, while the only 'exits' that can be perceived from within the crowd, are a small staircase and a lamppost. Hydrauliköl and Sandkörner are not able to 'perceive', it simply changes its shape and escapes through the smallest hole — just like Human beings are not able to 'change shape' without dying.

 

I hope that persons like Dr. Klüpfel (again, i never read anything he wrote, my opinion is purely based on Your words ;)) will not be experts in Court.

 

Met vriendelijke groeten,

Jolie

Sehr geehrter Herr Andreas,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Tatsächlich hat sich hier im Blog eine kritische Sicht auf die Wissenschaft der Fußgängerdynamik ergeben. Dies deshalb, weil man seitens des Veranstalters (und der Stadt Duisburg) offenbar das Entfluchtungsgutachten der TraffGo (und Prof. Schreckenberg) als Instrumente benutzt hat, die Veranstaltung trotz fehlender ausreichender Fluchtwege genehmigungsfähig zu machen.

De Kritik ist m.E. deshalb nachvollziehbar weil  die TraffGo-Gutachter den Informationen, die sie in ihrem eigenen Gutachten verwendet haben, entnehmen konnten, dass es zu Problemen bei der "Befüllung" des Geländes kommen musste. Da man aber nur für die "Entfluchtung" beauftragt war, meinte man, auf diese Probleme nicht hinweisen zu müssen. So kommt es mir vor, als habe man hier aus Gefälligkeit signalisiert "alles ok". Aus meiner Sicht ist das v. a, ein moralischer Vorwurf, der sich auch ökonomisch erklären lässt: Der Gutachter arbeitet für den Auftraggeber, der ihn bezahlt, soll aber zugleich für die Sicherheit der Besucher arbeiten - da steckt das Dilemma.

Dieser Missbrauch der Fußgängerdynamik-Forschung zur Aushebelung klarer Sicherheitsnormen ist es, der wohl v. a. auch vom "Meister für ..." angeprangert wird.

Nicht richtig wäre es aber - und da haben Sie völlig Recht - wenn man nun die ganze Wissenschaft der Fußgängerdynamik verteufelt. Und dass jetzt man jetzt Aufmerksamkeit auf den Zustrom  von Besuchern richtet, das ist ja durchaus zu begrüßen.

Dass die lokale hohe Personendichte im unteren Rampendrittel Ursache der Todesfälle gewesen ist ("crush"), halte ich (auch unter Berücksichtigung Ihrer Beiträge im LoveParade2010doku-Forum) für sehr plausibel. Der gleich am selben Tag in der Presse verbreitete Begriff "Massenpanik" oder im englischen "stampede" trifft es nicht. Aber auch diese differenzierte Sicht  ist ja ein Ergebnis der Forschung über solche Phänomene.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Es war nicht meine Absicht, Wissenschaft zu verteufeln. Ich bin Meister für Veranstaltungstechnik, habe aber auch Physik studiert.

Wissenschaftstheoretisch müssen Modelle und Theorien validiert werden. Neue Theorien müssen experimentell nachprüfbar sein. Auch vor der Loveparade gab es einige Unglücke in Versammlungsstätten, die geeignet waren, um die Tragfähigkeit von Simulationen zu prüfen. Und das jetzt Grundlagen geändert werden müssen, bedeutet, dass die Simulation nicht geeignet war. Es hätte aber eines Nachweises der Eignung der Simulation bedurft. Und ein "Paradigmenwechsel" ist kein Nachbessern nach neuestem Stand der Technik, sondern ein Ausbessern von vermutlich fahrlässigen Fehlern.

Ein Algorithmus, der für eine vorher bekannte Einlasssituation nicht die absehbare Katastrophe anzeigt, sollte angeblich eine schnelle und sofortige Notevakuation absichern? Niemals hätte das Loveparade-Gelände schnell evakuiert werden können. Wenn die Ergebnisse eines Computerprogramms in eklatantem Widerspruch zu geltendem Recht, gesundem Menschenverstand und Branchenerfahrung stehen, dann stimmt das Programm und auch das Gutachten nicht. Ausgerechnet ein Hersteller einer Simulation überschreitet  Grenzen der Gültigkeit seines Produktes im eigenen Gutachten und kommt so zu falschen Schlüssen?

