Oh Schreck – „Legal Highs“ doch nicht legal?!

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 04.09.2011

„Legal Highs“, das sind Produkte, die im Internet oder in sog. Head-Shops als vermeintliche Räuchermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer  zu Grammpreisen zwischen 10 und 30 Euro angeboten werden. Tatsächlich handelt es sich aber um Rauschmittel, die in der Regel geraucht, gesnieft oder intravenös konsumiert werden.  Die dem Cannabis, Amphetamin oder Ecstasy ähnlichen Rauschwirkungen beruhen auf synthetischen Zusätzen, wie z.B. JWH-Alkylindole, Cathinon-Derivate oder Piperazine.

Als erstes „Legal High“ kam im Jahr 2008 die Kräutermischung „Spice“  auf den Markt, gefolgt von unzähligen Nachfolgeprodukten mit Namen wie z.B. „Winterboost“, „OMG“, „Charge“ oder „Monkees go Bananas“.  Dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind nur wenige der in Umlauf befindlichen synthetischen Substanzen, nämlich JWH-018, JWH-019, JWH-073, CP 47, 497, Mephedron und mCPP. Aus diesem Grund werden die Produkte auch als „Legal Highs“ bezeichnet, was sich bei genauerer Betrachtung jedoch als falsch erweist.

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer machen sich strafbar, wenn die angebotenen Produkte dem BtMG unterstellte Substanzen enthalten (der Verkäufer wegen [gewerbsmäßigen] Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Käufer wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln).  Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist der Umgang mit den Produkten nicht legal, denn es handelt sich in der Regel um bedenkliche Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG). Dies hat zur Folge, dass der Verkauf von „Legal Highs“ als Inverkehrbringen von Arzneimitteln nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG und die Einfuhr ggf. nach § 96 Nr. 4 AMG strafbewehrt sind. Lediglich der Käufer bleibt bei dieser Fallkonstellation straflos, da der unerlaubte Besitz/Erwerb von Arzneimitteln nicht unter Strafe gestellt ist. Bestellt er die „Legal Highs“ aber im Ausland, kommt bei ihm eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG in Betracht.

Einzelheiten zu diesem Thema finden sich in einem Artikel von Patzak/Volkmer in der NStZ 2011, 498 ff. mit dem Titel: „Legal High“-Produkte – wirklich legal? Kräutermischungen, Badesalze und Lufterfrischer aus betäubungs- und arzneimittelrechtlicher Sicht.

 

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24 Kommentare

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Seit wann sind denn "Lufterfrischer", „Reinigungsmittel“, „Video-Tonkopfreiniger“, „Zimmerduft“ oder „Leder-Putzmittel“ Arzneimittel?

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 Der Handel mit psychotropen Stoffen, die (noch) nicht unter das BtmG fallen, sind in Deutschland GENERELL strafbar gemäß § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMG i.V.m. § 5 Abs. 1 AMG als Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel. Dass den jeweiligen Substanzen keine Heilwirkung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG zukommt ist nicht ausschlaggebend für die Einordnung als Arzneimittel. Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Substanzen als Pseudo-Badesalze, Raumlufterfrischer, Felgenreiniger, Kassettenreiniger oder weis der Teufel was in Verkehr gebracht werden. Allein das Sie diese Substanzen in Verkehr bringen ist strafbar! § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG erfasst ALLE Stoffe als Arzneimittel, die dazu bestimmt sind die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen oder tierischen Körpers oder den seelischen Zustand zu beeinflussen (Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, Rn. 194). Daher werden auch Psychopharmaka von § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG erfasst. Die Bedenklichkeit eines Arzneimittels ergibt sich in der Regel aus schädlichen Nebenwirkungen, wobei die Nebenwirkungen nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse ein vertretbares Maß überschreiten müssen (§ 5 Abs. 2 AMG). Aber selbst bei Arzneimitteln die lediglich eine verminderte Wirkung haben i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AMG besteht beim Inverkehrbringen dieser Mittel eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a AMG. Der Begriff des „Inverkehrbringens“ im Sinne der §§ 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 AMG ist sehr weit gefasst. So wird gemäß § 4 Abs. 17 AMG nicht bloß der reine Abgabevorgang erfasst, sondern auch das Vorrätighalten zur Abgabe, das Feilhalten sowie das Feilbieten. Feilhalten ist dabei die nach Außen erkennbare Bereitschaft zum Zwecke des Verkaufs (Pelchen/ Anders in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 185. Ergänzungslieferung, Stand: 04.10.2011, A 188, § 4 Rn. 22). Nicht erforderlich ist hierbei die körperliche Bereitstellung (Freund in Münchener Kommentar zum StGB, 1. Auflage 2007, AMG § 4 Rn. 27). Dementsprechend ist bereits das Anbieten im Internet tatbestandsgemäß, d.h. auch wenn Sie diese Substanzen selber gar nicht in Besitz oder bevorrätigt haben. Hinsichtlich der beabsichtigten Abgabe genügt die bloße Verursachung des Wechsels der Verfügungsmacht.

