Rechtsanwalt fühlt sich ungerecht behandelt bei Abschleppen von Behindertenparkplatz des AG

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.09.2011

 

 

 

Musste das denn wirklich zum VG getragen werden? Da parkt ein Anwalt auf dem Behindertenparkplatz eines AG und wird abgeschleppt. Mag er natürlich gar nicht. Aus Beck-Aktuell:

 

Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt parkte am Vormittag sein Auto vor dem Gebäude des Amtsgerichts Ludwigshafen auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Eine Bedienstete der beklagten Stadt Ludwigshafen stellte gegen 10.45 Uhr fest, dass in dem Fahrzeug kein Schwerbehindertenausweis auslag. Nachdem sie im Gerichtsgebäude vergeblich nach dem Fahrer des Wagens gesucht hatte, veranlasste sie das Abschleppen des Autos um 11.28 Uhr. Im August 2010 forderte die Beklagte vom Kläger 145,75 Euro für das Abschleppen des Pkw. Dagegen erhob dieser Klage mit der Begründung, der Abschleppvorgang sei unverhältnismäßig gewesen. Die Politesse hätte ihn im Gerichtsgebäude ohne Weiteres auffinden können. Im Übrigen sei der zweite Schwerbehindertenparkplatz nicht belegt gewesen.
Schutz der Schwerbehinderten geht vor

Von dieser Argumentation des Klägers ließ sich das VG nicht überzeugen. Die Richter führten aus, ein verbotswidrig auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug dürfe sofort abgeschleppt werden. Eine Funktionsbeeinträchtigung liege bei Behindertenparkplätzen auch dann vor, wenn nicht alle Parkplätze gleichzeitig belegt seien. Dem Schutz der für Schwerbehinderte eingerichteten Parkplätze komme mit Rücksicht auf die Hilfsbedürftigkeit der bevorrechtigten Personen ein großes Gewicht zu. Diesem Personenkreis müsse der ihm vorbehaltene Parkraum unbedingt und ungeschmälert zur Verfügung stehen, weil zumutbare Ausweichmöglichkeiten selten bestünden. Diesem Belang werde allein durch ein zügiges und konsequentes Abschleppen von Fahrzeugen Nichtberechtigter effektiv Rechnung getragen. Da die Politesse der Beklagten auch keine weitergehenden Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrers habe anstellen müssen, sei der Kostenbescheid rechtmäßig.

VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 13.09.2011 - 5 K 369/11.NW

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1 Kommentar

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Schon merkwürdig dass ein Anwalt gegen sowas klagt. Sogar ich Amateur weiss aus allgemeinen Quellen (ARD Ratgeber, etc) dass sogar "eine Minute parken" auf so einem Parkplatz zum Abschleppen führt und dass Gerichte sowas billigen.

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