Programme, mit denen angeblich errechnet wird, dass man keine oder weniger Rettungswege braucht, sind und bleiben unseriös. Genau dies scheint aber aus kommerziellen Gründen die einzige Intention zu sein. Es ist bei der Loveparade niemals darum gegangen, Sicherheit zu erhöhen - also zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestvorschriften weitere, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Im Rahmen von Bauplanungen bei Versammlungsstätten kenne ich persönlich Brandschutzgutachten seit Jahren nur zur Absicherung von beantragten kostensparenden Ausnahmeregelungen. Leider ging es nie um eine Optimierung von Brandschutz oder Personenschutz. Rechenmodelle und Simulationen können sehr wirkungsvolle und sinnvolle Werkzeuge sein. Ich habe aber in diesem Bereich noch nicht erlebt, dass sie so angewandt wurden.

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Es ist zwar nicht strafrechtlich, aber eine juristische Frage, die auch eng mit dem Thema Loveparade verbunden ist, daher hoffe ich, dass man mir den kleinen Schwenk verzeiht:

 

Laut Presseberichten (z.B. http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Stadt-Duisburg-wehrt-sich-gegen-Vorwurf-der-Trickserei-bei-Abwahlverfahren-id5089183.html) ist aktuell umstritten, welche Anforderungen an die Eintragungen in die Unterschriftenlisten gegen OB Sauerland zu stellen sind. Die Stadt geht wohl davon aus, dass die Angabe der Hausnummer bei der Anschrift erforderlich ist. Die Unterschriftensammler hingegen meinen, dass eine Identifizierbarkeit auch ohne Hausnummer gegeben sein kann, weil zweifelsfreie Identifizierbarkeit auch anhand der übrigen Daten gegeben sein kann. (Das Problem stellt sich, weil die entsprechende Spaltenüberschrift auf den Unterschriftenlisten nur den Text "Strasse" hat und nicht "Strasse und Hausnummer" und deshalb möglicherweise einige Unterzeichner die Hausnummer weggelassen haben.)

 

Die maßgebliche Norm lautet:

§ 25 GO NRW

(4) Jede Liste mit Unterzeichnungen muß den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft.

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@I.S.: Nach dem Text der Vorschrift kommt es nur darauf an, dass die Unterzeichner eindeutig indentifizierbar sein müssen. Zur Identifizierung leistet die Hausnummer nur einen geringen Beitrag. In der Regel ist eine Person durch Namen/Geburtsdatum/Straßenanschrift hinreichend identifizierbar. Natürlich kann dann, wenn etwa der Name unleserlich ist o.ä. die fehlende Hausnummer im Einzelfall doch eine Auswirkung haben. Aber die fehlende Hausnummer kann bei diesem Vorschriftstext nicht automatisch zur Ungültigkeit führen. Ich denke, als Initiator einer solchen U-schriftensammlung weiß man, dass es unter tausenden von Unterzeichnern immer welche gibt, die dann hinterher nicht mitgezählt werden können (falscher Name, falsche Adresse, doppelt unterschrieben etc.). Daher wird man wohl auf Nummer sicher gehen und immer einige Unterschriften mehr sammeln als erforderlich.

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@ Meister für Veranstaltungstechnik

Die Missbrauchsgefahr von Computersimulationen ist vorhanden. Das betrifft alle Computersimulationen und  Ihre Kritik ist insofern richtig. Auch Ihre allgemeine Kritik an der Sichtweise und Motivation der Fußgängerdynamik (nämlich Einsparungen) ist wohl tendenziell berechtigt.  
 
Aber Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass irgendein etabliertes Simulationsprogramm bei dieser anhaltenden Überfüllung von Tunnel- und Rampenbereich zu einem falschen Ergebnis kommen würde. Welches Programm errechnet hier NICHT kritische Verdichtungen?  
 
Und mehr kann niemand prognostizieren (weder Veranstaltungstechniker, noch Wissenschaftler, noch Computer), weil das System danach labil wird. Wie viele Verletzte und Tote es nun gibt hängt entscheidend davon ab, ob ein Mensch zufällig stolpert, oder ob das System weiteren äußeren Einflüssen ausgesetzt ist. Jedes noch so kleine Ereignis kann nun zu Toten und Verletzen führen. Klar ist jedenfalls, dass bereits nach 15 s (Schreckenberg 2003) bei den ersten Personen ein sehr starker Drang entstehen wird, der schwer erträglichen Personendichte doch noch zu entkommen und dass dieser sinnvolle Versuch die Situation leider weiter verschlimmert.  
 