 

Das Inverkehrbringen solcher Substanzen ist grundsätzlich nach § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3a AMG strafbar. Es werden bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr gebracht, indem diese feilgehalten werden. Unbeachtlich ist es dabei, dass bei dem Händler kein unmittelbarer sondern lediglich mittelbarer Besitz besteht. Der Schutzzweck des § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMG erschöpft sich nicht in der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen, da die gesundheitliche Gefährdung nicht Tatbestandsvoraussetzung ist. Aus diesem Grund genügt auch eine (schriftliche) Einwilligung oder Unbedenklichkeitserklärung eines potenziellen Kunden nicht um eine strafrechtliche Verfolgung auszuschließen, da dies nicht zur Disposition des Einzelnen steht.

Für deutsche Staatsbürger die meinen das Geschäft aus dem Ausland zu betreiben - auch das ist strafbar!

  1. Das deutsche Strafrecht und damit die Strafbarkeit nach deutschem Recht besteht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB für Deutsche auch dann, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder überhaupt keiner Strafgewalt unterliegt d.h. selbst wenn der Handel mit diesen Substanzen in dem Land der Ausübung straffrei noch dortigem Landesrecht ist, ist es für deutsche Staatsbürger gemäß

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB trotzdem strafbar und werden im Rahmen eine Amts- und Rechtshilfeersuches deutscher Strafbehörden ausgeliefert nach Deutschland, da Deutschland mit allen Ländern der Welt solche Übereinkommen geschlossen hat, um deutsche Straftäter die Straftaten aus dem Ausland begehen (z.B. in dem diese per Versandhandel waren aus dem Ausland verschicken) der deutschen Justiz hier zum Strafprozess zu überstellen. Wer also meint sich hier aus dem Staub zu machen ins vermeindlich sichere Ausland um von dort weiterzumachen, weit gefehlt diese Konstellation bietet ihm keinen Schutz vor Strafverfolgung.

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Ich bin zwar kein Jurist und kann daher nicht mit Gesetzestexten argumentieren, allerdings gehe ich davon aus das ein großer Anteil dieser Stoff noch gar nicht in wissenschaftlicher Art auf eventuelle psychotrope Wirkung untersucht wurde und folglich das AMG nicht greift. Oder sehe ich das falsch?

 

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Daniel schrieb:
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG erfasst ALLE Stoffe als Arzneimittel, die dazu bestimmt sind die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen oder tierischen Körpers oder den seelischen Zustand zu beeinflussen (Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, Rn. 194).

Das AMG hat keinen § 2 Abs. 1 Nr. 5., falls es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html richtig wiedergegeben ist.

