Post setzt Lügendetektoren im Ausland ein

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.09.2011
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtPostDHLLügendetektoren2|3945 Aufrufe

 

Welche Maßnahmen darf ein Unternehmen ergreifen, um gegen kriminelle Machenschaften seiner Belegschaft vorzugehen. Gehört dazu auch der Einsatz von Lügendektoren? In Deutschland wäre dies eindeutig unzulässig. Anders sieht es offenbar im Ausland aus – und auch deutsche Unternehmen sind mit von der Partie. Die Deutsche Post setzt laut einem Bericht des Magazins „Wirtschaftswoche“ bei Mitarbeitern ihrer Logistiksparte in einigen Ländern Lügendetektoren ein. Dies habe der Personalvorstand des Bonner Konzerns, Walter Scheurle, in einem Brief an die Gewerkschaftsdachorganisation UNI Global Union eingeräumt, berichtet das Magazin. "Lügendetektoren werden in Ländern verwendet, in denen der Einsatz legal ist, und nur bei außergewöhnlichen Umständen", zitiert das Blatt den Manager. Als Beispiel habe Scheurle Kolumbien genannt, wo es Konflikte mit Milizen und Drogenkartellen gibt. Der Einsatz von Lügendetektoren sei in einer internen Richtlinie geregelt und begrenzt. Die internationale Organisation UNI Global Union, zu der auch die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gehört, hatte laut "Wirtschaftswoche" zuvor protestiert: "Die Beschäftigten der Deutschen Post DHL in Panama, Costa Rica, Kolumbien und Südafrika wurden gezwungen, sich Lügendetektortests zu unterziehen." Konkret soll es um den Fall eines DHL-Mitarbeiters in Kolumbien gegangen sein. Dieser habe sich wegen 22 fehlender USB-Sticks einem Test mit Lügendetektor unterziehen müssen.

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2 Kommentare

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Was verstehen Sie unter "unzulässig"? Nur ein im Prozess ungeeignetes Beweismittel oder einen rechtswidrigen Eingriff? Inwiefern ist dafür von Bedeutung, ob der Mitarbeiter dem Einsatz des Polygraphen zustimmt, um sich von einem objektiv begründeten Verdacht zu befreien?

Und selbst wenn rechtswidrig: Gilt für Auslandstöchter deutscher Unternehmen deutsches (Arbeits-)Recht?

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Unter unzulässig verstehe ich in der Tat einen rechtswidrigen Eingriff, der die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Das schließt die Unverwertbarkeit im Prozess mit ein. Die Zustimmung des Arbeitnehmers dürfte daran nichts ändern.

Für Auslandstöchter deutscher Unternehmen gilt das deutsche Arbeitsrecht regelmäßig nicht. Von daher ist es für die Post/DHL eher eine Frage der Unternehmensethik, ob von den weitergehenden Möglichkeiten ausländischer Rechtsordnungen Gebrauch gemacht wird.

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