Soweit die Wissenschaft.  
Und deswegen muss man sich doch eher fragen, was sich Prof. Schreckenberg dabei gedacht hat, als er das Sicherheitskonzept unterschrieb. Bei der WM 2006 hatte er jedenfalls die damaligen vergleichsweise durchdachten Sicherheitskonzepte stark hinterfragt und war sich der Gefahr von hohen Personendichten sehr bewusst. Bei der Loveparade konnte es ihm nun gar nicht schlampig genug sein (das ist zumindest mein persönlicher Eindruck).
 
Diese seltsame Vorgehensweise hat gar nichts mit Wissenschaft zu tun.

Insofern finde ich Ihre Kritik an der Fußgängerdynamik (Menschen sind kein Hydrauliköl) nicht ganz berechtigt. Hier hat ein Mensch seine Sichtweise in fragwürdiger Art und Weise geändert, die Wissenschaft hat sich seit der WM 2006 nicht geändert.

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Das sehe ich genau so. Denn wäre alles gut gegangen, hätte Schreckenberg - wie in Werkverträgen üblich - 20.000 Euro an Honorar vom Sicherheitsdezernenten Rabe er halten. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass Schreckenberg Mitglied des Krisenstabes war (!), dem Rabe vorstehen sollte, dort aber in der heißen Phase ga nicht gewesen war (!). Währenddessen kann der Forscher also noch geforscht haben, dass ein zusätzliches Interesse an diesem Auftrag begründen könnte.

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Zudem sollte man sich fragen, was der Kulturdezernent Janssen im Krisenstab als vertretender Leiter eigentlich getrieben hat? Ist es da nicht nur allzu logisch, dass Schreckenberg dann auch noch diesen inoffiziell geleitet haben könnte - und weshalb interessiert das alles die Staatsanwaltschaft nicht?

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Die einstige Ankündigung der Staatsanwaltschaft, schnell zu Ergebnissen kommen zu wollen, erfüllt sich nicht wirklich. Wie beim Flughafenbrand in Düsseldorf oder beim Einsturz des Stadtarchivs in Köln schwindet die Hoffnung, dass Verantwortliche tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden.

 

Die finanziellen Mittel, die für Gutachten verwendet wurden, um sich wenigstens publizistisch aus der Verantwortung zu winden, sind enorm. Allein die Stadt Duisburg hat hierfür 420.260,15 € aufgewendet und noch versucht, dies vom Soforthilfefonds für die Opfer zu begleichen. Mit diesem Geld alleine wäre es möglich gewesen, die tödliche Katastrophe zu vermeiden. Die gesetzlich vorgeschriebene ELA-Anlage wäre genauso finanzierbar gewesen wie auch nicht nur auf dem Papier vorhandene Ordner und auch ausreichende und genügende Rettungswege gemäß SBauVO NRW.

 

Wenn es absehbar nicht zu deutlichen Urteilen kommt, die Nachahmer in Zukunft abschrecken, hat dies Signalwirkung:

1. Es lohnt sich, mit windigen Ausnahmegenehmigungen und Gefälligkeitsgutachten geltendes Baurecht und geltende Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich und koordiniert zu missachten. Gutachten von Sachverständigen kosten einen Bruchteil der Baukosten für eine legal korrekte Durchführung einer Veranstaltung.

2. Veranstaltungen müssen publizistisch effektvoll sein. Schöne TV-Bilder und gelogene Teilnehmerzahlen sind vorrangig und akzeptabel, selbst wenn man gleichzeitig die Besucher schlimmer als Vieh behandelt.

3. Die Macher und politisch Verantwortlichen sind nur für den Erfolg verantwortlich. Tatsächliche Verantwortung wird komplett negiert bzw. an möglichst subalterne Bedienstete delegiert. Diese können bei Einwänden sofort ausgewechselt werden.