 

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"Legal Highs" werden laut dem Blog eines ehemaligen Insiders neuerdings von Abofallenstellern in Deutschland vertrieben. Dabei sind auch die gleichen Muster wie bei Abofallen erkennbar:

  • "Katz- und Mausspiel" mit dem Gesetzgeber: Immer, wenn jeweils die neuen Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wurden, wird die Zusammensetzung (angeblich) geändert usw.
  • Affiliate-Werbung für die Internetseiten, auf denen die "Legal Highs" angeboten werden
  • Anbieter laut Impressen sind angeblich, aber anscheinend nicht wirklich, Briefkastenfirmen ausserhalb der EU

Der österreichische Gesetzgeber begegnet diesem Katz- und Mausspiel anscheinend nun wie folgt:

 

"Die Auswirkungen des Konsums reichen von Kreislaufversagen, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu Nierenversagen.

...

Mit einer Novelle der Verordnung zum Arzneimittelgesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit Mitte Mai 2011 das Inverkehrbringen bestimmter Substanzklassen von Legal-High-Produkten verboten. Es handelt sich um Stoffe, die sich von fünf definierten chemischen Grundgerüsten ableiten lassen. Mit der Novelle soll vor allem der Handel mit cannabinomimetischen Stoffen (in den so genannten Kräutermischungen enthalten) eingedämmt werden."
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2011/07_08/files/DRO...

 

 

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Das wird nur dazu führen das neue, noch unbekanntere Wirkstoffe erscheinen werden die eben komplett andere Grundgerüste haben...

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@Jörn Patzak: der Preis ist kein wirkliches Argument, finde ich. Wer würde schon 124€ für einen Liter Wasser ausgeben (wenns nicht gerade japanisches Rokko No Mizu ist)?

Und das mit dem "bestimmt sein" ist offenbar nicht so ganz einfach. Klebstoff ist z.B. auch nicht dazu bestimmt, geschnüffelt zu werden. Pfefferspray aus dem Baumarkt ist nicht dazu bestimmt,  an Menschen angewendet zu werden. Und wenn Lederreiniger einen "Nicht einatmen!"-Hinweis tragen, sind sie wohl auch nicht zum Konsum bestimmt...

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Die vermeintlich legale und illegale Doppelverwendung nennt man "Dual use". Für die Arzneimiteleigenschaft ist entscheidend, ob sich bei einer ausreichend großen Anzahl von Verbrauchern die Gewohnheit manifestiert hat, einen Stoff missbräuchlich zu verwenden (Patzak/Volkmer NStZ 2011, 500 f.). Und darüber braucht man bei den "Legal Highs" nun wirklich nicht diskutieren...

Wie Sie schon sagten "...manifestiert hat, EINEN Stoff missbräuchlich zu verwenden...", bezieht sich dieser rückschluß auf den mißbrauch EINER bestimmten Sustanz. In den sogenannten LegalHighs werden jedoch immer wieder andere Substanzen verwendet, womit der gehäufte Mißbrauch einer bestimmten Substanz ausfällt!

abgesehen davon wird bezüglich alkohol auch erwähnt, das ein 'massvoller' umgang vorrausgesetzt wird - komasaufen fällt also auch unter das amg da dies kaum als massvoller umgang bezeichnet werden kann! und das durch diese form des mißbrauchs jährlich tausende im krankenhaus landen scheint ja hierzulande auch niemanden zu stören...

die bezeichnung "klebstoff schnüffeln" ist ja (aufgrund der häufigkeit) schon im volksmund verankert - also auch klebstoffe = amg??

 

finden sie es nicht auch merkwürdig herr patzak, das man 3 jahre gebraucht hat, um zu erkennen, dass legalhighs (angeblich) gegen das amg verstoßen? nachdem eilverbote und schikanen nichts gebracht haben - nun plötzlich die erkenntnis es sei ein amg-verstoß??

