Fehler im timesheet-Zeithonoravereinbarung hinfällig?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.09.2011

Das OLG Düsseldorf, dem man sicher nicht nachsagen kann, überaus anwaltsfreundlich zu sein, hat sich im Urteil vom 07.06.2011 - 24 U 183/05- mit einer teilweise nicht schlüssigen Zeithonoravereibarung befaßt. Das zugrundliegende Verfahren hatte eine kuriose Vergangenheit, denn bereits zweimal hatte der BGH Entscheidungen des OLG Düsseldorf zugunsten des betroffenen, um sein Honorar streitenden Anwalt korrigieren müssen. Beim dritten Durchlauf kam dann das Problem auf, ob ungeklärte Zeiten in der Aufzeichnung der Zeitaufwands die Abrechnung auf der Basis des Zeithonrarvereinbarung generell ausschließen. Zu Recht hat das OLG Düsseldorf diese Konsequenz nicht gezogen, ob bei nachgewiesenen Abrechnungsbetrug anders zu entscheiden gewesen wäre, ließ das Gericht offen. 

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Wie aus Werklohnprozessen bekannt ist, wird es Handwerkern auch nicht gerade leicht gemacht, ihre Vergütung zu substantiieren zu und zu beweisen. Aber wie die Rechtsprechung der Anwaltschaft Steine in den Weg legt, um Vergütungen jenseits der RVG-Gebühren zu verhindern, ist ohne Beispiel.   Ich hätte nie gedacht, daß es ernsthaft vieler Worte bedarf, um zu begründen, weshalb der Stundensatz eines selbständigen Anwaltes mit Abitur und zwei Staatsexamina (mindestens) genauso hoch sein darf wie der eines selbständigen Handwerkers ohne vergleichbare Qualifikation.

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