4. Wenn etwas schiefgeht, stehen die finanziellen Mittel, die für die gesetzlich geforderte Sicherheit der Besucher nie verwendet worden wären, selbstverständlich für juristische Gefälligkeitsgutachten zum Zwecke der Exculpation bereit.

 

Die negativ generalpräventive Wirkung des Strafrechts mit der Abschreckung vor Begehung strafbarer Handlungen wäre damit aufgegeben. Strafdrohungen bei Verletzungen geltenden Rechts sind dann für bestimmte Personen nur noch rein theoretisch.

 

 

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@ MdV

 

Ihre Zwischenbilanz klingt zunächst bitter und verweist auf ein höflich ausgedrückt zerrüttetes Gemeinwesen:

 

"Wenn es absehbar nicht zu deutlichen Urteilen kommt, die Nachahmer in Zukunft abschrecken, hat dies Signalwirkung:

 

1. Es lohnt sich, mit windigen Ausnahmegenehmigungen und Gefälligkeitsgutachten geltendes Baurecht und geltende Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich und koordiniert zu missachten. Gutachten von Sachverständigen kosten einen Bruchteil der Baukosten für eine legal korrekte Durchführung einer Veranstaltung.

2. Veranstaltungen müssen publizistisch effektvoll sein. Schöne TV-Bilder und gelogene Teilnehmerzahlen sind vorrangig und akzeptabel, selbst wenn man gleichzeitig die Besucher schlimmer als Vieh behandelt.

3. Die Macher und politisch Verantwortlichen sind nur für den Erfolg verantwortlich. Tatsächliche Verantwortung wird komplett negiert bzw. an möglichst subalterne Bedienstete delegiert. Diese können bei Einwänden sofort ausgewechselt werden.

4. Wenn etwas schiefgeht, stehen die finanziellen Mittel, die für die gesetzlich geforderte Sicherheit der Besucher nie verwendet worden wären, selbstverständlich für juristische Gefälligkeitsgutachten zum Zwecke der Exculpation bereit.

 

Die negativ generalpräventive Wirkung des Strafrechts mit der Abschreckung vor Begehung strafbarer Handlungen wäre damit aufgegeben. Strafdrohungen bei Verletzungen geltenden Rechts sind dann für bestimmte Personen nur noch rein theoretisch."

 

Ich fürchte, Ihre vier Schlußfolgerungen sind alles in allem gesehn realistisch & sachangemessen, jedenfalls kann ich aufgrund meines (gewiß beschränkten) Wissensstands zur LOVE PARADE Duisburg 2010 nicht widersprechen.

 

Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

 

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Auch ich bin etwas enttäuscht, dass sich eine Anklageerhebung noch nicht einmal am Horizont abzuzeichnen scheint. Vielleicht hält die Staatsanwaltschaft aber auch nur gut dicht. Und die Komplexität des Verfahrens ist - zugegeben - enorm. Wie auch immer, seit fast einem Dreivierteljahr wird jetzt konkret gegen Beschuldigte ermittelt und es ist kaum zu beurteilen, was sich seitdem getan hat. Bleibt zu hoffen, dass der Meister f. V. mit seinen obigen Befürchtungen nicht recht hat...ich persönlich glaube nach wie vor an Verurteilungen.

Lieber Herr Prof. Müller, ist eine Einschätzung möglich, bis wann evtl. neuer Schwung in die Sache kommen könnte oder wäre das zwangsläufig komplett unseriös?

 

Beste Grüße vom Klenk.

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Die AXA-Versicherung bietet derzeit 2000 € Schmerzenzsgeld für den Todeskampf bei der Loveparade, "natürlich" nur bei Verzicht auf alle weitergehenden Ansprüche.

Nur zum Vergleich: ein Pferdehalter bekam für den fahlässig ausgelösten Tod seines Pferdes 8000 € Schadensersatz - OLG Karlsruhe AZ 12U73/07. Nun hat ein Pferd im Gegensatz zu einem Menschen ja einen Wert...

Das schöngeistige Argument, ein Mensch sei ja unschätzbar, führt in der Realität dazu, dass ein Menschenleben völlig wertlos geworden ist. Es macht kaufmännisch keinen Sinn, Geld für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auszugeben, wenn selbst viele Tote viel billiger sind.

