Fundstück: Damals gab`s sicher noch keinen § 23 Abs. 1a StVO

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.08.2011
Rechtsgebiete: HandyFundstückVerkehrsrecht2|4057 Aufrufe

Ein Fundstück aus meinem Auto (es handelt sich um die Rückseite eines Falkplans) - ich glaube, damals gab`s noch klein § 23 Abs. 1a StVO, oder?!                                                             

 
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