Spiel mir das Lied vom Tod

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.08.2011
Rechtsgebiete: GewaltschutzgesetzFamilienrecht|4805 Aufrufe

 

Paar ist mit Kind (11) auf Feier.

Paar streitet sich. Er geht gegen 22.00 Uhr vorzeitig nach Hause.

Sie kommt gegen 02.30 Uhr mit Kind nach.

Er hat im Wohnzimmer auf sie gewartet und pfeift die Titelmelodie aus o.g. Film.

Sie übernachtet mit Kind bei Freundin.

-> am nächsten Tag: Gewaltschutzantrag(Wohnungszuweisung, Näherungsverbot) von ihr ist bei Gericht eingegangen.

Es soll mündlich verhandelt werden. 

12.00 Uhr wäre der Termin gewesen.

11.55 Uhr kam der Anruf von ihrer Anwältin auf der Geschäftsstelle:

Der Antrag wird zurückgenommen, die Beteiligten haben sich versöhnt.

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