Wenn man hochwertige Schuhe und modische Kleidung trägt, eine teure Brille hat, eine Uhr am Handgelenk und ein Smartphone in der Tasche - dann sind diese Dinge zusammen mehr wert als man selber. Es ist unfaßbar. Ich fühle meine Würde als Mensch hier deutlich verletzt. Und ich verstehe das Angebot des von der Stadt Duisburg bestallten Schadensregulierers als klaren Hinweis, dass ein Mensch nichts wert ist und es sich deswegen auch nicht gelohnt hat, vorsichtig mit diesem geringwertigen Gut umzugehen.

 

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@ Herr Evers

 

 

Als ich - langlangistsher - 1972/73 nachm Studium (m)ein Voluntariat als Journalist ableistete hatte der Beruf noch was mit Sprache zu tun. Ihre Sachaussage: die StAnwSch. HAT ist auch mit Blick auf Ihre Quelle FALSCH. RICHTIG ist: die StAnWSch. SOLL HABEN (nämlich weitere Ermittlungen ausgenommen). Vermutlich wissen Sie als „Journalist“ weder was "fraudulent reversal" meint noch daß dafür grad die dt. StAnwSch. international als „Meister“ gilt … sondern anhängen vielmehr dem ganzdeutschen Köhlerlieselglauben, die StAnWSch. wär „die objektivste Behörde der Welt“:  http://www.duckhome.de/tb/archives/8544-OBJEKTIVSTE-BEHOERDE-DER-WELT.html

 

 

 

Richard Albrecht, 241011

 

http://wissenschaftsakademie.net

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Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht, um Beweismaterial zu sichern? Nach über einem Jahr Ermittlungen? Ich bin ja nun kein Strafverfahrensexperte, aber was erhoffen die, noch zu finden? Oder gehen die davon aus, dass die Dummheit (und evtl. das Gefühl "Mir kann keiner was") der Beteiligten ausreichend groß ist, dass er nicht inzwischen alles entsorgt hat, was ihn belasten könnte?

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@Richard Albrecht: Wenn es ein nachprüfbares Faktum ist, dass die StA die Wohnung eines Beschuldigten durchsucht hat und wenn es ein nachprüfbares Faktum ist, dass der Pressesprecher der StA dies bestätigt hat, dann halte ich es für eine zutreffende Formulierung, dass die StA Ermittlungen ausgeweitet HAT, denn diese Nachricht ist dann eindeutig mehr als ein von SPON verbreitetes Gerücht. Dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen richtig liegt, wird damit nicht behauptet, ebenso wenig, wie objektiv und wie stark die Staatsanwaltschaft sich bei ihren Ermittlungen engagiert.

@I.S.: Natürlich kann man kritisieren, dass dieser Verdächtige erst jetzt beschuldigt wird und er deshalb möglicherweise schon längst Beweismittel beseitigen konnte. Dass aber bei einer "zu späten" Beschuldigung dann gar nicht mehr durchsucht werden soll, wird man doch nicht ernsthaft vorschlagen. Zumal er ja gar nicht unbedingt wissen kann wonach gesucht wird. Eine zuvor ganz "harmlos" erscheinden E-Mail oder ein harmlos erscheinender Vermerk kann im Verlauf der Ermittlungen zum wichtigen Beleg werden. Zudem kann jemand zu Beginn der Ermittlungen gar nicht genau wissen, ob ihn ein solcher Vermerk ggf. später be- oder entlasten wird. Beim "Löschen" muss ein evtl. Beteiligter also vorsichtig sein.

 

 

@ MdVT 232

Kann ich Ihnen rational nur zustimmen.

 

@ H. Müller 236

Jaber: Zustimmung und Widerspruch zugleich.

 

Im Wortsinn nicht kritikabel. Umso mehr der (mit)klingenden Konnotation oder Mitbedeutung, dem Subtext, nach. Und genau da halte ich Kritik an der „objektivsten Behörde der Welt“ für nötig(er als nötig),

 

best;-)

 

Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

 

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Besser spät als nie. Wie viele andere Kollegen aus der Veranstaltungstechnik bin ich aber davon ausgegangen, dass bei leitenden Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik grundsätzlich geklärt werden muss, ob diese ihren Pflichten und Aufgaben angemessen nachgekommen sind. Bei 21 Toten und ca. 500 Verletzten ohne äußere Ursache besteht für mich ein sofortiger Anfangsverdacht, der auf jeden Fall geklärt werden muss. Dies wird bei anderen (tatsächlichen) Unfällen in der Veranstaltungstechnik so von der Staatsanwaltschaft gehandhabt. Die technischen Leiter bzw. Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sind sofort und zunächst Verdächtige.