 

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Hallo Herr Patzak,

leider wird das Thema "Legal Highs"von den Behörden offensichtlich nicht ernst genommen. Nicht anders ist zu erklären, dass selbst konkrete Hinweise an die Drogen- als auch die Steuerfahndung im Falle der Seiten sweed.to und freedom.to bislang zu keinem Ergebnis führten. Nur der Form halber: beide Seiten werden -nachweisbar dokumentiert- von Deutschland aus gesteuert, und zwar von deutschen Abofallenbetreibern. Das Verpacken sowie der Versand der "Legal Highs" efolgt ebenfalls aus Deutschland. Im Impressum hingegen wird eine Tarnfirma mit Sitz in Hong Kong angegeben.

Siehe hierzu meinen Artikel, der mir eine Einstweilige Verfügung der Abzocker bescherte:

http://inside-megadownloads.blogspot.com/2011/08/abofallenbetreiber-aus-munchen-und.html

Es ist einfach nur bezeichnend, dass sowas in Deutschland trotz Kenntnis der Behörden möglich ist - und offenbar auch bleibt. Vielleicht rüttelt Ihr Artikel ja Ihre Kollegen ein wenig auf und es wird doch noch gehandelt?

 

 

 

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Es wird solang immer wieder etwas neues kommen und keiner kann sagen wie gefährlich es ist. Warum kaufen es denn die meisten? Weil etwas anderes hier verboten ist, deutschland sollte eher mal darüber nach denken das BtM zu lockern und geringe mengen cannabis für den eigenkonsum zu erlauben, so wie es bereits schon andere Länder getan haben. Wenn nicht die meisten angst hätten probleme zu bekommen, würden sie bei einem Volksentscheid sofort unterschreiben. Man könnte es in Apotheken anbieten, das würd sogar noch mal geld in die Staatskasse bringen. Zigaretten und Alkohol ist nicht weniger schlimm wie Cannabis nur mit dem feinen unterschied das es erlaubt ist.

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Es geht doch dem Staat nur um Kontrolle, unsere Gesunheit ist doch Dennen so was von egal.

Kleiner Tip:

Es gibt da so eine Pflanze, die unserer Staat uns verbietet und wenn das nicht wäre, gebe es auch keine legal-highs mehr.

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nachtrag

legal highs konsumenten sind in der regel keine junks

deswgen kenn ich nix was intravenös konsumiert wird

 

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Da gib ich smoky vollkommen recht !!!!

 

Wäre diese hammer pflanze legal würd keine sau

räuchermischungen konsumieren.

 

Mary Jane -4- Live :-)

 

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wobei man anfügen sollte, dass es sich bei den "Legal Highs-Substanzen" um "Vollagonisten" handelt; im Gegensatz dazu ist der Stoff (THC) aus der C.-Pflanze ein sog. "Partialagonist" d.h. er aktiviert den zugehörigen Rezeptor nur teilweise und nicht komplett. 

 

Was bedeutet, dass man sich mit den Vollagonisten durchaus eine nicht nette Überdosierung einfangen kann, die u.u. letal endet......daher können diese   "Legal Highs-Substanzen"  so richtig in die Hose gehen.....besonders da man die ja so unwahrscheinlich gut dosieren kann.....

 

 

bombjack

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warum nicht natürliches cannabis legalisieren um die räuchermischungen loszuwerden? ist zwar die entscheidung des cnd/uno, hätte aber den sofortigen zusammenbruch der spice-produkte zur folge.

 

andererseits werden mit dem handel illegaler drogen unsummen umgesetzt - eine störung dieses 'marktes' z.b. durch legalhighs oder legalisierung könnte einigen organisationen ein dorn im auge sein... ein schelm wer da nichts böses ahnt...

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Ich empfehle Ihnen das Buch Die Drogen Lüge vom ehemaligen taz Redakteur Matthias Bröker mit dem Untertitel

Warum Drogenverbote ihre Gesundheit gefährden und den Terrorismus fördern. Dann können wir weiterdiskutieren.

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Herr Patzac,

sie können auf die Kommentare und Fragen gerne antworten. Es ist eine Farce,dass Cannabiskonsumenten in die Illegalität getrieben werden und Alkohol für wenig Geld frei verfügbar in den Läden stehen. Soweit ich weiß sind Drogentote durch Alkohol und Suchtkranke ein gesellschaftliches Problem. Flatratesaufen und verlockende Angebote auf Partyflyern begegnen einem überall...in den Städten,in Dörfern etc. Vielleicht sollte sich die Politik darum kümmern. Wie von anderen bereits gesagt, würde eine Legalisierung von Cannabis den RM-Markt schwächen und wahrscheinlich zerstören,aber nein es kommen immer neue Verbote. Der Staat fungiert als großer Erziehungsberechtigter,der stetig Verbote ausspricht,die von den Mitbürgern umgangen werden. Das ist lächerlich...dauernd neue Paragraphen,anstatt das Problem mal vernünftig anzugehen. Die Bürger müssen nicht erzogen werden und von einem Herrn Patzac, der falsche Informationen verbreitet schon garnicht!!! INTRAVENÖS....das ist beschämend und in meinen Augen peinlich...Prost Herr Patzac!

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@ Wolfgang:

 

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG ist mit Wirkung zum 23.07.2009 aufgehoben worden. In diesem Zusammenhang wurde der gesamte § 2 Abs. 1 AMG neu formuliert. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG a.F. vorgesehene Regelung dürfte nunmehr in § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG n.F enthalten sein.

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Mein Gott, diese Juristen mit ihrem Begriffs-Wirrwarr.

AMG § 2
(3) Arzneimittel sind nicht
1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

LFGB § 2 Abs.2:
Lebensmittel sind Lebensmittel im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Artikel 2:
Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder
Erzeugnisse,  die  dazu  bestimmt  sind  oder  von  denen  nach
vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verar-
beitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand
von  Menschen  aufgenommen  werden...
Nicht  zu  „Lebensmitteln“  gehören:
d)  Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG ( 1 ) und
92/73/EWG ( 2 )  des  Rates

Richtlinien 65/65/EWG ( 1 ):
Arzneimittel sind:
alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen , die als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bezeichnet werden;
alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen , die dazu bestimmt sind , im oder am menschlichen oder tierischen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung , Besserung oder Beeinflussung der menschlichen oder tierischen Körperfunktionen angewandt zu werden .

So, warum sind jetzt einerseits Räuchermischungen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 a)
(Stoffe, die verabreicht werden können, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen);
aber andererseits Alkohol ein Lebensmittel, also kein Arzneimittel im Sinne der fast gleichlautenden obigen Definition (Stoffe, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung der menschlichen oder tierischen Körperfunktionen angewandt zu werden)?

 