Die Staatsanwaltschaft musste innerhalb von Stunden wissen, ob die Übertragung von Unternehmerpflichten nach §9 OWIG, §13 Abs.2 ArbSchG, §15 Abs.1 Nr 1 SGB VII rechtswirksam erfolgt ist. Nur so kann ich mir erklären, dass Herr Schaller nicht zu den derzeitigen Verdächtigen gehört. Wenn aber diese Übertragung vorhanden war, dann sind diese Funktionsträger strafrechtlich verantwortlich z.B. für nicht erfüllte Sicherheitsauflagen, falsches Handeln, Organisationsverschulden, falsche Auswahl von Personal, nicht eingeholte Genehmigungen, Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften oder Baurecht,...

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Die GEMA hat in einem Verfahren zur Berechnung der Entgelte bei Open-Air-Veranstaltungen obsiegt. Interessant ist, dass sich die Gebühren nach der Gesamtveranstaltungsfläche und nicht nach der baurechtlich zugelassenen Publikumsfläche richten. Alle technischen Bereiche wie auch die "so genannten Fluchtwege" (Zitat GEMA https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/t...) werden mit in Rechnung gestellt.

Bei maximaler Geländenutzung kann man von höchstens 50% Anteil der Publikumsfläche an der Gesamtveranstaltungsfläche ausgehen (bei Märkten von etwa 30%). Die GEMA nimmt aber 1,5 Besucher pro m² Gesamtveranstaltungsfläche an. Das bedeutet 3 (bzw. 4,5) Personen pro Quadratmeter bezogen auf die nutzbare Publikumsfläche und nicht 2 Pers./ m² wie laut VStättVO oder SBauVO zulässig.

Von einer 150% Auslastung auszugehen ist bemerkenswert, auch über einen gesamten Veranstaltungstag. Die Formulierung "so genannte Fluchtwege" lässt die Befürchtung aufkommen, dass diese nur so genannt werden, aber man tatsächlich und gebührentechnisch von einer rechtswidrigen Nutzung als Publikumsfläche ausgeht.

Müssen laut BGH-Urteil also Gebühren grundsätzlich für illegal überfüllte Veranstaltungen mit verstopften Rettungswegen berechnet werden? Geht das BGH etwa davon aus, dass Veranstaltungen grundsätzlich rechtswidrig und mit blockierten Rettungswegen durchgeführt werden? Begründet das Urteil des BGH jetzt schon eine allgemein anerkannte Praxis zur illegalen Durchführung von Veranstaltungen?

In der Urteilsbegründung des BGH heißt es, es wäre unzumutbar, die Flächen zu ermitteln, auf denen sich Besucher nicht aufhalten können oder dürfen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...

Aha, eine Veranstaltungsplanung mit korrekt ermittelten zulässigen Besucherzahlen und korrekter Genehmigung des Bauamtes ist unzumutbar? Die GEMA muss die Flächen gar nicht ermitteln, die müssen laut Genehmigung für die Veranstaltung ermittelt sein. Geht das BGH in Deutschland grundsätzlich nicht mehr von legal genehmigten Veranstaltungen aus?

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# 239 - Meister fV

 

"Müssen laut BGH-Urteil ... Gebühren grundsätzlich für illegal überfüllte Veranstaltungen mit verstopften Rettungswegen berechnet werden? Geht das BGH etwa davon aus, dass Veranstaltungen grundsätzlich rechtswidrig und mit blockierten Rettungswegen durchgeführt werden? Begründet das Urteil des BGH jetzt schon eine allgemein anerkannte Praxis zur illegalen Durchführung von Veranstaltungen?"

 

Und folgt daraus:

"... Eine Veranstaltungsplanung mit korrekt ermittelten zulässigen Besucherzahlen und korrekter Genehmigung des Bauamtes ist unzumutbar?"

 

Was schließlich auch meint:

"Geht das BGH in Deutschland grundsätzlich nicht mehr von legal genehmigten Veranstaltungen aus?"

 

Verdammt logische Fragen. Bitte bleiben Sie erstens bei Ihrer Fragetechnik und zweitens uns und den Ihren als Freier Mann erhalten;-)

 

Best;-)

 

Richard Albrecht/021111

http://wissenschaftsakademie.net

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Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik:

Sie können das sicherlich besser beurteilen als ich, aber nach der Überschrift über der Pressemitteilung des BGH geht es um "Musikaufführungen bei Straßenfesten" und damit - soweit ich das als Nichtexperte für Veranstaltungswesen noch im Kopf habe - gerade NICHT um Veranstaltungen mit berechneter bzw. beschränkter Zuschauerzahl. Die LoPa 2010 unterschied sich ja gerade von solchen frei zugänglichen Veranstaltungen (früheren LoPas, Straßenfesten, Weihnachtsmärkten etc.), weil sie vollkommen umzäunt wurde/werden musste. Ich denke also, diese BGH-Entscheidung dürfte auf Veranstaltungen wie die LoPA 2010 nicht zutreffen. 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Müller,

das Urteil hat Grundlagen gelegt für alle Veranstaltungen auch in abgeschlossenen Versammlungsstätten. Die Tarifübersichten der GEMA sowohl mit Livemusik als auch mit Tonträgerwiedergabe bezieht die abzuführenden Gebühren immer auf die Größe des Veranstaltungsraumes. https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/veranstalter-vo...

Zum Veranstaltungsraum gehören laut Urteil alle Flächen, auch die freizuhaltenden Rettungswege. Es wird also ein Gebührenzwang für eine rechtswidrige Nutzung der Rettungswege als Publikumsfläche eingeführt. Die vorgeschrieben anzunehmende Nutzung aller Flächen durch gebührenpflichtige Besucher wird mit einem fixen Personen/ Flächen-Verhältnis festgeschrieben. Von einer generellen Umsetzung der in diesem Urteil bestätigten Verfahren zur Gebührenfestsetzung ist bei der GEMA auszugehen.

Als Leiter von Veranstaltungen kann ich also in Zukunft davon ausgehen, dass jede rechtskonforme Gestaltung von Rettungswegen sowie jede darüber hinaus gehende Verbesserung der Sicherheitssituation bei gleichbleibender Besucheranzahl mit erhöhten GEMA-Gebühren bestraft wird. Diese Kostensteigerung wird Veranstalter dazu bringen, eben keine großzügigen Rettungswege und Sicherheitszonen anlegen zu lassen.

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Danke für Ihre Erläuterung. Wahrscheinlich wollte man es sich mit der Berechnung einfach machen, hat aber den "psychologischen" Effekt, den Sie anführen dabei nicht beachtet.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

@ Meister ...

@ Prof. Müller u.a.

 

Seit einem Monat kommt hier nichts mehr. 

 

Nachdem ich mir was kam hier nochmal durchsah fand ich in gewisser Weise was Aufklärung betrifft (wenn keine Parallele so doch) ´n Analogon zu dem, was arkanischer oder tiefer Staat oder auch Staat im Staate genannt wird (KurzInfo hier -> http://duckhome.de/tb/archives/9685-STAAT-IM-STAATE.html ), was meint: wer aufzuklären versucht stößt immer wieder ans Mauerphänomen grad so als hätte die andre Seite was, weil zu verlieren, zu vertuschen. Und unklar(er als unklar) ist mir bis heute die Rolle der "zuständigen" StAnwSch. mit ihrem Professionsmythos "unabhängigste Behörde der Welt" (Kritik hier -> http://duckhome.de/tb/archives/8544-OBJEKTIVSTE-BEHOERDE-DER-WELT.html ). Dabei gehts (mir wie den meisten hier) doch nicht um Rache, Bestrafung, Schuld ... sondern um Prävention & Destruktionsverhinderung dessen, was - und warum - bei der LOVEPARADE ablief und wie (soziologisch: durch welche institutionellen Regelungen) vgl.bare Abläufe künftig zu verhindern sind ...

 

Was meinen Sie (auch im Sinne abschließender Diskussionsbündelung)?

 

Freundliche Grüße

 

Richard Albrecht

8. Dezember 2011

http://wissenschaftsakademie.net

 

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