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Die Hersteller haben doch alle Räuchermischungen mit Analyseberichten ausgeliefert an die Betreiber um Ihnen Glauben zu machen es sei alles Legal.Ich halte das für vorsätzlichen Betrug am Kunden!!Und jetzt wo das Kind ins Wasser gefallen ist ,sollen die Headshopbetreiber den Kopf dafür hinhalten obwohl der Staat sich die Mwst eingesteckt hat.(das wird geschickt von unserm Staat verschwiegen)Und das alles nur weil unser Staat zu inkompetent ist, das gesetzlich schon vor Jahren zu Regeln .Warum kriegen ehemalige Betreiber nach dem Sie zu Unrecht verurteilt wurden den Gewinn aus dem Geschäft Brutto abgeschöpft obwohl sich der Staat jahrelang die Mwst angenehmerweise eingesteckt hat.Wo war unser Staat um unser Bürger (auch unsere Headshopbetreiber)vor soetwas zu schützen.Warum werden einige Headshopbetreiber von Polizei und Staatsanwaltschaft nach Rundschreiben aufgefordert diese Produkte aus dem Handel zu nehmen um einer Strafverfolgung aus dem Weg zu gehen und andere nicht.Dachte vor dem Gesetz wären alle gleich!!!Glauben Sie das alle Headshopbereiber krimminell sind oder geht es hier schlichtweg um ein politisches Thema was man der Gesellschaft besser verkaufen kann um die nächste Wahl zu Gewinnen???Was lässt sich Politisch besser dem Volk verkaufen:z.B wir schicken 1000 Headshopbetreiber in die Arbeitlossigkeit oder in den Knast ODER:Wir müssen leider 80% unser Drogenverhander entlassen weil auf Grund der Räuchermischungen die Drogenkriminalität um fast 80% zurückgegangen ist??? Wenn man sich das mal auf der Zunge zergehen läßt ,muss die Frage erlaubt sein :Ist unser Rechsstaat schon am ende oder ??? Wie wahr es den als unser Bundestag in Berlin einjähriges gefeiert hat.In der Zeitung stand das im Bundestag die Toiletten auf Kokainspuren untersucht wurden.Mit dem zietat das auf zwei Toiletten nichts gefunden wurde"es waren die Besuchertoiletten" weitern kommentar erspar ich mir lieber :-)  Im übrigen kenne ich auch einige Polizisten die auf LawaRred unterwegs waren (die wusten schon früh darüber bescheid das beim eigenen Abpissen in Ihen Reihen auf Grund der kräutermischungen nichts gefunden wird.Wird Zeit das Hanf legalisiert wird sonst mussen wir in nächster Zeit mehr Knäste bauen wie Wohnungen.Und was wird aus den vorher normalen intakten Familien??? Was läuft den hier ab in dem schönen tollen Rechtsstaat wo doch alles angeblich so toll geregelt ist??? Gruß an alle die Beroffen sind, ich halt euch jedenfalls die Daumen .Euer Peter

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1.Gibt es keinen Höchstrichterlich Beschluß was die Räuchermischungen angeht.Zum anderen wird die Zeit es schon weissen das das AMG nur vorgeschoben ist , weil unser Staat mit einer Gesetzesgrundlage  der Bevölkerung gegenüber mit leeren Händen da steht. Außerdem möchte der Staat einer Millionenschweren Entschädigungsklage entgehen. Gerade in Zeit wo unsere Mittelschicht kaputt gemacht wird,passt es nicht ins konzept der Oberen 10000 das auch noch solche "Leute" wie die Headshopbetreiber so hoch entschädigt werden .Da fühlt sich ja die abzusägende Mittelschicht ja völlig verarscht!!!Selbst Polizisten sehen sich ja schon mit Ihren Gehalt den Headshopbeteibern gegenüber als minderbemittelt an.Hier werden doch nur Wörter rumgedreht um die Armut weiter voran zu treiben.Ist wohl gerade nicht passend was unsere derzeitige Politik angeht.Der Staat will nur den schwarzen Peter los werden!!Sucht und Rausch sind hier nur in Form von Alkohol und verschreibungspflitigen Medikamenten gestattet.Da sind selbst 3.Länder Moderner eingestellt als WIR!!! Headshopbetreiber als kinderschänder dazustellen obwohl der Staat sich auch einen großteil in Form von MWST. einsteckt kann nicht der richtige Weg sein.denkt mal drüber nach.Selbst Drogenbeauftragte sellen öffentlich klar das das Zeug Legal ist.Vielleicht sollten sich unsere Beauftragten mit unser Justiz besser absprechen?? Fragen Sie doch mal in der Bevölkerung was AMG bedeutet.die meisten halten AMG für eine Tuning Firma von Mercedes.Von den Headshopbetreibern wird verdammt viel verlangt was noch nicht einmal  an öffentlichen  Stellen erfragt werden kann.Die Linie gibt normalerweise der Staat vor.Woher soll sich ein Betreiber den die information hollen wenn nicht an Hochoffizeller Stelle.Keiner von den Betreiber begibt sich freiwillig in die Illegalität,wenn zuhause Frau und kind sitzen.Zur D-Mark Zeit hatten wir Recht und Ordnung und zur Euro Zeit Unrecht und Unordnung oder wie soll ein Normaler Mensch das sehen??

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